St. Ingberler AAnzeiger. Der St. Ingberter Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags- und Sonntags⸗ shummer) erscheint wöchentlich vi e r mal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Abonnementspreis vierteljährig 42 Krzr. oder 12 Silbergr. Anzeigen werden mit 3 Krzr. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Raum berechnet. Nr. 20. Donnerstag, den A. Februar 1869. Deutschland. München, 30. Jan. Vom kgl. Kriegsministerium wird hekannt gegeben, daß in Betreff der Dienstzeit der Reengagirten die allgemeinen Normen des Wehrverfassungsgesetzes Platz zu greifen haben, wornach die Dienstzeit in der activen Armee drei Jahre beträgt und von demjenigen, welcher in der activen Armee joridienen oder in dieselbe wieder eintreten will, die Capitulations. jeit nur mehr auf ein Jahr abgeschlossen und von Jahr zu Jahr erneuert werden kann. Bei dem Bestande dieser Verhältnisse darf es den Reengagirten nicht verweigert werden, die freiwillig übernommene Dienstzeit in der activen Armee vollständig zurück⸗ zulegen; ebenso darf aber auch denselben die Enthebung von der dienstleistung in der activen Armee und deren Versetzung in die belreffende Kategorie von Wehrpflichtigen unter den hiefür gege— benen Voraussetzungen, endlich deren sörmliche Entlafsung bei be— reits vollständig erfüllter Wehrpflicht dann nicht vorenthalten wer⸗ den, wenn ihrer Beabschiedung ein sonstiges Hinderniß nicht entgegensteht. — Das k. Kriegsministerium nimmt Veranlassung, die Be— sitzer militärischer Heirathscautionen, welche ganz oder theilweise durch Hypotheken in der Pfalz aufrecht gemacht sind, zur Wahrung hrer Interessen auf das Gesetz vom 16. Mai 1868 ,Abänderung einiger Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Civilgesetzbuches über Privilegien und Hypotheken betr.“ (Gesetzblatt Nr. 36 Seite 610 -614) und insbesondere auf den im Artikel 3 dieses Besetzes bezeichneten Präklusiviermin aufmerksam machen zu lassen innerhalb dessen die bis zum 26. Juli 1868 bereits mit sicherem Datum erworbenen Süubrogirungen in die Legalhypothek der chuldnerischen Ehefrau in die Hypothekenbücher eingetragen seir müssen, wenn sie nicht den subrogirten Gläubigern gegenüber der erworbenen Rang und dem Drittbesitzer gegenüber ihre Wirksam teit verlieren sollen. München, 1. Febr. Bezüglich der Abgabe von Franco Fouverts an das Publikum und den Gebrauch derselben wird Nachstehendes angeordnet: 1) Der Preis der Franco⸗-Couverts ist auf 3 kr. 1pf. per Stück festgesetzt. — 2) Die Abgabe an das Publikum kann nur gegen Entrichtung dieses Preises und zwar in einer solchen Anzahl von Stücken erfolgen, daß eine Berech⸗ nung auf Pfennige vermieden wird. Die geringste Abnahme muß daher 4 Stück betragen. — 3) Die Taxre für Briefe mit Franco⸗ Couverts kann durch Aufkleben von. Francomarken ergänzt wer⸗ den; dagegen ist es unzulässig, eine aus einem Franco⸗-Couvert geschnittene Marke zur Francirung der Correspondenz oder zur Ergänzung der Taxe zu benützen. Correspondenzen der letzibe— zeichneten Art sind als unfrancirt zu betrachten und bei Antaxir⸗ ung nur die verwendeten Francomarken zu berüchsichtigen. 4) Ein Umtausch beschädigter oder sonstwie unbrauchbar gewordener Franco⸗ Couverts kann gegen Entrichtung der Herstellungskosten zu 1 Pfennig pro Stück bewirkt werden. 