t — 3 α ιν ι ν. —J i uα 5— 6* JJ 24 Se — 63 — 5 9 1788 — — se 22 ι, —* z ) — 2 9 — ια 4 n 4 er er . in e1 er — J — 20 V—ι o⏑ ι gn TTut ια — e n reee νι i uv2ä — — — 4 —I —— ig e xr (und das mit dem Hauptolatle verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags-, Donnerstags- und Sonntan amer) erscheint woͤchentlich oier a al: Dienstagr, Donnerstag, Samstag und Sonataa. Adonneaientspreis vierteliährig 42 Krir. oduä 12 Silberarne Anseigen wetden mit 3 Kryr. die dreispaltige Zeile Blatischrift oder deren Kaum berechn. — * — — —yyrrep Samstaq, den 230 Mri —B 1870. — ———⏑ —3 Deutschland. 7 München, 28. April. Seine Majestät der König haben uf Grund des Gesetzes über, Maßund Gewichtsordnung hin hilich der Eichung der Schankgefäße in Gast und Scheutwirth— haften verordnet, was folgt? 8. 1.“ Alle für den Ausichauk n Bier und Wein in Gast- und Schenkwirthschaften bestimmten hejäße zu Ua, und Na Liter müssen geeicht sein.“ Dasselbe —IV—— Ausschank: von Wein gebraucht derden. 8. 2. Das Eichzeichen besteht in einem horizontalen, iußerlich eingeschliffenen. eingeschnittenen oder eingebrannten Striche velcher den Inhalt begrenzt. 8. 8. Dieser. Strich muß a) bei zchankgefäßen für Bier von 4 Liter Inhalt mindestens 12 Cen- imeter von a, und Lidter mindestens Iun Centimeter, b) bei 5bankgefaßhen für Wein' wenigstens )2 Centimeter, ec) bei Flaschen wenigstens 3 Centimeter unter dem pberen- Rande liegen. 4. Den Gast⸗ und Schenkwirthen ist es freigestellt, ob sie die -chankgeiäße geeicht kaufen oder obige Bezeichnung von einem zerificator oder in sonst beliebiger Weise bewirken Jassen wolleu. die bleiden aber für die Richtigleit der Schankgefäße selbst' ver— miwortlich und haben d ßhalb stets geeigte und gestempelte Flüs « igkeitsmaßßze zu 1, “2, und “e Liter bereit zin hallen. Mit letzteren Naßen, welche der periodiichen Eichung und Stempelung nach Naßgabe der Vererdnung vom 23. Noveinber 1869 — die Kormal⸗Eichungs Commission u. s. w. betr. — unterworfen sind, zaben die Gast⸗ und Schenkwirthe nicht nur die Schankgefäße ur deren Gebrauch zu untersuchen, ob sie richtig bezeichnet sind, ondern auch die ihren“ Gästen vorgesetzten Quamitäten nachzu⸗ nesser, wenn dies verlangt“ wird. 8. 5. Die Polizeibehörden jahen bei Vornahme der Maß⸗ und Gewichts⸗Visitationen von den orhandenen Schankgefäßen beliebige Stücke herauszugreifem und der Prüfung zu unterstillen. 8S. G. Ausgenommen von den vor⸗ tehenden Vorschriften bleibt der Verkauf feiner Flaschen⸗(Bou⸗ tillen ·) Weine, mousirender Weine, der Verkauf von Exportbieren den Originalflaschen und des abgezogenen Bieres. 8.7. Gegen ˖ värtige Verordnung hat vom 1. Januar 1872 an für den ganzen Umsang des Königreichs vom 1. Mai 1870 ab im diesrheinischen — velche das neue Maß nach den Beftimmungen' des Arnkels 16 des Gesetzes vom 29: April va J. — die Mäße und Gewich etenung eir ffend — schon von dem etztgenannten Zeitpunkte- an n Anwendung bri gen.““ m Ueber die Zahl der in Bahern gefällten Todesürtheile und eren Vollzug“ macht der“ Abgerrdneté Krägersin setnem Neferat ber“ den Anf rag auf Aufhebung! der Todesstrafe folgende Mit- heiluigen Unter? der Herrfchaft des Strafgesetzbuchs von“1813 vnrden in der Zeit von 1849 bis 1. Juli 1862 nicht weniger iß 327 Todesurtheile gefälli, vämlich 1651 wegen Mordes, 78 vegen Raubes nud 84 wegen Brandstiftung.n Von diesen wurden z6 voll?ogen, anso im Durchschnitt jährlich 5. Unterder Herrschaft ez nunmehr gelienden Strafgesetzbnches, in welchem die Todesstrafe uf wenigere Fälle beschräutt ift (Mord, Raub höchsten“ Grades. hochverrath. Landesverrath, Majestätsbeleidigung höchst ne Grades) urden in der Zeit vom V. Juli 1862 his Ende 1866 —36 lodesurtheile gefällt: 27 wegen Mordes, 4 wegen Mordes und daubes Sz wegen Raubes! allein. Wollzogen“ wurden bbm diesen 3. jn Jahre 1867 wurden in Bayern⸗ 14 Todesurtheile! gefällt; olzogen wurde eines (in Niederbayern):in 12 Fällen“ trat zegnadigung ein, ein Verutiheilter war geflüchtet. Im Jahre 1868 urden 16. Todesurthekle efällt.“Da“n“ einige“ vernichtet wurden, lieben nur .12 3u Recht vestehen.“ Imnallen Fällenerfolgte degnadigunge Im Jahre 1 869 wurden 3. Todesurtheile gefälit; wallen Faͤllen wurde Begnadigung, zu lebenslänglkchem Zuchthause ewährt. Dus laufende Jaͤhr wird cach“ jezt schon vorliegenben chen wahrscheinlich eine größere Anzahl von Werurtheilungen zur lodesstrafe bringen.