Bekanntmachungen. —— Todebd⸗ Anzeige. Hiermit die schmerzliche Nachricht. daß es dem unerfoischlichen Rathschlusse des Altmkchtigen gefallen Hat. nusere geliebte Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante 2Narie Veters heute Abend gegen 7 Uhr, versehen mit den hestigen Sterbsatramenten, im Alter von 18 Jahren in ein besseres Jenseits abzurufen. 322 Die Beerdigimg Findet Samstag morgen um a 10 Uhr vom Sterbhause nus statt. e Um stilles Beileid bittet im Namen der tieftrauernden Familie St. Ingbert, den 17. April 1872. Der gebeugte Vater ——6 e 3 . J ˖ Peters. De geehrten Dammen die ergebenste Anzeige, daß wir, von unserer Ein kaufsreise zurückgekehrt, jetztieine reichhaltig Auswahl von geschlossenen und runden zur gefälligen Ansicht ausgeftellt haben. Die Geschwister Bornschein. * 34 25 Ein tüchtiger ve Maschinenwärler finden gegen guten Lohn dauernde Beschaͤf- tigung auf der Sägemühle von 63. Uhl, Zimmermeister. In Tuche & Burkins jür die Sommer Saison, empfiehlt in reicher Auswahl seine euen Musterkarten. e I. I. Grewenig. Bester Portland Comont Otto Wenand⸗ Der Brodpreis fuͤr die Stadt St Ingbert ist von heute an bis zum nächsten Donnerstag. (Fruchtmarkistag) festgeltellt: Korabrod 8 Klgr. 25 Krzr. Weiß brod 19 Krzr. Sämmtliche Bäcker von St. Ingbert Frucht⸗Brode Fleisch ꝛe. Preise der Stadt Zweibrücken v. 18. April Weizen 7 fl. 86 tr. Korn 5 fl. 6*6 Gerste 2reihige. — fl. — tir., Gerste vier reihige — f. — kr. Spelz 5 fl. 14 tr. Speizkern — fl.“—tr. Dintkel — fl — ir. Mujschfrucht — il. — kr. Hafen 31. 89 tr. Karteffein Ufl. 586 kr. Heu Ufl. 30 kr. Shoh, 1 fl.25. Ir. per Zentner. Weißbröd 112 stiloar. 205 Kornbrod. 8 Kilpar. 24 fr. ditto 2Kilogr. 16 tr. ditto IKnogr. Bikrt Gemischthrod 3 Kil. 32kr. 1 Paar Weck 100 Gramm 8 kr. Rindfleifch I. Qual. 20 tkr. A. Qual- 18 kr. Kalbfleisch 18 kr. Hammelfleisch 18tr. Schweinefleisch 22bt. per Pfund. Butter 37 ir. per Pfund.. F Bekauntmachung und Aufforderung. Aushebung der Wehrpflichtigen der Altersklasse 1851, sowie der älteren Hälfte der Altersklasse 8528. ι ——— 333 * . Gemäß des durch das königl. Landwehrbezirks-Kommando dabier im Gin— vernehmen mit der unterfertigten Behörde festgestellten Geschäftsplanes werden sich die in Artikel 49 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes bezeichneten Mitglieder der Militärersatz⸗ Kommission“ für‘ den Ersatzbezirk Zweibrücken zum Zwecke der Aushebung der Altersklasse 1831, sowie der älteren Hälfte der Al⸗ lersklasse 1832 27 2 am Samstag den 4. Mai nächsthin und die 5 folgenden Tage mit Ausnahmnre des 5. Mai (eines Sonutages) und des 9. Mai (eines Feiertages) am ersten Tage Morgens von Vbhis I2e Uhr und Nachmitass von 428 Uhr am und an den übrigen b Togen jedesmalMorgens von 8S bis 1I21 Uhr und Nach mittags von 23 Uhr nnn inm Iruchthall⸗Saase zu Zweibrüchenn versammeln, um die 'in Ait. 34des Wehr-⸗Verfassungs-Gesetzes vorgeschriebenen Geschäfte vorzunehmen und zwar wir d 1i) am Saustag, den A. Mai l. Irs. die Bescheldumng der eimge— laufenen Gesuche von Wehrpflichtigen um zeitwei'sse Be— freiung von der Wehrpflicht oderum Aussetzungder Ein— reihung, sowie die Feststelkung der Bezirks liste durch Streigung der Unwürdigen, der freiwillig Tienenden und der gemäß Art. 8 resp. 12 des Wehr⸗Verfassungs⸗Gesetzes zeisweise Befreiten, — 2) am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, den 6. 