efwas geschehen, am Thor drüdte, soll der Angeklagte dasselbe ein wenig geöffnet und dem Humm mit aller Gewalt einen Stich in die linke Brustseite verseßt haben, der nun nusrief: „Müller hat mich gestochen, ich muß sterben?, und daͤvoneiite, um der Gendarmerie die Anzeige zu machen: Derselbe wurde sofort in ürztliche Behandlung genommen,« am 20. November traten Er scheinungen von Lungen, und Rippenfellentzündung ein mit ver— mehrtem Bluterguß in den Brustraum, das Befinden des Verletzten verschlimmerte sich, bis er am 3. Dejember verschied. Der Tod war nach dem bezirksamtlichen Gutachten Folge des erhaltenen Stiches und auch durch die regelrechte Behanduung des Verwun— deten nicht abzuwenden. Der Angeklagte, der gut beleumundet ist, will an jenem Abend betrunken gewesen sein, behauptet auch, daß er fich habe wehren müssen, da noch Kameraden des Humm in den Hof hät⸗ ten eindringen wollen, und daß er manchmal nicht bei ganz klarem Verstande sei, was er durch Zeugniß von Dr. Heuck in Mutier. stadt zu belegen sucht. Der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Advocat Rosenb erger jührte aus, daß er, wie erwiesen, geistig nicht vollig gesunde und 'onst bis zum Excesse gutmüthige Angeklagte, der jenen Abend noch mehr als er vertragen konnte getrunken hatte, im Zustande der Ueberraschung, der Furcht bor den draußen stehenden Bur— schen und des Schmerzes an seinem, wie er behauptet, bei dem Zu⸗ und Aufdrücken des Hofthores eingellemmten Fuße im Noth⸗ ttand und im Zustande völliger Unznrechnungsfähigkeil blindlingt ju dem nur ein wenig geöffneten Thore in die Luft hinausge⸗ stochen und hiebei höchsstens aus Fahrlässigkeit den Gestochenen zetroffen habe, jedenfalls habe er bei geminderter Zurechnungs. fähigkeit gehandelt. Die Geschworenen erkannten den Angeklagter nur der fahrlässigen Tödtung schuldig und nahmen geminderte Zurechnungsfähigkeit an, worauf derselbe zu einer Gefangnißstrafe don 2 Jahr und 6 Monaten verurtheilt wurde, wovon noch 3. Monate und 20 Tage provisorijche Haft in Abzug zu hringen isftt. * „ Zweibrücken, 16. März. Anklagesache gegen Karl Faul, 30 Jahre alt, Tagner von Moͤrsch, wegen crimineller Korperderlezung und Gewaitthätigkeit. Der Angeklagle wurde am 26. September vorigen Jahres wegen Koͤrperverletzung in Fran⸗ lenthal zu einer Arrefistrafe von 30 Tagen deruriheili. Da der Bürgermeister Adam Krein von Mörsch bei der Verhandlung ale Belastungszeuge vernommen worden war, stichelte und schimpfte des andern Abends der Angeklagte denselben in der Wirthschaf! hon Budclle und später vor der Seitz' schen Wirthschaft zu Moörsch in welchen der Bürgermeister die Runde gemacht. Als Letztere⸗ mit dem Nachtwächter Hoffmann die Wirthschaft von Seitz verließ, praug der Angellagte gegen seine Wohnung, kam aber mit einem großen Messer zurück und drohte mit demselben dem Bürgermeister der es ihm mit dem Stocdk aus der Hand zu schlagen suchte. Baul entfernte sich nun mit der Aeußerung, er gehe nach Fran kenthal. Als der Bürgermeister und der Rachtwächter in dieser Richtung ihre Runde fortsetzten und an das Haus von Georg Meyer kamen, sprang der Angeklagte aus dem dort mündenden Seitengäßchen auf den vorausgehenden Hoffiann mit dem Messer los. Dieser und der Bürgermeister wehrlen mit dem Stock ab wobei Letzterer den Stock von Hoffmann traf, so daß er ihm aus der Hand fuhr. Diesen Umfiand benützend holte der Ange⸗ tlogte von Neuem aus und versetzte dem Hoöffmann einen Suͤch in den Arm unterhalb des Armgelenkes, der den ganzen Arm durchdrang; hierauf stach er, nochmals gegen den vürgermeisser, dem es mit Hülfe des Verwundeten endlich gelang, ihn zu über⸗ mwältigen. Die Folge der Verwundung waͤr eine mehr als sech- zigtägige Arbeitsunfähigkeit und eine dauernde Lähmung der beiden letzten Finger der linken Hand. Der Angeklagte gibt zu im Aerger geschimpft und, nachdem er vorher geschlagen worden auch nach seinem Angreifer gestochen zu haben, sei aber damals sehr betrunken gewesen. Sein Kuf ist ein in jeder Hinficht schlechter. Herr Rechtscandidat Lang, als Vertheidiger des Angeklagten machte geltend, daß von überlegtem Entschlusse keine Rede sein bonne. da eigentlich die beiden Angegriffenen dem Angeklagten nachgegangen, demselben auch, wie sie zu zugeben, zuerst geschlagen haben; der Angellagte sei angetrunken gewesen, habe daher im Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit gehandelt; die dem jelben noch weiter zur Last gelegle angebliche Gewaltthätigkeit sei, jelbst wenn erwiesen, mit der stattgehabten Korperverlezung so untrennbar verschmolzen, daß man ihn nicht noch eines Vergehens der Gewaltthätigkeit oder Bedrohung des Bürgermei