Polizeiliche Bekanntmachung. Um Unordnungen, wie sie bel dem etzten Brande vorgekommen find; für die Zukunft so viel wie möglich zu fteuern, ehe ich mich veranlaßt, nachfolgende Be⸗ timmungen der hiefigen Feuerlöschordnung mit dem Bemerken in Erinnerung zu brin⸗ gen, daß unter Umständen Zuwiderhan⸗ zelnde nach Art. 175 des Polizeistrafge⸗ setzbuches an Geld bis zu 25 fl. oder mit Arrest big zu 8 Tagen gestraft werden. Bei Ausbruch eines Vrandes hat jede arbeitsfähige Person auf den ersten Hülfe⸗ cuf mit Feuereimern oder Kübeln zur Brandstätte oder an den ihr durch die Feuerlsschorbnung angewiesenen Platz zu eilen. — Arbeitsunfähige Personen und Kinder sind ohne Ausnahme von der Brandflätte hei Vermeidung der gesetzlichen Strafe fern zu halten. — Küfer und Bierbrauer haben mit gefüllten Butten zu erscheinen. Die beiden Küster haben sich sozleich an ihre betreffende Kirche zu verfügen und hier den Befehl, ob sie stürmen sollen oder nicht, abzuwarten. Art. 2. Zur Abholung der sämmt⸗ lichen Lösch und Rettungsgeräthschaften ist ausschließlich die freiwillige Feuerwehr bestimm. Zur Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr und um die groͤßtmoͤglichste Irdnung bei einem Brande aufrecht er⸗ halten zu können, werden aus der Bürger⸗ chaft 2Klassen Hülfsmannschaften gebildet und zwar die Sicherheitsmannschaft und die Bedienungsmannschaft (wer hiezu ein⸗ getheilt ist, siehe die Feuerlöschordnung Seite 4-210). Der Sicherheitsmannschaft liegt die —XL die müßigen Zuschauer, sowie arbeitsun⸗ ähige Personen und insbesondere Kinder jern zu halten und für gehörige Ordnung zei der Reihenbildung zum Zwecke der Hexbeischaffung von Wasser Sorge zu dragen. J Die Bedienungsmannschaft jat die freiwillige Feuerwehr bei den Spritzen zu unterstützen. Es darf nur durch die Retter und Steiger der freiwilligen Feuerwehr und die aus der Bedienungsmannschaft speciell zezeichneten Personen ausgeräumt werden und zwar nur auf Befehl der Branddirec⸗ ion, welcher überhaupt in allen Fällen unweigerlich Folge zu leisten ist. Die Branddirection besteh aus dem Bürgermeister der Stadt St. Ingbert, RFD aus den beiden Adjuncten, aus 2 sachverständigen Bürgern und aus dem Commando der freiwilligen Feuerwehr (Oberbrandmeister, Brand⸗ meister, Adjutant, Zeugmeister, Cas⸗ fier und Secretar)). Sämmiliche Hülfsmannschaft hat sich hei ihrem Erscheinen sofort bei dem be— reffenden Obmanne zu melden, damit die⸗ er die nöthige Controlle ausüben kann. Entsieht ein Brand zur Nachtzeit, so iud alle Bürger, deren Wohnungen auf die gangbaren Straßen der Stadt stoßen, verpflichtet, eine mit brennendem Lichte versehene Laterne vor ihre Wohnung zu hüngen oder ein offenes Licht inner halb an die Fenster zu stellen. Jeder Bürger, welcher einen Brunnen in seinem Hause hat, muß solchen, wenn ex dazu durch die Directidn vder den kgl. Polizeikommifsfaf aufgefordert wird, zum Abnehmen von Wasser bei Feuersgefahr benutzen lassen. St. Ingbert, den 16. Februar 1869 Der kgl. Polizeikommissar: Bruch. *— Versteigerung⸗ Samstag, den 27. 