seehlen suwerlich mundenden, Getränkes zugesandi. Einige Schlaue wollen behaupten, das sei nur „mit Wurst nach der Spedjeite geworfen,“ da die Generäle sich doch revanchiren müßten und ein Faß feurigen Spaniers nicht ausbleiben könne.“ rF Fürth, im Oct. Einen eigenthümlichen Akt von Bosheit hat ein Einwohner von Hammelbach ausgeübt, um an einem langjährigen Feinde Revanche zu nehmen. Nächtlicher Weise schlug er die Fenster zu dem im Erdgeschoß befindlichen Schlafgemach seines Widersachers ein und richtete sein geladenes Gewehr minu— jenlang auf das durch den Spektakel vom Schlummer erwachte Ehepaar und drohte mit Erschießen. Nachdam er so das Paar einige Zeit furchtbar geängftigt, schoß er sein Gewehr jedoch über das Bett weg ab, so daß die eingeleitete Untersuchung, wie ver⸗ lautet, nicht auf Mordversuch, sondern nur auf Eigenthumsbe— schädigung gerichtet sein joll. Eine Verlezung von Personen hat nicht stattgefunden. In Neustadt (hess. Odenwald) wurden am Versöhnungs⸗ tage auf 4 aus der Synagoge kommenden Judenfrauen Schüsse abgefeuert; die eine derselbe wurde verwundet. Bingen, 20. Oct. Eine schauderhafte Mordihat hält die Bewohner unserer Stadt und Umgegend in schmerzlicher Aufregung. Heute früh fand man den wegen seines leutseligen, graden und diederen Characters allgemein beliebten ledigen Jakbob Diehl, 30 Jahre alt, Sohn der verwittweten Besitzerin des Gasthauses zur „Stadt Kreuznach‘, an der Drususbrücke, unten am ersten Pfeiler dieser Brücke diesseits der Nahe todt. Die ärztliche Unter⸗ juchung hat conftatirt, datßz derselbe gewaltsam ums Leben gebracht worden ist. Bei dem Leichname fand man eine zweite, fremde Mütze. Die Untersuchung ist im Gange. J x Vor der Strafkammer in Frankfurt a. M. fanden am 20. October die Verhandlungen gegen einen Schwindler statt, welche auch in weiteren Kreisen Interesse bieten dürften: Ein gewisser Borle, genannt Burgthal, aus Wien, 68 Jahre alt, ist nach Ausweis der Acten im Zuchthaus ergraut. In seiner 14 jahrigen Militärdienstzeit wurde er nicht weniger als 56 Mal wegen Diebstahl, Betrug und Desertion bestraft. Nachdem er eine mehrjährige Festungsstrafe, wobei er in Eisen geschmiedet war, derbüßt hatte, ergriff er den Wanderstab und machle nun mit den derschiedensten dentschen und außerdeutschen Gefängnissen, zuletzt wegen Schriftfälschung mit dem Darmstädtischen Zuchthaus Marien⸗ schloß, Bekanutschaft. Am 10. Mai l. J. aus demselben ent lassen, wandte er sich sofort nach Frankfurt und logirte sich unter der Vorspiegelung, er sei ein Eisenbahndirector aus Philadelphia, im „Landsberg“ ein, lebte daselbst nach Ausweis der Rechnung, wie er sagte, zur Hebung seiner gesunkenen Kräfte, sehr fein, so daß sich seine Schuld auf 300 fl. beläuft. Zugleich setzte er sich mit der Direction der Main-Weserbahn in Verbindung, producirte hier falsche Accreditive und gab sich für den General Intendanten der Pacific-⸗Eisenbahn aus, Die Direction stellte hierauf dem Herrn Burgthal, der nebenbei bemerkt, kein Wort Englisch ver⸗ tteht, eine Freilarte aus zur Benutzung sämmtlicher Züge der Bahn von hier nach Cassel und zurück 1.Classe; außerdem wurden aoch Freikarten für dieselbe Wagenclasse für die badischen und einige französische Bahnen, sowie auch ein von ihm gefertigter