abfscheuliches enthelte; denn er habe gewußt, daß seine Frau sich zarüber aärgern werde, was ihn sehr gefreut habe. Der Präsident verlas hierauf ein Telegramm, wonach der xeldmarschall⸗ Lieutenant Marenzi in Wien (aus Versehen Giuliani Aege nicht kommen wird, fondern in Wien vernommen und eine Aussage lediglich übersandt werden soll. Der Staatsanwalt hält dies nicht für statthaft; der Verthei⸗ ziger hofft, daß auf ein erneutes Telegramm von seiner Seite zis morgen FMV. Marenzi doch kommen werde, und stellt das Weitere dem Gerichtshof anhein. Hierauf verlas der Präsident die drei bekannten Briefe, velche der Angeklagte an die Ebergenyi, während sie in München var, schrieb. Dieselben sprechen, untermischt mit den überschwüng⸗ ichsten Liebesbetheuerungen, aus, wie er voll Angst um seine Julie sei und bete, daß sie ihr Ziel glücklich erreiche; — und nahnt sie, sie möge sich nicht zu weit Linlassen, sich nicht in Ge— ahr stürzen, ertappt zu werden, und fie möge sich ja nicht von zer Freundlichkeit dieses Comödianten-Aases nicht erweichen lassen ind standhaft bleiben und sie nicht schonen, denn dies Aas sei das durchdriebenste Luder in der Welt und dürfe nicht länger hnen im Wege stehen. Der Präsident fragt, welches Ziel, welches Gelingen, welche Befahr er mit diesen Ausdrücen meinte, und der Angeklagte er— lart, daß sich diese Worte sämmtlich auf die Gewinnung jener documente bezögen, welche den Ehebruch der Mathilde nachweisen ollten, und daß unter der Gefahr ein sich zwischen Mathilde und zulie etwa entspinnendes Haudgemenge gemeint sei. Die Sielle n einem Briefe: „Gib acht, daß Du die Pulver nicht verwechselst,“ rlärt der Angeklagte damit, daß die Ebergenyi zweierlei homd⸗ dathische Pulver mit sich gehabt habe. n 42* Der Präsident hält dem Angklagten vor, daß die Ebergenyi ie gravirenden Stellen durch Beziehungen auf ihre Familienver⸗ saltnifse zu erklären perfucht habe und dies mit den Aussagen des ingeklagten in Widerspruch stehe. Graf Chorinsky schweigt. Präsident: Nachdem Ihnen diese Briefe in der Vorunter achnng vorgelesen waren, haben Sie versprochen, ein Geständniß bzulegen; dies ist nicht geschehen. — Was haben Sie zu estehen ?· Angeklagter; Der Untersuchungsrichter fragte mich, ob ich in Geständniß ablegen wolle, und ich antwortete blos Ja. Präfident: Die Sache ist etwas anders; im Protocolle heißt 8: Graf Chorinsky erklarte, er werde sich in einigen Tagen zum herhoör melden und ein vollkommenes Gesiändniß ablegen. Und m Verhör vom 27. Dez. 1867 erklärte der Angeklagte er wolle in reumüthiges Bekenntniß ablegen, und bat, man moͤge ihm nur inige Tage Zeit lassen, um Alles gehörig in seinem Geiste zu ammeln und zu vrdnen, dann werde er Alles angeben, was iuf die Sache und auf seine Schuld hiebei Bezug habe. Angeklagter: Das habe er nicht gesagt, das sei ein Irrihum Untersuchungsrichters. Der Vertheidiger wünscht, der Präsident möge die Geschwor— jen darauf aufmerksam machen, daß von den verlesenen Briefen ih auch welche in einer Schublade des Angeklagten vorgefunden atten, welche gar nicht abgesendet worden seien, und nur ein cheil bei der Ebergenyi. Der Präsident constatirt, daß diese Briefe nebst der Annonce mm Erlangung von Rattengift, und einem Fläschen mit flüssigem wankalium in dem Pakete enthalten gewesen seien, welches die bergenyi ihrer Magd Kubesch zur Aufbewahrung übergeben habe as mit J. C. gesiegelt war und von der Kubesch nur wieder n die Ebergenhi zarückgegeben werden sollte, aber zu Gerichts »anden kam. Ueber die Erwerbung des Cyankaliums habe die bergenyi unter anderm auch angegeben, sie habe einen Photogra⸗ chen mit einem Kistchen Chemikalien beschenken wollen, die Ab— endung desselben sei aber (zum Angeklagten gewendet), von Ihnen us Eifersucht gehindert worden? Angeklagter: Ich weiß nichts, weder von einem Cyankalium och von einem Geschenke an einen Photographen. Präfident: Die Ebergenyi hat in der Voruntersuchung das heständniß abgelegt, sie habe der Mathilde Cyankalium in Wein egeben (sie hat aber dieses Geständniß wieder zurückgenommen); e gestand ferner, dieß auch Ihnen gesagt zu haben, uͤnd daß ihr »czu eine andere Person den Anschlag gegeben habe. Angeklagter: So eine That haf die Julie nicht gethan, uzu ist sie ein zu frommes und religiöses Mädchen. Ebenso erklͤrte der Angellagte, daß er von dem Briefe nicht me, in der Frohnfeste auf den Namen der Horvath geschrieben, dem der Mord dem wirklichen Vorgang enisprechend geschildert ear, den die Ebergenhi durch die Tochter einer Miitgefan⸗ enen herausgeschickt, von derselben