St. Ingberler Anzeiger. — Der St. Jugberter Anzeiger und das (2 mal wöchenllich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonnlags mit illustrirter Bei— lage), erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntatg. Der Abonn ementépreis beträgt vierieljährlich Marlk 20 R.⸗Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auswärits mit 15 Pfg. fur die viergespaltene Zeile Blatischrift oder deren Raum, Neclamen mit 30 Pfg. pro Zeile berechnet. 4512 Vv00 Dienstag, den 4. Januar IJ 1876 matk Deutsches Reich. Mänchen, 31. Dec. Die Gebühren fuüͤr ärztliche D'enstleistungen in der Privatpraxts wurden neu geregelt; die Bebuhren für einen ersten Besuch beträgt 193 bie 8 Mark. Münmchen, 1. Jan. Vom Cultueministerium erging fol⸗ gende Entschließung: Die Aufnahme in die unterst La e nklasse ann schulordnungsgemäß schon mil dem zurückgelegten 9. Lebens⸗ jahr erfolgen, das dem vollendeten 3. Schuljahre der —A schulen entspricht. Da nach der Lehrordnung für Volksschulen die Einführung lateinischer Schrift erst auf eine höhere Stufe des Unterrichts angesetzt ist, so darf bei der Prüfung für die Aufnahme in die erste Lat⸗inklasse von den Kuaben Keantniß und Uebung der Lateinschrift nicht verlangt werden. Dagegen hat der Schreib⸗ unterticht dieser Classe in den ersten Wochen des Jahres haupt⸗ jächlig die Uebung der lateinischen Schrift sich zur Aufgabe zu nachen. an en, 1. Jan. S. M. der stösnig hat zu Neusahr eine beträchtliche Zihl von Orden verliehen. Es erhielt u. A. der Mönister von Pfeuser das Comthurkreuz des Verdienstordens der dayer. Krone; decr Militä bevollmächtigte Generalmajor Fries in Berlin das Ritierkreuz des Verdienstordens der baher. Kroue; Land⸗ ichter Alwens in Bergzabera, der Gutsbesizer J. Janson in Harxheim (Pfalz), Bezirksarz Dr. Reisch ia Neustadt a. H., Kceisscholarch Pfarrer Ney in Mutterstadt, Forstmeister Martin in Speyer das Ritterkreuz 1. Cl. des Verdienstordens von bl. Mi⸗ chael. — Der hochbetagte General z. D. v. Brodesser ist vorgestern bom Schlag gerührt worden und liegt, auf einer Seite geahmt, hoffnungslos darnieder. München. Ueber die altive Dienstpflicht der Einjährig- Freiwilligen sagt die neue Webrordnung für das Köonigreich Vayern Folgendes: 1. Junge Leute von Bildung, welche sich wärtend ihrer Dienstzeit selbst bekleid en, ausrüsten und verpflegen und, welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange dargelegt haben, werden schon nach eine: einjãrigen aktiven Dienstzeit im stehenden Heere — von Toge des Dien st⸗ eintritts an gerechnet — zur Reserve beurlaubt. Ernlährig-Frei⸗ willige, welche während ihrer aktiven Dienstzeil mit Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes bestraft werden, verlieren die Eigenschaft als Einjährig- Freiwillige und den Anspruch auf Ent— lassung nach e njähriger Dienstzeit. NAusland. In Briüfsel scheirt man sich vor e'nem allgemeinen Auf⸗ stande der belgischen Arbeiter zu fürchten. Man schreibt von dott der „Agence Americaine“: „Die Arbeiterbe waffnung nimmt ihren Fortgang. In Anlwerpen, in Gent, überall werden forwährend die besten Waffen zu den niedrigsten Preisen verkauft. Große Flinten, neu oder so gut wie neu, gehen zu 4 Franks das Stück ort; gute neue Musleten mit Bajonnet werden für 6 Franct 50 Cent. losgeschlagen. Die Vorraihe, aus denen diese Waffen ommen, scheinen unerschöpflich, denn es werden jetzt sogar Reisente und Wiederverkäufer für diese Artikel gesucht. Auch werden fort— pährend Metallpatronen zu Hunderten und Tausenden verlauft. Die bürgerliche Bevölkerung fragt sich mit Schreden, worauf das inaus soll. Die Regiernng sieht den Allen gleichgiltig zu. Die Mufregung fleigt mit jedem Tage. XLL d Ob gleich behufs Umrechnung der alten Munzen in neue eine Menge Anleitungen, Tabellen ꝛc. erschienen sind, glauben wir doch dem einen oder andern Leser unseres Blatles einen D eust zu erweisenn, wenn wir bei Uebertragung der bisherigen Kreuzer und Pfennige in Marlpfennige und umgerehrt ein einfaches Verfahren nitiheilen, das innerhalb eines Guldens für alle Faull⸗ passend ist und wodurch auch größere Brüche vermieden werden. 