rwach‘, wecte ihren Mann und rief aus dem Fenster um Hülse, worauf die Diebe die Flucht ergriffen. In Folge des Hülferufs varen auch die übrigen Hausgenossen wach geworden. und ein Fleischergefelle eilte, nue halb angekleidet, mit einem Fleischermesser hewaffnei, grade in dem Augenblicke herbei, als der Schwie⸗ gersohn sich dem Z'mmer seiner Verwandten näherte. Dieser hielt hn aber für den Dieb und schoß ihn in die Schulter und den jnterleib. Ein anderer Nachdar wollte gleichfalls mit einer eisernen Slange auf ihn losschlagen, traf aber glückl cherweise auf einen harten Gegenstand, der den Schlag abfing. Endlich erschien noch in Dritter, gleichfalls mit einem Rebolver bewaff eter Retter und zrückte zwei Läufe auf den vermeintlichen Dieb ab, jedochh ohne zu treffen. Ein Vierter endlich hielt bei dem allgemeinen Wirrs varr den Dritten für den Verbrecher und verletzte ihn an der Schulter. Der unglückliche Fleischerbursche, der sich getroffen und verwundet fühlte, wollte sich befreien, indem er von seinem Messer Bebrauch machte, stürzte sich auf den Schwiecersohn des M., stieß ihm das Messer in den Leib wandte sich alsdann gegen M. selbst den er gleichfalls schwer verletzte. Als man nach d'esem Gemetze endlich sich erkannte, war es leider zu spüut. Der Siwiegersohn des M. hatte eine solche Verwaudung davongetrageu, daß er be reits am folgenden Abend statrb, ebenso w'rd der muthige Flei scherbursche der durch eine Kugel im Unterleib herbeigeführten Ber letzung jodenfalls erliegen, und auch der Zustand M.'s selbst ist hesorgnißerregend. Kohlenheizung in Waggons. Auf der Thüringer Eisen- hahn fuhr am Shlbestertage, wie die „DorfsZeitung“ erzählt, ein zunger, sehr kräftigr Mann von Gotha nach Halle. Die Waggons dieser Bahn werden durch Kohlen in eingeschobenen Kasten ecwärmt. Von Erfurt ab befaͤllt ihn eine unwiderstehliche Müdigleit, von Weimar ab hat er nur noch ein schwaches Bewußtsein, von den folgenden Siationen bemerkte er nichs. Da fühlt er plötzlich Jeinen Stoß an die Brust. Convulsivisch sich aufrichtend, bemert er, wie eben ein ihm gegenüber sitzender Knabe herab zu Bosen fällt. Er nimmt seine ganze Geistestraft zusemmen, reißt das Fenster auf und bringt dadurch sich selbst, sowie nach laäͤngerer Zeit den Knaben, zessen Kopf er zum Fenster hinaushält, zum vollen Bewußtsein. Welches Unglück stand bevor, wenn jener tödtliche Einfluß des Koͤlenoryds noch länger gedauert hätle! Also Vorsicht! Vorsicht! f Auf der Moskausstursker Eisenbahn stieß ein von Kursk lommender Postzug in der Station Senglewo an einen Lastzug so heftig an, daß sich beide Trains duchstäblich ineinder dohrten. Drei Passagierwa ggons nebst zwei Bagagewagen und mehreren Lasi- vagtons wurden zu Splittern zerbrochen, die übrigen Waggons wurden durch und übereinander geschoben. Die Zihl der Todten lkonnte nach nicht konstatirt werden. Vollswirihschaft, Handel und Verlehr. (Neuester Posttaris) Jeder Geschäfts⸗ und Privatmann, der sich asch über unsere neuen Portosätze orientiren will, dem aird die draltisch und correkt zusammengestellte Schrift „Neuester Posttarif in Reichswährung für Briefe, Drucksachen, Waarenproben, Postan⸗ weisungen, Postaufträge, Postkarten, Postvorschüsse ꝛc. für das deutsche Reich und die fremben Länder“, II. revid. Auflage. (Ver⸗ sag von W. Rommel in Fraukfurt a. M.), um so willkommen er sein, da der geringe Preis von 25 Pf. zu dem Nutzen der Tafel in keinem Verhällniße steht. Zum Ueberfluß sind auch noch die Portosätze in Kreuzern für Baiern und Württ wberg beigedruckt, velche noch in diesen beiden Luͤndern bis Ende d. J. ihre Gül- gkeit haben. * * * Kriegs-Ministerium. Nich z 83 des NRichz-Muitär-Pensions-Gesetzes vom 27. Ju ni 1871 sind Theunehmer eines strieges berechtigt, innerhalb dreier zahre nach Abschluß des Friedens eine angeblich erlitt ne innere dienstdeschadizung zu