Art. 27. In edem Landwehrcompagniebezirle finden jahr⸗ lich zweimal Controlversammlungen statk. Hierbei haben sich die Reservisten und Landwehrmünner, sowie sömmtliche Ersatzmann —D— Art. 30. Die Ausrüstung und möglichst einfache Uniformir · ung der Landwehrz erfolgt auf Stantslosten. — Art. 81. Wer seiner allgemeinen Wehrpflicht zun Dieufte in der actti ven Armee noch nicht Genüge geleistet hat, dars ohne Erlaubniß der Militärbehörde zur Vereheüchung nicht zuge⸗ lassen werden. — Alle übrigen Wehrpflichtigen sind im Frieden an der Vexehelichuͤng naicht gehindert Art. 32. Die Angehörigen der activen Armee mit Ausnahme der Ersatzmannschaft dürfen nur mit militärdienstlicher Bewillig⸗ ung ee ** — 7 J je Gerichtsbarkeit über die, Angehörigen der ac⸗ tiöen Armee, muük Ausnahme der Ersatzmannschafl bemißt sich nach deũ einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Die Ersatzmannschaften Reservisten und Landwehrmänner sind in Bezug auf militärische Verbrechen, Vergehen und, Discipsinatübertretungen der Militär— gerichtsbarkeit unterwotfen. — Wegen gemeiner Verbrechen, Ver⸗ gehen und Uebertretungen unterstehen sie dieser Gerichtsbarkeit nur io lange sie jm Kriege zur Dienstleistung präsent, sind. Axt. 84. 3. Bei eingetretener, Mobilisirung erxhalten-⸗ die - be⸗ dürftligen Familien verheiratheter Reservisten und Landwehrmän⸗ ner vom Tage des Einrückens zum Dienst an, auf Ansuchen einer Unterstützung aus Staatsmitteln, welche für die Frauen von 4fl. — und für jedes noch im elterlichen Brode stehende Kind auf 2fl. monatlich festgesetzte zwird. Officiere, Unterofficiere und Mannschaften den Landwehn welche durch Verwundung vo: dem Feinde oder durch Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung des Dienstes ee haben hinsichtlich ihrer militä⸗ rischen Versorgung gleiche Ansprüche wie die Indaliden des siehen⸗ den Heeres? Den Wittwen und Waisen der im Kriege gebliebe⸗ nen oder an den vor dem I een Wunden bersiorben en Officiere, Unterofficiere und Mannschaften der Landwehr gebührt dieselbe Unterstützung, wie stes die⸗ Wittwen und Waisen solcher Dfficierd. Unterofficierer unde Maunschaften des stehenden Heeres anzusprechen haben er—g sio Aël, 370 JungerLeute/ von nachgewilesenern hoherer Bildung, die sich vor der Loosung ihres Jahrganges (Art. F'und 8) als Freiwillige aumelden und sich aus eigenen Mitteln verpflegen aund fleiden, sind auf Verlangen nach einjähriger Dienstzeit in die Re⸗ erve zu versetzen, aus welcher sie nach weiterer dreijähriger Dienst zeit in die Landwehr übergehen.; — Beinden berittenen Trunyen — * 2 Jabes solche Freiwillige auch fuc den Untethalt der Pferdes zu iorgen. V — 32 * * * — Art. 45. Das Konigreich wirdein so biele,nach Vewalt- ingsbezirkey abgegrenzte Ergänzungsbezirke eingetheilt, als Land⸗ vehrbataillone vestehen. — Jedem Erganzungsbezirke steht veri Stabsofficier vor, dem das Landwehrbezirkscommando übertragen ist. ⸗ Innerhalb des Ergänzungsbezirkes bildet jeder Verwalk⸗ — iatzbe zirk , αι VD Art74, Die Angehörigen der activen Armee einschließlich der Ersatzmannschaft dürfen nmir mit militärdienstlicher Bewilllgung auswandern. — Die Reservisten und Landoe hrnäuner sind an der Auswanderung nicht gehindert. ——— 4. n An anIn dalle des Kriegeg undsbeig bestchender Kerlags - zefahr kann die Auswanderung von Angehörigen der bewaffneten Macht oder· einzelner. Categorieen derselben diurch allerhöchste Ente⸗ schheßung untersagt werden. I 1 ——— —9 ... Vermissch t e 8. ν , 7 Bisher war den Bahnhofverwaltungen die Befugniß einge⸗ raäumt, Personen, die sich entweder bei einem Personeuzug ver⸗e spätet hatten, oder wegen Dringlichkeit ihrer Geschäfte den nächsten, Personenzug nicht: wohl ˖ abwarten konnten, mit den Güter⸗ und Kohlenzügen fahren⸗ zu lassen. Zufolge einer neuerlichen Verfüg⸗ ung der Directjon der“Pfälzischen Bahnen, dürfen für dieZukunft die Güter⸗ und Kohlenzüge keine Privatpersonen mehr mitnehmen, und es ist nur ausnahmsweise den Herren VBeamtenzund Aerzten zestattet, in Dienstreisen besagte Güter und Kohlenzüge zu benützen. 7 Zweibrücken, 10. Dec. Die Voliszählung ergab eine kinwohnerzahl von 7633 3Zunahme 83. Die Zahl. der -weib⸗ lichen Einwohner ühersteigt die der männlichen um 4189“ Die Familienzahl beträgt 2119.27 . Die HH. Bezirkgamtmann Beer in Pirmesens And Bau⸗* beamser Haas in Kaisertlautern haben »den Berdienflorden? vom yl. Michael erhalten.“ 1111.., ui fDuürkheim, lo.* DeceroHeute in aller Fruhe Ddinrch- lief die Nachricht von einem u der Chaussee,/ dicht bei dein ñahent Ungstein verübten Mor'de unsere Stadt.“ Am · gestrigen' Abende spät fand ein Fuhrmann don Freinsheim auf“ der angedeüteten Stelle in einer großen Blutlache die Leiche eines sungen Menschen, dem Anscheine nach ein ue WBei ngherer Unterfuch⸗ ung⸗enideckte man am Unterleibe eine tiefe, klaffende Wunde. leber die Thäterschaft zund über die Motide verlautet noch nichts estimmtes, doch ist ein der That dringend verdächtiges Indivi— qzuum aus Unastein vderhaftet worden.“ i die. Lederhandlung von P. Thiexytin St. Ingbert i —WM mpfiehlt auch als „Geschenke⸗nbejonders? geeignet: 10 αιν Messer, Schee unv Gesruder Dittmar in Heilbronn Messer, Scher sehrũder Dittmar in Heilbronn 64 —XXE Fatonte e. 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