IBekauntmachung.. Geereserganzung aus der Altersllasse 1846) bexh.. * — Soöhne der Altersklasse 1846, deren Aushebung im Manate Marz laufeunden. Jahres stattfindet, erhalten nachstehend Kenntniß von den⸗ Ar⸗ ikeln Z, 11 und 42 des neuen Wehrverfassungsgesetzes vom 830. vorigen Monats (Kreis— amtsblatt Ny. 9) mit der Aufforderung, ihre allenfallfige Gesuche um Aussetzung es ie uf iGrund des Artikels ß8 oder um gänzliche Be— freiung e epsit auf Grurd des Artilels 115 oder um zeit weise Befreiung von der Wehrpflicht auf Grund des Aritikels. 1ID. des neuen Gesezes obue allen Verzug bei den Bürgermeisterämlern entweder schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erkllaären. . Dis Bilrgermeisterämter sind bereits beauftragt, diese Gesuche, gehoöͤrig instruirt, bis angstens zum Samstage, den 22. Ifd. Mts., anher in Vorlggen zu bringen. Epäter einlaufende Gesuche werden nicht berücksichtigt ..— Zurückstellungen an das Ende der Reserve, wie solche seither guf Grund der 88. 47., 18 und 49 des akten Heer⸗Ergängsgesetes vom 18. August, 1828. vorgekömmen sind odann Empfehlungen zu Urlaub und Aufnahme in die Klasse der unmontirt Assentirten, sinden von nun an nicht mehr statt, sonder es sind für den späteren Dienstesantritt, die zünzliche oder zeitweise Befreiung von der Wehrpflicht lediglich die unten abgedruckten z Artikel des neuen Wehrverfassungsgesetzes maßgebend und kommen diese Artikel gemäß Urtikel 93 Absatz 2 dieses Gesetzes schon bei den Conscribirten der Altersklasse 1846 jur Anwendung. 34 —W—— 3 2 Golgt nun Abdrud der Art. 8, 11 und 12 des neuen Wehrgesetzesrz he: x 4gl. Bezirsamt als Conscriptionsbehoͤrde: — — Damm, »*Seit dem B. Zebruar i — meine Wirthschaft eröoffnet und lade ich meine Freunde und Goͤn— ner zu recht zahlreichem Besuche freundlichst ein, prompte und reelle Bedienung zu⸗ sichtrnd. *— Franz Huber, 1 Kappenmacher.“ LVon heute an frischee· Futtermalz bei Rud. Munzinger. ö — V— J Civilstand der Stadt St. Inghert. Im Jahr 18873.. 7 Wurden geboren7344 3 Bestorben sin 272. Berehelicht haben sich 122. 7 Civisstand vom Monat Januat 1868. g Geboren wurden: J i. Jan. Slijabetha T. v. Louise Apfel. teßy. Maria T. v. Margretha Kneib, Johann S. v. Peler Wagner. dJertha T. v. Peter Bender. Anna, T. v. Jacob Schmiti. Maria, T. p. Christian Grund. Elifabetha, T. v. Karl Harth. Jakob, S. v. Joh, Adam Spohn. Carl Ferd. S. d. Karl Umbehtr. Wilhelm Aug., S. v. Karl Fieischbein. Johann, S. v. Jacob Breßmann. Heinrich, S. v. Christian Foos. CTarl, S. v. Friedrich Birkelbach. Johann, S. v. Heinrich Müller. Anton S. v. Philipp Mathie. Jacob, S. v. Michael Oche, Fanny, T. v. Samuel Kahn. — Maria, T. v. Peter Stolz. Tharlotte T. v. Jakob Maurer Gestorben sind— Barbara 1.J. 6 M. alt, T. v. Peter Jung. J Fatharina 83 J. 10 Monat ali, T. vl GBeorg Heinz. —* Farl. 1, J. 6 M. alt, S. v. Peter Rodenbusch. Barbara 8 3. 11 M. alt, T. von Franz Antoni. Emilie 8 M. alt, T. v. Iskob Spohn. Peter Schneider 40 J. ali. Bergmann. Marxia 2 J. 10 M. alt, T. p.“ Peter Steffen. ẽmilie 5 J. 8 M. alt, T. v. Gustav Zix. Carl 2 M. 8 T. alt, S. v. Friedrich Baumüller. J Theresia 6 J. 1 M. alt, T. v. Johann Spaniol. J Maria 7. J. alt, T. v. Nik. Braunberger. Jacob Kichler, 39 J. alt. Maurer. Wilhelm Betz, 31 J. alt, Schmelzarbeiter. dudwig Gries 45 J. alt, Bergmann Maria2 J. 1 M. alt, T. v. Jakob Zimmer. Rudolph Kreitz, a41 J. alt Knecht. Thatharina 49. 4 M. alt. T. v. Georg Grewenig. Verehelicht haben sich: 16. Jan. Valentin Becker und Magdalena Weber. 23., Philipp Derschang und Elisabetha Gehring 30., Peter Jung und Maria Weber. 30.. Gustav Peters und Maria Henz. St. Ingbert den 6. Februar 1868. Der Civilstandsbeamte: EChandon. — Mainz, 7. Febr. (Fruchtpreise.) Weißmehl das Mal— Der Unterzeichnete hat Eichen, Kie⸗ ter à 140 Pfund — fl. r. Rog⸗ sern und Birkenes Klafterholz genmehl ditto — fl. —kr. — Weizen —* sowie auch schönes Kiefernes Bau— Pfo.) 16 fl. 45 fl. — 17 fl. 15 kh. — holz in jeder beliebigen Länge und Dice, gorn (180 Pfd.) 14 fl. 30.