St. Ingberler Anzeiger. der St. Anaberter Anzeiger (und das mit dem Haudtdlatte verbundene Auterhaltunztblatt, mit der Dieastaas⸗, Dounerataas- and Soxntag mmer ericheint wochentlis vine rein a 1:3 Din 2t4 4a. Doncerstail, 51 43t14 412 Sↄ2antas- L 2442 ue itsürι victeliagtia 12 Ærit. ode . LAMark 20 R.Pfg. Anzeigen werden mit 4 Ærir. die dreipaltige Zeile Blattfchrift oder deren Raum bere dnet. — — — — — — — — — — — — — — — — Samstag, den 18. November XMITO — — —— Deutsches Neich. Munden,“s. Novd. Das Staatsministerium des Innern jat in einer soeben ergangenen Entschließung ausgesprochen, daß zie Reamten und VBediensseten, welche dei der am 1. Dea. d. J. sattfir denden Volfszahlung in al iver oder passiver Weise thätig —IEXD siud. Soweit dieselben insbesondece als freiwillige Zäühler in Anspruch jenommen sind, haben säinmtliche Vorstände der dem genannten Hinisterium untergeordeten. Stellen und Behoͤrden — wenn es irgendwie ohne Becintröchtigung der dienstlichen Interesse moͤglich stt — diejenigen Anordnungen zu treffen, durch welche den als Zähler verwendeten Beamten und Bediensteten eine solche Geschafts⸗ vefreiuig bezw. Geschäfiserleichterung gewührt werde, daß sfie ihr benso wichüges als schwieriges Ehrenamt entsprechend zu ecfüllen un Stande sind. München, 9. Nod. Nach dem nunmehr hieher gelangten Haushalts: Etat dis deutschen Reiches für die Jahre 1876, wie er dem Bundesrath vorgelegt wurde, berechnet sich für dieses Jaht der Etat für die Militärberwalteeng von Bayern aus 41,600,283 Mark, um 1,088,624 Mark mehr, als im laufenden Jahre. Die Kopifstärke des bayerischen Kontingents ist, wie bisher, mi 18,244 Mann in Anrechnung gebtacht. — Die in Uebereinstim⸗ nung mit der kürzlich publicirten kaiserlichen Verordnung füc das stönigreich Bayern ze erlassende Heerekordnung unterliegt zur Zeit dereiis der allerhöchsten Geuehmigung des Königs und wird deren Publicirung in lüizerer Zeit zu erwarten sein. München, 9. Rob. Die Vorstellung der Erzbischöse und Bischoöfe Bayrns, betreffend die Altkatholiken, die Schulen und die religiosen Orden ist ohne Versügung des Königs an das Cultus- ministerium gegeben worden. (A. 3.) München, 10. Nov., Nachdem eine im Laufe dieses Jah es gçepflogene E hebung ergeben hat, daß die über den Gewerbe detried im Un herziehen durch Ausländer bestehenden Vorschrifte hon einer größeren Anzahl don Tistriktsverwaltungen noch immer vicht genau defolgt werden, macht das k. Staatsministerium des Innern auf folgende Punkte aufmerksam: 1) Die Ausländer üter- haupt haben keinen Anspruch auf Zulassung zum Gewerbebetriebe und Umherziehen. Von den Distrikisverwaltungsbehörden, welche sur Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetriebe im Umherzieben an Auslönder besugt sind, wird erwartet, daß sie hie⸗ oon einen bemessenen Gebrauch machen, in jedem Folle aber auf nas Gen. ueste prüsen, ob die allgemeinen Voraussetzungen der Bhewerbeordnung gegeben sind. Die Ertheilung des Legitimatious scheines auf dem Korrespondenzwege ist unstatthaft; 2) die Ange— hörigen der österr. ungar. Monarchie siad von dem Gewerbetriebe m Umherziehen in Bayern ausgeschlossen, mit Ausnahme a. der Tyroler in Beziehung auf din Handel mit Noͤrdlinger Teppichen, d. der Bewohner von Steiermark und Tyrol, welche mit Se«sen und Wetzsteinen und mit Töpferwaaren aus dem Bezirle Kroöning in Riederbay rn handeln. 8) Diese Bestimmungen gelten für jede Art von Gewerbebetrieb im Umherziehen, also auch für das Halten der sog. Wanderlager, mit Ausnahme der in 8 59 der Gewerbe vidnung behundelten Saau- und Vorstellungen u. s. w. 4) Aus— ander, welche mit einem von einer hiefür zuständigen nichtbayeri- schen deutschen Be drde ausg stellten Legitimationsscheine versehen ind, müssen nach Bezahlung der Abgabe und dec Gewerbesteuer — z 24 der Vollzugsverordnung zur Gewerbeordnung — zum Ge—⸗ verbebetriehe in Bayern zugelassen werden. 