lorperlicher Zuchtigung bis zu 30 Ruthenftreichen geahndet. Der Auffeherin berechtigt die Uebertresungen der Handordnung oder einer eigenen Anordnungen mit borperlicher Züchtigung dis zu De e Bestrafen. Größere Strafen lann der Stadtrath ve angen:“ Mie Miabrauche, die in Neapel in der Mode sind, fan⸗ gen ni hge rade an, schreckenerregend zu werden. In den keßzten bierzehnl Tagen machte man dori Folgende Entdeckungen: Der osfirer der Bant ist mit der Casse durchgegungen; der Kaffirer yes Staassschatzes hal sein Gold gegen Wankjscheine umgetauscht und damitin Agio eine Million gewonnen; die Douane stiehlt dem Staate 45Millionen per Jahr; ein Marine⸗Offizier hat über 1000 Stüde Kupfer aus dem Arsenale gestohlen ꝛc. Rattazzi pirrderüber diese Dinge wüthend, setzte sofort I80 Beamte der Dougne ab und sandte an ihre Stelle Piemontesen. Mit der Zustiz ist es in Meapel noch schlechter bestellt. In den dortigen Zefangnifsen besindet sich eine Unzahl Individuen seit 393 Jahr in Untersuchungshaft. Die Zahl der Processe in der Schwebe be⸗ uft sich auf 80 bis 4000. Nach dem Bericht der Einwanderungscommission in Rew⸗ Hort landeten dort während der am 21. August beendeten Woche 3258 und sfeit 1. Jmuar 163,069 gegen 163,051 Einwanderer in der Parallelperidde 1866. vLaudwi· Ectliches. — Bereitung eines guten Düngers Ist man in Besitz von Knochen oder kann man dieselben in größerer Menge arhoalten, jo jhhat zman micht nö— hig, dieselbe in eine Knochenmühle zu bringen, um dieseiban da in Mehl umwandeln zu lassen, sondern man kunn dieselbe auf rine infachere und billigere Art selbst dazu ummandeln. Hierzu nehme man ein dichtes hölzernes Gefäß, bringe die Knochen, selbst in gebßeren Stücken, hinein und iübergieße sie mit so viel Salz⸗ äure, daß die Knochen damit bedeckt sind, und lasse fie unter öf⸗ tetem Umrühren mit einem Holzstabe mehrere Tage stehen. Sind die Knochen alle aufgelöst, so kann man. wenn man die Lösung noch concentrirter haben will, so Jange Knochen nachschütten, als noch Lösung erfolgt. Hört die Auflösung auf, so schöpfe man den obenauf schwimmenden Leim (welchen man zu verschiedenen Zwe— ken verwenden kann und den größten Theil der Kosten der Salz⸗ äure deckt) ab, nehme die im Fall noch nicht gelösten Knochen heraus und vermische die Flüssigkeit mit so vielErde, bis nian einen zum Ausstreuen paffenden Düngeverhält. Auch kann dieser Dün⸗ ger mit Wasser verdünnt, flüssig angewendet werden. Ein auf diese Art bereiteter Knochendünger ist leicht affimilirbar und zu jeder Jahreszeit und bei jeder Pflanzung anwendbar. Berichtigung. Ju unserm letzten Blatte ist in dem Be— richte über das in Riederhochstadt verübte Verbrechen eine unliebsame Namensverwechslung vorgekommen: Der als Thäter genannte Gendarm heißt nicht Frises, sondern Kiemel und ist aus Eppstein hei Frankenthal gebürtig. Gendarm Jäger, der mit ihm gelboumen war, betheiligte sich nicht beim Streite, suchte vielmehr seinen betrunkenen Kameraden zurückzuhalten. ueber die aus Knochen. IXXXY 6Ge eIILSEHhAC 0010 i a. Der Geschaäftspunkt der Gesellschaft nergibt sichnaus des letztiährigen Rechnungsabschlusses F Grundcapital ir 27 — ——— * fl. Prämien- und Zinsen ⸗ Kinnahmen für 1866..— sexcl. der Prämieun fifiii spätere Jahre). 4 2143,992 Gesammte Reserven.f. 3, 206,528 α X ]ι ——5 7— il. 10,601,620. Versicherungen in Kraft am 31. Dezember 1866. fl. 1,177,585, 957. ceee Zur Vermittlung von Versicherungen bei dieser Geselsschaft gegen feste und mäßige Prämien empfiehlt ihchcc — V Landau, im September 1866... Die Hauptagenturrr Augut VeIAand. Unter Bezugnahme auf Obiges bemerke ich, daß Brandschäden soforit prompt regulirt und bezahlt werden, wie dies mehrere Bürger dahier, die Brandschaden erlitten, bezeugen bonnen, ä St. Ingbert im September 1867. J — Der Agent der „Colonia“ für die Cantone Blieskastel und Homburg I II. WVesrnger, 4 Doschaftsagent zu Zt. Ingbert. —Ich zeige, hiermit den Empfang meiner neuen an, und empfehle solche meinen verehrlichen Abnehmern ——— der billigsten Preise in der reichhaltigsten wad ——— J — J — ——— — —.—* Reduktipn, Trud und Verlag. don F. X. Tem⸗s er t. Watert. Aer ugs⸗Gedämpftes und rohes Knochenmehl billigst zu haben bei —T Becr jun. folgenden Resultaten.... — Die Direction des pfälzischen Viehversichernungsvereins für die Pfalz — hat dem Unterzeichneten die Agentur für den Kanton Blieskastel übertragen. — Indem dieses hiermit zur öffentlichen tenntniß gebracht wird, ladet man das Vieh besitzende Publikum zu recht zahlreicher Betheiligung ein. — Statuten u. s. w. liegen zur Einsicht offen. eostphälinger. Frucht⸗, Brod⸗e, Fleisch⸗ c. Preife der Stadt Zweibrücken vom 26. Sepibr. Weizen 8 fl. 19 kr., Korn 6 fl. 5 kr. Hexste 2reihige, — fl. — kr. Gerste — reihige, 41. 42 kr., Spelz 5 jl. 8 kr. Zpelzlern — fil. — tr. Dinkel 3 fl 55 kr. Mischfrucht 6 fl. 30 kr.. Hafer bfl. 41 kr. Erbsen 5 fl. 30 — Ir. Widen ufl. Zer., Kartoffeln 1fl. 6 kr., Heu fl. 12 kr. Stroh 1 fl. — ir, per Zentner. Weisbrod 1494 Kilogr.,, 20 fr. Fornbrod 3 Kgr., 28 kr. ditio2 Kgr, 19 kr., ditto 1 Kgr. 10 kr. Gemischtbrod 3 Kgr., 34 kr, J Paar Wed, 7 Lolh 2ir., Rindfleisch, J. Qual. 18 kr.2 Qual. 16 kr. Kalbfleisch 16 kr., Hammel⸗ jleisch 16 kr. Schweinefleisch 20 kr., per Pfd. Wein 24 kr., Bier, 7 kr., per Liter Buttier 27 kr., per Pfund. et Ctadt Kais rssautern vom 24. Sepibr. Weizen — fl. — kr. Korn 6 ft. 15 wr. Spelzlern — f. — ktr., Spelz 5 fl. ið kr. Gerste 5 f1. 25 tr., Hafer 4 fl. 37 krx., Exbsen 4 fl. 54 ir. Widen 4 fl 10 tr. Linsen 11. 53 kr. per Zentnet. Brodpréiste: 6 Pfd. Kornbrod 281r. 3 Pfd. Gewischtbrodd — kr. und 2 pf Weißbrod — kr.