esultal. Das neue Gewehr, das der Soldat in seder Stell⸗ ing laden Kann, gestattet 8 bis 10 Zielschüsse jn der Minute und ohne Zielen 14. Goffentlich wird sich Frankreich mit dieser theo⸗ retischen Genugthuung zufrieden geben, und die Wunder cvon —X — Gestern sind Unruhen im Quarlier Latin vorgefallen. Ddie Studenten haben Hrn. See, welcher in der Ecole pratique ine Section vorznunehmen hatte, beim Fortgehen eine Ovation zargebracht, die aber nicht über den Hof der Schule hinaus sich erstredte. Einer der Stadtsergeanten wagte sich in den Hof, um einen der Studenten zu verhaften, verschwanden aber bald im dich⸗ en Haufen der ihn umgebenden Jünger der Medicin. Da stürz- en andere Stadtfergeanten ihrem bedrängten Collegen zur; Hilfe. xñs tam zu Schlägereien, und einige Studenten sollten verhaftet verden. Da erschien der Decan der Falcutät, der berühmte Che⸗ niker Wurz, und erklärte, man müsse bei ihm anfragen, wenn Studenten verhaftet würden. Der Friedensrichter zog darauf mit seinctr Schaar ab, und Alles verlief sich ruhig.— Paris, 27. Mai. Die angebliche Abficht der Kaiserin, rine Keise nach Island zu machen, wird auf gewisse häusliche Differenzen zurückgeführt, welche aber zugleich auf das politische Bebiet hinüber spielen wie damals, als die hohe Frau ihren Aus⸗ Iug nach Schottland machte. Man behauptet, sie neige sich allzusehr er, von der Armee und den Ultramontanen vertheidigten Kriegs⸗ zolitik zu, sie sei unzufrieden darüber, daß ihr Gemahl in die Beschleunigung der Großjährigkeitserllarung für ihren Sohn nicht willigen moge n. s. w. Paris, 28. Mai. Dem Gesetzgebenden Koͤrper wurde ein Besehesentwurf vorgelegt, wonach don der Alterslklasse 1868 00,d00 Mann zur Ergänzung der Land- und Seemacht im Jahre 1869 einberufen werden sollen. Gressier legte seinen An⸗ eiheb ericht vor. — Die „Patrie“? dementirt das Gerücht von dex projectirien Reise der Kaiserin nach Island. — Man ver⸗ ächert, daß der Exldͤnig von Hannover um die Erlaubniß nach⸗ zesucht habe, in Frankreich residiren zu dürfen, und daß ihm die⸗ elbe vom, Kaiser ertheilt worden sei. Die zukünftige Residenz oll in einem Departement im mittleren Frankreich in Aussicht zenonmnen sein. . In den Kreisen der Pariser deutschen Colonie circulitteein von Ludwig Simon, Ludwig Pfau u. a. erlassener Aufruf, wel⸗ her zu Beiträgen für einen von Deutschen in Frankreich zu dem Wiener Bundesschießen zu entsendenden Ehrenpreis auffordert. Die Nachrichten aus Algerien lauten schrecklich. Namentlich in Tiaret soll es schlimm hergehen; es kommen daselbst viele Raub⸗ anfälle vor und auch von Menschenfresserei wird gemeldet. Italien. Florenz 27. Mai. Nach der „Nazion“ ist der Finanz- ninister mit der Kammercommission übereingekommen, das Pro—⸗ ect der neuen Grundrentensteuer fallen zu lassen und prodisorisch ein weiteres Zehntel als Zuschlag zur bestehenden Grundrenten⸗ teuer festzusetzen. Türkei. Konstantinopel, 26. Mai. Der Sultan sagte beim Empfang der Deputation der Christengemeinden, er wolle, daß Jeder, ohne Unterschied der Religion, Vezier werden loͤnne. Nusßland. Petersburg, 