St. Ingberler Anzeiger. der St. Ingberter Anzeiger und daß (2 mal wöchenilich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Vei lage), erscheint wochentlch viermale Dieustag, Donuerstag, Samstag naud Sonutag. Der Abonnementspreis beträgt vlerteljährli ch acrtk 20 R.⸗Pfz. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auswärts it 15 Pfz. für die viergespalbene Zeite Blattschrift oder deren Raum. Neclamen mit 30 Pfg. pro Zeile berechnet. 48 177. J Donnersstag, den V. November 1876. AAl — Deutsches Reich. München, 6. Nov. Bei der Berathung des Strafpro⸗ esses im Reichstoge, werden sich sämmtliche bayetische Abgeordnete sür de Aburtheilung der Preßceate durch Schwurgerichte erklären und sohin die Voltsvertresung mit dem von Unferet Stauss regie⸗ ung in deeser Frage im Bundesrathe abgegebenen Votum übercin⸗ mmen, was wohl auf die schließliche Erledigung dieset Angekegem eit im Reichssstage und Bundesrathe nicht ohne Einiluß bleiben vird. Warzburge, 4. Nob, In einer Sitzung des Auäsjchuffes zes fränkischen Weinbauvereins am 1. Noövembet wurde eine Ein⸗ abe an das Reichskanzleramt berathen, welche eine Verschärfung zer Paragraphen des Polizeistrafgesetzes dezweckt, ivelche sich gegea zie Versäischung der Nahrungsmittel und Getränke richten,· Man var der Anficht. daß diefelben zu allgemein gehalten find, nin speciell en ehrlichen Weinbau gegen die Wenschrüerrret zu schützen daß wer leßlere einen solch n Umfang çewonnen, daß dadurch ein be⸗ ulender Zweig d'r landwirthschaftlichen Thätigkert arg gefchädigt eird. Beirachten wir insbesondere die neuck Weinschmietktertar / erstaunt man über die Mannichfaltigkeit der Recepte für die der⸗ chiedeusten Getränke, aber das Kechste wird doch wohl geliefert, wenn nan schreibt: Recept: „Rheiue, Mosels und Frankenweine zu fabrn icen, ohne Trauben, aus Wasser urd verjch'evenen Zufüätzen.“ Auserer Ansicht nach wäre die bloße Anzeige schon strafbar, da sie zum Vetrug auffordert; denn man kann wohl ein jenen genannteu Weinen ähnliches Gebräu hersi llen, aber nmatermehr Rhein⸗, Mosel« ind Fraukenwein. Der Ausschuß ging von dem Grundsatze aus, zaß das Nachmachen von Nahrungsmitten und Getränken, wobei nicht allein ihre Waare betrügrrisch unter anderer Firma verkauft, sordern anch oft genug der Gesund eit sädliche Waare geliefert vird, gänzl'ch zu verbieten und zu deme Zorcke mit broßen Geld⸗ ind Freiheitsftrafen zu belegen sei. Der dieser Eingabe beigelegte Fntwurf einer Novelle zum Straf,esetz will sowohl die Fälschung her echten Weine mit einer Strafe bis zu 2000 M. oder 2 Jahre VBefängniß belegen, ald auch die Fabrikation von Schmierwein ohue inen Tropfen echten Weines, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werd; sind die Fälschungs⸗ vder Fabrilationbmittelber auch der Fesundheit schadlich, so soll bei besonders grav Tenden Fällen, auf le doppelte Steafe erkannt werden können. (W. Pr.) In der Art, wie von Frankreich her jeßt der Geschäfts bertehr mir Deutschland betrieben wird — vatürlich soweit es ucht gilt, französische Waaren in Deufschland abzusehen — bringt ole „Berl. Bürgerztg.“ folgenden Beitrag: Die hiesige dirma Brand und Nawrockii halte einen eigen⸗ züml'ch und neuconftruirten Frisirßuhl vom Eifi der erwor ben und ein Exemplat der Erfindung an den Besitzer eincs großen Pariser Frisitsalons geschickt, mit dem Anheimst llen, davor Gebrauch zu mochen. Als Amwort auf diese Offerte hat genannie Firma nun in Schreiben erhalten, das in wortgetreuer Uebersetzung lautet wie jolgt: „Meine Herten!