elbstverständlich erblich; die Bundesbeamten werden lunftig kaiser⸗ Die R. Fe. Pr. schreibt in ihrent Morgenblatte vom Montag: Die geniale Erfindung unsereß Gesandten in Fran reich von dem Durcabruch⸗ der Pariser bis zu ihrem eigenen“. Fort bei Rogent⸗ jur⸗Marne ist vom Grafen Beuft dem Buͤdget ˖ Ausschusse der De— jegation — natürlich der ungarischen — mitgetheilt und dort mit rüͤrmischen Eljens aufgeno nmen wordeu⸗ Sämmttiche Magharen, In meisten natürlich die imitirten, schwammen. darob in einem Meere von Seligkeit. Natürlich besitzt der gemeinsame Minister Fes Ueußern geographische Kenntniß genug, den in seiuer Mitthei⸗ ung liegenden Widerspruch einzusehen; aber er besihzt auch Kennt⸗ niß aenug von dem Buͤdungsgrade der ungarischen, Deligirten, ie dug in ihrer Herzensfreude über die ihnen genehme Gesinn⸗ ng des Reichskanzlers die Millionen zum Kriegsbudgel — nicht zus ihrem Aermel, sondern aus der Tasche der DeutschOesterrei⸗ her schütteln werden. Dieser Fürst Metternich kommt uns- noch agch heuret zu stehen . x ee e Frankreich. it * Tours. 7. Dez. In Folge der Einsehzung einer Unter⸗ uchungskommission durch WGambetia betreffs der Räumung vou Orleans hat General Aurelles sein Eutlassungsgeuch eingereicht. FZourbaki befehligt jetzt zwei Corps, Pallieres commanditt das Tentrum. Seit der Räumung von Oeleans sind keine neuen Nach⸗ richten eingelaufen. VV Das Siecle sucht der neuesten Ballonpost zufolge in einem laugen Artikel nachruweisen, daß das Elsaß niemals wirklich zu Deuischland gehört hat, sondern von den ältesten Zeiten her ein ntegrirender Theil Galliens war. Entrüstet ruft es aus; Eher vird der Rhein sich umkehren und seiner celtischen und schwei zeri⸗ — — —0— diejer heldenmüthige Winkel des 84 4R. in denens bie Präbende der Schlemmer ige Der zwischen Bahern und dem Norddeutschen. Das fruchtbare Elsaß, wie es ausgehungert werden mürde! Seine Bund abgeschlossene Vertrag. chwere Gerste, seine reichen Hopfen, seine Weine von Ribeaupille, GForisetzung.. sein schöner Flachs sein Kohl aus der Illebene, sein würziger Ta 8. 6. Die Attilel 60 und 71der Bundesverfassung sinden Jat aus den südlichen Thälern, seine fetten Gänse von Molsheim, auf die von Bayern für sein Heer zu mach nden Ausgaben nut jnd von Mußig, seine ungeheuren Schweineheerden und tausend nach Maßgabe der Bestimmuugen des vorslehenden Paragraphen indere Reichthümer, würden gar bald don dem Gargantuag jenseits Anwendung, Art. 72 aber nur in so weit, als deim Bundesraihe hes Rheins erschöpft werden. Fraukreich verlangt von ihn nichts und dem Reichstage lediglich die Ueberweisung der fur das daye⸗ als seine Hingebung. Deutschland würde ihm AÄlles nehmen und rische Heer erforderlichen Summe an Bayern nachzuweisen ist. ihm Alles aufessen.“ 8. 7. Die in den vorstehenden 88 1 bis 6 enthalten en Be⸗ Die neuesten Briefe aus Tours melden: „Die arabische Ca— stimmungen sind als ein integrirender Bedandtheil der Bundes ver⸗ zallerie, die an den Gefechten von Orleans Theil nahm und sich 'assung zu betrachten. In allen Fällen, in welchen zwischen den zut schlug, schnitt den Tobien und Verwundeten die Köpfe ab und gestimmungen und dem Texte der deuischen Verfassungsurkunde rachte sie als Trephäen in das verschanzte Lager nach Orleaus ane Verschiedenheit besteht, haben für Bayern ledialich die ersteren urück. Mehrere derselben waren im Besitz von fünf dis sechs GBeltung und Verbindlichkeit. — Todtenlöpfe.“ 8g!8.Die unter Ziffer II. 8. 26 dieses Vertrages aufge· Belgien. V zührte Uebergangs⸗Bestimmung des nunmehrigen Art. 79 der Ver⸗ In Bezjug auf die Gerüchte, welche neuerdings wieder über assung findet auf Bayern in Anbetracht der vorgerüchten Zeit und einen angeblichen Friedensschluß zwischen Preußen und dem Ge⸗ der Nothwendigkeit mannigfaltiger Umgestaltung anderer mit dem angenen von Wilhelmshöhe circulirt haben, wird der Koln. Zig.s DVegenstande der Bundes · Gesez jabung in Zusammenhang stehende us Brüussel mitgetheitt, dieselben verdaukten ihre Entstehuag einer Besetze und Einrichtungen keine Anwendung. Die Erklärung der Intrigue des Prinzen Napoleon, welcher die Bonaparte wieder m Rorddeuischen Bunde erzangenen Gesetze zu Bundes gesetzen sün ns Kuder bringen wollte. Dieses Mitglied der Rapolesnischen as Königreich Bayern bleibt dielmehr, soweit dieje Geseße au Familee sei nämlich vor einigen Tagen *ach Brüsse gekommen, Angelegenheiten sich beziehen. welche verfassungsmäßig der Geseh. im sich mit dem General Changarnier wegen der Mestauration