Zugleich hat die Hrtispolizeibehoörde Ihes Eiuaufsortes dem bet wie Lokakpolizeibehörde des Bestimmungsortes des Transpories Näufer einen Trausportschein nach —* B augzufertigen. ⸗2 uͤnverzüglich auf direktem Wege hievon in Kenuntniß zu setzen, do⸗ Dieser Transportschein ist nur für⸗ die darin bezeichnete Per mit diefe Trans porte gehbrig üherwacht werden können. on gillig. umd, muß außser der enauen Bezeichnuns. der Viehltücke 17 .3.6.33 den Weg, auf welchein, und die Zeit, innerhalb welchsr der Traus Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften“ werden gemäß hort an den Bestimmungsort zu geschehenhat, nthalten. Ohne Urt. 363 des Strafgesetzbuches mit Atrest oder an Geld bis zu inen solchen Transportschein darf kein Viehstück von einem Ort 150 fl., und wenn in Folge der Zuwiderhandlung fremdes Vieh jum andern verbracht werden, und muß Transportaud den vorge don der Seuche ergriffen wird, mit Gefängniß bis zu 1 Jahr od schriebenen Weg und die vorgeschriebene Zeit genau einhaltenn an Geld vis zu; 4200. fl. bestrafte — u : Vorstehende Vorschrikten kreten mit dem Tage der Bekanni⸗ machung im Kreisamisblatte in Wirksamkeit imd bleiben so langt in Ktraft, dis sie ausdrücklich aufgehoben werden. αιÄ; α den 30. August 1870. »1. * Koniglich Bayerische Regierung der Pfali. Kammer des Innern. J v. aPafe u faerr. Fornuular A 35 Ginkaufsschein. Dem pateutisirien Metzger R. von hier oder dem N-von N. ebrödeten Diener des patentisirten Metzgers von hier, wird an. zurch mit Rücksicht auf das nächgewiesene Vedürfniß die Erlaubnif extheilt, (Zahl) Stücke Schlachtvieh an einem seuchenfreien Deh nzukaufen und mit dem, vorgelchriebenen Transporte hierher z hdringen. Ag g Wec 4 3. Dieser Kinlaufeschein ist nur auf acht Tage giltig and m zach Ablauf djeser Zeit wieder anher abgegiben werden. Na denn 870. ,5 Siegel. Wer Vürgermeister N. 97 Formtilar Blnnutiu Trausportscheiinnn Dem patentisirten Metzger N. von Nanoder dem N. von P. gebrödeten Diener, des patentisirten Metzgers. N. von N. wird au Hrund des produzirten Ejnlaufsscheines. die Erlaubniß erxtheilt, die dahier eingelauften (Zahl) untenbeschriebenen Viehstüche von hier nad N. auf dem Wege über N. innerhalb (Zahl) Tage zu transportiren i Dieser Trausportschein muß auf dem Wege auf Verlange jeder Polizeibehörde oder jedem Aufsichtspersonale unweigerlich por zezeigt und am Bestimmungsoxte der Ortspoligeibehoörde ausgehůn digt werden. —U Siegel. Der Buͤrgere ster M.. Beschreibung der Viehstückke Alter . Geschlecht . Farbe . Besondere Kennzeichen .. 8. 4. Der Käufer ist verpflichlet, das angekaufteSchlachtvieh, so— vohl auf dem Transporte als auch auf dem Bestimmunusorte micht in Siolungen einstellen und überhaupt nichtnebnderent! Vieh⸗ in Beruhrung kommen zu lassen⸗ jowie binnen 22Stunden·· vach Ankuuft am Bestimmungsorte zu schlachten; derselbe hat seine An⸗ rimft jofort der Ottspolizeibehörde anzuzeigen, welche überwachen nuß, daß das fragliche Schlachtvieh mit keinemanoderen Vieh in Berührung kommtund rechtzeitig geschlachtet wird. Die Bestim⸗ mungeinüber Fleischbeschau sind hiebei selbstverstündlich; auf das Genaueste einzuhalten. un Iw — 8. 