agberler Anzeiger. — de St. Anaderte r Andzeigerr sund das mit dem Dauptdlatte verbundent uriterhaltungsblatt, mit v ˖ r Dienttagto, Donnerttags⸗ und Sonntag⸗ —E mstag and Sonntag. Avonnkmentsvreis vierteliahrig 42 Krzt. oder 12 Silbergr. Anzeigen werden mit 4 Atzr. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Naum berechnei c.. e 2 57 kd —— J4 3 , dlit cu: 7 B 79. —R Samstag, den 2 Mai 7 — 12* 18 73. — * —2 — Deutsches Reich. Munche'n, 18. Mai. Dem Vernehmen nach hät daz lppellationsgericht don Obrrbayern die, Yerweisung der Adel⸗ zpitzeder und Complicen in die, naͤchste ordentliche Sitzung det Herbeherischen Schwurgerichts wegen betrügerischen. Baukerotts giehungsweise Theilnahme hieran, beschlossen, und sollen jüngs joch neuetliche Verhaftungen Speder'scher Spießgesellen worge— sommen worden sein. Auch die frühere Dachauerbank-Inhab exin ilie Maher mußte jüngst sammt ihrem Gemahl Thaddäus Naher die goldene Freiheit ˖mit einer unfreiwilligen Eingezogenhei Aiuschen. Was die durch die Presse gelaufene Nachricht, poi r Shreichung der Herren Hartter, Schamberger und Kolb', bon t Liste der Staatedienst-Adspiranten anlangt, lo dürfte nach lehende Ergänzung dieser Notiz am Platze sein. Der Letztgenannte sder Concipient Ludwig Kolb von Possenhofen. Ein Ramens⸗ aiter desselben, der geprüfte Rechtsprattikant Gustav Kolb. soll her schon früher durch gemeinschaftliche Entschliezung der Staats- ninisterien des Innern und der Justiz wegen seiner Beziehungen u Adele Spitzeder von der Staatsdienst; Adspiranten-Liste gestrichen horden sein. Von ihm wird erzählt, daß er sich fleißig beim zpitzeder schen Mittagstische eingefunden, als feiner Mann seiner zöͤnnerin bei jedem Besuche die Hand geküßt, ihre Energie be⸗ vundert und iht die beruhigende Bersicherung gegeben habe, daß nan ihr don Rechtswegen nichts arhaben könne. (Fr. K.) München, 19. Mai. Die Staatsministerien des Innern ind des Kriegs haben im Hinblick auf die Bestimmungen des in hahern eingesührten norddeutschen Kriegsdienstgesetzes vom 9. Nov 867 und der MilitärErsatz-Instruktion für das Königreich Bayern xstimmt, daß Jünglinge, welche noch nicht in das Alter der Mi— uärpflicht eingetreten sind, behufs der Verehelichung einer vorgän⸗ igen Etlaubniß Seitens der Militärbehörden nicht bedürfen, daß icselben jedoch in gleicher Weise, wie die bereits in das militär— chtige Alter Eingetretenen gemäß 5 43 2 Abs. 2 und Anmer— ung zu 8 482 der allg. Militär-Ersatzinstruktion geeignet zu be⸗ ehren sind, daß die erfolgte Verheirathung niemals eine Berüchsich⸗ gung begründe und eben so wenig aus irgend welchen durch die herheirathung herbeigeführten Umssänden tin Reklamaticnsgrund ntnommen werden könne. 387 München, 19. Mai. Jene Wiener Böͤrsenfirma, welch? vaͤhtend des letzten Winters in Bayern, auch dahier, durch Agen⸗ en, sogenannte Türkenloose und andere derartige Papiere vertreiben ieh und hierdurch vot Monaten zu einer dringlichen Warnung in et Presse Anlaß gab, hat ebenfalls Insolvenz erllärt, so daß die zeträg', welche die Verkäufer anzahlten, nun wohl verloren sind. Wie die „Augsb. Postztg.“ hört, b schäftigt sich gegenwärtig as bayerische Kultüssministerium mit einer Refocm der Lyceen und war in dem Sinne, daß den Bischöfen jene Rechte, welche sie unter Max II. durch die bekannte Freisinger Denhkschrift erworben saben, wieder genommen werden, „der letzie Rest des bischöflichen influssez auf die Besehung dir Lehrstellen an den Lyceen der— chwindet und die Entscheidung des höhern Lehrversonals lediglich ndie Hände des Staats gelezt wird.“ Berlin, 19. Mai. Anläßlich der Publikation der kirchen⸗ politischhen Gesetze schreibt die , Wes. Z.“ „An Magerial zur Tha— igteit des neuen königlichen Gerichtshofes für kirchliche Augelegen- geilen fehll es bereits nicht. Ohne Zweifel wird ihm die Ange egenheit des Erzbischofs von Gnesen und Posen, Grafen von Le— ochowsli, zur Entscheidung überwiesen werden. Nach 8. 