habe abschreiben und dann der rau Turneißen zuschicken lassen, welche denselben dem Untersuch⸗ aaerichter übergeben sollte, um ihn von der richtigen Spur ab⸗ zulenken; — ferner gab er im Widerspruche mit der Ebetgenyi, welche die Horvath als ihr ahnlich und klein schilderle, an, sie ei groß und der Julie unähnlich; auch leugnete er seine, bei em Polizeidirector an den Tag gelegte Beklommenheit Prasident: Julie von Ebergenhi ist schuldig erklärt worden »es Mordes an der Graͤfin Mathilde v. Chorinskyi, und Sie ind beschuldigt der Theilnahme an diesem Verbrechen durch An⸗ tiftung und Hilfeleistung; der Anstiftung ¶ dadurch daß sie die Bohnung der Ermordeten erkundelen ung den Rath gaben, wie )ie Thaf ausgeführt werden solle en Augeklagier hefigh: Nein, dJ nicht wahr; ich glaube es nicht, nie und nimmermehr, daß Julie das gethan hat; ich habe nichts gethan. Praäsident: Sie find der Hulfeleistung beschuldigt vurch die Beschaffung der Reisepässe, der Mittel zut Reise und durch Ver ergen der Gegenstände nach der That. So frage ich Sie nun um Schlusse des Verhoͤres, ob Sie —W Behaup· ung stehen bleiben woslen, daß Sie an den Ihnen zur Last ge⸗ egten Handlungen unschuldig sind F . Angeklagter (rasch und entschieden):! VJa Der Vertheidiger regt wiederholt an,es möge den Geschwor · nen gegenüber bestimmt vom Prasidenten aus gesprochen werden, aß einzelne der zuletzt verlesenen Briefe beim Grafen Chorinsky zefunden worden seien, worauf der Prasident einfach die Daten er Briefe und den Umstand conftatirt, daße fif jn dem hon der Nagd dem Gerichte übergebenen Palete enihalten waren. (Fortsetzung folgi.J. —Vermischtét Bom 1. Juli an sind die großh. hessisch NM.o 5 fl.⸗ und J fl.Banknoten außer — ꝛ a/ s. I Zweibrücdcken, 25. Jum Gesfern Abend nach Uhr wurde die öffentliche Disciplinarverhandlung gegen den Notar W. von Pirmasens, die 8volle Tage gebauert haite, meim hiefigen Bezirksgerichte geschloffen. VDie Staattbehorde hat injahrige Suspension benntragt. Das Urtheil wird am 10 Zuli rfolgen. F Dürheim, 20. Juni. Gestern ist in Freins heim in Brautpaar proclamirt worden welches zusammen das ganz espectable Alter von 147 Jahren hat, dver Brautigam t 74 und die Braut 73 Jahre alt, und“ hat Esterer bereies lrenkel* f Würzburg, 27. Juni In— verflossener Nacht wurde in sogenannter Nachtwandler auf dem Dache eines Hauses in der güttnersgasse bemerkt, von den herbeigeeisten Personen vom Dach⸗ erabgeholt und gerettet. — Bei den Kanalbauten auf hiefigem Rarkte wurden derschiedene merkwürdige Thierknochen und Ge— iße aufgefunden. Der Stan tsanwalt, der im Cborinskyschen Prozesse fun⸗ zirt, Wülfert, ist derselbe, welcher als Student der Lola Montez nuf offener Straße seinerzeit eine Ohrfeige gab und damals ver— viesen /wurde. —A — F Die Gemahlin Bismards hat durch einen Sturz vom Stuhle eine Rippe gebrochen. Posen, 23. Juni. Vor dem hiesigen Schwurgerichte be⸗ jann gestern die Verhandlung gegen den Buchbindermeister Fer⸗ inand Wittmann, welcher, wie schon früher mitgetheilt, an⸗ ‚eklagt ist, vier Frauen, mit denen er im Laufe der Jaͤhre 1869 is 1866 verheirathet war, ferner ein leiblichss Kind aus der ersten Ehe, und ein Stiefkind, welches seine vierte Ehefrau in die khe gebracht, durch Beibringung von Arsenik vorsätzlich und mit leberlegung getödtet zu haben. Wittman ist am 11. Sept. 1836 n Coblenz geboren und in Deutsch-Krone erzogen worden. Er tablirte sich im November 1859 qls Buchbinder in Wollin und jeirathete am 16. November 1860 die Haushälterin seines früheren Arbeitgebers, Emilie Maria Gehm. In dieser ersten Ehe find »em Angeklagten zwei Söhne geboren worden: Hugo August deinrich Johannes, geboren den 4. Nob. 1860, Lomns Fmil Paul b. den 1. Sept. 1862. Bald nach der Geburt des zweiten dindes, und zwar am 17. Sept. 1862, verstarb die erste Ehefrau des Angeklagten und hinterließ ihn und ihre beiden Kinder zu hren alleinigen Erben. Am J. Februar 1868 erkrankie das äl⸗ este der beiden Kinder, Hugo, und verstarb bereits am 2. Febr. 1868, indem es den Angeklagten als alleinigen Erben hinterließ. Am 15. Juni 1863 verheirathete Wittmann sich zum zweiten Male mit der unverehelichten Auguste Charlotte Hoͤhn, Tochter es Tischlermeisters Höhn in Deutsch⸗Krone. Diese erkrankte be— reits wenige Monate nach der Verheirathung und starb am 22. dez. 1863, eine Woche nach Errichtung eines Testaments, durch pelches fie ihren Ehemann zum alleinigen Erben ihres für seine Zerhältnisse nicht unbedeutende Vermoͤgens ernann hatte. Am . Abril 1864 verheirathete er sich zum dritten Male mit der un⸗