26. Mai. Das heutige „Journal d Stt. Petersbourg“ dementirt in formeller Weise die Nachricht der „Correspondance du Nord⸗Est“ von einer Unterredung zwi⸗ schen dem Fürsten Gortschakoff, und dem dänischen Ge⸗ e deren Gegenstand die nordschleswig'sche Frage ge— we sen sei. Schwurgerichtssitzung. — II. Quartal 1868. Zweibrücken, 25. Mai. Anklagesache gegen Anna Maria Paulus, 28 Jahre alt, Dienstmagd von Rohrbach wegen Bift mords. Die Angeklagte, die eine nachlässige Erziehung er— hielt und früh genöthigt war, in fremden Dienst zu treten, hatte sich zwar immer fleißig und treu betragen, war aber in sittlicher Beziehung schlecht beleumurdet und am 12. Juli 1866 mit einem X bei Witte Köchler in Niederhorbach in Pflege und hier gut auf- gehoben. Vom 17. bis 23. März da. Is. an welchem Tage die Angeklagte bei Adjunkt Heraucourt in Mühlhofen eintrat, war diesselbe ohne Dienst und hielt sich während dieser Zeit größten⸗ heils bei det Familie Nagel in Rhorbach auf. Hier hatte fie Gelegenheit, in Besitz von Phosphor zu gelangen, da Katharina stagel, Ehefrau Wilhelm solchen zur Vertilgung der Mäuse mitgebracht zatte. Am 23. März besuchte sie—ihr Kind, kam des andern MNorgens zur Ehefrau Wilhelm, der sie dorlog, ihr Kind zahne urch's Brüstchen und sei ganz elend, — und ging Nachmittags vieder zu ihrem Kind, das sie mit in das Hausgartchen der Wittwe döchler nahm. Nach etwa n!/a Stunde brachte sie es wieder in zie Stube und verließ dieselbe dann, um ihren neuen Dienst an⸗ utreten. Nachdem das Kind nach dem Nachtessen, bei dem es roch munter war, Stunde gelegen hatte, erbrach es sich mehr⸗ nals, wobei Wittwe Kochler bemerlte, daß das Erbrechen in der dunkelheit leuchte. Sie gab dem Kind warme Milch und machte, ils dies nichts half, dem Bürgermeister, der den kgl. Bezirksarzt on Bergzabern holen ließ, die Anzeige. Um 6 Uhr des Morgens var das Kind jedoch unter den fürchterlichsten Schmerzen gestor⸗ den. Die Angeklagte gesteht zu, ihrem Kind damals im Gärt⸗ hen der Witte Köchler einen halben Wed mit Phosphorfladen zum ẽĩssen gegeben zu haben, um es von der Welt zu schaffen. Der Bertheidiger der Angeklagten, Herr Rechtscandidat Boöding, suchte arzathun, daß hier kein Mord, sondern nur Todschlag vorliege, XLXVV elt habe, auch sei dieselbe in ibrer Noth und Aufregung in Ver⸗ indung mit ihrer vernachlässigten Erziehung nicht im Stande ge⸗ jesen, das Verbrecherische ihrer Handlung vollständig einzusehen, hre Urtheilskraft sei getrüht, ihre Zurechnungs fähigleit wenigstens n erheblichem Grade gemindert gewesen. Nachdem die Geschwo⸗ enen unter Bejahung der Haupischuldfrage auch das Vorhanden⸗ ein geminderter Zurechnungsfähtgkeit angenommen hatten, wurde ie Angellagte zu einer Zuchthausstrafe von 12 Jahren verurtheilt. Zweibrüucken, 27. Mai. Anklagesache gegen Ludwig Wolff 20 Jahre alt, ledigen Einnehmereigehilfen von Oppau, we⸗ jen Theilnahme an Amtsuntreue. Der Angeklagte ist der Sohn on Philipp Wolff, ehemaligem Steuer⸗ und Gemeindeeinnehmer n Oppau, und war in der letzten Zeit als Gehilfe seines ge⸗ annten Vaters beschäftigl. Letzterer