Sl. Ingberler Znzeiger da St. Juͤgbert er Andzeig er“ mit seinem Unterbaltungsblatte erscheint wöchentlich dreimal:; Diensstag, D onnerstag md Samstag. Abonnementspreis vierteljährig 45 Krzr. oder 13. Fdngnztigen werden mit 3 Krzr. die dreispaltige Zeile J Blattschrift oder deren Raum berechnte.— Rro. 26. * J— VRaawe J Sels ESamstag. deun 2 1. 1868 — — — —— æ —— — — — * — πα m deh m— e et e e e — 2* —V Deutschland. — —Muünchen, 25. Febr. Ueber das Befinden des Königs Zudwig J. sind aus Nizza gestern folgende Nachrichten eingetroffen: Seit gestern Nacht wieder Fieber wegen örtlicher Verschlimme⸗ rung. Nacht sehr unruhig; Morgens etwas hesser.“ — Nachmit⸗ ags: „Steigerung der Entzündung im Fußgelenke, Fieber mit Deliriren, Zustand sehr ernst.“ Spät Abends: „Eine Wiederholung der Fieber ⸗Steigerung wie gestern, könnte ein rasches Ende her⸗ veifüihren. Außerdem unmittelbare Lebensgefahr noch micht vor⸗ zanden.“ — In Folge dieset bedeuklichen Nachrichten ist Prinz Zuitpold heute Morgens nach Nizza abgereist. — Nachdem gestern die Herren der drei Hofrangsklassen em⸗ Ffangen worden waren, hat die Prinzessin Maria Theresia, Ge⸗— nahlin des Prinzen Ludwig, heute die erstmaligen Aufwartungen zer Damen der drei Hofrangsklassen und der bei Hof vorgestell- en Ordens-⸗Damen entgegengenommen.“ Der 'israelitischen Kul⸗— usgemeinde Fechenbach, B.⸗A. Marktheidenfeld, wurde zum Zwecke der Reparatur ihres Synagogen und Schulgehäudes die Vornahme »iner Collecte in den Synagogen der sämmtlichen Regierungsbes irke bewilligt. — In der am nächsten Donnerstag stattfindenden Sitzung der Abgeordnetenkammer wird der Gesetzentwurf über Schließgung und Trennung der Ehen von Angehörigen nicht an—⸗ erkannter Religionsgefellschaften, und der hiemin in Verbindung tehende, auf. Einführung der Nobligatorischen Cipilehe: gerichtete Antrag zur Berathung kommen. — Muünnchen, 25. Febr. Hans Frhr. v.rPechmann, kgl. Staatsminifler des Innern Kammerherr⸗ Staatsrath im ordent— ichen Dienste Comthur des Verdienstordens vom hl. Michael, Ritter des Civilverdienstordens der bayerischen Krone war gebo— en den7. Januar 1809 zu Bilsbiburg. Die erste⸗nẽStellung m Staatsdienste;exreichte ex den 12. Mai, 18388, wo er zum Actuar bei dem Landgerichte Untergünzburg ernannt wurde; den 30. Sept. 1838 wurde er II. Assessor dortselbst, den 16. Augufft 1839 J. Assessor bei dem Landgerichte Donauwörth, den 4. Nov. 845 Landrichter in Berchtesgaden, den 189. August 1846 Ver—⸗ veser der Directorstelle bei der Polizeidirection zu München, den — DD— — 00 Negierungsrath bei der Regierung von“ Niederbahyern, Kam— mer des Innern, den 16. Januar. 1858 Director bei der Regierung von Oberfranken, K. d. J. den 1. Mai 1868 Praͤsident bei der Regierung von Miitelfranken und am 30. Juli Staatsminister des Innern. — Aus seiner Ehe mit Auguste: Freiin: von Imhof hinterläßt er 4 unverheirathete Töchter ind 3 Söhne, wovon der, eine Bezirlsamtsassessor, der zweite Cavalerie⸗Lieutenant und der dritte Gymnasiast ist. n. 35 —Münchem, 26. Febr. Der Kriegsminister hat angeord⸗ net, daß alle aus dem activen Dienstverhältniß tretenden Gendar— men, welchen noch eine gesetzliche Reserve oder Landwehrpflicht obliegt, bei ihrem Austritte den Landwehrs Bezirks- Coumando's hres Heimathsortes überwiesen werden. Unwürdige, welche ihrer Dienstpflichne noch; micht: vollständig genügt; haben.“ / Werden dem dandwehr⸗Bezirks-Commando zur, Vormerkung bekannt gegeben. An der Außenseite derjenigen Gebäude, in welchen sich die Zanzleien der Landwehr-Bezirks-Commando's und Landwehr⸗Com⸗ pagnie⸗Bezirke befinden, wird das kgl. Wappenschild angebracht werden. — —— Munchen, 27. Febr. Einem Telegkamin aus Rizza von zestern Nachmittag zufolge hat König Ludwig J. gestern Vormit⸗ — 0 Frankfurt. Die lange schwebende Weinzollfrage ist nun⸗ mehr erledigt. Preußen hat an Fronkreich das Zugeständniß ge— nacht, den Weinzoll um 33, also von 4; Thlr. auf 22/3 Thlr. jerabzusetzen: Diese Nachricht wird gewiß von allen Consumten e Weine freudig begrüußt werden. Der Abschluß der hezüglichen Transoktiwn bringt zivei für den Zollverein wichtige Fragen zur Reife, Es wird zunächft der Eintxitt Recklenburgs