5) Wenn Ausländer mit einem Legit mationsscheine betreten werden, der von einer hie⸗ ür nicht zuffär digen Betörde ausgestellt ist, so ist unter genauer ngar des Thatbestandes an genanntes Minisierium Anzeige zu tstatien. Berlin, 8. Nov. Die Me hrheit der freilonservativen Frak ion im Reichsstage hat sich, wie wir hören, gegen die Beibe⸗ altung der Eiseazölle erklärt. Auch die Centrumsfraktion neigt ich euischieden zum Freihandel, so daß die Beibehallung der Zolle auf importirtes Eisen neben Herrn v. Kardorff nur wenige Für⸗ precher finden wird. *7 84 Berlimn, 9. Nob. (Sitzung des Reichslages.) Berathung es Gesetzes über den Reichsinvalidenfonds. Nach einer,t laͤngeren Debalte, in welcher der Bundeskommissär Piichgelis die solide unter Wahrung der Reichsinteressen erfolgte Belehnung der Fonds noch⸗ mals beionte, wurde dasselbe an die Bodgetlommission verwiefen. Der Stenglein'sche AUntrag auf Umwandlung der Acitien in Reichs⸗ währung wurde in erster Lesung erledigt. Die zweite Berathung vurde ausgesetzt. Der Antrag von Dunder und Hänel auf Ein- etzung einer besondeien Commission für die elsaß⸗lothringischen Landesangelegenheiten wurde abgelehnt, das Gesetz betreffind die Zntschädigung der Inhaber der Justizdiensistellen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen in erster und zweiter Lesung genehmigt. Schließlich wurde die Milaliederzahl der Musterschatz Commission auf 21erhoöht. Nächste Sitzung morgen. VWerlin.“ 9. Rovb. Die Reichsjustizcommission ging beule an die Verathung des Titels „Amtsgerichte“ (gleich unseten bayerischen dandgerichten). Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Lasler, bezug⸗ ich der Ausarbeitung der Organisationspläne in den einzelnen zcutschen Siaaten, erklärte der Staatsminister Dr. Leonhardt, daß er für Preußen den Plan habe, große Oberlandesgerichte, in der Regel eins für jede Provinz, zu schaffen, die Landgerichte Bejirt s⸗ Jerichte) gleichfalls für große Bezirke, ia der Regel von mindestens 250, 000 Einwohnern. einzurichten und die Amisgerichte thunlichst mit mehreren Amisrichtern zu besetzen. Nach einer Aeußerung des zayerischen Bevollmächtigien scheint es dagegen in der Absicht der haherischen Regierung zu liegen, für Bayern weit tleinere Ober⸗ landes⸗ und Landgerichisbezitke im Anschluß an die jetzt dort bes ehenden Einrichtungen der Organisation zu Grunde zu legen. Zine lekbhaste Debatle entspann sich über ßS 11: „Für die Ver⸗ jandlung und Entscheidung von Straffachen werden bei den Amts· serichten Schoͤffengerichte gebildet, dessen Streichung von den Abgeordneten der Fortschritispartei beagutragt worden war. Füt die Streihung wurde geltend gemacht, das Schöffeninstitut sei ein nnerlich vicht zu rechtfertigendes, welches nur den Schein eines Tollegs schaffe, in der That aber dem vorsitzenden Richter ein ocdentliches il⸗bergewicht gewähre und auf der anderen Seite die Schöffen in die Lage bringe, über Rechtsfragen und über sonßige Berältrisse, zu deren Beuttheilung sie werig geeignet seien, urtdei⸗ len in müssen. Zu Gunsten des Eatwurfs wurde dagegen hervor⸗ Jehoben, das Institut der Schöffen bei den Amtsgerichten dabe sich aͤberall, wo es bestehe, dortrefflich bewährt und genieße daselbst allgemeinen Beifall; es fei außerordentlich geeignet, der Polize straĩ⸗ chtspflege das so nöthige Vertrauen :im Vo.ke zu cewähren, es sei ein weilerer Schritt auf dem Wege, Laien in die Strafrechts⸗ flege einzuführen; es gewähre Schutz gegen etwaige Wellküclichkei⸗ en urd Üeberhebuͤngen des Einzelrichters, sowie gegen übereilie und zberflächl:che Verhandlung und CEnischeidung der einzelnen Zachen, letztere seien ihrem bei weitem groͤßten Theile der Art, zaß die Schöffen sehr wohl zur Aburtthzeilung derselben im Sia. de selen. Bei der Abstimmsng wurde 8 11 mit 17 gegen 9 Siim⸗ men angenommen. Großes Aufsehen macht der Entschluß des Dt. Lasler, aus der Reichtjostizcommission dis Neichstages auszutreten. Es waren wohl Meinungsaberschiedenheiten zwischen ihm und der Majoritat hderdor zetreien, die auszugleichen Lasler für unmöglich etachiet, und o will er nicht eine Disharmoni: shöffen, die bei den Venathungen aur störend sein koönnte. (Die „Naltlib. Corr.“ schreibt; Das Ausscheiden des Abg. Laeker aus der Justizcommission ist noch einetwegs entschiedene Thatsahe. All rdings wünschea auch die Freunde desselben, daß er nicht zu rasch mit einer Gesqhäflslast derhauft werde, welche seiner immerhin noch dir Schonung ke⸗ ürftigen Gesundheit nachtheilig werden tbunte. Sie hoffen abet, vaß er sich entschließen wind, die noehwendige Etleichterung auf indere Weise, ala durch den Austritt aus der Commission zu be⸗ vinnen, welche sich mit der weitaus dedeutendsten Frage, die heute