Hl. Ingberler AAnzeiger. der St. nabefter Anzeiger (und das mit dem Hauotdlatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstagzs⸗ Donnerstags⸗ und Sonntags ummer erlcheint wöͤchentlich viermal: Dinstag, Donnerstag, Samstag und Sↄantag. Abonnementsvreis vierteliährig 42 Krit. oder 1 Mark 20 R.Pfz. Anzeigen merden wit 4 Krzr. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Raum berechnet. — ⸗ — — — — — — — ——— — B8 72 Sonntag, den B. Mai 1875 — Deutsches Reich. München, 3. Mai. Unter Bezugnahme auf 8 16 Absatz der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar l. J. und auf Frund des Gesetzes vom 15. April l. J. ist hinsichtlich der Be— streitung der Impftkosten unter'm 28. Aprilnl. J. nachstehende Ferordnung erlassen worden: 81. Die Impfärzte oder deren Sullbertreier dürfen für jede mit Erfolg vorgenommene öffentliche Impfung oder Wiederimpfung, wenn dieselbe am Wohnorte des Impfarztes vorgenommen wird, den Betraz von 50 Vf., wenn je auswärts vorgenommen wird, den Betrag von 80 Pf. als nicht ju überschreitendes Maximum beanspruchen. Weitere Ansätze für Fa etwa zur Jupfung beigezogenen Gehilfen, für Tagegelder oder Reisekosten, dann für die den Mutterimpflingen ertheilten Ge⸗ schenke finden nicht statt. 8 2. Nach Beendigung des Impfge⸗ schäftes hat der Impfarzl das Verzeichniß der ihm zulommenden Zebühren, nach Gemeinden ausgeschieden, der Districtspolizeibe: höcde zuzustellen, Letztere hat, für jeden Impfbezirt gesondert, In nach Gemeinden ausgeschiedene, unter Zugrundlegung der Zahl der Impfpflicht gen herzustellende Uebersicht der auf die Anschaffung der Formulare erwachsenen Kosten anzufettigen und diefe Ueber— icht nebst dem vom Impfarzte ihr mitgetheilten Verzeichnifse der Impfgebuühren der vorgeseßten Kreisregierung, Kammer des Inneren, dorzulegen, von welcher die Liquidationen zu prüfen im Verlkrage restzustellen und hierauf an die genannte Behörde behufs der Er⸗ sebung von den Gemeinden zuruückzugeben sind. Den Geweinden st untersagt, die Impfkosten auf die Impflichtigen auszufchlagen. 3. Obige Vorschr'ften finden nicht nur auf die ordentlichen, sondern auch auf die außerordentlichen Impfungen und Wieder⸗ impfungen fiatt. 84. Gegenwärtige Verordnung tritt vom 1. April ĩ. J. angefangen für den ganzen Umfang des Konigreiches in Wirksamkeit. München, 6. Mai. Um die Taktik Massenwirkung der Artillerie zur Anschaung zu bringen, wurde bestimmt, daß sämmt⸗ — Batterien des 2. und 3. Ariilleric-Reg. zu den großen Herbstma gövern der Armeekorps heranzuzithen sind; um die nöthige feld— mäßige Bespannung zu erhalten, haben die Feldbatterien anstalt mit sechs mit nur vier Geschützen per Batterie auszurücden; die nicht eingetheilte reitende Batterie des 2. und 8. Regiments hat hre Reit- und Zugpferde an die anderen beiden reitenden Bat⸗ serien abzugeben. Berlin, 5. Rai. Die ‚„Prov.Correjp.“ bestätigt, daß am Montag der Besuch des Kaisers Alexander erwartet werde, wäh— rend dessen bis zum 13. Mai dauernden Anwesenheit außer Hof— festlichkeiten eine Parade in Potsdam stattfindet. Zur Begrüzung des Kaisers wird auch der deutsche Krondrinz hier eintreffen, der jodann nach Italien zurückkehrt. — Am 6. Juni wird Kaiser Wilhelm nach Ems abreisen, um mit dem biß zum 11. Juni dort verhleibenden Kaiser Alexender zusammen zu sein. Während des etwa am 22. d. Mts. erwarteten Besuches des Königs von — findet die große Frühjahrsprade der Berliner Garnison att. ind von der Gefahr einer europäischen Verwicklung aus diesem Anlasse gesprochen; die Ausstreuung hat aber auch vor dem offi⸗ iiösen Dementi nirgends Glauben gefunden. Oesterreich. Graz, 4. Mai. Von der Statthalterei wurden alle Corps, Zurschenschaften, Verbindungen und nationalen Studentenvereine deider Hochschulen, im Ganzen 17, aufgelöst. — Don Alfonso be⸗ ucht wieder täglich die Lerchkirche; am 1. Mai wurde er bei einer Spazierfahrt von zwei unbekannten Männern mit Stöcken bedroht. Bermischtes. 