St. Ingberker Anzei St. Ingberker Anzeiger. der St. sJ —X bereter Anzteiger (und das mit dem Dauviblatte verbundene Unaterdaltunasblatt, mit der Dienstazs⸗, Dounerstags⸗ and Sonntags Ammer erlcheint wöchentli d piermal: Dinstag, Donnerstag, Sumstaa und Sonntags. Adonnementspreis vierteliährig 42 Ktrit. obe 1 Mark 20 R.pPfi. Anzeigen merden mrit 4 Krir. die dreiĩp altige Zeile Glattssdeirt oder deren Kaum berechnet. Donne rstag, den 20 Mai 78 gZ8 Deutsches Reich. München, 17. Mai. In Bezug auf das vielbesprochene Blaumontagmachen? hat der oberste Gerichtshof heute ein höchsi hges Uriheil gefällt. Das k. Bezirlsgericht Traunstein haite zrei Handweilsgesellen, welche wegen Blaumontagmachens von hrem Meister angeklagt wo den waren. freigesprochen unter der Notivirung, daß die Reichsgewerbe rdnung den Contract lediglich ron cibilrechtliher Seite berrachtend, Strafbestimmungen für den Fontractbruch nicht lenre, und daß de einschägigen Bestimmungen A Landeszesetze nicht in Anwendung zu kommen haben, weil ne diesen vorgehen. Der oberste Ger'chtshof hat dlese Auffas⸗ sng als irrig erklärt und die Sache zu abermaliger Verhandlung m kinen anderen Senat desselben Gecichts verwiesen. In den Fatsch · dungsgründen herßzt es es: Der Contractbruch der Hand vertsgesellen und der eigenmächtige Arbeitsaustritt derselben wurde hon in den ältesten Zeiten in deutschen Reiche und insbesonb.re Bayern nicht blos als eine civiltechtliche Differenz zwischen urbeitgebern und Arbe' tnehmern behandelt, sondern mit öffentlicher Sirafe telegt. Dabei wurde namentlich das sogenannte zlaumontagwachen ein unter dem elten Zunflwesen und den Ge— ellenverbrüderungen entstandener, bis in de Gezenwart uoh nicht msgerotteter Handwerksmißbrauch überall einer strengen, öffentlichen Ahndung unterwerfen. Aus der Belegung des ungeiech fertig'en Arbeitsbruches, des häuslichen Ungehorsams und des Blaums« jag »achens mit öffentlichen Strafen gehyt zweifellos hervor, daß in Bahern diese Diensipflichtverletzung als eine Gefährdung des öffent⸗ sichen Interesses angesehen wurde.“ Wenn durch die megatto Wirlung der Reichsgewerb-Ordnung auch die auf den Contractt yruch bezüglichen Bestimmungen des baher. P.⸗St.“G.⸗“B. vom Jahie 1871 in Art. 155 Absatz a und den folgenden, welche —— o ist dies keineswegs mit Absatz des Art. 155 der Fall, wenn handwerksgesellen, Gewerbsgetilsen, Lehrlinge und Fabritarbeiter mit Strafe bedroht stud, welche den sogenanaten Blaumontag feiern. Allerdinzs schließt das Blaumontagmachen auch einen At beitzbruch in sich; aber nichht diese Sei:e sah sich die bayer. Gesetzgebung zu hestraken veranlaßt, sondern die in dem Blaumontagmachen liegende Gefährdung der öffentlichen und den nachtheiligen moralischen Ein⸗ fluß auf die sociole Ordnung. Diese spez fische Seite wurde in der norddertschen Gewerbeordnung nicht in Betracht gezogen. Es tiegt hier ein Reat vor, welches von Amtswegen und nicht auj Amrag zu verfolgen ist. Münsch'en, 17. Mai. Der dentsche Botschafter in Par's Fürst v. Hodenlohe ist heute von hier auf seigen Posten zurück Jelehrt. Seine Familie begab sich, engezen den früher getroffe nen Bestimmungen, nach Aussee in Steiermark. Berlin, 15. Mai. Der „Post“ zufolge ist der Termin zut zwei nstanzlichen Verhandlung gegen den Grafen Arnim auf den 15. Juli festgesetzt. Berlhin . 15.5 Mai. Die „Norddeutsche Allgemeine Zei— ung“ hebt abermals hervor, daß das Envernehmen zw'schen Deutschlard und Frankreich niemals besser gewesen sei, als gerade n den letztverflossenen Wochen, und erinnert außerdem an den Urtilel der Reichüverfassung, in welchem es heißt: Zur Erklärung nes Krieges Namens des Riiches ist die Zustimmung des Bun— desrathe? erforderlich, außer wenn ein Angriff auf das Bundesge⸗ vbiet erfelgt. Berdlin, 17. Mai. Der Kaiser wird noch den 7. Jun ns den Todcsiag seines Vaters hier zubringen und dann nach ẽms gehen. Berlin, 17. Mai. In der Siadt sind, wie der „Koͤln. ztg.