Slt. Ingberler AAnzeiger. E— der St. Jugberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlichj mit dem Hauptblatte verbundene Unterh altungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Bei lage), erscheint woͤchentlich viermal: Dienstag, Donnevatag, Samstag und Sonutag. Der Abonnementspreis beträgt vierteljährlich Mark 20 R.Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Aaswärts mit 15 Pfz. für die viergespaltene Zeile Blattschrift oder deren Raum, Reclamen mit 30 Pfg. pro Zeile berechneit. M 165. Dienstag, den 17. Oetober 1876. Deutsches Reich. Mäünchen, 13. Oktober. Das Generalcommando des 1. AIeme⸗corpe hat die Bestimmung erlassen. daß die Recruten heurigen Jahrgangs, welche zum Dienste mit der Waffe eingereiht wurden, im 5. Rovember dei ihren Abtheilungen einzurücken haben. Da »er 1. Oktober der gewoͤhnliche Einstellunz stermin ist, haben wir in iesem Jahre wieder eine fünfwöchentliche Recruten-Vacanz, welche oibohl hinsichtlich des Militärbudgets als für die Landwirthscaft ind das Gewerbe von Interesse ist. (N C.) Berklin, 14. Okt. Der „eichsanzeiger“ publizirt eine zbnigliche Verordnung vom 14. Oltober, wodurch das Abgeordneten- jaus aufgelöst wird. Eine Bekannt machung des Ministers des Innern seht die Wahlmännerwahl auf den 20. Ottober und die Abgeordneteuwahl auf den 27. Oktober jest. Aussand. Paris, 14. Okt. Die „Agence Havas“ meldet: Rußland jat den Waffenstillssand von 6 Monaten abgelehnt und vou Neuem herlangt, daß den Kriegführenden ein Waffenstillstand von 6 Wo⸗ hen auferlegt werde; es kommt somit auf die der Türlei von Eng— and vorgelegten vnd von den Großmachten unterftützten Vorj chläge urũck. Paris, 14. Ott. Der ‚„Temps“ schreidt: Indem Fütst Sortschakoff den sechs monatlichen Waffenstillstand, der nach seiner —X er die Unmöglichkeit auseinander, Serbien und Montenejro zu zerpflichten, eben so lange in einer kutischen Situation zu verbleiben, x gibt zu bedenken, daß Europa während dieses Zeitraums in ZBezua auf Handel und Verkehr schwer le den würde, und schließt eme Argumentation, indem er sagt: Der Waffenst'llstand von sechs Wochen könnte verlängert werden, wenn der Gang deir Verhandlungen Solch s als nöth'g darthun sollte. — „Temps“ glaubt, daß die Türkei Verhandlungen über die Dauer des Waffenstillstandes nicht blehnen wärde; die Pforte habe in London versöhnliche Erklärungen n diesem Sinne adgegeben. Das Zunftwesen und die Gewerbefreiheit. Fortsetzung.) Aber,“ werden Sie fragen, „ist das richt wieder ein Stück om alten Zopf, der die individuelle Freiheit beschränken soll ? Ist s nicht ein Stück mittelalterlicher Einrichtung ? nicht wieder das ilte Zunftwesen, nur unter einem andern Namen?“ Allein, m. d.! schütten wir das Kind nicht mit dem Bade aus, sondern verfen einen Blick auf den Stufengang der Bildung, den der Lehr—⸗ ing und der Geselle im Mittelalter eiaschlagen mußte, und den, velchen der heutige junge Gewerbtreibende verfolgt, und Sie verden finden, daß eine Zusammengehörigkeit der Stände, ein nges Aneinanderschließen der Gewerbtreibenden nothwendig ist, venn es mii den heranwachsenden Industriellen vnd dem ganzen Ztande besser werden soll. Die alten Zunfteintichtungen sorgten für die Ausbildung des ungen Handwerkers durch Votschrift einer Lehrzeit und das Wan⸗ dern der Gesellen. Pllein wie die Bedürfnisse, so waren auch die gildungsmittel, welche die frühere Zeit besaß, weit weniger um⸗ assend, als die der Gegenwart es sind. Damals mochte es sich zicht nur als zweckmäßig, sondern selbst als nothwendig erweisen, )ah der junge Handwerler, nachdem er dei seinem Vehrmeister inen tüchligen Grund gelegt hatte, die verschiedenen Atten, sein HZewerbe zu betreiben, durch Wandern kennen zu lernen und mit er lechnischen Bildung ich zugleich eine allgemeine Bildung zu yerschaffen bestrebt sein mußte. Heute ist diese Art der Bildung, venn nicht schon entbehrlich, doch durchaus uxzulänglich, Sie ist iher zum Theil enthehrlich, weil durch Unterticht in den Schulen, urch Bücher und Zeitfchristen jetzt diele von den Kenntnissen erlangt oerden fönnen, welche man früher durch Reisen und petjduliche