f In Heidelberg verbrannte ein Student in seinem Bette. Er war betrunken heimgekehrt, hatte das Licht brennen; afsen und so das Bett angesteckt. x Wie das Frkftr. Journ. aus Mainz hört, ist für die bei Frankfurt projectirt gewesene StaatsPulverfabrit nunmehr die Begend zwischen Höchst und Okriftel in Aussicht geflellt. F In der Nähe von Pfeffenhausen ereignete sich vor einigen Tagen in einem Dorfwirthshause ein ebenso bedauerlicher als fel⸗ sener Unglücksfall. Man wollte dortselbst nämlich ein schweres Schwein schlachten und füllte zum Brühen desselben eine große Wanne mit siedendem Wasser. Eben sollte das Thier gesiochen werden, als es sich plötzlich mit äußerster Kraftanstrengung frei nachte, entsprang, und unglücklicher Weise den handreichenden Kuecht über den Haufen warf, und zwar so, daß er in die mit siedendem Wasser gefüllte Wanne stürzte. Obwohl der Unglück liche sofort herausgehoben wurde, war er doch an Füßen und Rücken deraxt verbrannt, daß an seinem Auflommen gezweifelt wird. t Die am 29, Januar dss. Jahres beginnende erste deutsche Schwurgerichtssitzung in Straßburg wird von dem Appellations⸗ gerichtsrath Herrn Duy in Colmar präsidirt. Auf dem Wege von Metz nach Bettlainville wurde ein Reisender von vier Räubern überfallen, schwer verwundet und aus seinem Wagen 400 Fres. in Gold entwendet. Nur dem Gehenl seines treuen Hundes hatte es der dem Erfrierungstode nahe Ver⸗ wundete zu verdanken daß er von Bewohnern des nächsten Dorfes geholt wurde. f An der Straße von Chateau⸗Salins hat man' die Ueberreste eines von Wölfen zerrissenen Leichnams gefunden. Das Jesuitenblati , Germania“ in Berlin ist mit ihrem — nennt dessen neuliche Thronrede „ein Werk des getauften Juden Unger.“ Nun ist aber diese Rede als die befriedigendste seit Jahren don all' den vielen, sich so schroff gegenüber siehenden Parteeien in Oesterreich anerkannt. Der edle Römling wird allerdings keine Thronrede für gut finden, die nicht von seinem General in Rom dictirt ist. rIn Obersteierm ark treibt sich ein Zopfabschneider herum, welcher den Bauerdirnen ihre Zöpfe unter dem Vorwande ablodt, die wunderthätige Muttergottes einer Wallfahrtskirche brauche eine neue Perrücke und der Fürstbischof Zwerger habe ihn ausge⸗ sandt, um Haare dazu zu sammeln. fIn Rom hat ein ade liger Franzose, großer Anhänger des Papftes, der in Frankreich bereits, und zwar auf dem Cibilwege verheirathet ist, zwei Kinder besitzt, sich eine zweite Frau aus dem cömischen Adel genommen. Die päpstlichen Theologen haben die ifie Cibile) Ehe ais Konkubinat ertiden ein hober patnchee! Würdenträger hat. die durch die Curie gestiftete zweite Ehe in seiner Hauskapelle eingesegnet. (Wenn's nur in den Kram paßt.) f In einer kleinen Stadt Englands verklagte kürzlich ein Dienstmädchen ihre früherr Herrschaft, weil ihr folgendes, nach hrer Ansicht schadenbringende Dienstzeugniß ausgestellt war: „Be sitzerin dieses Dienstbuches war in meinem Hause ein Jahr — veniger elf Monate. Während dieser Zeit war sie sehr fleißig — un der Hausthür. Bescheiden — im Arbeiten. Aufmerksam — gegen sich selbst. Stets bei der Hand — mit Ausreden. Freund ich — gegen die Männer. Treu — allen ihren Liebhabern und ehrlich — wenn Alles verschlossen war. f Ein Telegramm auf Ispahan meldet, daß die Hungers⸗ notih in Persien schlimmer denn je ist und daselbst 3000 Menschen zäglich Hungers sterben. F Ueber die am 22. Oct. v. J. erfolgte Zerstörung von Deran berichtet der stellvertretende Gouverneur an die Regierung von Salta (La Plata; Staaten) wie folgt: „Die Stadt Oran isi perschwunden, und nichts bleibt übrig als ihre Trünmer. Die Erschütterungen begangen am 22. um 11 Uhr Abends und dauerten zis 8 Uhr nächsten Morgen. Im Ganzen wurden 38 — 40 Stöße gefühlt, und man fürchtet, daß noch mehr folgen werden .... Die Verluste an Menschenleben und die Verletzungen find noch nicht genau festgestellt, aber es geschieht Alles, um herauszufinden, ob irgend welche Personen von den fallenden Häusern zerschmettert worden find, oder unter denselben begraben liegen.