5. l Wird auf dem Transporte oder am Bestimmungsorte wahr⸗ genommen, daß der Transporischein mit den transportirten Thieren nicht übereinstimmt, so müssen neben der unverzüglichen Anzeige an die Distrikis⸗Polizeibehorde die fraglichen Viehstüce am Betretungs⸗ zrie mit der größten Vorsicht isolirt: verwahrt, genau thiexärzilich untersucht und je nach Befund als zur menschlichen Nahrung ver⸗ wendbar geschlachtet oder geitng gr eingegraben werdenαινι nß b. Es ist die Einfuhr über die Zollpereinsgrenze. verboten von allen Hausthieren, Pferze ausgenommen, bon thiecrischen Rohstoffen und Absüllenvon Rindvieh— Schafen, . Ziegen, Schweinnen und Federdieh, von Rauhfutterstoffen (Heu, Ohmet), von Streumateria⸗ sien von Lumpen;, gebrauchtem Stallgeräthe. T 13155 — ι G ι αν Insbesondere⸗ wird die Einfuhr von, frischen Häuten untersagt; und wird deren Tranusportvon Ort zu Ort im ganzeu Kreije arbolen, wenn det Transport nicht mit einem Scheine über den Arsprung aus unverdächtigen Gemeinden und über⸗Deren Bestim nungsort versehen ist. α ι —α αν Die Ortspolizeibehörder welche diesen Ursprungsschein ausstellt, 8 Danksagung Für die ehrenvolle Leichenbegleitüng meines lieben unvergeßlichen Gatten fühle ich mich allen Theilnehmern zu liefem Danke vecrpflichtet, namentlich sage ich den Herrn der hiefigen Ge⸗ selischaften, deren Mitglied mein ver— sorbener Mann war, für ihre liebe oolle Theilnahme und ihren erhebenden Trauergefang meinen innigsten Dauk. Die tieftrauernde Wittwe —J Miua Leieune. DerEXMAg gα ν·.. hat für die deutschen Waffen den gehoffton so günstigen, Verlauf genbmmen, dass der Ahschluss, eines danernden Friedens demnãachst u. arvarten ist. Handel und Industris werden also bald einen zu- vor nicht gekahnten, Aufschwung netimen und nach innen und aussen eineé noue Aers gedeiblichen Fortschritts anbahnen. Doem inserirenden Publikum bringen wir daher unsere seit einer Reihe von Jabren au vielen Hauptplatzen domicilirte, bekannte Annonoden-Pxpedition⸗ umter der ũberall gleiohlautenden Firma Iæ!ν a Vonler jetet wieder in empfehlende Prinnerurg, indem ir neben edulan- * lester, und gewissenhafter Bedienung die böchstmögliclien Vor- — —— 175 Etungea-VerzeSS anf Wunseh gxt ABABCG, desgi. der neueνεν_ ναιν_α ο. dæer Pa . Adig Hquscensstein & Vohler Vnunburge (Uberk) Borliu, Læeipalę Dresden) —XX Framiurt a. M., EKoamn, Stuttgart, Wien, Prag, RBasel E(8t. Gailen) ZCr, Ge—J (Lausanne. F 2 —* Preisgekrönt in Paris 1867. — — — Ich bezeunge hiermit, daß mit der Bebrauch cweißen Brust⸗Eyrups von G. A. W. Mayer in Breslau jür meinen Husten bis jetzt sehr gute Dienste ge⸗ eistet hat. Schotten, Oberhessen, 4. Juli 1860. A. Wendeberg ˖ Dieses porzügliche Hausmittel ist zu haben in St. Insbert bei J. Friedrich Auf mein Siegel und Etiquet bitte zu e achten. Jede Flasche ist mit meiner eingebrannten Firma versehen. — — 15 Vor Fälschimg und Nachahniung/ gesichert durch Schuͤtzmarke laut K. K. Patent vom 7. Dezember 1858 2. 130/645. * Fahnen Illu mingations Sachen. Bonner Fahnenfabrik Bonn. . — r. Karioffeln Ifl. 40 kr. He 2. fl. 28 kr., Stroh Lafl. 18 tr. be Zentner.Weißbrod i iz Kilogt. 8223 r Fornbrob 8ilogr. 80 tr. ditto 2 Kilog 0 dto 1Keilogt. 10 ke. Gemishibrod dil. 36 ir. 1Paar Weck 7 Loth 2kr. Mimn fteisch 1. Qua.“ 16 kr.“ 2. Qual. 14 ir Walbfleisch 10 kr. Hammelfleijch 16 1 Schweinefleisch 16 tr.“ per Pfund. Wep Zu'tr. Bier7 kr. per Liter, Butter 30 ir pet Pfund.“ on Frucht⸗ Brod⸗, Fleisch ꝛe Preise der Stadt Zweibrücken v. 8. Sebtemb. Fchn 8 il. so tx. Korn 6 fi. 42 tr. 7 Gerste 2reihige, — fl. — kr. Gerste vier fälzer Dürrfleisch, Speck und I3 — vnn 37 ir. ẽchweine schmalz m vorzüglicher Quali- Spetztein — l. — hy. Dintel— at wieder angelommen blieii — . Dilchscucht 4. i Pet. Jos. Woll.8 fli2 ty. Erbsen — A. tr. Widen Redaktion, Druck ind Verlag von F. X. Dementz in St. Ingbert.