“ geschrieben wird, einmal wieder Gerüchte über Rücktritts⸗ bsichten des Reichskanzlers verbreitet. Dieselben sind ganz unbe— gründel, und es ist nur zu hoffen, daß wir mit unnsthigen Kiifis- betrachtungen verschont bleiben. Baden-Paden, 16. Mai. Die Kaiserin Augusta ist ge— dern Abend. hon Schwebinden kummend. h'er e'nagetroffen- Fulda, 15. Mai. Man versichert, daß der preußische Cpis⸗ copat in seiner jüngsten Gesammteingabe seine Haltung gegenüber dem Unfehlbarkeitsdozma eingehend zu rechtfertigen suche. Straßburg, 16. Mai Der seitherige Gouverneur von Straßburg, General der Cavallerie v. Hartmann, ist durch aller⸗ söchste Cibinetsordre pom 12. d. M. in Genehmigung seines Ab— ch eyscesuches mit Pension zur Disposition gestellt und ihm gleich— eitig der königl. Kronenorden 1. Classe am Emaillebande des sothen Adler-Ordens verliesen worden. Der General hat sich nach Freiburg in Baden zurückgezogen. Frankreich Paris, 17. Mai. Es bestätigt sich, daß Prinz Repoleon ein Manifest erlassen wird, in welchen er sih gesen die Doktrin bon der Berufung an's Volk und gezgen jedes Versuch zur Wie— derherstellung des Kaiserreichs aussprechen und sich offen zur Repu— blik bekennea will. (7) Aus offizieller spanischer Quelle verlautet, daß der päpstliche Nuntius in Madrid mit großem Ungestün de Wiederherstellung der religiöbsen Einheit in Spanien verlange, die spanishhe Regie— rung jedoch fest ents lossen sei, die Freiheit det Glaube ibekenntnisse azufrecht zu erhalten. Desterreich. Wien, 16. Mai. Bezüglich der in Berlin zwischen dem deutschen und russischen Reichskanzler gepflogenen Verhaudlungen st das diesseitige Cabinet vollständig auj dem Laufenden erhtalten worden. (Beweis genug, daß Oesterreich mit Deutschland und Rußlaud Hand in Hand gehen will). Wenn dagegen übereifrige Stimmen von eingehenden Instrukt onen an den zu jenen Verhand— lungen zugezogenen österreichischen Botschafter sprechen, so wird einfach zu demerken sein, daß der Botschafter an den Verhand— lungen nicht Theil genommen hat, daß also auch keire Veran— lassung geboten war, ihn dafür mit besonderen Insteuctionen aus— zurüsten. Bermischtes. 7 Vorgestern (18. Mai) feierte Herr Honorar-NRath F'tting am Appellatiouszerichte in Zweibrücken und desser Ehegattin Antoinette Bernhardine Louise Julie Fitting, geb. Petri, ihre goldene Hochzeit. Beide Jubilare erfreuen sich trotz ihres sohen Alters einer guten Gesundheit. Am letzten Mitwoch entlud sich über die Feldmark von Speier e'n wolkenbruchartiges Gewitter wit zehn Minuten an⸗ »auerndem Hagel in der Größe von Vogeleiern, nachdem Abends »orher ein siarker Gewitterregen vorausgegangen war. Der in Blüthe stehende Roggen hat dadurch Schaden gelitter, Kirschen und Aprikosen wurden vom Hagel abgeschlagen und der junge Taback und andere Pflanzen sind iehr oder minder geschädigt. — Die „Pf. Ztg.“ meldet aus Germersheim, 16. Mai. Vorgestern wurde Garnisons-Verwaltungs-Director Pauli hier verhaftet. Man bringt diesen Vorfall mit einer ähnlichen Ver⸗ jaftung in Würzburg in Zusammenhang. Die Arrestation erfolgte zurch die Civilbehörde, da der betreffende Hert zu den „Cibilbe⸗ amten der Militärverwaltung“ gehört. Aus Bssrrstadt werd dem „Nordpf. W.“ gemieldet: Unter den Passagieren des gestrandeten Dampfers „Schiller“ war auch Hecr Rentner Nathan Beder, gedürtig von hier, mit Frau, und es steht wohl außer Zweifel, daß auch diese Fam lie ein Dpfer der Wellen geworden ist. Nach den letzten Mittheilungen ist die Leiche der Frau Becker aufgefunden worden. Herr Becker hat hier noch einen Bruder und eine Tanke, für welche Beide er immer reichlich forgte. Muünchen, 14. Mai. Aus dem Fond? für Pflege und Förderung der Kunst hat S. M. der König auch einen Zuschuß on 6000 fl. für das Unions-Denkmal in der Stiftskirche zu ZaiserSlautern bewilligt. (Nachdem bereits der Protestanten verein einen Zuschuß geleistet, hatte die Kollette im Ganzen nur 13,773 A. ettragen: erforderlich aber sind mindestens 17.000 il. Di—