Reformen der Disciplingrgesetze der geistlichen Orden; 3) endlich das Verhöltniß der Kirche zum Stagte, unter Verückfichtigung der verschiedenen; Regterungsformen der Neuzeit. —B Madrid 409. März. Der „Impartial“ kündigt an, daß die Regierung an General Dulce, General⸗Capitän von Cuba. den Besehl telegraphirt hat, er solle die Ausführung aller geger die Insurgenten verhängten Todesurtheile suspendiren. New-PYork, 9. Mäsz. Aus Cuba wird gemeldet, daß die Regierungstruppen 4000 Insurgenten bei Puerto Principe geschlagen hätten. Amerika. ESchwurgerichts⸗Sitzung .· J. Quartal 1869. Zweibrücken,9. März. Anklagesache gegen Wilhelmine dupp, 31 Jahre alt, Dienstmagd von Minelberbach, wegen Dieb⸗ stahlsverbrechens. Die Angekiagte war von Weihnachten 1866 his 1. April 1868 in Dienft bei Kaufmann Simon Stern dahier wührend welcher Zeit sie mit einem gewissen Johann Eckstein von Weißdorf ein Verhältniß hatte. Anfangs Maͤrz 1868 hatte der⸗ jelbe seinen Militärabschied erhalten und wollten sich Beide nach dem Dienstaustritt der Lupp ehelichen. Wahrscheintich in Rück ficht auf den in Aussicht gestellten Ankauf der Aussteuer hatte Fhefrau Stern die Angeklagte, welche derselben vorgeschwindel⸗ hatte, fie besitze einen Aterlichen Erbtheil von 500- 600 fl. aͤngeladen, sie hier öfter zu besuchen und bei ihr das Essen zu neh⸗ mich, von welcher Einladung die Angeklagte den ausgiebigsten Gebrauch machte. Im Laufe des vorigen Jahres fand der Sohn David Karl Stern, der die Bücher führte und die periodischen Revisionen der Hauptkasse vornahm, daß aus derfelben, die in iner Schublade links des im sog. guten oder großen Zimmer im zweiten Stock des Siern'schen Wohnhauses dahier slehenden Seccetars sich befindet, Geld entlonmmen hein mußle, und zwar —X 75. Juni in 480 fl. 45 tr. am 27. Sctober dagegen im Ganzen in 1434 fl. 38 kr. Woͤhrenddem nahmen auch Eheleute Stern wahr, daß ihnen Geldeentwendet wurde. So war im August ein 25.Thalerschein, bald daranf die Hälfte eines ZThalerscheines nud einige Wochen später auch die andere Häfte aus dem Secretär verschwunden. Am 17. October -Tag des hiesigen Schützenballes — kamen aus der Ladentasse im Secretär ein Württemberger 10-Guldenschein, ein Zwanzig⸗ frankenstück und ein ziemlich bedeutender Betrag an Silbergeld weg, was zum Entschlusse führte, des Diebs um jeden Preis hab⸗ haft zu werden. Der Schlüssel des stets verschlossenen See retärs liegt unter einem Tüchelchen versteckt in der obern Schublade einer m Schlafzimmer befindlichen Kommode, deren Schlüssel Frau Stern Heständig bei sich trägt. Die Thüren zum Schlafzimmer und guten Zimmer sind gewoͤhnlich verschlossen und die Schlüssel dazu in dem im untern Siocle hinter dem Laden liegenden Wohn— simmer im Schlüsselkörbchen oder an einem Nagel aufbewahrt Das Geld wurde nun genau gezaͤhlt, aufgeschrieben und zum Theil gezeichnet. Am 7. November, Morgens 10 Uhr, erschien die Anceklagte wieder bei Stern, blieb den ganzen Morgen da und aß bei der Magd in der Küche. Kaum war das Mittagessen herüber, als Stern die Nachricht erhielt, ste sei in den zweiten Stock hinauf, worauf er sogleich die Stiefel anszog und rasch nachschlich. Als er die Thüre zum Schlafzimmer öffnete, steckte auch die Lupp den Kopf heraus, erschrack sehr und sagte, sie habe die Vorhänge betrachtet, da fie sich solche anschaffen wolle. Da Stern sich scheinbar mit dieser Auskunft zufrieden gab und wieder hinunterging, ließ sich die Angeklagte, die schon um 1 Uhr 10 fortwollte, bereden, bis zum Abend zu bleiben. Um etwa Z Uhr glaubte fie, unbemerkt wieder hinauf zu gelangen. Als sie nach einiger Zeit wieder herunterkam, ließen Eheleute Stern die sich sofort überzeugten, daß Geld aus dem Secretär entkommen sei. den k Polizeicommissär herbeirufen, der, als die Angeklagte auf Zureden leuguete, bei der körperlichen Visitation ein deren Taschen ein Poriemannaie mit 5 fl. 114 kr., in der innern Rockiasche, den Strümpfen und den mit Gummischuhen überzogenen Zeugstiefelchen verstedt drei Lotterieloose für Nestauration der Katharinenkirche in Heinsberg, 17 fl. 49 kr. in Geld und in den Struͤmpfen einen kleinen Schlüffel fand, mit dem die —XXX Kommodschublade gebffnet werden konnte. Diesen Diebstahl ge stand die Angeklagte ein, leugnele aber die früheren Diebstähle Die Unlersuchung hat jedoch ergeben, daß außer den verschiedenen Reisen diese mit Eckstein im Ganzen zwischen 600 —709 fl. ver qusgabte, dagegen keine andere Einnahmsquellen hatte, als den Cessionspreis ihres Erbthells mit 55 fl. Dieselbe fuchte auch meast von