des zebung, des Deutschen Bundes unterliegen, der Bundes⸗Gesetzgebung daiserreichs zu derstündigen. Natürlich sei weder die Rede davon vorbehalten. Jewesen, den Kaiser dieder auf den Thron zu setzen. noch Fie Regentschaft der Kaiserin wieder herzustellen; derfelbe habe ein; jach die Erneunung des kaiserlichen Prinzen zum Kaiser unter iner Regentschaft gewollt, an deren Spitze General Changarnier uu stellen fei. Der General soll dem Prinzen erklärt haben, daß er fich auf folche Intriguen nicht einiassen koönne. Nach seiner Anierredung mit dem Prinzen habe Changarnier, der sich wahr⸗ cheinlich nicht compronutiiren wollte, an Frau James v. Rothschiid, nit der er sehr besreundet in, per Brieftaubenpost folgende Depesche Jesendet: Ie genéral Ohangarnier, est à Briueolloes bion portant, appartonant à aucun parti ot plain de dovouoment pour la rande.“ (Der General Changarnier befindet sich gesund in Brüssel; r gehött keiner Partei. an nnd ist voll Ergebenheit gegen Frankreich.)“ Bruüssel, 6. Dez. Dem Nord“ wird aus Paris vom 30. Nov. gemeldet, daß die Restanranls zu schließen beginnen und zie Gasbeleuchtung gänzlich anfgehört hat. I Bräfffel, 7. Dez. Aus Tonrs ist die Posi vom 4. hier angetroffen: Dem Const. zufolge hat die Regierung die Entschei⸗ — der Conferenz Eugland iberlassen. (Ein Berliner Telegraum vom 6. meldet: Die fran⸗ osische Regierung hat den Conferenzvorschlag ohne Vorbchalt an⸗ Jenommen“) Brüfßsel, 7. Dez. Aus Marjseille, 3. meldet Havas: Ddas lerldaene) Telegrammn Gambettas über den Erfola der Pa— riset Armee hat große Begeisterurg hervorgerufen: Illumination er Stadt und des Hafens, Facelzug. Ein englisches Schiff hat 1000 Rempartgewehre aus Genuas üherbracht. — Nach Berichten Bileis ist Paris zum mindesten noch bis 15. Jauuar verpro⸗ viantirt* Brüssel, 8. Dez. Nach Variser Nachrichten vom 6. ds. hat Ducrot aus Vincennes unterm 4. ds. einen Tagesbefehl er lassen, worin es heißt: Nach zweitägigem heißem Kampfe habe ich Fuͤch über die Marne zurückgehen lassen, weil ich überzeugt bin. daß alle neuen Anstrengungen. in der bisherigen Richtung unnütz ind, da der Feind Zeit gehabt hat, dort seine Kräfte zu concen⸗ iren. und den Kampf, der nur augendlicklich unterbrochen worden, wieder aufzunehmen entschlossen ist.“ — Jede Erlaubniß, Paris zu verlassen, ift aufgehoben. Auch General Trochu bleibt außerhalb Paris. Das Plateau Avrton wird von den Franzosen beseßt und daselbst starke Baiterieen erbaut. D Brüssel, 8. Dez.“ Die telegraphische Verbindung zwischen hier und Tours hat seit gestern Abend vollständig aufgehöͤrt. Amerika. Waslhington⸗ 6. Dec. In der Prãsidentenbotschaft wird ioch erwähnt, daß der amerikanische Gesandte in Paris mit dem Schutz der Deutschen in Frankreich betraut worden und er diesen Z„chutz in einer alle deutschen Länder zufriedenstellenden Weise aus⸗ eführt habe. Nach Einsetzung der Republik ethielt der Gesa ndie in Paris die Instruckion, ie neue Regierung anzuerkennen und zu beglückwünschen. Die Republik habe alsdann den amerikan ischen Besandien um seine guten Dienste zu Gunsten des Friedens er— ucht,/ die Politik der monsftaaten jedohh eine Einmischung in arobaische Fragen nicht gestattet. J IV. Da in Anbetracht der großen Schwierigkeiten, welche theils die orgerüctte Zeit, theils die Fortdauer des Krieges der Aufftellung ne lats für die Melitärverwaltung des Deuischen Bundes füt as Jahr 1871 und beziehungsweise der Feststellung der von zayern auf sein Heer zu virwendenden Gesammtfumme für dieseb Fahr, entgegenstellen, die Bestimmungen unter III. 8. 5 dieses Hertrages erst mit dem 1. Januar 1872 in Wirksamkeit ireten— hird der Ertrag der im Art. 35 bezeichueten gem einjchaftlichen Ubgaben für das Jahr 1871 nicht, zur Bundeskasse fließen, son⸗ ern der Staatskasse Bayerns verbieiben, dagegen aber der Beitrag haherns zu den Bundesausgaben durch Matricular⸗Beiträge auf⸗ gebracht werden. WW J V. v Diejenigen Vorschriften der Verfassung, durch welche bestimmie Rechte einzelner Bundesstaaten zu deren Berhältniß zur Gesammt⸗ zeit festgestellt sind, insdesondere, sobiel Bahern angeht, der unter Ziffer III. dieses Vertrages aufgeführten Bestimmungen können iur mit Zustimmung des berechtigten Bundesstaates abgeändert wverden. VI. 27. Gegenwärtiger Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamieit. Die vertragsschließenden Theile geben sich deshalb zie Zusage, daß derselbe zur versassungsmäßigen Zusti umung voi⸗ zelegi und, nach Ertbeilung dies:zr Zustimwmung, im Naufe des