7T., 8 und 10. Maiel. Irs. die Nesfumg und körperliche Unterfuch u ng der auf der Bezirksliste Verbliebenen, sowie die Beschlußfass ung hierüber, endlich Zp am Samstag den 11. Mainl. Irs. die Loosung statifinden.“ Indem man dies gemaß Art. 53 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes und 8.24 der Vollzugsvorschriften vom 22. Juni 1868 (streisamtsblatt von 1868 Nr. 6I) andurch affentlich bekaunt macht, ergeht zugleich an sämmtliche Wehrpflichtägein der ubte rsklasse 185L, sowie der äübteren Hälfie der Altersstuahse 1832 nmit Ausnghmesder bexeits freiwillig Dienenden, die Aufforde— rang, sich in der nachnezeichnenden Reihenfölge und zwar am er staun Taa't e Motgens um 9 Uhr, an den übrigen 5. Tagen Morgens um 8S Uhr und an allen 6 Nachmittagen um 22 Uhr pünktlich im Fruchthallsaale hiesiger Stadt einzufinden. 657 Au ersten Tage (Samstag, den 4. Mai) haben blos diejenigen Wehrpflich— tigen ˖ Jur erscheinen, welche um Aussetzung der Einreihung oder um zeitwrise Befrrejung von der Wehrpflicht nach esucht haben; J—— J am zweiten Tage (Montag, den 6. Mai) die sämintlichen Wehrpflichtizen früherer Alterstlassen, somie von der zaufgerufenen Altersklasse 185L diejenigen Wehr⸗ oflichtigen, deren Feaamiläsenn a in ein mit den Buchstaben Adis G eeinschießlich beginneßzßzßßß 3 am dritten Tage (Dienstag, den 7. Mai) der etwa verbleibende Rest vom vorhergehenden Tage und außerdem diejenigen. Wehrpflichtigen dec Alteesklafse 18351 deren Familiennamen mit den Buchstaben Hubdis Reserschlreßklich veginnen; am vierten Tage (OVeittwoch, den 8. Mai) der etwa verbleibende Reft vom vorhergehenden Tage, ferner die jenigen Wehrpflichtigen der Alters lasse I831L, deren Familiennamen mit den Buchstahen S bis Z einschließlich beginnen und außerdem die⸗ enigen Wehrpflichtigen der Alterstlasse, IS52, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis Geeinichireßlich beadinnenznz J am fünften Tage (Freitag den 10. Mai) der eiwa verbleibende Reff vom vorhergehenden Tage, sowie diejenigen Wohrpflichtigen der Alterstlasse 1862, deren Fa⸗— mihennumen mit din Buchstaben Fudis J einjchließlich beginnes, uund eudlich J am sechsten Tage (Samstag. den 11. Mai) alle diejenigen Wehrpflichtigen owohl aus den früheren Altersklassen, —sowie auf den beiden Altersklassen I851 und 1882, welche nicht bereits freiwillig dienen, nicht zeitweise von der Wehrpflicht befteit aicht gänglch / oder zeitlich untauglich und nicht unwürdig erklärt worden sind. Diejenigen Wehrpflichtigen, welche ohne genügende Ent⸗ schuldigung (Art. 59 des Wehr-Verf.-“Ges.) bei dem Er⸗ satzgeschüfte nicht erscheinen oder sich vor Beendigung deß selben eigenmächtig entfernen sollten, haben ihre Verurthei⸗ lung wegen Ungehorsams auf Grund des Art. 17 Absatz! des Gesetzes zum Vollzuge der Einführung des Strafge— setzbuches für das deutsche Reich in Bayern vom 26. Dez — bis zu 10 Thalern zu gewärtigen. —8R Zweibrücken, den 2. Apru 18727373 ä Königl. Bayer. Bezirkamt DRamm. Schäfer. edattion, Druck und Verlag von F. X. Dem⸗z in St. Ingabert.