. ue eeue — —— ——— — — — ien, —*5 3 —*—* — F 78 ia 3. — 31. “ E J 22 õ . 4 — 9— —* 8, 75153.* * ** —7 3 —* — J * v * ⸗ n * 2*7 3 2* —A e n . HDer St. Imgbarter Anzeiger zund das mit dem Hauptblatte verbundene Unlerhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags- und Sonntags⸗ NRummer) erscheint wöchentlich pi er mal: Dienstag, Donne r Stag, Samstag und Sonnkag. Abonnementspreis vierteljährig 42 Krzr. oder 2 12 Silbergr. Anzeigen werden mit 8 Krzr. die dreispaltige Zeile Blatischrift eder deren Raum berechnet. — J — — — —— — —— — — —— ———— —— — — — 2 *43 .rath hat zu diesem Behufe die Bezirke für die einzelnen Locole zu vew Die —A die Pfalz. destimmen und zur Ausübung der in den worheraehenden Absaͤtzen — o —* isse —W oczeichneten Befugnisse Lin Gemeinderathsmiiglied in ein jedes . ν— ngsbefug , hereee, Versammmklungslocol zu enlsenden. Die Gemeind ebürger sfind nur Art. 77... Der Bürgermeister ist letechhtigt Verfügungen, in dem Locale desjenigen Bezirkes, in dem sie wohnen,stimmbe— welche er in seiner Zuständigkeit. zum Vollzuge von Gesezen umd chtigte, Fur jedes Verfammlungelocal hat der Gemeinderethein gütigen Verordnungen, deren Uebertretung nicht mit Strafe ve⸗ Verzeichniß der dorkselbst zur Stimmabgabe berechtigten Gemeinde⸗ roht⸗ist, an bestinunta Perfonen exlassen und z diesen Exbffnet, hat, bürger zu fertigen und zux Auflage zu bringen. 76 urch gesetzliche Zwangsmittel unter“ Anwendung der Bestimmungen e Fortsetzung folgte) t in Art. 28 und 29 des Gesetzes vom 19. November 1861, die ————— — Einführung des. Straf⸗ und Polizeistrafgesetzbuches betr. zur dlus Deutschland· 2 eta sführung zu briugen. i αα Muünchen, 24. Juli. Mit dem heutigen Morgenzuge M. Geschäftsgang, 4 krafen der Erkönig von“ Zannover und⸗ fein iltestet Sohn im Art. 78. Die Vertheilung und Leitung der Geschäfte gebührt Bahnhofhier ein und seßten nach */4 stündigeinAufenthalte deti Vürgermeis er. in deffen Verhinderung dem geseblichen . Sicl- hee Rieist. nach England(e) in der KRichtung nach Frantsurt sore bertreter. Der Gemeinderath kann nur-dann giltig beschließen, —— Dienstesnachrichten. 0 wenn alle im Gemeindebezirte anwesenden, Mitglieder gehörig“ Der Bejirksgeometer Adam Euler in Homburg ist in den geladen find und mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder. Ruhestand versetzt worden. ahl an der Verathmng und. Abftimmung Theil genommen hat. B,erlim, 27. Juli. Walded hat aus Gesundheilsrücksichten dein ftimmberechtigies Mitglied darf sich der Abstimmung enthal⸗ eine Mandate für den Norddeuischen Reichstag und das preußische en. XDie Beschlüsse werden „durch absolute Stimmenmehrheit Abgeordnetenhaus niedergelegt. C(Der berühmte · Deputirie⸗ ist · 67 ssat bei Suͤmmengleichheit esntschesdet die Stimme des Vor dJahre al) SAG F igenden. Ueber die Beschlüsse ist ein fortlaufendes Protocoll zu Krakau, 28. Juli. In Folge einer anonymenAnzeige drang führen dessen Einsicht jedem Gemeindebürger zu gestatten ist. 7 zestern eine Gerichtscommission unter —Al Assistenz in das Wer bei einer Angelegenheit aus einem Privatinteresse persönlich diefige Carmeliterinnen-Klosser ein und fand daselbsi uoͤmittelbar betheilͤgt ist, darf an der Berathung und Beschluße ?ine Nonne, welche seit e inn ndzwanzig Jawren in einer fossung hierüber nicht iheilnehmen. — Kann dedhalb ein giltiger insteren, kloakenähnlichen Zelle eingesperrt war. Dieselbe sah sehr Beschluß nicht gefahn werden, so ist die Angelegenheit der Beichluß »erwildert aus, war ganz nadt, und ist überdies halb wahn sinnig. jasfung der Gemeindebersammlung vorzubehalten, in welcher den Kischof Ga led i erschien als päpstlicher Delegat im Kloster, numittelbar betheiligten Gemcindebürgern kein Stimmrecht zukommt. iberhäufte Aebtissin und Nonnen mit den heftigsten Vorwürfen gst mindestens die Hälfte der Gemeindebürger zur Theilnahme an ind, fragte sie, ob sie Frauen oder Furien seien. Der Bischof der Beschlußfajssung