¶. )er an t m nd m xi St. Ingberler Anze iger. der St. Ingberter Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags- Donnerstags- uud Sonntags ⸗ Rummer) erscheint wöchentlich vi er mal: Dien sstag, Donnmerstag, Samstag und Sonntag. Abonnementspreis vierteljährig 42 Krzr. oder 12 Silbergr. Anzeigen werden mit 8 Krar. die dreispaltige Zeile Blatlschrift oder deren Raum berechnet. v hr. 34. — —— ESonutag, den 28. Februar J — 1869. Deutschland. München, 23. Febr. Graf Buttler äußerte sich gesiern n der Abgeordnetenkammer bei dem Kapitel: „Aufsicht über die holksschule“ wie folgt: „So, wie das Volksschulwesen jetzt ge⸗ jaltet werden soll, insbesondere durch den Beschluß der Kammer ezüglich des Art. 8 (Ablehnung der Anträge, wonach die Kirche uch die religiös⸗sittliche Erziehung zu leiten haben sollte, ist der zokalschulinspector auf die Ertheilung des Religionsunterrichtes eschränkt. Ich kann mir ein gedeihliches Wirken der Schule nur ei einem innigen Verhältniß zwischen Pfarrer und Lehrer denken. dachdem Redner die Behauptung aufgestellt, daß die bisherigen eistungen unserer Volksschule den Vergleich mit denen in den dachbarländern nicht zu scheuen haben, fährt er fort: Ich muß eider den meisten Vorwürfen, welche in diesem Hause gegen kle— itale Ausschreitungen erhoben wurden, beistimmen. Allein ernst⸗ ich treffen diese Vorwürfe nur einen Theil des Clerus, und dann reffen sie den geistlichen Stand nicht allein. Es haben auch die dehrer Manches gesündigt, und ebenso hat die Staatsregierung qre Aufgabe der obersten Aufsicht über die Schule an manchen Irten nicht erfüllt. Das Schulteferat wurde z. B. bei manchen dreisregierungen in Hände gegeben, welche zu anderen Referaten u schwach waren. Aber auch die geistlichen Ordinariate haben icht immer ihre Schuldigkeit gethan; bei manchen bestanden jahre⸗ ang gar keine Schulreferenten. Ich habe die höchste Achtung, ie Jemand haben kann, vor dem Lehrerstand und seinem Berufe, auß aber doch erwähnen, daß eine Menge von unbrauchbaren Zubjeckten in denselben getreten ist. Daraus, daß diese ihre 5—chuldigkeit nicht gethan haben, zieht man nun den Schluß, daß nan sie freier stellen müsse. Allein die gänzliche Unabhängigkeit des Lehrers vom Pfarrer ist nicht zu seinem Besten, denn der zfarrer sollte den Lehrer in manchen Zwistigkeiten zwischen dem dehrer und der Gemeinde stützen. Das kann er zwar jetzt auch roch; aber wer bürgt dafür, daß er an der Schule nicht viel Untheil nehmen wird, da er außer dem Religionsunterricht zu einer Thätigkeit bezüglich derselben mehr verpflichtet ist. Nur venn eine sosche Fussung des Schulgesetzes gemacht. wird, wodurch s dem Geistlichen möglich ist, nicht blos die Schule zu besuchen, ondern auch, wenn er Mißstände sieht, fie zu rügen, ohne die krwiderung fürchten zu müssen: „Sie haben mir nichts zu schaffen,“ önnte manchen Mißständen abgeholfen und der in unserer Debatte oft erwähnte „modus vivendi““ (die Uebereinkunft über gegensei⸗— iigen Verkehr) wieder gefunden werden. VV — Vor Beginn der heutigen Debatte Seitens der Kammer jemerkte der Kultusminister v. Gresser gegenüber der gestern pom hrafen Buttler erhobenen, Beschuldigung gegen die Regierung, erselbe habe unterlassen anzuführen, ob in den betreffenden Fällen ʒie höhere Aufsichtsstelle angerufen und ob von dieser die Abhilfe »erweigert wurde. Redner bezeichnet dann in. längerem Vortrag die Stellung der Staatsrdgierung zu der Ausschuß- Fassung des' Urt. 97 und zu den Verbesserungsvorschlägen, indem er zunächst die Behauptung von dieser Stellung, welche der Pfarrer als Vor— itzender der Orisschulkommission einnehmen würde, namentlich vegen der Thätigkeit der Kommission bezüglich der Schulverfäum⸗ ußstrafen für grundlos erklärt, da nicht der Vorsitzende, sondern )as Kollegium die Strafen ausspreche. Solange der Verband wischen Staat und Kirche nicht gelöst, sei eine Verweigerung der Theilnahme an der Ortsschulkommiffion Seitens der Geistlichkeit nicht gerechtfertigt; denn solange solle sie sich überhaupt dey Uen jernahme staatlicher Funktionen nicht verschließen, was audd nicht mm Interesse der Kirche wäre. Die Theilnahmean der Ortsschul⸗ Lommission gewähre bedeutende Rechte, wenn „auch nicht die Alleinherrschafi in der Schule? Auch die von der anderen Seite Jeäußerten Bedenken gegen die Ueberiragung des