“ ααα ιινν ͤn e T.e Münche n 27. Aprile Inkeiner der eketzlen Sitzungen der kammer der Abgeordneten ist auch eine das pfälzische Juteresse berührende Angelegenheit zur Sprache gekommen, nämlich die Frage »ezüglich der Uebernahme der zwölf Bezirksamtsgebäude in der VPfalz auf Kosten des Staates. Es ist bereits bekannt, daß diese Hebäude im diesrheinischen Bayern auf Kosten⸗ des Staates jestellte und unterhalten werden müssen, während für die Pfalz ien ganz sonderbarliche Anomalie besteht, daß dorten von eher die Bezirksamtsgebäude, auf Kosten, der treffenden Ge— neinde geftellt und! unterhalten werden mussen., Gegen die Unge⸗ rechtigteit ist nun ein Anfrag der pfäzlischeir Abgeordueten gerichtet. Ir. Abgeordneter Schmidt aus Zwe brücken hat dies nun in der 29. Sitzung der Kannmer vorgetragenn, auseinandergesetzt und. hier en betreffenden Antrag zur geneigten Würdigung empfohlen. Die dammer hat' denn auch hierauf der Antrag als formell und materiell nlassig an den betreffeuden Fachausschuß zur jachmäßigen Behaud⸗ uung verwiesen. Hoffentlich wird nunmehr die angeregte zum Nachtheile der Pfalz bestehende Ungleichheit durch die Kammer nusgeglichen werden. Muünchen, 28. April. Die don der Kreuzzeitung“ ge⸗ zrachte Nachricht über den bevorstehenden Besuch des Königs eudwig am preußischen Hofe wird von gutunterrichteter Seite mit dem Hinzufügen bestaätngt, daß über den Zeitpunkt des Besuchs noch nichts bestimmt sei. München, 28. April. Mit Ausnahme jener Abgesrdneten welche Ausschußmitglieder sind, sind wohl jetzt die meisten voñ München abwesend, so daß es wohl als ziemlich gewiß angenommen und mitgetheilt werden darf, daß vor dem 5. oder 6. kommenden Monats keine Plenarsitzung stattfinden kann. Inzwischen ist, sobiel man hört, besonders der Il. Ausschuß (Finanze) thätig, der auch ust vollzählig ist, und nach diesem der besondere Außschuß für das ukünftzige Taxgesetz und der Justizausschuß, so daß alle Aussicht esteht, die Nebengesetze zu dem Civilprocesse würden noch vor Mitte Mai zur Verathung und Beschlußfassung vor das Plenum der stammer gelangen können. In Abgeordnetenkreisen hält man eine Verständigung der Kammer mit der Regierung bezüglich des porgelegten Entwurfes eines Taxgesetzes nicht! nur für möglich. ongern sogar für gesichert. Da das gleiche auch hiunchelich der Udvokatenordunng gilt: und Herr v. Vutz schon wiederholt in Zrivatgesprächen mit Abgeordueten zu erkennen gegeben haben soll, daß die Regierung nichts dagegen'-habe,“ werin die kdammer auf der Befeitigung des Ernennungsrechtesbei der Ausübinig ˖der Unwaltspräxis bestehen bleibt, so dürfteneauf einmat die gewich⸗ lasten Bedenken gegen'die Möglschkeit der Einhaltung des Ein—⸗ führungstermines unseres Processes gejchwunden jein. Da am 1. Juli I. J. das Hundelsappellationsgericht in Nürnberg als solcheß ür ganz Bahern'aufhört — (sonderbarer Weise tritt am jrtben Tage dus BumdesOberhandelsgericht in Leipzeg für das ganze Hebiet des nordeutschen Buudes ins eben) — und vom“1. Juli in statt dessen an verschiedenen Appellgerichlen besondere Senate ür Haudelssachen gebildet werden sollen, jo sieht man in dieser Richtung einer baldigen Verfügung Seitens des Justizminifteriumt entgegen. ieee Berlin. 27. April Die Erxnzjetiung“ erfährt, daß auch derx König von Bayern binnen kurzeim au dem“ hiesigen Hoflager inen Besuch abstatten wird. Der Großterzog von Hessen ist gestern Abende9 Khr, vom König und dem Prinzen Kart am Bahnhof mpian en, hier eingetroffez, und im köͤniglichen Sdosse äbgestiegen. —B—— in einem. Galadiner bei Hofe theil; am 1. Maj reist er über Dresden nach House, —, Die Provinz. Corresp.“ sagt, die Vor⸗ lellungen Frankreichs in Romn dürsten demnüchst von, den Vere etern der meisten übrigen Mächte unterstützt werden. (Ius Wien vird in diesem Betreff gemieldet 3 Dem Vernehmen nach hat »er Cardinal Antonelli dem Grafen Trauttmannsdorff bei dessen Anterstützung der französischen Depesche erklärt, daß det H. Stuhl die Bedenken der Regierungen in gewissenhafte Erwigung gezogen, daß ex aher nach teiflicher Prüfung oller Verhältnisse es als seine