stonstantinopel, 29. Mai. (Verschwörung.) Hier wurde eine Verschwöͤrung enideckt, deren Zweck die Absezung der Dynastie Osmann war. Es haben zahlreiche Verhaftungen statt gefunden und wurde ein großes Waffendepot aufgefunden. Viele Jungtürken sind in dolge dieser Enldeckung geflohen. — Petersburg, 80. Mai. Großfürst Wladimir ist gestern zur Donauarmee abgereisst. Demnächst begibt sich auch Prinz Sergei Maximilianowitsch ins Hauptquartier. Die Konstan⸗ linopeler Nachricht über die Wiederbe setzung Ardahans durch die Türken ist unwahr. Rermischtes. 3weibrücken, 28. Mai. (Zuchtpolg. Verh.). Ver⸗ handlung gegen Elisabeth Scherer, 42 Jahre alt, ledige Diensimagd aus Höhmühlbach, Kantons Permasens, wegcen mehr⸗ facher Betrugshandlungen. Die Beschuldigte, eine untersetzie, fette podeunarbige Weibs⸗ person, wurde im Jahre 1860 wegen Prellerei zu 9 Monaten Gefängniß, im Jahre 1865 wegen fahrlässiger Tödtung ihres neu— geborenen Kindes zu 3 Jahren Gefängniß und im Jahre 1869 wegen Diebstahls zu 14 Tagen Gefängriß verurtheilt. Ihr Ruf ist demnach ein getrübter. In der Woche nach Pfingsten vorigen Jahres traf der Portier am Bahnhofe zu St. Ingbert, Peter Schmidt, 34 Jahre alt, die Beschuldigte auf dem Perron des ge⸗ nannten Bahnhofes. Dieselbe war lurz vorhec aus ihrem Dienste dei Gäriner Jakob Schäfer in Zweibrücken ausgetreten und haite einen andern Dienst in St. Ingbert augenommen. Da sie aber hier zu spät eintraf, so hatte sich die betreffende Herrschaft bereits tine andere Magd genommen und wollie sie deshalb wieder nach Zweibrücken zurückkehren, weshalb sie sich an den Bahnhof in St. Ingbert zurückverfügte. Als Portier Schmidt hier aus ihrem Munde das Vorstehende erfuhr, dingte er fie als Magd, da er eine kranke Frau und jfünf kleine Kinder hatte. In August darauf starb seine Frau und behielt er nun die Beschuldigte als Haushälterin bei sich. Schon während der Krankheit der Ehefrau Schmidt sprach die Beschuldigte oöftet davon, daß sie Geld ausstehen habe und dabon kommen lassen wolle, damit die kranke Frau in ein Bad gehen könne und wieder ganz gesund werde. Später, nachdem die Frau gestorben, erzählle sie dem Portier, sie habe früher von einem Manne, mit dem sie in intimen, von Folgen hegleiteten Beziehungen gestanden, 385 fl. belommen und dieses Geld, das inzwischen auf 1824 fl. angewachsen jei, in Mittelbrunn durch den dorligen Bürgermeister an einen Ackersmann ausleihen lassen; der Bürger— meister selbst sei Bürge für das Geld. Zuzleich machte sie dem Portier das Anerbieten, sie wolle ihrem Schuldaer das Copital kündigen und ihm selbst Geld leihen, da ihm die Krankheit seiner Frau viele Kosten verursacht habe. Portier Schmidt war hiermit einverstanden. Tags nach diesem Zwiegespräche kam sie vom Mark:e nach Hause und gab itrem Diensthertn einen Brief zu lesen, den fie soeben von der Poft erhalten haben wollte. In dem Briefe, der angeblich von einer in Kaiserslautern wohnenden Schw'ester der Beschuldigten herrührte, stand zu lesen, duß diese mit ihrem Ehemanne nach Speter gereist sei, um ihren dort wohnenden Oukel den Pfarrer Jakob Scherer, zu besuchen. Einige Tage darnach brachie die Beschuldigte ihrem Diensthetrn einen weiteren Briej bon der „Schwester“, worin diese mittheilte, daß sie m't ihrem Manne den „Onkel“ in's Bad nach Wiesbaden begleitet habe. Vorher habe der „Onkel“ zur Bestreitung der Kosten aus seinem Vermögen 5000 