n den Zollverein unmittelbar erfolgen könneu. Pas Zollvereins⸗ jebiet wird hierdurch auf das ganze Gebiet des norddeutschen Bun⸗ zes und der vier Südstaaten, mit alleiniger Ausnahme der Hanse⸗ tädte, erweitert, werden. Noch viel wichliger ist die Beseitigung »es Hindernisses, welches der so nothwendigen Revision des Han⸗— elsvertrags zwischen dem Zollverein und Oesterreich bisher ent zegenstand. Es ist jetzt die Moͤglichkeit vorhanden, den so äußerst uangelhaften Aprilverirag von 1865 in seinen wesentlichsten Lücken u ergänzen und zu verbessern. Die Ermäßigung des Weinzolls uf 226 Thlr. eröffnet auch den östesterreichischen Rothweinen die Thore des Zollvereins, und kann möglicherweise nach und. nach inen bedeutenden Verkehr in diesem für Oesterreich. so hochwich— igen Ausfuhrartikel herbeizuführen, Der nächste Wunsch, den vir an diese erfreulichen Thatsachen zu knüpfen haben, betrifft zie Herabsetzung der Zölle auf Eisen und Eisenwaaren im Verze ehre zwischen Oesterreich und dem Zollverein, und damit auch im allgemeinen Tarif des Zollvereins. Auch für baumwollene und vollene Gemebe dürften die Verhandlungen mit Oesterreich Gele— genheit zu einigen im Zollverein nach unserer Meinung unerläß, ichen Tarifermäßizungen geben. Berlin, 253. Febr. Der Koͤnig empfing heute den Frhrn. ». Rothschild, welcher ihn um die Uebernahme des Protectorats des Frankfurter Dombau-Vereins ersuchte. Der König, sagte zu ind unterhielt sich mit ihm eingehend über die Frankfurter Ver— jältuisse.n — —— — — —E P Berllin, 23. Febr. Die „Provinzial-Correspondenz sagt, Württemberg und Darmstadt seien säumig mitihren Wahlen zum Zollparslamente. . Obwohl der Minister Frhre d. Dalwigt den Wahltermin erst auf den 19. März angesetzt habe, sei es doch 'aum glaͤublich, daß Deutschland auf das Belieben dieses zurück— zaltenden Ministers warten werde und die Bexufunz des Zoll- »arlaments auf Mitte März' sei kaum zwveifelhaft. Bercin, 260 Febr. Im Abgeordnetenhaus sland heute ine Interpellaliton von Kardorff und Genossen auf der Tages— rdnung, welche Auskunft' derüber verlangt, was die Staatsre— lerung der Hietzinger Hochzeitsdemonstratjon und der Thatsache, aß in Frankreich eine hannoder'sche Legion sich aufhalte, gegen⸗ iber zu thun beabsichtige? Die Bewilligung der Entschädigungs— elder Seitens des Abgceordnetenhauses sei erfolgt, weil man die entsagung des Königs Georg, die Befriedigung der Hannoveraner offte, weil man den König für verpflichtet hielt, weil man darin den bschluß der Kämpfe von 1866 sah, weil Graf Bismarck aus den Ber⸗ rägen eine Cabinetsfrage machen wollte. Alle diese Ansichten erweifen ich als itxig. Die Wesfenagitationen seien verdoppelt und ver⸗ zreifacht, selost der Kurfürst von Hessen habe gewagt, von seiner Rückkehr auf seinen Thron zu sprechen. Die Hingabe von 16 Villionen sei undenkbax. ohne Gegeuleistung, diese fehle, somit önne die Regierung nicht verantworten, den Vertrag auszufüh— en. Der Rede des Finanzministers im Herrenhause sei der Hie— zinger Spectakel auf dem Fuße gefolgt, im Lande glaube man, veorg habe 16 Millionen empfangen.“ Der Interpellant wünscht arüber Auskunft zur Beruhigung des Hauses und des Landes. Der Finanzminister h. d. Heydt erklärte hierauf? Nach Abschluß es Abfindungsvertrages mit dem König Georg, welcher die Pra— zer Friedensstipulationen zwar nicht ausdrücklich anerkannte, aber »och die Einstellung der Feindseligkeiten involvirte, stellte der Zönig Georg dieselben trotzdem nicht ein, wie die Formation der zannover'schen Legion, deren Zusammenhang mit der Dienerschaft )es Exkönigs amtlich feststehe, beweise. Der Exkönig bekannte sich ogar öffentlich zu denselben Bestrebungen, die jener Agitation zu Hrunden liegen. Dieser Agitation ein Ziel zu setzen, hielt aber zie Regierung für eine gebieterische Pflicht; sie ersuchte daher be— reundete Höfe, bexeits vor den Hietzinger Vorgängen, auf den dönig Georg kimzuwirken? gis müsse jetzt vorerst! Vas Ergebniß ieser Bemühungen abwarten?!“ Erhälf sie nicht rechtzeitig Bürg- chaften, wird sie lediglich nach den Pflichten handeln, welche die Berantwortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes ihr auf