unfähig, so entscheidet nach Vernehmung der dankte dem Untersuchungsrichter fürn sein tactvolles, energisches Betheiltgten wie der Unbelheiligten die vorgesetzte Verwalsungs⸗ Benehmen und susbendirte den Klosferbeichtvater. behorde, welche berechtigt isi, erforderlichen Falles einen Rechtsan-⸗ Kxkau- 25. Juli. Gestern Abend haben sich wieder valt zur Veriretung der Gemeindeinteressen aufzustellen. — Die großze Volksmassen vor dem Klosier der Carmeliterinnen — versam— Sitzungeir des Gemeindekalhes fint bffentlich,— sowert nicht Rück. nelt umd einzudringen versucht. Durch die Wadhse Inrückgewiksen, iichlen auf das Staats- oder Geimeindewohl oder? auch berechtigte jogen sie nach dem Jesuitenkloster, insultirten den dortigen Rector dinsprüche einzelner entgegenstehen. -— Die Frage, ob in einem und zertrümmerten die Fensterscheiben. Es wurden 41 Menschen gegebenen Falle die Oeffentlichkeit auszuschliehen sei, wird vom oerhaftet. Bemeinderathe in geheimer Sitzung entschieden. — Die Oeffentliche ESpanien. dit darf jedoch niemals ausgeschlossen rge wenn sie durh, Magdrid, 27. Juli. Die carlistischen Banden in der Hesetz für bestimmte Füälle ausdrücklich vorge chrieben ist. 4 Der Mancha dind An vollster Auflösung begriffen. Die stärkste derselben Vorsitzende handhabt die Ordnung; er ist verpflichtet, Zeichen des ühlt noch höchstens 30 Mionn.Das ganze Unternehmen kann Beifalls oder der Mißbilligung den Zuhörern nicht zu gestatten Is gescheitert betrachtet werden. I und nöthigenfalls jeden derselben, der die Ruͤhe' det“ Sitzung“ in — einer Weise stört, 8 — Verw i fssch te s. zach Umständen abführen zu lassen. — Zur Regelung des formellen desen Zucz Somtiage Beschäftsganges kann: der Gemeinderath eine Geschäftsordnung nach en — Ae Samtag din wriassen; die formelle Behandlung des Kassenn und Rechnungs. Muhle ein unger Mann beim Baden at eeer vesens wird durch Erlaß der Keeitregierung, Kgmmer x⸗ Jynemn zwuthet, wutde der Verunglückte von einem Krampfe befallen. seregelt. Bas Plfogramm des II. Pfälzischen Buͤndesschießens in Kaiserslautern lautet: Samstag, 7. August Abends: Musitalische Reunion bei Karl Schuck. Sonntag, 8. August,“ Morgens: En⸗ ofang der auswärtigen Schützen am Bahnhofe; sodaun Zug mit Musik in' die Stadt; Nachmittags 8 Uhr Versammlung und Auf⸗ stellung auf dem Marktplatz, alsdann Festzug durch die Haupi— straßen der Stadt auf den Festplatz; Harmoniemusik und gesellige Anterhaltung. Montag. 9. August: Beginn des Schießens Morgens 7 Uhr; Nachmittags Musik auf dem Feftplatze; Äbends jalb 9 Uhr Concert⸗ Reumon in⸗ dere Fruchthalls darch den Musit⸗ und Cacilienverein. VBieustag, 10.* August,“ — Musck nuf dem Festplatze Abends brillantes Feuerwerk daselbst und Zeleuchtung des Gartens. Mittwoch den 115 August: Nachmit⸗ aͤgs Musit unfrdeme Festphae Abends gesellige Unterhaltung da⸗ elbst. Donnerstag, 12. August: Nachmittags Musik auf dem Festplatz bis 6 Uhr; Abends halb 9 Uhr Fest-Ball in der Frucht— alle. Freitag, 13. August: Morgens 11 Uhr feierliche Preis— „WV. Gemeindeversammlung. Art. 790 Gitige Beschlüsse können in der Gemeindeverfamm— lung. gefaßt werden, wenn mentweder fämmiliche. stimmfähige Bemeindebürger anwesend sind, oder die Versammlung unter Andabe des Zweckes mittelst der Schelle und Anschlags am Gemeindehause, letzteres wenigstens drei Tage lang vor dem Zusammentritt, be⸗ rufen ist. — Behufs Berathung und Beschlußfassung find der Bemeindeversammlung von dem Gemeinderathe bestimmte Anträge dorzulegen. 5 — — — J Art. 80. Dem Buͤrgermeister steht dier“ Leüung der Ver— ammlung zu. — Er hat ungebührliche Störungen der Versamm⸗ ning ferue zu halten und- ist befugt, die Ruhestörer mit Geldbuße »is zu einem Gulden zu bestrafen. — In größeren Gemeinden ann die Gemeindeversammlung auf Anordnung des Gemeinde—⸗ rathes derart abgehalten werden, daß die Berathung und Abstim⸗ nung gleichzeitig in mehreren Localen stattfindet. Der Gemeinde—⸗