begründen. Dieser Termin wurde für d'e Versorgungsa nsprüche der achweislich durch den Krieg 1870/71 invalide gewordenen, aus em activen Militärd'enste ausgeschiedenen Unteroffijiere und Sol⸗ »aten ducch z 13 alinea 2 des Reichsgesetzes vom 4. April ds. Irs. (Reichs Gesetze Blatt Ne. 10) auf 4 Jahre verlängert und es ndet daher derseibe am 20. Mai 1873. Da d'eser Termin bei der nächstjähriger allgemeinen Super- ebision der temporär Invaliden bereits argelaufen ist, so sind die hersorgungs-Gesuche aller derjenigen aus dem aktiven Militär⸗Dienste rusgeschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften, welche noch jetzt ind bis zu der gedachten Präklusivfrist mit der Behauptang her⸗ vortreten, eine innere Deenstbeshäad zunz im Kriege 1870/71 er- itten zu haben, aust.admsweise nach Maßzibe der 88 32 bis 35 der Beilage zum Kriegsministerial-Restript vam 19. April 1874 RNr. 6694 (Berordnungsblat 1874 Nr. 15) zu instreiren und nuf dem dort bezeichneten Wege zur Enischeidupg anher in Vorlage zuu aringen. WVouoiu 20. Mai 1875 ab können derarlige Gesuche eine Be— ücksichtigung nicht mehr finden und sind daher die Landwehr⸗ gezirks-Commandos anzuweisen, ihrerseits in geeigneter Weise da⸗ ür Sorge zu tragen, daß die in ihrer Controle befindlichen, wäh⸗ rend des Krieges 1870,71 im akliven Mililärdienste gestandenen Interoffiziere und Mannschaften auf obige Gesetzesbestimmunge n egl schon speziell aufmersam gemacht werden, um ihre allenfallsigen Versorgungs⸗Aasprüche noch rechtzeitig nach F 22 der Vorschrijten bom 18. April 1874 bei dem Bezirks-Feldwebel, beziehungsweise bci dem Landwehr⸗Bezirks-Commando selbst zut Anmeldung bringen zu können. pLeipzig. Der Verstorbene Dr. Heinrich Brochaus hat, wie das Dresb. Journ.“ meldet, dem Börsenberein der deutschen Buchhändler die Summe von 12,000 Thilern vermacht und vabei cen Wunsch geäußert, ohne sonst Bestimmungen über die Verwendung diefer Summe treffen zu wollen, daß die Errichtung einer hoͤheren Budungsanstalt für dunge Buchhbändl angestrebt werden möge. Der Verstorbene soll in ähnlicher Weis den Buchdrucker- und Schriftgießerstand bedacht haben M ncheen, den 18. Dezember 1874. —— Muf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Befehl. cej. Frhr. v. Prandh. Durch den Minist“ der Generalsekretär, statt dessen der geh eime Sekretaͤr: gez. Velden. Bekanntmachung. Diejenigen Pferdebesitzer, welche be⸗ absichtigen, im Jahre 1875 Privat⸗ beschäler zum Zwecke der Zucht gegen Bezahlung oder sonstige Vergütung zu halten, werden hiemiet auf die Be— timmung des 8 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. September 1864 Amtsblatt S. 1257) zur Darnach— achtung hingewiesen und aufgefordert, die vorschriftsmäßige Anzeige nebst dem JZeugnisse des Bürgermeisteramts über )en Besitz des zur Ausübung der Be⸗ cchälerei erforderlichen umschlossenen Raumes spätesters am 28. ds. Mts. dei der unterfertigtigten Behörde ein- ureichen. Zweibrücken, den 20. Jan. 1875. Königl. Bezirks amt, Damm. Stockfische Schweizer Milch das Blech 28 kr. empfiehlt — — i n ck. risch gewässerte von jetzt an täglich per Pf. 9 kr. hei n B 308. Blieskastel. Geschäftlsempfehlung Den Herren Schlosser⸗e und Schmied⸗ meistern von St. Ingbert hiermit die rrgebene Anzeige, das ich das Auf⸗ hauen von alten Feilen sowohl, als anuch die Anfertigung neuer in prompter Ausführung übernehnie. Goffontaine den 14. Januar 1875 Jahkob 5chenker geprüfter Feilenhauer Meister. * finck. — Ein braves, reinliches Mädchen für Küche- und Häusarbeit zum 1. Februar gesucht. Frau Direktor Breuer Bildstock, bei Fried richsthal. Aus den Waldungen Ritrershof werden Ziefern, Nadelhadstreu, kurzgehauen per Wagen zu 7 fl. 6 tr. abgegeben, ohne gehauen, mit den Aesten per Wagen zu 1 J. 6 kr. Die Streu liegt nahe beim Dorfe daßel. diebhaber mögen sich an H. Hauund in daßel wenden. —A—