veitere ortspolizeiliche Weisung zu belassen und sede Berühr⸗ ung desselben auszuschließen. 5 4. Behnfs der Constatirung der Kranlheit kann von der Distriktspolizeibehörde die Zerlegung ißdes geiallenen Thieres angeordnet werden. * Der Handel mit Riudvieh, insbesondere das Abhalten von VBiehmärkten ist verboten. Nur ausnahmsweise darf der Handel mit Schahtvieh oder zu dem als nothwendig nachgewiesenen Besatz der Höfe mit Erlaubniß und unter Controle der Ortspolizeibehoͤrde; tattfinden. . —A Ferner darf der Handel mit Rauhfutter, Streumaterialien and Dünger nur im Falle dringenden Bedürfnisses mit Er laubniß und unter Controle der Ortspolizeibehörde statt finden. —* Gemarkungen. welche an die verseuchten Orte anstoßen, ist der Weidebetrieb bei zu besorgender Gefahr von der Ortspolizeibehörde zu untersagen. J Alle Hunde, mit Ausnahme der Hirtenhunde wührend des Gebrauchs, sind anzulegen, sowie alle Katzen einzusperren. Die frei herumaufenden Hunde und Kahzen sind zu lödlten.— , Im Umkreise von einer Stunde vom Seuchenorte ist auch das Federvieh eingesperrt zu halten, widrigenfalls es zu tödten ist. Die Schätzung hat durch ein Aunbetheiligtes z Gemeindeglien inen Thierarzt und einen weiteren Sachverständigen zu ersolen Die Distriltapolizeibehörde hat diese Schätzer zu bestellen und jerpflichteiü .. ... F Eine Entschädigung wird nicht gewährt, 1) wenn eine richterliche Veruriheilung des Betheiligten weged Ucrbertretung der gegenwärtigen Vorschriften erfolgt ist; —QA Durchfuhr vom Auslande her begriffen ist; 8) wenn vom Auslande nach Bayern eingeführtes Vieh üunen— halb det ersten drei Wochen der-Tödtumg verfällt und nich nachgewiesen werden kann, daß die Ansteckung oder Berühn umt mit sauchekranken oder seuche derdächtigen Thieten ds Verichulden des Besitzers im Inlande erfolgt. ist. Artiel 363 des Straf ⸗Gesetz⸗ Buches. Wer, um Thiere Anderer zu ödlen oder zu beschädigen Veiden; Wiesen, Futtervorräthe, Viehtränken oder Teiche vergifte sder eine ansteckende Viehkrankheit verbreitet, soll mit Gefängniß nicht unker einem Jahre bestraft werden, womit“ Geldstrafe bis · ausend Gulden verbunden werden kann. Wer den Einfuhrberboten, den Absperrungs⸗ Auffichts oder onstigen Sicherungsmaßregeln, welche durch Verordnung oder oben jolizeihliche Vorschrift zum Schutze gegen Eintritt, Verschlimmerung Berbteitung oder Wiederkehr von anfteckenden Viehkrankheiten ange ordnet und öffenllich besonders bekannt gemacht worden sind, oder den ihm persönlich kundgegebenen desfallsigen Anordnungen der zu⸗ tändigen Orts- oder Distriktspolizeibehörde vorsätzlich oder am Fahrläfsigkeit zuwiderhandelt, wird mit Arrest oder Geld bis p jundert und fünfzig Gulden und wenn in Folge der Zuwiderhand⸗ ung fremdes Vieh von der Seuche ergriffen wurde mit Gefängniß is zu einem Jahre oder an Geid bis zu vierhundert Guider eestraft. —8 — F — J Kaniglich Bayer. Bezirksamt. . D am m. 3 9 6) fftiee 8. 24..,— Wenn in Anwenbung der gegenwärtigen Vorschriflen Rindvieh Schafe oder Ziegen auf amiliche Anordnung getödiet werden, er⸗ halten die Vieheigenthümer in Gemäßheit des Gesetzes vom 26. März 1867 (Gesetzblatt Nr. 10) aus der Staatskassa volle Ent⸗ chädigung für den durch Schätzung erhobenen Werth der Thiere, den dieselben ohne Rücksicht auf die ausgebrochene Seuche vor der Tödtung nach den in der Gegend bellandenen Preisen uuter Zu— zrundelegung des Gebrauchszweckes, des Alters und des Ernaur⸗ ungszustandes, gehabt haben würden.