Vorsitzes in der Ortsschulkommission in Landgemeinden an den Ortspfarrer!seien üicht gerechtfertigt; denn nicht sein kirchliches Amt sei es, was ihn azu berufe, fondern feine Etellung in der Gemeinde nd die in )en meisten Fällen vorwiegende höhere Bildung. Die Anschau— ingen unserer Landbevölkerung ließen eine Unlerordnung des Pfarrers unter einem andern Vorsitz nicht zu. (7) Redner empfiehlt »eshalb dringend den Steindorf'schen Antrag, stimmt auch dem Stauffenberg'schen, jedoch nicht dem Völk'schen zu, die demselben zu Grunde liegende gute Absicht anerkennend, aber von der An⸗ icht ausgehend, der ärztliche Beistand könne und werde in Bezug nuf die Gesundheitspflege in der Schule gewährt werden, ohne zaß der Arzt Mitglied der Ortsschulkommission sei. Kath. Pfarrer Neger findet in der den kirchllchen Organen durch den Steindorf⸗ chen Antrag zugedachten Stellung in der Orisschulkommission nicht die xichtige Stellung derselben, sondern eher die rines Polizei⸗ dien ers, wozu nach den ihm gewordenenMittheilungen nahezu die sämmtlichen Geistlichen seiner und viele in andern, Diöcesen nicht gebrauchen lassen werden. Prot. Pfarrer Kraußold erklärt sich uvörderst im Anschluß an die gestrige Aeußerung des Grafen Buttler, daß ihm Materialien zu Gebote stünden, um zu erweisen, aß vom Kreisschulreferenten bis zum bezirksamtlichen Practicanten jergab, der sich dabei die ersten Sporen auf dem Feld des hureaukratischen Alleswissens und Alleskönnens zu verdienen suchte, nanchmal in ˖ ausgiebigem Maße den Localschulinspectoren das deben sauer gemacht worden sei. Redner“glaubt im Namen einer Collegen; versichern zu können, daß sie, wenn nicht alles iach ihrer Meinung gehe, nicht so unklug sein werden, es zu nachen wie die Kinder, die sig in den Schmollwinkel setzen und päter froh seien, wenn man sie wieder hervorhole; wenn man iber den Pfarrer zwinge, den Vorsitz in der Ortsschulkommission u führen, so werde man deren Wirksamkeit im Vornhinein brach⸗ egen. Für den Steinsdorf'schen und gegen den Stauffenberg'schen- Antrag sprach Mandel, gegen ersteren noch Dr. Ruland unter ehr drastischen“ Gestikulationen. Weitere 7 Redner, welche für ziesen Artikel noch angemeldet waren, mußten in Folge des von der Kammer beschlossenen Schlusses auf das Wort verzichten. Der 3 97 wurde unverändert (wie oben) angenommen und abgelehnt emnach 1) die Steinsdorf'sche, 2) die Stauffenberg'sche und 8) die Voölt'sche Modification“ιν. *Der Ausschuß der Kammer der' Reichsräthe, hat heule die Berathung der Gemeindeordnung fortgesetzt, und wie wir vernehmen. 4. a. die Zahl derjenigen, die nach Art. 18 verpflichtet sein sollen, as Bürgerrecht zu erwerben, wesentlich beschränkt, sodann in Betreff der Bürgeraufnahmsgebühren beschlossen: daß dieselben für die Heimathberechtigten in der Gemeinde ormäß!gt, für die Fremden dagegen unverändert nach dem Beschlusse der Kammerder Abge⸗ ordneten bleiben sollen. — Der Referent Frhr. v. Thüngen hat hekanntlich den Wegfall dieser Gebühren beantragt. 00— Kassel, 24. Fbr. Nach der!„Hess. Volsz.“ ist an alle inter Aufsicht des Staates stehende Kassen und Institute die Wei— ung ergangen, sich aller in ihrem Besitz befiindlichen östreichischen Papiere' zu entäußern und preußische Staatsschuldscheine dafür anzuschaffen. 38 J Berlin“, 26. Febr. Der Finanzminister legte dem Ab⸗ zeordnetenhause einen Gesetzeutwurf über' den Abschluß des Recesses mit der Stadk Frankfurt vor. Der Minister weist dabei qauf die zereits bekannten Einzelnheiten der Verhandlungen mit der-Frank— urter Deputatinn hin. Das Ministerium habe beschlossen, der Stadt 2 Millionen zuzuwenden, weil es diese Summe für geuü⸗— jend erachtete. Auf die Weigerung der Deputation, den Abschluß uf dieser Grundlage anzunehmen, habe der König, um die Ver—⸗ sändlungen nicht scheitern zu lassen, den Beschluß, gefaßteaus einen Privatmitteln der Stadt Fraukfurt als ein Guadengeschenk die Summe von einer Million zuzuwenden. „Dieser königliche Act wird,“, fährt der Minister fort, „mehr wie alles Andere ge— ägnet fein, die Herzen Frankfurts zu gewinnen.“ Ich freue mich mit ein Resultat erreicht zu sehen, was wir so lauge erstrebt aben“ — Der'? Entwurf giag an die! Budgetcönmission, welche norgen früt · zur Berathung des Recesses Sihzmig häst. Der 5chlußparagraph des Recesses bestimmt, daß die zwei Millionen