Empfehlungsdrief bei ihm gefunden. In demselben wird er bei einem Bergwerksbesitzer eingeführt und dieser ersucht, dem hochge⸗ ichätzten General-Intendanten die Geschäftseinrichtung und die Maschinen, für die er sich sehr interessire, zu zeigen. Burgthal entfernte sich heimlich aus dem „Landsberg“ und suchte nun im Hotel Petersburg“ und „Hotel Jansen“ einen ühnlichen Pump anzulegen, was ihm jedoch sehlschlug und endlich zu seiner Ver⸗ zaflung führte. In Änbetracht der Gemeingefährlichteit des Sub⸗ ectes, auf dessen Besserung nicht mehr zu rechnen sei, und geleitet don der Erwägung, daß man einen derartigeu Menschen so lange als möglich unschädlich machen müsse, erkannte der Gerichtshof auf 6 Monate Gefängniß, 100 Thaler Geldbuße, eventuell weitere 35 Tage Gefängniß, Verlust der Ehrenrechte auf 5 Jahre und Landesderweisung. t Berent GWestpreußen), 16. Oct. Gexenprozeß.) Vor einigen Tagen kam vor der hiesigen Kreiegerichts-⸗Depuiation ein Hexenprozeß, welcher in dem Vorfe Jaschhüfe spielte, in öffent⸗ licher Sizung zur Verhandlung. Der Sachverhali ist kurz fol⸗ gender: Ein Bauer in Jaschhütte bricht bei einer Holzanfuhr zin Bein und glaubt in seinem leidenden Zustande sich von einer Frau im Dorfe beherxt, die ihm ihren 25. Teufel, Ramens Peter, auf den Hals geschickt hätte. Die Hexe wird veranlaßt, in die Wohnung des Besessenen zu gehen, und von den dort Anwesenden aufgefordert, dem Behexten von ihrem Blute zu trinken zu geben, weil dann nur der Teufel Peter den Besessenen verlassen würde. Auf Zureden erbietet sich die herbeigeeilte Frau, in der Art den Unglücklichen zu retien, daß sie fich mit einer Nadel die Haut eines jrer Arme aunfritzen will, um Blut zu erhalten. Allein da dieses doch kein nalürliches nach Ansicht der Anwesenden wäre, wird sie von zweien der Anwesenden gezwungen, durch Faustschläge sich das retiende Blut aus der Nase entlocken zu iassen. Der Versuch chlägt jedoch fehl. Es wird an ein anderes Mitiel gedacht. Der eine der Thäter begibt sich auf den Hofraum, besudelt seine Hände nit Koth, während er gleichzeitig drei Kreuze in dieselben damit nacht. Neue Faustschläge an die Nase mit den gesegneten Händen hatten den erwünschten Erfolg. Nun wunde die Hexe gezwungen, sich über das Bett des Besessenen zu legen und das Blut in dessen aufgesperrten Mund fließen zu lassen. Der Teufel schien denn auch zu weichen, denn der Besessene konnte bald darauf die Worte üußern: „Nu wart mi beeter.“. Vas noch fließende Blut wurde dann für etwaige Rückfälle in einer Tasse aufgefangen. Die so nemißhandelte, zwar schlichte, aber dem Anscheine nach recht ver— cündige und gutmüthige Frau wandte sich an einen hiesigen Arzt und beantragte darauf Untersuchung. Die öͤffentliche Verhandlung sand, wie gesagt, vor einigen Tagen hier statt. Im Allgemeinen konnte man aus den Vernehmungen der beiden der Mißhandlung Angeklagten nur auf den krassesten Aberglauben schließen, der sich die größte Rohheit als Mittel zum Zwedk wählt. Daß dergleichen Fälle von abergläubischen Handlungen, wenn auch in anderer Form, in unserer Kassubei sehr oft vorkommen, davon wird sich Jeder überzeugen können, der unser volk thümliches Leben kennt. Auf den Antrag der Staatsanwaltshaft wurden die beiden Exorzisten zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, der „Besessene“ jedoch freigesprochen. F. Die Berliner Montagszeitung bringt folgende Miltheilung: „Der in Schönheit und Geisi prangenden Nichte des österrei⸗ hischen Reichskanzlers v. Beust;, Tochter des gegenwaͤrtigen Chefs des österreichischen Bergwesens, welche bisher von einem fanatischen Hasse gegen Preußen beseelt war, ist das glückliche Malheur passirt, sich auf einer Reise in einen preußischen Officier Leidenschaftlich zu verlieben und sich mit ihm, nachdem sowohl Vater wie Oheim nach vielem Zaudern endlich ihre Zustimmung Jegeben, zu verloben. Erwähnter Officier ist noch dazu bürger⸗ licher Herkunft! Viele vornehme Cavaliere Sachsens und Oester reichs bewarben sich um die Hand dieser interessanten Dame ver⸗ geblich.“ Kinen zeitgemäßen Rechtsgrundsatz hat jüngst das Ober⸗ ribunal in Berlin, der höchste preußische Gerichtshof, ausgesprochen. Er lautet: „Weder das gemeine deutsche, noch das sächsische Necht ennt in der Sphäre der Personen niederen Adels Mißheirathen »der den Begriff don ungleichen Chen an.“ Nach diesem schynen Brundsatz kann also ein armer Junker ein bürgerliches Maͤdchen, und wenn es noch so schoͤn und reich ist, heirathen, ohne sich uͤber eine Mißheirath Gewissensbisse machen zu müssen und umgekehrt cin adeliges Fräulein einen bürgerlichen Krösus nehmen, ebenfalls ohne Gewissensbisse. Und zwar um so mehr, da die schonflen Grundsätze nicht viel werth sind, wenn man sie nicht ausjahrt. T.In der neuesten Modenzeitung find die jungen Damen inter die Studenten gegangen; denn sie tragen auf dem aller⸗ dordersten Theile des schönen Kopfes balancirende Cerevismutzchen. Abgesehen davon, daß man ihnen nicht in die Augen sehen kann, hat diese Mode den Vortheil, daß Bruder Studio und Fräulein Schwester nur eine Mütze brauchen. F, Der Vorstand des deutschen Nechtsschußvereins in London rläßt folgende Warnung für die deutsche Handelswelt: Es ind dem deutschen Rechtsschutzverein in London seit feinem Be⸗ tehen so zahlreiche Fälle aus Deutschland zugegangen, in welchen deutsche Geschaͤftsleute auf schamlose Weise betrogen worden sind, aß er denselben einen Dienst zu erweisen glaubt, wenn er eine ffentliche hierauf bezügliche Warnung ergehen läßt. Anzeigen 'n deutschen Blättern, welche von London aus Darlehen und Beldvorschüsse auf Waaren anbieten; Briefe aus England, welche die Aukunft von Paketen u. s. w. und die Bereitpillig'eit zuͤr lebermittelung derselben gegen Zusendung der darauf haftenden Kosten mittheilen, und Anerbieten zur Einleitung von Geschäften, velche Seitens deutscher Kaufleute und Fabrikanten eine Eredit⸗ gewährung bedingen, sollten jederzeit unberücksichtigt gelassen werden, his durch genaue Auskunftseinholung bei Freunden oder bei dent Mechtsschuzverein Gewißheit über die Respektabilität der Betref— enden erlangt worden ist. In Fällen absichtlichen Betruges er⸗ veisen sich hier nachträgliche Reklamationen, oder auch gerichtliche —A— Borstand des deutschen Rechisschutzvereins.“ In Neapel starb am 8. d. der in den Annalen des Ballets besibekannte 78jährige Salvatore Taglionie. Auf dem Ontario⸗See ist am 5. Oct. der Dampfer „Per- eberance“ verbrannt; vierzehn Personen, einschließlich den kapitän, damen theils in den Flammen, theils in den Flu— hen um.