“ Bekanntmachung. Nachdem nun auch in den Gemeinden hassel, Ormesheim und Alschbach der Aus⸗ zruch der Rinderpest amtlich konstatirt vorden ist so werden im Hinblick auf 8. 17 der Allerh. Verordnung vom 3. Juli 1867 hiemit auch dicse Ortschaften als zerseucht erklärt und den bereits publizirten Restimmungen der ermähnten Alierh. Ver⸗ »rdnung unterworfen. — 0 — Königl. baher. Bezirksant Damm. Danksagung. Den Herrn Civilbeamten und Ärzten. owie allen hiesigen Einwohnern, spreche ich zjiermit bei meiner heutigen Abreise den „erbindlichsten Dank aus, für die —5— eichnete Verpflegung die fie durch die wohlgetroffene Einrichtung. in den e hen mir und andern Blessirten erwiesen haben. Besonders meinen ungaussprechlichen Dank aber den Schwestern Diatonissen für die! anermüdliche Aufopferung und gute Ver⸗ flegung. St. Ingbert, 11. Septbr. 1870. L. Duval, Jäger zu Fuß im 10. Bataillon. * Die Weinhandlung A. Andre Cio. aus Oppenheim am Rhein uinterhält während der ganzen Kriegsdaurr! zin großes Lager verschiedeunet Weine. Schon von 20 iI. an per 100 Litres! ab Homburg ist zu haben; Rothwein von 50 fl. an und höher. Das Lager ist bei Herrn A. Rögner nHomburg. Im Verlag von Gustav Weise in Stu tigart erscheint in mindesten 628 Nummern ⁊ . 43* —* IJF— S22 d— 0 — 8 : T 1435 n. Deulsche Kriegs- Zeilung. 35 —— 3— irt⸗ —— en 25 75 Illustrirte Blãtter vom Kriege. 233 Woöchentlich eine Nummer von 16 Folio Seiten mit je ca. 12 5 5 2— — 25 2 2 5 25bvrachtvollen Otiginalzeichnungen. 523 8vreis pro Nummer 3 sgr. — 18 kr. 8. Ww. — 55 G J —8 32 — * — * 2 * Inhalt der Illustrationen bon den erschienen Nummern 1-3 8 2 Nr. J Wilhelm 1., König von Preußen, oberster Feldherr des deutschen Heeres. — Prinz Leopold von Hohenzollern ⸗·Sigmariagen. — Die Mitrailleusen. — Der Empfang König Wilhelms m Berlin. — Tyypen algierischer Truppen. — Attaque preußischer Uhlanen auf Chasseurs d'Afrique u — 5 Huldigungsscene in München: — Sprengung ver Kehler Brücke. Jrompeler bias in ven Rhein! — * NMr. Je Der Sieger von Weißenburg und Wörth. — Die Generale von Bose, von Blu⸗ menthal und von Kirchbach. — Plan der Festung Metz. — Ein Elsäßer Bauer vor seinem zer⸗ torten Eigenthum. — Tureos am Lagerfeuer. — Sturm auf Weißenburg. — Einbringuug eineß Bauern, der auf Soldaten schoß. — Die Affaire von Niederbronn Ansicht des Schlachtfeldes hei Weißenburg am 4. August 1870. — Scene aus der Schlacht bej Wörth. — Der erste Todte. Ar. 8. Prinz Friedrich Carl. — Furst Pleß Graf Stolberg⸗Wenigerode. — Erstes Auf⸗ nahmspital in Weißenburg. — Feldspilal mit Operationstisch bei Froschweiler. — Plan von Straßburg. — Wegnahme von drei feindlichen Kanonen bei Iulkkirch (Straßburg). — Bivonak mit ze fangenen französischen Officieren. — Rüchzug der Franzosen bei Langensulzbach (Schlacht bei Worth). — Humoriftische Juustrationen gur Zeitgeschichte 8. — Nach Paris ! WWerlag von Gustav Weise in Stuttgart). J. Auerkannt schönste u. reichhaltigste il ustrirte Kriegszeituug! Epileptische Krämpfe (Gallsucht) heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie Doctor O. KilIkMoh in Berlin e bi. Gαινο»NνN 45. — Vexeits Uber Mandett gebee —— Bei meiner Abreise don hier spreche ich IOoFrKAI hiermit dem Herrn Peters und seiner Fa—⸗ —33 —e milie für die Wohlthaten und —— eh, Malrextract. — 56 536 — ⏑⏑⏑ ——⏑⏑⏑— — ————————— d mir angedeihen ließen, meinen soinstes Rirschenwvasser e t, ind wieder eingetroffen beiei— Lonis —— Fritz Panzerbieter .. blefsirter Frauzos. — — —E Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetz in St. Inghett.. —