5) Vorläufig können die Franco⸗Couverts nur den Postanstalten am Sitze der Oberämter zum Verkaufe abgegeben werden. Die Abgabe an die übrigen Postanstalten erfolgt allmählich mit der Zunahme des verfüg— baren Vorrathes. Zum Wiederkaufe können Franco⸗Couvertẽ aicht abgegeben werden. Dienstesnachrichten. Der Zollverwalter Georg Helffer in Habkirchen ist auf An— suchen in gleicher Eigenschaft an das Nebenzollamt zu Landau ver⸗ jetzt, zum Zollverwalter des Nebenzollamtes J. zu Habtirchen der Brenzobercontroleur Friedrich Weiß in Hornbach berufen, der Grenzobercontroleur Georg Banner in Kröppen in gleicher Eigen⸗ schaft unter Fortdauer seiner provisorischen Diensteseigenschaft nach Hornbach versetzt und zum Grenzobercontroleur in Krdppen der derittene Grenzoberaufseher Rudolph Kriß in Berchtesgaden in orovisorischer Eigenschait ernannt worden. Karlsruhe, 1. Febr. Das Staatsministerium hat ver⸗ zangenen Freitag durch den Staatsanwalt gegen den Erzbisthums⸗ verweser Kübel zu Freiburg und den Stadlpfarrer Burger zu Konstanz wegen Mißbrauchs des geistlichen Amtes in Angelegen⸗ heit der Excommunication des Bürgermeisters Stromeyer zu Con⸗ tanz beim Freiburger Hofgericht eine Untersuchung einleiten lassen. Die Anklagekammer des Hofgerichts hat daraufhin den Nreis—⸗ zerichtsrath Deimling mit der Führung dieser Untersuchung eauftragt. Berlin, 1. Febr. Der „Staatsanzeiger“ publicirt die Finberufung des norddeutschen Bundesrathes auf den 15. Februar. Die Einberufung des Zollparlaments ist auf Mitie Mai beab⸗ ichtigt. — — Im Abgeordnetenhaufe legte die Regierung einen Ge— setzesentwürf über die Auseinandersetzung zwischen dem Staat und der Stadt Frankfurt vor. Die Hauptpunkte desselben sind fol⸗ gende: Alle 1866 zu Staatszwecken verwandten Gebäude und Liegenschaften verbleiben Staatseigenthum, incl. die zur Unter— zringung des Frankfurter Militärs verwandten Gebäude; ausge⸗ hlossen bleiben jedoch die mit fremdem Militär belegt gewesenen käumlichkeiten. Sämmtliche Eisenbahnen werden, ohne Enischä⸗ digung an die Stadt, Staatseigenthum, nur die Verbindungs— bahn verbleibt der Stadt. Alle Schulden, ausgenommen drei Posten, übernimmt der Staat; desgleichen die Pensionen der Senatoren und Rathsschreiber; mit Ausnahme der von der Stadt ʒesoldeten. Das Vermögen wird getheilt im Verhältniß dvon 11,940 zu 8060 Gulden. Die Einnahmen und Ausgaben pro 1866 verbleiben der Stadt, mit Ausnahme der von Preußen an den Zollverein zurückgezahlten Summen. Die Kirchen und Schulen find von der Stadt zu unterhalte. Frankreich. . Paris, 31. Jan. Seit einigen Tagen wird hier mit Bestimmtheit versichert, die kaiserliche Regierung strebe eine Allianz mit Rußland eifrigft an. Schon unterm vorigen auswärtigen Ministerium sei die Sache angegriffen, von Lavalette aber mit erhöhtem Interesse fort zeführt worden. Paris, 3. Febr. In Algerien ist eine Insurrection aus⸗ Jebrochen. Die Verbindungen mit Geryville und Laghouat sind uinterbrochen. * Italien. Florenz, 2. Febr. Berichten aus Rom zufolge ist der Papst ernstlich erklrankt. Die Regierung trifft Vorsichtsmaßregeln, um allen Eventualitäten vorzubeugen. 9 Aus Rom wird geschrieben: Die Zufuhr von Kriegs⸗ munition aus Frankreich dauert fort. Die Depots von Civiia- vecchia sind bereits so überfüllt, daß die letzten Ladungen nach Biterbo geschafft werden mußten. Auch die französischen Occupa⸗ tionstruppen werden nicht nur nicht vermindert, sondern erhalten Zuzug. Sie sollen für das dkumenische Concil eine Ehrene be— ziehungsweise Sicherheitsgarde abgeben. Donaufürstenthümer. Belgrad, 2. Febr. Der „Vidobdan“ sagt: Griechenland werde im Falle eines Krieges nicht isolirt bleiben. — Bei Rit— jchitza soll zwischen Montenegrinern und Türken ein Gefecht siatt⸗ gefunden haben. Amerika. Washington, 30. Jan. Das Repräsentantenhaus hat mit 147 gegen 42 Stimmen als Verfassungszusatz beschlossen, daß die Unterschiede der Racen und Farben die Wahlberechtigung n'emals beeinträchtigen dürfen. F Wasshington, 831. Jan. Der Congreß genehmigte mit 110 gegen 62 Stimmen die Einbringung einer Resolutihn sus Annexion von Haiti und San Dominao.