St. Ingberler Anzeiger. — — — — —— — HDer St. In bereer Anzeiger (und das mit dem Handptblatte verbuadene Auerzaltunzszblatt, it der Dienztags⸗, Donnerttaque and Souniag 12amer erscheint ub hentti s dieren al: Dinstag, Donfers taz, 5 3u ai tar. Laain: ae itsareis vierteliädrig 42 Krir. ader 1 WMark 20 R.Pfz. Anzeigen verden mit 4 Krizr. die dreiüpiltige Zeile Blattshriit oder deren Raum bere hnet. M ISZS Samstag, den 20. Toverber s 1 — . äαOÑ.._VS IGyqvq Dentsches Neich. München, 17. Nov. Das k. Finanzministerium gibt be ⸗ tannt, daß mit dem 1. Jarnar 1876, an welchem die Reichswäh⸗ tungin Krift tritt, die süddeutschen Sche idemünzen, nämlich die Sechs⸗ kreuzers, Dreilreuzere, Einkreuzer⸗, Zweispennig · und Einpfennig⸗ ftücke kraft des Gesezes (Art. 6 des Münzgestzes vom 9. Juii 1873) außer Kurs gesetzt werden und die Einlösung nur noch zinnen einer noch zu bestimmenden Feist erfolgh. Berlin, 16. Nopb. Der Buudesrarh hält morgen eine Blenarsitzung, in welcher die Strafgesetz Novelle berathen werden soll. Preußen beantrogt noch eine Verschärfung der 88 118, 114 und 117 des Reichsstrafgesetzbuches: es soll nämlich, wer einen Beamten durch Gewalt oder Drohung zur Vornahme oder Unter⸗ jassung ener Amtshardlung zu nöthigen unternimmt, mit Gefänge⸗ uiß nicht unter 3 Monaten bestraft werden (bisher war der nirderfie Sttafsatz nicht ficirt, kounte also auch auf eine geringere Strafe erkannt werden). Eben so soll Gefängniß nicht unter 3 Monaten treffen denjenißgen, welcher einem Forstbeamten, Jagdberecht'gien, Woldeigent jümet, Wald- oder Jagdaufseher durch Gewalt oder Bedrohung in Ansabung seines Amtes oder Nechies Widerstand æistet. Mit Gefängniß nicht unter 14 Tagen soll belegt werden, ver Gendarmen, Gerichtsdienern und anderen m't dem BSolljug der Verfügungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden betrauten Personen mit G walt oder Drohung Widerstand leistet. — Baden zeantragt ferner, in den 8 360 noch einzuschalten, daß mit Geld⸗ arafe bdis zu 50 Thalern oder mit Haft bestrafs werden soll, wer zegen Entgeld fremde, im 1. Lebensjahr stehende Kinder in Pflege und Wartung nimmt und dei Ausübung dieses Gewerbes die her— für ergangenen Anordnungen üdertritt. — Für die Verschaͤrfung der 88 118. 114 und 117 wird geltend gemacht, diuß sich der durch das Strafgeseß den detr. Beamten ꝛc. gewährte Schutz als aicht ausreichend erwiesen habe, für den Zusatz zu 8 360 daß die vielfach gemachten Etfahrungen lehreu, wie nothwendig eine strenge Ueberwachung der die Pflege fremder Kinder als Gewerbe treibenden Personen ist, daß ater die Gewerbeordnung dafür keine Handhade bietet, die nun darch diesen Zusatz gegeben werden soll. Berlin, 16. Nov. In gut uutterrichleten Kreisen ist neuer dinas die Asicht vitbreitet, daß der Verfasser der Broschure Pro Nihilo“ der Sohn des Grafen Armim, der in dieser Affaire be⸗ ceits früher mehrfach genannte Baron v. Arnim-Schlagenthin sei Berlin, 17. Nov. Der Reichstag nahm in drilter Lesuug nen Gesetzentwurf über die Enischädigung der Juhaber elsaß⸗loth ringischer Justizdienststellen en; ebenso den Gesetzentwurf wegen Desinfeclion der Eisenbahnwagen, lehterer wesentlich untet Wieder— jersttillung der Regierungsvotlage, rachdem Staatsminister Delbrück erklärt hatte, daß der Bundesrath den verschärfenden Beschlüssen der zweiten Lesung nicht zustimmen tönne. Der Antrag, den Reichs lanzler zu erneuten Anstreüzungen behufs Oeffnung des London⸗r Parktes für deutsches, Feitvieh (das wegen Furcht vor Rinderpesi vort nicht zugelassen wird) aufzufo:dern, wude angenommen und der Antrag Stengllin wegen Umwardlung der Actien in Reichs— vährung nach der von Wolffsson vorgeschlagenenen präciseren Fassung in zweitet Lesung genehmigt. Es folgie sodaun die erste Berathung des elsaßelotgringischen Etats. Bundescom n'ssär Herzog ateu tete die Vorlage, wobei die Wünsche dis elsaß⸗-lothringischen dandesausschusses beücksichtigt worden feien, und sprach diie Hoff aung auf eine künftig regere, dem Lande ersprießlichere Betheilig— ung der elsaß-lotßrigischen Reichstagsarbeiten aus. Die weilere Berathung dieser Vorlage erfolgt am nächsten Freitag. Berlin, 17. Novbr. Dee „Prov. Corr.