7 Pirmasens, 4. Mai. Letzten Sonniag Nachmittag ent⸗ ud sich über unsere Siadt und Umgegend ein Gewitter mit Hagel. In Schweix schlug der Blitz in ein Haus mit Stall, dem Äckerer B. Zinßins gehörig, zertrümmerte zwei Schränke und tödtete ein we jähriges Rind, ohne aber zu zunden. F Neustadt, 4. Mai. Die Direction der pfälzischen Bahnen zewilligt den Gegenständen, die für die künftige Gewerbeausstellung zierher gesendet und nicht verkauft werden, taxfreie Rückfahri. Auch haden die Ausstellungsbesucher nur den halben Fahrpreis zu dezahlen. Der Eisenbahnzug von Annweiler nach Landau war gestern (6. d. M.) Abend so groß und so vollständig mit Passagieren be— —XR vd aus sich die Partienmnacher nach allen Weltgegenden zerstreuten, um heute ihren Angehörigen die Erlebnisse und Freuden des gest⸗ rigen Tages zu erzählen und bei dieser Gelegenhest auch Zeugniß don der Herrlichkeit und Pracht hiesiger Gegend und der südlichen Pfalz überhaupt abzulegen. (Südpf. W.) Saarburg, 4. Mai. Wie man der „Srg. Z.“ berich⸗ et, ist der Sauhirt Rouppert aus Finstingen am 80. v. M. im Bemeindewald ermordet worden. Der Auffindungsort und die dage der Leiche, berechtigen zu der Annahme, daß der Unglückliche seinen Mörder, der zweifelsohne, um sein Rachegefühl zu befciedi— gen, auf der La er gelegen, gar nicht gesehen, sondern wie er beim Abhauen einer trockenen Eichenstange beschäftigt war, von rück⸗ värts den Hieb über den Kopf, wodurch ein Schädelbruch ent— tand, bewußtlos niedergeschinettert wurde. Hierauf hat der Mör—⸗ her seinem Opfer durch mehrere Hiebe Schädel, Backenknochen und Zähne eingeschlagen und ist dann spurlos verschwunden. Gelder »der Werthsachen wairen dei dem Rouppert nicht zu suchen. An⸗ cheinend is man dem Mörder auf der Spur. (GEin „fideles Gefingniß.“) In Berlin hat man die inte— ressante Endickung gemacht, daß der Gefängnißwärter des Köpe— aiker Gefangnisses sich mit dortselbst internirten Kaufleuten Nachts n die verrufensten Lokale Verlins begab und erst Morgens mit einen Pflegbefohlenen zurüdkehrte. Die Frau eines dieser inte. ressansen Gefangenen kam hinter die Schliche und machte die An— zeige. Die Poesie der Strauß'schen Operette, Fledermaus“ wäre also durch nüchterne Berliner Prosa noh übertrumpft. Am 83. Mui wurde in Paris eine Postconvention zwi⸗ ichen Deutschland und Frankreich abgeschlessen, welche bestimmt, »aß Geldse dungenemittelst Postmandats von dem einen nach dem indern Lande zulässig sind. Der höchste Betcag, welcher von Deutschland nach Frankreich einschrießleich Algerien gesandt werden darf, ist auf 800 Mark festgesetzt, der für Sendungen nach Deussch- land auf 375 Franken. Die Taxe baträttt bei Sendungen nach Ftantreich fünfzig Pfennige, beziehentleich eine Mark, zwei Mark der drei Mark, je nachdem die angewiesene Summe sich bis zu 50 Mark, 100 Mark, 200 Mark oder 300 Mark beläuft. Bei den Sendungen nach Deutschland werden für je zehn Francs oder inen überschießenden Vruchtheil 20 Centimes Tare berechnel. F Paris, 30. April. In dem Prozeß, welchen der Lein— väschhändler Valentin gegen Herrn Louis Veurllot wegen Gewerb⸗ törung augestrengt hat, ist der Redackeur des „Univers“ von dem Zuchtpolizeigerichte zu dem nicht undeträchlichen Schadenersatz von 000 Fres. nebst Einrüchung des Eckenninisseß in den Unsvers“ Berlin, 6. Mai. Der russische Botschafter in London, Graf Schuwaloff, wurde gestern von dem Kaiser und dec Kaise- rin empfangen und speiste demnächst mit beiden Majestäfen allein. Vormittags hatte der Botschafter Conferenzen mit dem Fürsten Bismarck und dem rusüschen Botschafter am hiesigen Hofe, v. Oubril, gjesstern Abend wiederum eine Conferenz mit dem Reichtkanzler. Heute Mittag hat der Botschaftet die Rüdreise nach London an— getreten. Frankreich Paris, 6. Mai. Offiziös wird erklärt: „Gestern Nach— mittag waren an der Börse gewisse, ansere auswärtigen Beziehungen zetreffende Gerüchte in Umlauf. Es ist hier kleine Nachticht eins zetroffen und kein Zwischenfall ausgebrochen, welcher diese Gerüchte techtfertigen könnte.“ Man hatte an der Börse von einer neueren and sehr schatsen Rüchantwort des deutschen Kabinets an Belgien