1. M., des Nach— mittags um 2 Uhr zu St. Ingbert, in der Behausung des Georg Schallhammer, lassen die sinder und Erben des allda wohnhaft zewesenen und verlebten Bäckers Jofeph Jung die zu dessen Nachlaß gehörigen Mobilien, worunter namentlich: Bettung, Bettladen, 1 Kleider⸗ schrank, 1 Küchenschrank, Tische, Stühle und Küchengeschirr, offentlich auf Credit versteigern. —X St. Ingbert, 18. Februar 1889 Ho'eben, kal. Notar. Holz- Versteigerung in Alschbaͤch. Mittwoch, den 24. Februar J. J. Nachmittags 1J Uhr. cichen Baustamm 83. Kl. , Wagnerstangen. . 39 kieferne Baustänme 3. und 4. Kl. 23, Sparren. 75 Pfahle. — 27255, Bohnenstangen. 1. Klafter kieferne Prügel, 8lang. d , uu budhen Scheit 1. Kl. 18 3., 3 buchen und kiefern Kohl⸗ prügel. — 18, biuchen Stangenprügel. 700 buchen und kiefern Wellen. Blieskastel, 16. Februar 1869. Das Bürgermeisteramt: L. Wies. w— Holz-Versteigerung. Donnerstag, den 25. l. M., Mittags 12 Uhr zu Ommersheim im Schulhause, werden nachbezeichnete dolzsortimente aus dem Gemeindewalde daselbst öffentlich versteigert. Schlag Höllscheiderber;: 17 kiefern Baustämme 4. Kl. 507, Sparren. Schlag Allment: 6 eichen Baustämme 3. Kl., von 18 bis 20 Zoll Durchmesser. 4 3800 Bohnenstangen. Klafter buchen Scheitholz. lLor⸗ Klafter buchen Stangenprügel. . RKohlprügel. 5825 gemischte Wellen mit Prügel. Sämmtliches Holz ist sehr bequen abzufahren.— Oumersheim, 16. Februar 1869. Das Bürgermeisteramt Michael Wad. Der Bäckerbursche Jakob Rohlbach, zuletzt bei Bäckermeister Hrne Thiery in Arbeit, hat auf der Herberge der Frau Langenbrunner sich eine Betrügerei zu schulden kommen lassen und wird hiermit aufgefordert, seiner Schuldig⸗ keit nachzukommen, widrigenfalls der⸗ kelbe gerichtlich belangt werden wird. Ein Licker rechts in den Seyen ist zu verkaufen oder zu vermiethen. Zu erfragen in der Expedition d Blattes. vehrling gesucht! Bei Johann Just, Schuhmacher da hier kann sogleich ein Lehrling in die dehre treten. Schöner · Spinunhanf ist zu verkaufen bei Seiler RBrill son Aonntag, den 21. Februar⸗ AMünchner Vock bei Jnee in Blieskaftet. rucht⸗, rod⸗ Hleisch⸗· ꝛe. Preis⸗ der Stadt Zweibrücken v. 18. Febr. Weizen 5 fl. 41 kr. Korn 4 fl. 33 kr. Gerste Zreihige, — fl. — kr. Gerfie vier— reihige. 4 fl. 836 tr. Spelz 4 fl. 2r. Spelzklern — fll. — kr. Dinkel 3 s. 38 kr. Mischfrucht — jl. — kr. Hafer dfl. 27 tr. Erdsen 4 fi. 40 kr. Widen 3 fl. 58 kr. Kurtoffein 48 kr. Heu 2 fl. 4kr. Stroh 1fl. 28 kr. per FZentner. Weißbrod 190 Kilogr. 16 kr. Kornbrod 3 Kilogr. 22 kr. ditto 2 Kilogr. 15 fr. ditto 1 Kilogr. 8 kr. Gemischtbrod 3 Kil. 27 kr. 1 Paar Weck 9 Loth2 kr. Rind⸗ fleisch 1. Qual. 16 kr. 2. Qual. 14 kr. dalbfleisch 12 kr. Hammelfleifch 14 kr. Zchweinefleisch 16 kr. per Pfund. Wein 24 kir. Bier 6 ukr. per Liter, Butter 32 kr. per Pfund. — Freichtyreise der Stadt Kaiserslautern vom 16. Febr. Weizen 5 fl. 23 kr. Korn 4 I. 34 Ir Spelztern 5 fl. 88 kr. Speltz 4 fl. 4 kr. Gerste 5 fl. 15 kr. Hafer 4 fl. 33 kr. Erbsen — fl. — kr. Linsen — I. — kr. per Zentner. Brodpreise s 6 Pfd. Kornbrod 22 kr. 2 Pfd. Gemischtbrod 12 kr. und 2 Ppfd. Weißbrod 12 kr. Redaction, Druck und Verlag von F. x. Demet in St. Ingbert.