“ Sie müssen jedeß Gefühl von Würde und Sqhambaftigkeit enwehren, um als Preußen die Ftcchdeit zu —XRwbX ins ein Prrdakt Ihrer Industrie anzubi ten. Setzen Sie denn doraus, daß man in Frankreich so leicht veraißt und daß man sich aicht mihr eriunert aller jener Ausschreuungen derr ve schudensten Arl, deren sich Ihre Landsleute und Sit selbst vielleicht m mserem Halerlande schuldig gemacht haben“ Wissen Sie denna, daß jedes zatriotifthe Herz in Frantreich Nichts meht haßt und decachtet als den Namen„Preuße“? Wissen Sie nicht, daß diese Preußen ge- raubt und geplünderr, Weiber und Kinder geschändet und gelödtet haben in allen Städten und Törfern, wohin fie gedrungen sind? Fim Namen der Cortoration, deren einflugreichstes Mitglied ich bin, hleudert ich Ihnen mit der Verachtung, weldde Sie veedienen, Ihr Anerbieteun eines Geschäftes zu ück und sage Ihnen, daß ich- mit illen meinen Kräsften bemüht sein werde, meine Landsleate zu gleichen Ansichten zu bekehren.“ 9— Die 3B. B. Zig.“ ihrerseits fügt dem von ihr veröffentlichten Schreiben die folgende Bemerkung an: ‚Wie man angesichts solcher Thatsachen noch eine dewische Betheiligung an der Pariser Aus⸗ stellung empfehlen will, ist uns unerklärlich.“ V Ausland. VParis 6. Nov. Privatnachrichten aus Konstantinopel zu⸗ 'olge fiaden Verhandlungen statt behufs Erzielung einer directen Verständigung zwischen Rußlaud und der Pforte, welche eine Con⸗ erenz unnöthig mache. Ein höherer türlischer Beamter würde dem⸗ nuͤchst nach Petersburg geben. —Constantinopel,6. Nov. In den letzien Tagen saben mehrere außerdrdentliche Ministerräthe und Botschafterbera⸗ hungen stattgefunden: Jgnatj⸗weschlägt morgen seine Residenz in Pera auf. Rußland ist gegenwärtig, mit der Ausarbeitung des Broijeltes üder: die Friedensbedingungen auf Grundlage der eng— ischen Propositionen beschäftigt. Die Militärattaches Frankteichs, Desterreichs und Rußlands gehen morgen nach dem Kriegsschau⸗ Newyork,. 3. Novbr. Der neue General⸗Gonverneur von Havanna, Martinez Campos, ist daselbst eingetroffen. — VPermischtes. F Zweibrücken. Die Hauskollekte für Brückenau hat weiter ergeben: ———— 28. Biesingen 24. Reifenbere 25. Moßweile 26. Rieschweiler 27. Anopp⸗Lab 23. Walshemm 29. Breitiurth 29. Contwig — 51. Dellfeld 234 2. Oberauerbe 6, 23. Stambach 32 34. Brenschelbach 6.80 838. Niederwürzubah.. 32,00. Summa 518.511, 4Kaisertautern. 7. Nov. Gestern Abend 7 Ubär gelang es dem Friedrich Hornuag aus Ramsen, einem öfters bestraften und ehe sicherheiusgesährlichen Individuum, aus dem Zuchthause zu enifliehen. (Pf. P.) Spewer, 4. Nov. Das „Amtsblatt“ vom 3. November enthalt folgende Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz: „Aus den Vorlagen über die Visitation der Sonne und Feiertagsschulen vurde entnommen, daß fast durchgängig je ein größerer Theil der uchin bnapp bemessenen Unterrichtszeit der Sonn⸗ und Feiertags- chule dem Religions Unterrichte gewidmet wird. Die Schulhe⸗ zjöcden und das Lehrerpersonal werden darauf hingewiesen. daß die Ertheilung des gesammten Religions-Unterrichtes für die Sonn⸗ und Friertagsschule zur Aufgabe der Christenlehre gehbrt welche nach Art. b8 des Polizei⸗Straf-Gesetzbuches und wiederholten Allet⸗ jöchsten und höchsten Entschließungen einen integrirenden Bestandtheil ieser Schule bildet. In den von dem Lehreipersonal abzuhalten- en Unterrichsestunden der Sonn⸗ und Fesertagsschule ist deßhalb ürderhin ausschließ.elisch Unterricht in den Kealien zu rtheilen. —F AAαν vrrworu 5 8 Die beiden neuesten Nummern dec Jilustrirten Frauens Zeitung (Goierteljährlicher Abounementspreis M. 2.50); für Oester⸗ reich fb. T. 50. Oe. W.e; für die Schweiz Fr. 83. 35.) enthalten: . Die Moden-Nummer (41): Ballb und Gesellschasts-To leiten, Ball⸗Coiffüren nebst verschedenen Schmuckzegenstünden. Paletots, ebertle der, Morgenröcke und einzelne Kleiderrocke, Hüte, Hauben, Fichus. Tucher und Jatols. Aazuüge für Mädchen. Ferner Strid-, —A z,90 M. 307 30 80 8 20