fl. erhoben. In einem bald folgenden Brief war der „Onkel“ im Bade selig verstorben, und zwar mit Zurücklessung eines Vermögens von 85,000 fl. Ervbberechtigt hieran war, wie die Schwester schrieb, sie selbst, dann die heutige Beschuldigte urd eine Stieffchwester der Beiden, die angeblich in Contwig wohnte. Dies galt jedoch nur von dem baaren Gelde, wie in dem Briefe weiter stand; von dem Mobiliarvermögen sollte die „St'efschwester“ Nichts bekommer, dies sollte vielmehr zu gleichen Theilen den beiden rechten Schwestern zufallen. Dies Alles war, wie in dem Vriefe stand, „notariell gemacht'. Zugleich dersprach die Schwester, nach St. Inabert zum Besuche zu kommen, sobald sie einer Pflicht der Dankbarkeit durch eine Reise nach München mit ihrem Manne zur Bestellung eines Grabsteines genügt hätte. Die „Schwester“ war inzwischen glücklich in München an— gekommen, allein dori passirte ihrem Ehemanne, wee sie schrieb, ein Unfall, indem er durch einen Sturz von der G sthoftreppe sich so schwer verletzte, daß er in einem weiter folgenden Briefe bereits gestorben war, zum Glucke nicht, ohne der Schwester „Alles ver⸗ schrieben zu haben.“ Letztere schrieb zugleich, sie werde nach Be⸗ uirdigung ihres Mannes nach St. Ingbert kommen und dort bei der Beschuldigten und ihrem Dienstherrn, dem Port'er, bleiben. Alles, was sie besiße, solle dunn diesen Beiden so gut gehören, wie ihr selbst. Rach nun weiter folgenden Briefen haite fich die Schwestet genöthigt gesehen, zur Heilung eines plötlich aufgetreienen Fußübels sich nach Bayreuth zu begeben, wo sie sich bei dem Landrichter ein⸗ logirte. Hier erschien eines Tages ein gewisser Fingerhut bei ihr, ein Anverwandker der verstorbenen Ehefrau des Pfarrers und Etb ynkels Scherer aus Speier, der von dessen Nachlaß 14,000 fl. zeanspruchte und zum Beweise einen Akt, gefertigt durch einen Tölner Notar, producirte, den aber die Schwester nicht anerkannte, weshalb es Prozeß gab. Dabei stellte sich nun beraus, daß Finger— hut, dieser abscheuliche Mensch, den Akt gefälscht hatte, wofür aber die gerechte Strafe nicht ausblieb, denn er wurde sosort vor die „Assisen“ in Bayreuth gestellt. Bei der Verhandlung felbst konnte aber die Schwester nicht zugegen sein, da sie inzwischen wegen ihres Fußübels aach Bamberg gereist und ihr dort der Fuß abzenommen worden war. Der „Herr Staatsprokurator“ hatte ihr aber dahin telegraphirt, daß der böse Fingerhut sieben Jahre bekommen habe. Nachdem nun so angeblich der Erbschlei her Fingerhut seinen dohn einpfangen hatte und der bedrohte Theil der Erbschaft auf diese Weise glücklich gerettet war, schrieb Portier Schmidt einen Brief au die „reiche Schwester“ und gab ihn unter der Adresse des k. Landrichters in Bayreuth zur Post. Als er hierauf keiue Antwort erhielt und Dies seiner Haushälterin mittheilte, brachte hm diese bald darnach einen Brief, von der „Schwester“,, worin ziese bat, nicht mehr unter der Adresse des k. Landrichters an sie uu schreiben, da sfie wegen allzu hohen Kostgeldes nicht mehr bei ziesem wohne und jetzt in Bamberg sich aufhalte. Die Beschuldigte reredete run den Portier, mit ihr nach Bamberg ju fahren und die Schwester selbst aufzusuchen, da diese ju mögnlicher Weise in Folge der Operalivn sterben könne. Der Portier, dem Dies gut erschien, nahm sich einige Tage Urlauß — es war Dies Anfangs November 1876 — und ttat mit seiner Huushälterin die Reise zach Bamberg