— 14 fl. 40 u verlaufen. — ir. Gerste (160 Pfd.) 11 fl. 48 tr. 11 V. Höb, fi vo ir dafer A20 Pfro) vf. 48 in Breitermühle bei Würzbach. bis 3 fl. 50 kr. Schäfer. Art. 8. Wer in der Ausbildunglzu einer wissenschaftlichen oder —*— Thatig⸗ leit, dder zu einem höheren technischen Gewerbe begriffen ist und durch seine sofortige Finreihung einen erheblichen Nachtheil erleiden würde, darf im Frieden die Aussetzung seiner Einreihung bis zu demjenigen Kalenderjahre verlangen, in welchem er das 24., falls er Tandidat der Medicin oder Thierheilkunde ist, bis zu demjenigen, in welchem er das 25. Lebensjahr vollendet. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, es würde aber un⸗ derschuldeter Umstände wegen bei sofortiger Einreihung ein ungewöhnlicher Nachtheil ent tzehen, so kann die Aussetzung auf ein Jahr gestattet werden. Bei eintretender Mobilisirung werden diezenigen Wehrpflichtigen, deren Einreihung auf iänger als 1 Jahr verschoben wurde, ohne Loofung in die actide Armee eingereiht. J Act. 11. Von der Wehrpflicht sind befreit: J. Die Standesherren und ihre Fami- 291 lien (611 der Beilage 1V zur Verfassungsurkunde.) 2. Der geistliche Stand Titel (X180.5 z 1 der Verfassungsurkunde) und zwar bei den Katholiken diejenigen, welche eine der hö⸗ heren Weihen erhalten oder in inländischen Klöstern lebenslängliche Gelübde abgelegt 9— bei den Protestanten jene, welche förmlich ordinirt sind, dann vorschriftsmäßig angestellte Rabbiner. 3. Der einzig übrig gebliebene Sohn solcher Eltern, welche einen Sohn — 2* des von ihm in der bewaffneten Macht Bayerns geleisteien Diensies oder in XV verloren haben. 4. Jeder Sohn von Eltern, welche auf die beinerkte Weise zwei Söhne derloren haben. Artitel 12. Zeitweise sind von der Wehrpflicht befreit: 1. Katholische und pro⸗ 8. sestantische Studirende der Theologie, welche sich durch ein Zeugniß der Unibersität, des 11. dyceums, des Ordenslectorats oder des Vorstandes einer Mijsionsanstalt, sowie mit dem ua. Bymnasialabsolutorium versehene Rabbinats-Candidaten, welche sich durch Zeugniß eines im Koͤnigreiche angestellten Rabbiners und der betr. Cultusgemeinde als solche ausweisen. 2. Schullehrer, Schulgehilfen und die Candidaten des Schulamtes, welche in einer staat lichen oder dieser gleichstehenden Vorbereitungsanstalt sich befinden. 83. Der Sohn einer Familie, welcher dieselbe durch seine Arbeit ernährt, so daß fie außerdem der Armenpflege zur Last fallen würde. 4. Der jüngere von zwei Söhnen bis zu dem Kalenderjahre, in welchem die Dieunstpflicht des nach Art. 7 eingereihten Bruders in der activen Armee mit Ausnahme der Ersatzmannschaft endigt. Unverehlichte Geschwister, welche nach dem Tode »eider Eltern deren Haushalt gemeinsam fortführen, sind als eine Familie zu betrachten. Treten die bezeichneten Personen aus den angegebenen Verhältnissen oder ritt eine Mobilisirung ein, so werden sie, wenn sie das 31. Vebensjahr noch nichtvollendet haben, anter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen wehrpflichtig, und find bei der nächsten herresergänzung, soferne sie am 1. Januar des betreffenden Jahres in den Fällen der Ziffer 1 und 2 das 25., in den Fällen der Ziffer 3 und 4 das 24. Lebensjahr noch rnicht vollendet haben, in die active Armee einzureihen. Holzversteigerung. zu Ormesheim. Mittwoch den 19. Februar, Vormittags 211 Uhr im Schulhaus zu Ormesheim verden nachstehende Holzsortimente aus »em Gemeindewald Ormesheim, Schlag Saueracker, versteigert: 6 aspen Baustämm zu Sparrene, 2150 kieferne Bohnenstangen, 22984 Klafter aspen Prügelholz, 3524, „Krappenvprügelholz. Erfweiler den 8. Februar 1868. Das Bürgermeistexamt: Braunberger. αO Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetßz in St. Ingoert.