Anschauung erlangen mußte. Dagegen ift jede bloß auf prattische ichung detuhende Kenniniß des Handwerkers zur Befriedigung der Ansprüche, welche jetzt an ihn gemacht werden, unzulänglich. Ehe⸗ mals war das Handwerk die fast ausschließliche Form des Gewerbe⸗ hetriebe. Wenn daher ein Handwerker die verschiedenen Verfah- ⸗ungsweisen, welche man in seinem Gewerbe anwendete, durch Lebung hatte kennen lernen, so war er nicht nur im Stande, allen Anforderungen zu entsprechen, die an ihn gemacht wurden, sondern r besaß zugleich alle Fäbdigkeiten, welche nöthig schienen, um das 8.werbe selbst zu vervollkommnen. — Heute dagegen ist das Zandwerk nur noch ein Theil des technifchen Gewerbebetriebs und muß sich Überall au die Bedürfnisse der Fabrikation anschließen und den Bedingungen derselben solgen. Kenntnisse, wie sie durchs Wandern und überhaupt durch praktische Uebung erworben werden, vie hoch auch sonst man deren Werth anschlagen mag, sind daher leineswegs für die Bildung des Handwerkers zulänglich; denn wenn er auch im Stande ist, das, was man bereits anderswo gemacht benfalls zu machen, so beũtzt er damit doch nicht die Fähigkeit, uch das zu machen, was man demnächst bedürfen wird und worin er sich darum im Voraus eine Uebung nicht verschaffen kann, veil man die Fortschritte nicht im Voraus erlernen kann. Was zaher der Handwerker noͤthig hat, ist außer einer tüchtigen prak⸗ ischen Uebung die Fähigleit, mit den sieis sich erneuernden An— orderungen Schritt zu hallen und seine Arbeiten den Bedürfnissen mzupassen. Diese kann er aber nur erlangen durch eine bessere heoretische Bilduug und durch Unterricht in denjenigen Wissen⸗ chaften, mit welchen sein Handwerk in Beziehung steht, namentlich »urch Unterricht in den mathematischen und Naturwissenschaften, im Zeichnen und den graphischen Kenatnissen überhaupt. Schon vährend des Bestandes der Zunftordnungen kam es zuweilen vor, daß das Durchlaufen der Lehr- und Wanderjahre nicht für zu— änglich erachtet wurde, um einen jungen Mann in den Stand zu etzen. seinem Gewerbe als Meister ehrervoll vocstehen: zu können. Die Meister ließen daher in vielen Fällen ihren Söhnen eine bessere illgemeine Bildung geben und kürzten dafür die praktische Lehrze't ib, so sehr, daß sie für dieselzen das Vorrecht in Anpruch nahmen, ie an einem und demselben Tage als Lehrlinge ein- und aus⸗ hreiben zu dücfen. Wenn aber schon damals für einen Hand⸗ verker, der seinen Platz ehrenvoll ausfüllen sollie, eine andere Bldung für nöthig erachtet wurde, als die bloße praktische Uebung ie geben konnte, wie viel mehr ist dies jetzt nothwendig, wo von »er Bildung dis Handwerkers die praltische Uebung nur noch inen Theil und kaum den wichtigeren Theil bildet. Für den Handwerker, wenn er den Bedürfnissen der Zeit ent⸗ prechend gebildet werden soll, ist daher neben seiner praktischen noch eine theorethische Bildung erforderlich. „Aber,“ werden Sie fragen, „hängt denn die theoretische Bil⸗ ung der jungen Handwerker mit den angeregten Handwerks— zenossjenschaften zusammen?“ Allerdings, m. H.! Um ene zu erzielen, ist eine enge Verbindung der Gewerbsgenossen beils unter sich selbst, theils mit ihren Pflegbefohlenen unumgänglich otbwendig. — Unsere Fortbildungsschulen sind als obligatorische Unterrichtsanstalten gegründet und müssen von den Lehrlingen ais zu einem gewissen Alter befucht werden. Ich saze: sie müssen esucht werden. Wird es aber auch genügen und den angestreblen Zielen entsprechen, wena der von harter Händearbeit ermüdele Knabe Ubends gegen 8 Uhr die Schule besucht, dem Unterrichte schlaf— runken beiwohnt und seinem Schöpfer dankt, wenn ihm die Glocke zetktündigt, daß seine Erlösungsstunde geschlagen habe? Nie und nimmermehr wird auf diesem Wege etwas Ersprießliches erzielt verden boönnen. (Fortsetzung folgt.) —— — —— Vermischtes. St. Ingbert, 16. Ott. In Folge des in Ensheim ge⸗ ödteten wuthverdächtiaen Hundes ist durch das tgl. Bezirksamt Zweibrüden auf dem Neumühlerhofe und den Gemeinden Ormesheim, ẽnsheim und Eschringen eine 6wöchentliche Hundesperre angeordnet. Webenheim. (Z3w. Zig.) Esim hiesiger Dienstknecht