sters schuldig erkllären köͤnne. Die Geschworenen erlannten den Angeklagten jedoch beider Reate, unter Annahme von überlegtem Eutschluß, für schuldig und verneinten die Frage wegen geminderter Zurechnungsfähigkeit worauf derselbee zur Zuchthausstrafe von fünf Jahren verur theilt wurdee.... —RA—— F Fur die. Sitzungen der drei leßten Tage dieser Wodh⸗ wurde der GeschworeneHausck dispensirt. da er nothwendige Weise seine Geschäftseinkaͤufe auf der Frankfurter Messe ma— ben muß. 2* . J.EB. f, In Kaiserslautern sind die Blattern ausgebrochen. Die⸗ selben seien von einem Eisenbahnbedie nsteten aus Namstein dork hin eingeschleppt worden. München. Bei dem Posipacker Becher, ist als er perhaftet wurde, dem Vernehmen nach noch ein Betrag von 28,000 Gulden vorgefunden worden. Wegen seiner Ausli— sjerung sind die nöthigen diplomatischen Schriile in Wien bereits gethan. B Sqhlaf-Entbehrüngen: Fünf junge Männer in Berlin wetteten jungst, wer von ihnen eine ganze Woche lang den Schlaf zu entbehren vermoͤchte. Fünf und einen halben Tag lang hielten sie sich alle Fünf den Schlaf ferne. indem sie sid anunterbrochen Vergnügungen, aufregenden Spielen u. s. w. hin⸗ zaben und viel starken schwarzen Kaffee tranken. Nach Verlaus aieser Zeit jedoch gaben zwei derseiben, von unüberwindliche; Schlafsucht befallen, den Kampf auf. Einer erlag dem Schiaf während des Reitens, er fiel vom Pferde und brach einen Arm Der Vierte bekam Ohnmachten, wurde bedenklich krank und mußte zleichfalls den Kampf aufgeben. Ein einziger von ihnen hielt die ijeben Tage aus und gewann die Wette, doch verlor er dadurq 28 Pfund Fleisch, — er war nach Verlauf der 7 Tage, troj reichlichen re und Trinkens, um 25 Pfund leichter, als bein Beginn der Wette. — Friedrich der Große und Voltaire ver— juchten bekanntlich einst ein gleiches Experiment; beide brachten 26 aber blos auf 4 Tage. * —J F Der „Ung. Lloyd“ berichtet von einem mißl ungenen Fluchtver suche der Ebergenhi aus Reudorf in der Verkleidung einer Nonne. X In voriger Woche wurde Stra ßburg von selner ungefähr 4 Tagr währenden Feuersbrunst heimgesucht, welche leider drei Menschen, einer eben erfi verheiratheten Frau, ihrem Vater und ihrem Bruder das Leben gekostet hat. Das Feuer, welchet sich sehr rasch ausbreitete, entstand früh Morgens 6 Uhr in einer nach dem Münster führenden engen Gasse in dem Haufe, in wel⸗ hem sich das Casino“ der Theologen befand; daffelbe brannie vollstandig nieder sammt der reichhaltigen theologischen Bibliothel. Die Straße ist so eng, daß man, um die Menschen zu reien, Leitern von einem Fenster in das gegenüber befindliche legie Zwei der Verunglückten stürzten sich in der Verzweiflung aus dem 3. Stock des starkbevölkerten Hauses auf das Pfiaster, wurden aber durch den Fall zerschmettert, die 3. fand man gar nicht und vermuthet, daß sie in dem Feuer verbrannte. Unter den gereb teten Bewohneru des Hauses sind viele Arme, die nun ohne Ob⸗ dach und jegliche Habe dastehen, da fast nichts an Möbeln gerettet werden konnte. Ganz Straßburg ist aufs Tiefste durch diesen Unglücksfall erschüttert. Paris, 12. März. Vor dem hiesigen Zuchtpolizeigerichte vird feit einigen Tagen ein Proceß verhandelt, bei welchem einige Mitglieder der sogenannten schwarzen vander von Laben die dauptrolle spielen. Dreien Mitgliedern derselben, Namens Meyer laus Rheinbayern), Standbridge Englaänder) und Ilinski Pole), war es nämlich gelungen, für 104,000 Franken Diamanten und Zeidenwaaren, erstere von dem Juwelenhändler IX Etzteren von Loude Languillet u. Co. ju erschwindeln. Die Kau fleute, die ihre Waaren ziemlich leichtsinniger Weise geliefert, chöpften später Verdacht, stellten Nachforschungen an und über⸗ Jeugten sich bald, daß sie das Opfer von Gaunern geworden waren. Meyer wurde fettgenommen und derselbe gestand ein, daß er die Waaren an die Gebrüder Lehmann losgeschlagen habe. Bier dieser Gebrüder Lehmann (es sind deren —R vor einigen Jahren keinen Sou und sind heute Millionen reich) hefinden sich mit Meyer auf der Anklagebank, da Standbridge und Ilinskti London bewohnen. Herr Doctor Goppelsreder in Basel hat an 212 verschie⸗ denen Sorten Oblaten aus verschiedenen Fabriken Versuche ange⸗ tellt und ist zu folgenden Resultaten gelangt: Die rothen Ob⸗ laten enthalten Menning, die gelben Blei⸗Orxyd, die weißen efl Blei, die grünen und blauen Berlinerblau und Chrom. E⸗ wird gerathen, nur schwarze, weiße oder braune Oblaten an⸗ zuwenden. xBei Cette Eüdfrankreich) ist ein hannoversches Schiff mit Mann und Maus zu Grund gegangen. 55 f In Habre wurden 6 Falschmünzer verhaftet, die dort große Einläufe gemacht hatten, um ihr falsches Geld anzubringen. —“