einem der Söhne Stern, daun von dem Beter Stero inn Gaten u Rochen dis Hoten diese fie dumh Geld unlet hützt. An dem Tag, wo der Schutzenball hier⸗ statthatte und oben ecvoahun wenfalls Geld bei Stern weggekomnmen war, befand sich die Angeklagte bei denselben auf Besuch. Der Vertheidiger der Angeklagten, Herr Rechtscandidaf dang, führle aus, daß eigentlich gegen dieselbe nur der letzte Diebstahl, bei dem sie in die Falle gegangen war, erwiefen sei, bei früheren aber beständen aber nur Vermuthungen und seidhe Groͤße des entnommenen Geldbetrags nicht festgellt. Bezüglich des ersten Manko's im Juni habe der junge Stern sich mit allen⸗ fallsigem Irrthum, Koursdifferenz und dergl. beruhigt, eben⸗ —E im Oktober ganz oder theilweise auf Irrthum in der Buchführung, Richteintranung von Aus⸗ gaben beruhen. Die Angebllagte habe, wenn auch fittlich nicht jut beleumundet, doch immer für ehrlich gegolten. Da sie beab— ichtigte, fich zu verehelichen, seien die Anschaffungen bon etwas Mobiliar, Kuͤchengeschirr und einem seidenen Hochzeitaͤkleide nich auffallend Sie habe sich etwas erspart, etwas dazu geerbt und Fchstein, der während seiner Diensizeit marketendert hatte, fich ruch etwas zurüchgelegt, und endlich will die Angellagte Geld be Herren sich verdient haben. Da nun die gestohlene Summe nich! zachgewiesen sei und ebensowenig, daß die Angeklagte sich imme des Schlüssels zum Secretär vorher heimlich bemächtigt habe, da derselbe ja auch manchmal gesteckt haben kann, so könne eben in bon einem Diebstahlsvergehen, nicht aber von criminellem Dieb⸗ stahl die Rede sen. Die Geschworenen erkannten die Angellagte des Geldstieb⸗ ftahls, jedoch nur im Betrag von über 100 Gulden mittels rechtswidrigen Gebrauchs eines Schlüssels schuldig, worauf dieselbe zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren verurtheilt wurde. Aus Speyer, 11. März, wird dem Pfälz. Kur. ge schrieben: Die mit großer Spannung erwartete Serichtsverhand⸗ iung „Paulus contra Speyerer Vorschuß⸗Verein“ faud gesterr in Anwesenheit vieler Zuhörer vor dem Bezirksgerichte Frankeuthel ihren vorläufigen Abschluß. Hr. Einnehmer Paulus wurde mi ner Klage abgewiesen und iu die Kosten verurtheilt. Her Haulus wird sich jedoch bei viesem Urtheilsspruch nicht beruhigen, ondern er wird sein Recht weiter suchen. Beiden Anmwälten, den HDH. Horn für Paulus und David für den Vorschuß-Verein, se sur Ehre gesagt, daß sie mit größter Umsicht und Gewandthei hre Partieen zu vertreten suchlen. Ersterer fand sich sogar ge nöthigt, letzteren zu unterbrechen, als dieser so weit ging, Charac terzüge des Hrn. Paulus aus Meisenheim zu citiren. 7Hersdelberg, 10. März. Heute früh starb hier with kurzer Krankheit im Alter von 79 Jahren Geheimerath Dr. Karn Theodor Welcker, längjähriges Mitglied der badischen zweiter nimner und 1848 Reichetagsabgeordneter und Reichsministe. jeither hier privatisirend. Gayerischer Briefma rder.) Sänmmtliche an Freitag in München zur Post gegebenen, nach Frankfurt a. M hestimmten Pakete mit Geld und Werthpapieren, bedeutende Sum nen enthaltend, sind abhanden gekommen. Seitdem ist ein Pos packer flüchtig. p' Neunkirchen, b. März. Leider hat sich den be Wellesweiler schon mehrfach vorgekommenen Ungiücksfällen gefiern ein neuer beigesellt. Der Wirth Hoppstädier von Wellesweiler, ein Mann in den besten Jahren und Vater von fünf Kindern— wurde, als er Abends von Bexbach nach Hause wollte und dap seinen Weg auf dem Schienenstrange nahm, von einem daher hrausenden Zuge, den der Unglückliche des heftigen Schneegestöbei wegen jedenfalls nicht gesehen, erfaßt und sofort in Stüulke zer rissen. Der Tod erfolgte angenblicklich und fand man die Leich erst am andern Morgen. Es ist dieser traurige Fall ein neud Mahnruf zur Vorsicht. S. u. Bl.⸗Zig.) pCoblenz, 8. Möärz. Ueber die in New-NYorl erfolgt terhaftung des Postbeamten Unbehend aus Umbach schreibt di New⸗ Yorker Handels⸗ Zeitung: Dem New⸗ Yorker norddeutschen G eral-Tonfulat war am 8. Febr. per Kabel die Mittheilung ju gegangen, daß ein preußischer Postbeamter Namens Unbehen. Hste Januar im Umbach bei Wiesbaden einen Geldbruf w 6500 Ddollars unterschlagen habe und via Antwerpen nach Vver pool geflüchtet sei, wo er unter dem Namen Günther Posse Juf dem Dampfer Australia“ nach Partland, Me., nahm. Eint der Anwälte des General-Consulats von der Firma Kapp, Goeh nd Burke begab sich sofort nach Portland, wo Unbehend b Antunft des dampfers mit Hülfe der dortigen Polizei verhaft Ind nach New⸗-NYork gebracht wurde. Am 11. Februar Morgen VBermischtes.