4A. um reuzer in Marlpfennige zu übertragen, berechae man die Kreuzer u 3 Mepf. und ziehe dom erhaltenen Produche die Haifie der Zehnerzahl ab; z. V. 27 ke. — 77 M.Pf., denn 27 mal 3 Pf. — 81 Pf. wovon die Halfte der Zehnerzahl 8 mithia 4 ibgedt, woducch 1-24 77 M.Pf. als Refuliat erscheinen. — Ist die Zehnerzahl des Prodults ungerade, so zieht man die Hälfte der nachst höübern (geraden) Zahl ab; z. B. 18 ir. — 51 M.Pf.; denn 18 mal 3 — 534Pf. Die Zeh⸗ erzahl 5 ist ungerade; man nimmt nun die Hälfte von der nächst döhern Zahl 6 also 3 vom Produkte weg, wodurch sich 54 23 51 M.Pf. ergeben. Sind außer den Kreuzern auch Pfennige »der Viertelskreuzer vorhanden, so sird diese am Schlusse hinzu— jügen und zwar 1Pf. als 1M.-Pf., 2 oder 3 Pf. als 2 Meepf.; —DD 17 M.⸗Pf. und 3 Pf. sind 2 M.Pf. milhin 17 und 2 — 19 M.⸗Ps. B. Um Matkpfennige in Kreuzer zu übertragen, ver⸗ nehre man ihre Anzahl um die Halfte der Zehnerzahl und theile durch 3; z. B. 46 M.⸗Pf. — 16 streuzer; denn 46 um die Hälfte der Zehnerzahl 4. demnach um 2, vermehrt gibt 48, divi⸗ dirt durch 3— 16 tr. Oder: 19 M.“Pf. — 62/ lr.; denn 10 um die Hälfte der nächst höhern (geraden) Zahl 2, also um 1 erinehrt, gibt 20; diese Zahl durch 3 dividirt, erscheinen 628 kr. lim Verkehr 6etr. 3 Pf.) als Refultat. Die genaue Hälfte der Zehnerzahl ist nur bei 10, 80. 50, 70 und 90 NePf. zu nehmen, so daß bier a. Lisa, Ai, 33/4 und 414 zur gegebenen Zahl addirt werden müssen, bevor man mit 8 theilt; .. B. 80 MN. Pf. — 10 tt., denn die Hälfte der Fehnerahl 3 124; 30 usd 13 — 3134 Pfg. 3124:3 3 — 10. 30 M.⸗Pfg. 1760 Ir.; denn 50 und 24 — 85213; 532 817i kt. u. s. f. fDie Generaldirektion der bahr. Verkehrsanstalten hat eine Vecfügung erlassen, wonach an den Postschaltern, sowie bei der Zustellung von Sendungen zur Zahlung der Taxen und Gebühren uch nach dem 1. Januar 1876 bis zur weit ren bezüglichen Be— anntmachung die in südoeutscher Waͤhrung a sgeprägien Eingul⸗ »eustücke. Sechs⸗, Drei⸗ und Einkreuzerstücke, Einhalbireuzer- und Bfennigstücke, sowie die auf 50, 5 und 2 fl. lautenden bayer. kassenanweisunzen anzunemen, jedoch nicht mehr auszugeben, son- dern ahzul efern sfind. Ausgeschlossen von der Annehme bleiben )urchlöcherte, verstümmelte oder verfälschte Münzen, sowie Münzen hec bezeichneten Gattung eines dem vormaligen süddeutschen Münz⸗ pereine nicht angehdrigen Staates. Zu Einzahlungen auf Postan⸗ weisungen könaen sadd. Einguldenstücke zu jedem Betrage verwen⸗ )et, dagegen darf die Annahme der Scheidemünzen auf den Be⸗ hrag von 8 Mark beschränkt werden, „wenn dienjlliche Rücksichten hei größerem Verlehre es erfordern“. Die Umrechnung hal zu jessehen nachh dem Verhältniß don 1 fl. — 18/ Mart oder 1 dreuzet — 26 Pf. Bruchthelle von Pf. und daruüber sind ils vosl, solche von weriger als /3 Pf. nicht zu rechnen. Die Noten der dayer. Hypothelen⸗ und Wechselbank in der fl.Währung, owie sonstige Banknoren oder Staatspapiergeld in der Thlr. oder l.⸗«Währung dürfen nicht mehr angenommen werden. Thaler und Ddoppelthalet sind als Reichsmünze zu behandeln, vs⸗ oder Vs⸗ Thaler jedoch nur bis zum Betrage von 20 Mark anznuehmen. f De jungst von der Vorstandschaft des „Pfälz. Kampf⸗ jenossenvereins“ — Vorort Kaiserslautern — an den Koͤnig ge⸗ ichteie Bitte um Uebernahme des Pceoilektorates über diesen Ver— zand, ist ablehnend beschieden worden. Vorgestern siel auf der Station Kleinbocdenheim der Zugführet Küha, der, als der Zug sich eben wieder in Be— vegung sehte, zu der am Padwagen beflndischen Bremse hinauf· teigen wollte, so unglücklich herab, daß ihm ein Arm und ein Zein abgefahren wurde. Man brachte ihn nach Neustadt, wo er Tags darauf seinen Geist aufgab. Er hinierläßt in Neustadt rine Frau nnd 6 Kinder. fMainz, 27. Dec. Ein erschütternder Unglücsfall ere gnete ich am Sonntag im dem Jagdrevier von Nüsselsheim. Berm Abgraben eines Dachses eytlud sich das Gewehr des Jagdpaͤchters, rtines Herrn von Frankfurt; die volle Ladung traf einen nur