“ — In einer Nachschrift heißt es dann, daß nur 1. Person getödtet und der Rest der Einwohner wie durch ein Wunder gerettet wurde. WGWeitrudern zwischen Deutschen und Briten.) Vei einer am 22. November in Hong Kong stattgefundenen Booteweitfahrt wischen den Bemannungen der deutschen Kriegsfregatte „Hertha“ and des britischen Kriegsschiffes „Nassau“ tam das deuntsche Boot um eine Minute eher, als das britische, am Ziele an. Die Be— mammung des letzteren schlug hierauf den Deutschen vor, die Boote zu wechseln und ihr Geück auf's Neue zu versnchen. Der Vorschlag vurde angenommen und wiederum erzielten die deutschen Matrosen im Boot der „Nossaun“ einen glänzenden Sieg. Eingesaudt!)) Sit. Ingbert, 10. Jan. Es kommen mir von Zeit zu Zeit verschiedene Lokalblätter der Pfalz in die Hände. In jedem derselben finde ich die jeweiligen Stadtrathssitzungen der betreffd. Bemeinde publizirt. — Im hiesigen Anzeiger sucht man vergeblich das Ausschreiben ciner Stadtrathssitzung mit Angabe der für die selbe auf der Tagesordnung stehenden Gegenftänden. Und dod zibt es auch hier Sterbliche, die nicht die Ehre haben, zum Stadt- rathe zu zählen, die es aber dennoch interessirt zu wissen, wann ne Stadtrathssitzung abgehalten wird und was zum Wohle der Stadt in derselben verhandelt werden soll. Es sollen zwar hier, vie ich belehrt wurde, die Stadtrathssitzungen durch Anschlag am Stadthause publizirt werren. Doch wer nimmt von einem Plakat an der Stadthausthüre Notiz, wo man ja gewöhnt ist, dieselbe tets mit Plakaten beklebt zu sehen. St. Ingbert zählt über 8000 Finwohner; ich glaube kaum, daß 3 90 seiner Bürger erfahren, vann eine Stadtrathssitzung ist und was in derselben verhandelt verden soll, falls dieses nicht zufällig durch einen befreundeten Stadtrath geschieht. Oder will wan vielleicht jedem Bürger zu⸗ muthen, daß er an die Stadthausthür laufe!? So viel ich weiß, schreibt unser Gemeindegesetz Bekanntmachung der Sitzungen mit den in denselben berathenden Gegenständen vor Damit hatte man doch die größtmögtichte Bekannimachung im Auge, und wie kaun diese hier besser geschehen, als im Anzeiger.“ Hatten unsere Gesetz jebungsfaktoren bei Berathung des Gemeinde—⸗ gesetzes etwas von St. Ingberter Art und Weise geahnt, vielleicht wäee der Zusatzartikel zum Gesetz gekommen: „Und iun St. Ing—⸗ nert hat die Publikot:on im dortigen Loktalblatle zu geschehen Unser derehrlicher Stadtrath hat ja keinen Grund, seine Thätig; eit der Orffentlichteit zu entziehen; er darf getrost seineiBeschlüfse derselbeu übergeben. Doch vorerst einmal Publikation der Sitz⸗ lugen! Denn wie Ironie klingt es, wenn unser Gemeinde geseß agt, daß die Sitzungen öffentliche find und jeder Bürger Zutrin zu denselben habe, aber Niemand weiß, wrnun eine solche abg e⸗ halten wird. 28 Aus Sparsamkeitsrücksichten kann diese Nichtbenutzung des hiesigen Anzeigers zur Bekanntmachung der Stadtrat hssitzungen, vie der städtischen Angelegenheiten überhaupt nicht geschehen; die venigen Gulden dafür ausgeworfen sind in einem Budget, das nach Taufenden zählt, ja rein nichts. Sollte es aber dennoch des Sparens wegen geschehen, so wäte hier nach der Anficht Vieler, die ich schon dieses Thema besprechen hörte, die Sparsamkeit ein— mal am unrechten Flecke angewandt. Es scheint fast, als ob diest Nichtbenutzung aus persönlichen Gründen eutspringe; ich sage noch einmal, es hat den Anschein fast so. Unsere Gemeindeverwaltung ist heute eine so selbstständige u. freie, daß jeder Bürger, sobald er einmal weiß, um was e fich handelt, gewiß den lebhaftesten Antheil an den Angelegenheiten seiner Gemeinde nimmt; nur dücfen ihm diese nicht wie kin Buch mit fieben Siegeln verschlossen bleiben. — Wir stehen noch im Anfang des Jahres und ist drum wohl auch noch das Wünschen erlaubt. Unser Wünschlein heißt: „Möchte man doch für die Zukunft maßgebender Seits an die Veröffent⸗ lichung der Stadtrathssitzungen in den Spalten dieses Blattes denkeu!“ Nachschrift der Redaktion: Wir konnten uns die Aufnahme des Vorstehenden nicht versagen, indem auch wir (wir bitten, uns nicht in den Verdacht der Kigennützigkeit zu nehmen) nur dem Wunsche nach weiterer Veröffenllichung der Stadtrathssitzungen, ge⸗ schehe diese nun, wie sie wolle, deipflichten können. Wir machen uns sogar erbötig, Bericht e über die Verhandlungen in den ein⸗ zelnen Sitzungen (wie so manches andere ia auch) unontgeldlich aufzunebhmen. Königlich Allerhöchste Verordnnng, die Bestimmung der Maße, Gewichte und Waagen, welche jeder Gewerbe⸗ treibende zum Betriebe seines Geschäftes haben muß, beir. Ludwig I. — von Goties Gnaden König von Bahern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. Wir finden Uns bewogen, auf Grund des Art 12 Abs. 5 des Gejetzes vom 29. April l. J. „die Maß und Gewihtsord⸗ iung betr.“, hinsichtlich der Maße, Gewichte und Waagen, welche jeder Gewerbetreibende zum Betriebe seines Geschäfles haben muß, u verordnen was folgt: 8 1. Gewerbetreibende, welche mit Eisen und anderen Me— kallen handeln, die Großhändler von Maieriale, Spezerei und underen Waaren, die Kohlen⸗ Coals und Kalkhändler, die Frucht⸗