hatte in seiner angegebenen rigenschaft die Steuer- und Gemeindegefälle in den Gemeinden Ippau, Edigheim, Mörsch und Studernheim zu erheben, die Zah⸗ ung täglich für jede einzelne Gemeinde in ein Journal zu tra⸗ jen und diese Gemeindejournale halbmonatlich unter Vorlage der zelege und Vorzeigung der Kafsenvorräthe mit dem Ortsvorstand es Einnehmereisitzes abzuschließen. Außerdem wird halbjährlich om kgl. Renibeamten eine gründliche Revision vorgenommen dachdem schon früher in der Geschäftsführung des alten Wolff ꝛerschiedene Unregelmäßigkeiten entstanden und mehrere Deffecte orgekommen, aber wieder gededt worden waren, veranlaßte eine euere falsche Verbuchung des kgl. Bezirksamt zu Recherchen, die ine außerordentliche Verification im Mai 1867 zur Folge hat⸗ en. Der sofort vorgenommene Kassensturz ergab ein Deficit von 06 fl. 45 kr., den Einnehmer Wolff damit zu entschuldigen uchte, daß irgendwo ein Irrthum unterlaufen sein müsse. Um iesen zu suchen, erbat er sich von dem Regierungscommissär die gücher und zeigte diesem auch des andern Morgens, daß sich im demeindejourual oon Edigheim im Uebertrag der Einnahmen ein Irrthum von 300 fl. zu seinem Nachtheil vorfinde. Dieser ent⸗ deckte aber augenblicklich, daß in der Nacht eine Fälschung vor⸗ senommen worden war, was Einnehmer Wolff auch auf Zurede⸗ ellung unter Thränen mit dem Bemerlken gestand, daß der An⸗ jeklagte die Fälschung begangen habe. Auf erstattete Anzeige vurde Philipp Wolff suspendirt und die Verification der an das igl. Rentamt übergebenen Kasse fortgesetzt, wonach fich derfelbe »om Jahre 1863 bis zu seiner Suspension einen Betrag von 3157 fl. 42 kr. nach und nach angeignet hat. Zur Verdedung zieser Veruntreuungen hat sich der Angeklagete und sein genannter Zater außer der schon erwähnten Fälschung im Journal don ẽdigheim noch verschiedener Fälschungen der Bücher und Rechnungs⸗ wbsichlüsse, betrüglicher Vorfpiegelungen und unrichtiger Buchfüh⸗ rung schuldig gemacht. Letzterer wurde am 30. November 1867 der Amtsunireue, unter Annahme geminderter Zurechnungsfähig⸗ eeit, für schuldig erklaärt und zu einer Gefangnßistrafe von 3 Jah⸗ zen, zu erstehen auf einer Festung, verurtheilt. Der flüchtig ge⸗ jangene Angeklagte, der durch Urtheil des Schwurgerichtshofes om 2. März Jl. J. wegen Theilnahme in contumaciam mit einer JZuchthausstrafe von 4 Jahren belegt worden ist, wurde bald da— auf in München ergriffen und hat sich nun vor den Geschwore⸗ zen persönlich zu verantworten. Dessen Vertheidiger, Herr Rechts- andidat Sauter, hob herdor, daß der Angeklagte sich keiner Theilnahmshandlungen schuldig gemaͤcht, nicht geholfen habe, das deficit hervorzurufen; dies sei, als er bei seinem Vater eingetre⸗ en, schon vorhanden gewesen und er habe nichts gethan, als dies deficii so lange als möglich zu verdecken gesucht, also bloße Be— ünstigungshandlungen vorgenommen, die moralisch nicht zu tadeln, iuch geseßlich, wenn sie von einem Sohne zu Gunften seines Va⸗ ers geschehen, straffrei seien. Der Angeklagte wurde auch von den Geschworenen nicht schuldig erklärt.