— 9 ⸗ 27 74 23 J —9* — — — — ———— *5 »7 —856 J n herb er— * Xnzei er. „ —F H—— — J 0 — — — * Mu 9 ** ι — 4 e ιιν ν ae e en ι . σσ σσ αααιασ- ια Det Sit. In gberter Anzeiget“nit? jeinem Unterhaltungsblatte erscheint woͤchentlich dreimal Dienstag Donnerstag and Samdt'a g.. Abonnenientsbreis vierteljährig 45 Erzr. oder 13 Silbergr. Anzeigen sberden mit 3 Krzr. die dreispaltige Zeile Ve pe 3 2Blattschrift oder deren Raum berechnet. J —— ——— —— — — — — —— — Nro. 146585 α ZSaustag, den 7. Decemiber —V ——— — 1867 ——— — — — —— — — — ——— — — — — — —FSe«æ——— « — — ———— ——— — — — — — — — e Deutschland. Munchéen;8.“ Dec. Bemerken wollen wir, daß die bis jerigen Beschlüsse des Kammerausschusses über das Wehrgesetz nur xovisorische sind. Nach Feststellung der Redaction tritt der Aus— schuß am Donnerstag in die zweite Lesung dez Entwurfes ein. Das Gewerbegesetz kommt am nächsten Samstag in die Reichsraths— ammer zur Berathung; der betreffende Ausschuß beantragt keine wesentliche · Aenderung an den Beschlüssen der Abgeordneten. Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer für das Malzaufschlagsgesetz zat heute in vierstündiget Sitzung 11 Artikel des Entwurfes meist im Sinn der Regierungsfassung erledigt. Bei dieser Gelegenheit iei bemerkt, daß der Entwurf vom Finanzministerialrath v. Engerer herfaßt ist.“ Sollte der Landtag für den zu errichtenden Ver— waltungsgerichtshof eine größere als die von ber Regier— uing vorgeschlagene Competenz fordern. so würde die Regierung. vie es heißt, den Entwurf lieber zurückzichen. Die nächste Sißz- ung der Abgeordnetenkammer findet am Montag- V. De— cember, staitt. —MuUnchen, 4.“ Dec. Ein Correspondent der „Augsb. Abdztg.“ hört, daß sowohl der Referent Abg. Frhr. v. Stauffen⸗ berg, als auch Abg. Dr. M. Barth, welcher mehrere Modificatio- rien zu den Schlußartikeln des Wehrgesetzes eingebracht hatte, damit einverstanden ist, daß, wie der Regierungsentwurf vorschlägt, zur Aufrechthaltung der Ordnung im Innern, an Stelle der bis— herigen Landwehr eine Bürgerwehr treten soll. Es wird iber zugleich beantragt, daß die dermalige Landwehr nach den bis⸗ herigen Bestimmungen als Bürgerwehr bis zum 1. Januar 1869 fortbestehen und denn durch ein Gesetz aufgelost werden soll — o, daß also bis dahin das Gesetz über die Bürgerwehr in Kraft zu treten härte. Das Staatsministerium des Inneren hat sich ruch schon bereit erklärt, den Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes den Kammern vorzulegen. — Der Malzausschuß hat nun— mehr die 15 ersten Artikel des betreffenden Entwurfes erledigt. Nur zwei Fragen principieller Natur werden eine größere Dis— russion hervorrrufen: die Ausdehnung des Gesetzes auf die Pfalz ind das Capitel über die Strafbestimmungen. Mit Spannung sieht man der morgen stattfindenden Ingangsetzung des Reedinger- Bolzano'schen Malzmessungs⸗ und Controlapparutes entgegen, denn auf der Zweckmäßigkeit desselben basirt ein großer Theil der Be— timmungen des neuen Gesetzzägsgsgs. München, 4. Dec. Die Berathung des Gewerbegesetzes wurde in der gestrigen Sitzung des Socialgesetzgebungsaus— cheuessses der Reichsrathskammer zum Schluß gebracht. Der Ausschuß wünscht, abweichend von den Beschlüssen der Abgeordne⸗ enkaumer, unter die concessionspflichtigen Gewerbe und Unterneh⸗ mungen auch die Leihbibliotheken, Lesecabinette und den Handel nit literarischen und artistischen Erzeugnissen aufgenommen, in⸗ zleichen soll der Ausschank des eigenen Erzeugnisses der Brauer von einer Concession abhängig gemacht werden, wie auch der Aus— schuß der Abgeordnetenkammer in Vorschlag gebracht hatte. Ent— prechend dem Vorschlage des Regierungsentwurfes sollen die Be— nmmungen wegen Verleitgabe geistiger Getränke Seitens der In⸗ Jaber von Conditoreien oberpolizeilicher Regelung vorbehalten blei⸗ »en. Auf den Beschluß der Abgeordnetenkammer, wornach die Bauhandwerker ihre Befähigung durch eine Prüfunmg nachwei— en sollen, glaubie der Ausschuß nicht eingehen zu dürfen und ver⸗ warf den darauf bezüglichen Artikel. Weiter sollen für die An— rahme von Schätzungen und Auctionen „die einschlägigen Gesetz— destimmungen in Kraft bleiben“, während der bezügliche Artikel nach dem Beschtusse der Abgesrdnetenkammer dahin lautet, daß iese Geschafte „nur von denjenigen Personen betrieben werden ürfen, welche von der zustandigen Behörde hierzu bestellt sind. München, 4. Dec. Die „Süddeutsche Presse“ meldet, zaß die schwebende Stgatsschuld Oesterreichs das gesetzliche Maxi— mum fast erreicht habe, es fehlen 583 Millionen. Dienstesnachrichten. Se. Maj. der König haben Sich allergnädigst bewogen gefun⸗ 1—