an. Daselbst angekommen, erkund'gte er sich auf dem Polizeiamte, im Spital und bei verschiedenen Aerzten nach der Schwester seiner Haushälterin, welche angeblich Maria Elisa- zethar Scherer hieß, konnte aber nirgends über dieselbe etwas er⸗ ahren. Die Beschuldigte erklürte ihm nun, Das sehe ihrer Schwefler zleich, sie bdleibe nie lange auf einem Plate, vielleicht sei fie aber zuch von einem Arzte verheimlicht worden, da sie so sehr reich sei, »der wohne in e'nem Privathause. Der Portier wollte nun sofort nach Bayreuth fahren, um dort weitere Erkundigu⸗gen einzutziehez, alleinedie Beschuldigte wollte davon Nichts wessen, und so fuhren Beide nach St. Ingbert zurück. Der Portier reiste aber bald arnach alltin nach Bayreuth und zog dort Erkundigungen ein. Der .Landrichter erklärte ihm, daß niemals eine Frauensperson, Namess S„cherer, dei ihm gewohnt habe und daß er den seinerzeitigen Brief es Portier an den Stadtmagisttat abgegeben habe, der aber eben o wenig wie er selbst, von der fraglichen Frauensperson Etwas visse. Auf der betreffenden Gerichtskanzlei, wohin sich der Portiet runmehr verfügte, um über den eist vor Karzem mit sieben Jahren destraflten Urkundenfälscher Fingerhat Aufschluß zu erhalten, wurde hm das betreffende Veszeichnß der leßzten Schwurgerichtsfälle vor⸗ zelesen und seibst zu lesen gegeben, woraus er ersah. daß ein Indi⸗ oduum Namens Fingerhut überhaupt nicht vor Gericht gestanden diel weniger eine Bestrafung erlitten hatte. Der betreffende Be⸗ aate sprach dem Portier hegenüber, der Dies gar nicht begreifen 'ounte, de Vermuthung aus, daß die Schwefier se ner Haushälterin, auf deren Briefe er sich berufe, sich wohl in der Bezeichnung des Berichts geirtt haben müsse. Kurzum, Portier Schmidt mußte aunverrich'eter Dinge die Heimreise antreten. De Beschuldigte, der er jetzt Vorwürfe wegen den vergeblichen Reisen machte, berief sich auf die Briefe, indem sie sagte, diese seien doch da und ihre Schwester schreibe keine Unwahrbeit; Schmidt werde erstaunen, wenn er sie iehe, was Das für ein We'bsbild sei. (Fortsetzung folgt.) fVom Lande. Die Rohheit und Verw'ilderung greift imner mehr um sich! In der Nacht vom 27. auf den 28. d. M. wurde dem protest intischen Lehrer in Duttweiler der von ihm sohr chön angelegte Schulgarten fast ganz demolirt, die Blum nbeete mit einer Hacke zersiört und die junge Pflanzung arg verwüstet. Die Gemeinde läßt auf ihre Kosten dem Lehrer den Garten wiedether⸗ stellen. In Bergzabern verurtzeilte das Polizeigericht einen Mann aus Mühlhosen wegn Einfangens einer Nahtigall zu 20 Mk. Geldbuße. Aus Frankenthal, meldet die „Rhpf.,: Ein neuer Industriezweig ist hier aufgetaucht. Seit wenigen Tagen ist an hiesigem Platze ein neues Etablissement im Betriebe, das mit zu den interssantesten hier gezählt werden darf. Das neue Geschäft defaßt sich mit der Herstellung von Uhrgläsern mittelst Maschinen. Der Gründer des Geschäftes, gleichzeitig Erfiander der bei dieser Fabrikaon in Anwendung kommenden Maschinen, Herr Spanier, Mechaniker se'nes Faches war seit seinem Hiersein mit der Construk⸗ ion der Hilfsmaschinen beschäftigt. Derseibe war ftüher in einem Etablissement in Lothringen, wo die Uhrengläser⸗Fabrilation jedoch nur per Hand betrieben wird, thätig. Bezüglich seiner Erfindung wurden Herrn Spanier früher und jetzt noch schöne Anetbieten ge⸗ nacht, nachdem die Sache jedoch so weit gediehen, gedenll derselbe