24 des hesetzes über die ürchliche Disciptinargewalt lönnen Kirchendiener, oelche die auf ihr Amt oder oder ihre geistlichen Amt verrichtungen ezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze, oder die in dieser Hin⸗ icht von der Obrigkeit innerhalb ihcer gesetzlichen Zuständigkeit ge— goffenen Anordnungen so schwer verletzen, daß ihr Verbleiben im pe mit der öffenilichen Ordnung unverträglich erscheint, auf — der Staatsbehörde durch gerichtliches Urtheil aus ihr em De entlassen werden. Der Erzbischof Graf Ledochowski hat nun ne alle Frage dadurch, daß er sich gegen die bekanute Anordnung — —————— — — 2224 * des Posener Provinzialschulcollegiums,den Religionzunlerricht in en höheren Schulen der Proving Posen hetreffend, sich seibst auf— ehnte, und den ihm untergebenen Klerus zut Widbersetzlichleit · auf⸗ 'orderle, der in dem exwähntän F 24 des Geseßtzes uüͤber die fJirche iche Disciplinargewalt als strafbar bejeichneten Handlungen schul⸗ zig gemacht und wird das adadeGehh auf ihn seine Anwen⸗ usg zu finden haben., Ein anderer Foll ist der des Bischofs Dr. Cremenqz;isi Ermeland, über den der Gerichtshof zu erlennen jaben wird, ob er, wegen Uebexschreitung der Grenzen des Rechts um Gebrauch lirchlicher Straf: und Zuchtmittel, nach dem betrefr enden Gesetze zur. Rechenschaft zu zieden ist, womit endlich eine Lugelegenheit ihren, Abschluß finden würde, die schon so lange zum ffenbaren Schoden der staatlichen Autorität sich in der Schwebe »efand. Die hekaunten Erkommunicationen des Dr. Wollmann, Prof. Michelis“ und noch kürzlich des Priesters Grunert verstoßen hne Zweifel durch die Art ihrer Verlündigung, sowie durch ihre Wirkung aus die bürgerliche Ehre der von der Exkommunication Betroffenen gegen die 889 1und 4 des betreffenden Gesetzes, welches gegen die Schuldigen eine Geldstrafe bis zu 200 Thalern, oder ine Haft oder Gefänguiß bis zu einem Jahr, resp. in schweren Füllen eine Geldstrafe bis zu 500 Thalern oder Gefängniß bis zu wei Jahren androht. Berlin, 20. Mai. Heüte wurde der Laudtag durch den Ministerpräsidenten im Auftrag des Koͤnigs geschlossen. In seiner Rede warf derselbe einen Rückblik auf die reiche gesetzgeberische Arbeit der diesmaligen Sitzung. Bezüglich der d, wichtigen Gesetze, durch welche die Beziehungen des Staates zu den großen Kirchen⸗ zemeinschaften klarer und fester als bdisher geregelt worden find,“ sprach er aus, die Regierung beharre in dem festen Vertrauen, „daß diese Gesetze den wahren Frieden unter den Angehsrigen der berschiedenen Bekenntnisse fördern und die Zirche dahin führen werden, dem lauteren Dienste des göttlichen Wortes allein ihre Kräfte zu weihen.“ Nachdem er noch der glücklichen Finanzlage des Landes gedacht, dankte er der Landesvertretung für ihr ver⸗ rauensbolles Zusammenwirken mit der Regierung und sprach die doffnung aus, daß das preußische Volk bei den bevorstehenden Wah'en sich von demselben patriotischen Sinn werde leiten lassen. Berlin, 20. Mai. Die StrafprozeßordnungsCommission zat sich mit allen gegen drei Stimmen für die Schöffengerichte an Stelle der Schwurgerichte ausgesprochen. Staatsminister Dr. Färistle 'eantragte beim Bundesrath, daß in Zukunft die Ausarbeitung der seichsgesetzentwurfe in Reichskanzleramt erst nach vorgängiger Ver— nehmung der Bundesregierungen erfolge. (4. 3.) Berlun, 20. Mai. Von welcher Bedeutung der Rucktrit! des Grafen Itzenplitz und die Ernennung des Dr. Achenbach zum preußischen Handelsminister auch für die Entwickelung der Reichs nstitutiduen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens ist, wird der „Magdeh. Ztg.“ von hier geschrieben, das hat die Hinweisung des Fürsten Bismarck am 17. d. M. bei der Berathung des Anteages ẽAlben erkennen lassen. Durch die Annahme dieses Gesetzentwurf? eitens des Reichstages wird die Frage wegen Herstellung eines Reichseisenbahnamtes, welche bisher lediglich hinter den Coulissen »erhandelt worden ist, in Fluß gebtacht werden. Gleichwokhl ist s nach der Stellung, welche die Mehrzayl der Regierungen diesen Uübsi hten gegenüber eingenommen hat, zum wenigsten zweifelhaft, »b die Ausführung des Vorschlags sobald wird erfolgen können die badischen Bedenken gegen die Reichscontrol⸗Behörde werden ich hoffentlich dadurch beseitigen lassen, daß auch den Regierungen zie Berufung an die Reichsbehörde und die Entscheidung der Be— Hwerden durch den Bundesraih offen stehen soll. Namenklich gill )aß von denjenigen Beschwerden Badens, welche sich auf die par⸗ itularistische Eisenbahnpolitik der Elsaß ⸗Lothringischen Regierung eziehen. Die „Mitlelrh. Ztg.“ charakterisirt den neuen —7 5andelsminister Dr. Achenbach in Kürze wie folgt: „Achenbach ein geb. Saarbrücker) steht erst im 44. Lebensjahre und' hat in 15 Jahren die Carciere vom Vrivatdozenten in Bot Fun Ni—