“ zufolge wird n Bismarck voraussichtlich in den nächsten Tagen hierher zurück lehren. Berlin. Staatsanwalt Tessendorf giebt bekannt, daß die Deschlagnahme der Schrist Pro nihüo⸗ wegen Beleidigung des daisers, des Fürsten Bismarck und des Auswartigen. Amts angeord ⸗ net und gerichtlich bestäͤtigt worden ist. Stuttgart, 15. Nod. Der Schw. Merk.“ will aus un⸗ terrichleter Qurlle erfahren haben, daß vom 1. Januar ab eine rad'cale Umanderuug des bisherigen Telegraphengebührensystems in Deutschland vor fich gehen soll. Der Kern der Planes ist Ein⸗ jührung der Einheitstaxe und Berechnung nach Worten, an Sielle des jetzizen Zonensystems, der Minimalsatz von 20 Worten und 28 Aufsteigens von 10 zu 10 Worten. Nach dem neuen System würde ein Telegramm in jeder Entferaung, gleichviel ob von Berlin nach Potsdam oder von Memel nach Mülhausen, kosten: 2. jedes Wort 5 Pf., also z. B. ein Telegramm von blos 85 Worten (doch wohl das kleinfse denkbace, welches zur Adresse, Unterschrift und etwa eine einfache Bejahung oder Verneinung ꝛc. enthielte) 45 Pf., ein solches von 20 Worten 1 Mark 20 Pfg. Bisher kostete das wohlfeilste Telegramm, 20 Worie der kleinsten Zone 500 Pf. Dieses würde also auf 1 Mark 20 Pf. fich steigern. Sin einfaches Telegramm von 20 Worten kostet jetzt z. B. von Berlin nach Stuttgart 1 Mark 50 Pf.; ein solches würde nach dem geplanten Einheitssatze nur mehr JMark 20 Pf. beiragen. Es erhellt aus dem Plane und zeigt sich in diesem Beispiele, daß die Telezramme auf weitere Entfernungen sich billiger stellen verden, daß aber die Telegramme innerhalb dec bisherigen ersten Zone, wenn sie nicht auf das Minimumn von 4 oder 5 Worten reducirt werden können, ansehnlich höher zu stehen kommen werden, als bisher. Denn schon ein Telegramm von 10 Worten würde ünftig auf 70 Pf, zu stehen tommen. Die Vortheile des Planes, pie Vereinsachung und Herabsetzung der Toxe für weilere Eut— ernungen leachten nun allerdings auf dea ersten Blick ein. Allein es wecrfen sicß sofort auch die Schattenseiten auf. Der Erfolg der Maßregel ware derselbe, vie er mehrfach in den letzten Jaͤhren A Entlastung des Großber⸗ lehrs, der großen Geschäfte, auf Kosten der kleinen, des lolalen Berlehrs. Aunsland. Wien, 17. Nov. Auf besondere Einladung des Kaisers von Rußland wird Eizherzog Albrecht zu dem am 8. Decraber tatifindenden Georgeseste nach Petersburg reisen. Paris, 17. Rov. Der Marschali Praͤsident hat ein Schrei⸗ hden des Königs von Däuemark erhalten, worin der Koönig bedauert, daß et nicht habde nach Paris kommen können, und dafür den Besuch der Königin und der Prinzessin Thyra fur den Anfang Dezember verspri ut. — Der Erzbischof von Lyon, Monfeigneur Sinoulhiac, ist gestorben. Dem Vernehmen rach stellt Don Carlos seinerseits als Be⸗ diugung eines Friedensschluffes: daß ihm für den Fall, daß Don Alphonso seiner Zeit keine direclen Nochkommen haben wird, die Erhlolge zufalle, sowie daß ihm eine Abanage ausgesetzt werde. (A. 3.) Hiergegen bringt die „Agene Hadas“ aus —— olgendes Telegramm: Es bstätigt sich nicht, daß Don Carloz in einem Brief an Alpsons den Vorschla zu einem Arrangement genacht hdade. Vielmehr macht Don Carloa dem König das Auerbielen »ines Waffenfillstundes für den Fall, daß Amer ka Spansen den rieg ertlaren sollie. Don Corlss erbietet sich ferner, in dem ge⸗ )achten Falle seine Streitkräfre mit denjenigen des stoͤnigẽ Alphons ju bereinigen, um die Integrirät der Nation zu verthedgen seine Rechte auf den Thron dehält er sich ausdrücklich vor. Petersburg, 17. Nop. Das „Jourual de St. Peters⸗ jourg“ kaüpft an den gestergen Artikel des Regierungs⸗-Anzeigers an und weist nach, daß die Beunruhigung der öffentlichen Meinung über die orientalische Frage von gewissen Börsengruppen und von den Protectionisten ausgehe, die Beide gleichmäßig dabei interefsirt würen, das Bertrauen niederzuhalten. Diese egoistischen Mandver vürden an dem unerschütterlichen Emvernehmen der Karsermächte ind an dem Friedensbedürfnisse von ganz Europa zerschellen und önnten weder die wirthschaftliche Eatvidelung dauernd hemmen, noch die Maächte verhindern, mit der Türkei aemeinschafilich den nothwendigen Refor men im Ocient nachzuforschen und die geeignete riedliche und uneigennätzige Lösung herbeirzufübren.