A 92 —— ecr 9; * ⸗ 8 5* — Oer St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal woͤchentlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, Sonntags mit illustrirter Bei⸗ lage) erscheint wöchentlich viermal: Dieustag „Donnerstag, Samstag und Sonutag. Der Abonne mentsvreis beträgt viertellahrlich Mark 20 R.⸗Pfs. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auzwaärts mit 15 Pfz. für die viergespaltene Zeile Blattschrijt oder deren Raum, Reclamen mit80 Pfg. pro Zeile berechnet. J — — to — M 51. 9 — 3 —* Samstag, den 80. marn —— 1878. ——— — — — Abonnements⸗Einladung. — Zu dem mil dem 1, April beginnenden II. Quartal des „St. Ingberter Anzeiger“ beehren wir uns ergebenst ein⸗ uladen. * dDie Abonnenten, welche das Blatt durch die Träger beziehen, erhalten dasselbe fortgeliefert, wenn nicht ausdruͤcklich abbestellt wird. Der Abonnemenispreis für den 4 mal wöchenilich erscheinenden „St. Ingberter Anzeiger“ beträgt pro Quartal Mari 1,20, mit dustrirtem Unterhaltungsblatt Mark 1, 40 inclusfive Trägerlohn. 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In Betreff der Abtrennung der Domanen und Forsten von dem Finanzeninisteriun beschloß die Fraction mit Sitimmenmehrheit swar ebenfalls Ablehnung, anerkannte aber ausdrücklich, daß diese Frage nicht als Parteifrage zu behandeln und jedem Mitsliede die Freiheit des Votums zu wahren sei. — Der „Nationalztitung“ zufolge' ist die Demission des handelsministers Achenbach angenommen und die Ernenaung des Unterstaasselreiärs Maybach zu dessen Nachfolger bereits vollzogen. In der gesicigen Frackionssitzung circ lirte das Gerücht, die Er⸗ gennung Hobrechts zum Finanzminisfter sei offiziell erfolgt. In Leipzig waren am 25. d. Vertreler deutscher Gewerbe⸗ and Handelskammern (Hamburg, Bremen, Lübeck, Leipzig, Dresden, Zittau, Chemnitz, Plauen und München) versammelt, um über die dem Reichstag unterbreitelen Gewerbegesetzgebungs Vorlagen zu be⸗ rathen. Das Ergebniß dieser Berathungen besteht in den nach⸗ stehenden, in ihrer Gesammtheit einstimmig angenommenen An⸗ nägen: I. Die Gesetze beir. Abänderung der Gewerbeordnung und betr. Gewerbegerichte sind in der vorliegenden Fassung nicht ge⸗ rignet, den Bedürfnissen des Gewerbestandes zu entsprechen 2. Im Besonderen bedürsen die Gesetzentwürfe, um für den Gewerbe⸗ land annehmbar zu werden, nachstehender Abänderungen. J. Gesetz heir. Abänderung der Gewerbeordnung: a. Die Einführung von Arbeitsbüchern, als unerläßlicher Legilimation, muß sich auf alle Arbeiter ohne Unterschied des Alters, unter Ausschluß der Leht⸗ länge, erstrecken. b. Die schriftliche Abfassung der Lehrvertraͤge, sowie die Ausstellung von Lehrbriefen nach Beendigung der Lehr⸗ jeit ist vorzuschreiben und an Stelle der ersteren nur das Ein⸗ schreiben bei einer anerlannten Korporalion zuzulassen. 0. Die Vorschriften über die Beschäftigung don Frauen, jugendlichen Ar⸗ heitern und Kindern sind so zu gestalten,, daß sie sowohl den be⸗ rechtigten Jateressen det arbeilenden Bevdikernag, als ouch den Er⸗ sordernisfen der Industrie genügen; und dürfen nicht insbesondere in Betreff der Verwendung schulpflichtiger Kinder das Handwerk und die Hausindustcie günstiger stellen, als die Fabrilindustrie. Ferner sind eine Reihe von Bestimmungen betr. das Lehrlings⸗ wesei, z. B. dielenigen über Beschäftigung der Lehrlinge, Loͤsung des Lehrverhältnisses, Verpflichtung zur Folgsamseit gegenüber dem hrrirelet des Lehrherrn, Uebergang zu einem anderen Berufe, Besuch der Fortbildungsschule u. s. w. den vorsie henden Anforder⸗ mngen enisprechend umzugestalten. N. Gesetz betr. die Gewerbege⸗ cichte. Die Frage wegen Bewilligung von Diäten ist den Lokal⸗ lalusen vorzubehalten. Das Zwischenverfahcen dor dem Vorsißzenden owie die Zulassung der Berufung ist zu verwerfen. Die Vertretung er Parteien ist nur in Verhinderungsfaͤllen und nur durch Berufs⸗ zenossen zulässig. 3 vrre AAussand. Paris, 26. März. Die hiesige Stimmung ist eine sehr iugstliche. Die frärzösische Regierung hat noch immer die feste nbficht, die Neutralitäl streng aufrecht zu erhalten; dies verhindert edoch nicht, daß sie die nothwendigen Maßregeln ergreift, um für alle Fälle vorbereitet zu sein. Hierzu sei bemerkt, daß man bier mn Glauben degt, die Beziehungen zwischen Italien und Frantreich jätten sich besonders freundlich gestaltet, seit man im italienischen om befuürchte, daß es zu tiner Versößnung zwischen dem Vatican ind Berlin komme und in Folge diessen die deutsch Politik eine veniger liberale werden iͤnnte. — Zondonz, 28. März. „Daily Telegraph“ meldet: Das Zabinet erwog gestern die Dienstag Äbend eingetroffene russische Anlwort. Fürst Gortschakow lehnte das Ansuchen ab und versichert derby, er würdige völig den Wunsch Englands, auf dem Kongreß Ie Bedingungen des Vertrages anzuregen, aber er musse sich das gelo der Diekusfion solcher Vedinguugen, die Rußland außerhalb er europäischen Jurisdikt'on erachtet, vorbehalten. Telegraph“ emertt, die natürliche Folge der Antwort sei, daß der Kongreß richt zusammenttete. „Times“ bezweifelt ebenfalls das Zusammen⸗ ommen des Kongresses, weil die Meinungsberschiedenheit zwischen cngland und Rußland unüberwindlich scheine Petersburg, 27. Marz. Die „Agence Russe“ bezeich⸗ net das hier umlaufende Gerücht, wonach England an Rußland en Krieg erklärt habe, für äußerst unbegründet. Was den Vor⸗ chlag der auswärtigen Presse anlange, daß Rußland die Bestim⸗ nungen des Friedensverirages, welche es als indiskutabel angesehen vissen wolle, von der Vorlegung an den Kongreßeoffiziel aus⸗ ehme, so sei wenig wahrscheinlich, daß damit das beabsichtigte skesultat erreicht wurde. Außerdem sei auch zu beachten, daß sußland' vien weiter gehe, da es doch die Dislussion aller Bestim⸗ mungen des Friedensverttages auf dem Kongresse zulassen wolle.. NRewyork, 27. März. Agenten der englischen Regierung oslen 18,000 Pferde in den westlichen und südwestlichen Staaten mntaufen, als Remoute für Kavallerie ünd Artillerie. Die Pferde verden nach Canada gebracht und von dork nach England expedirt verden. Rermischtes. 3weibrücken, 25. März. (3. 3.) Ein seit Früh⸗ ahr 1870 zwischen dem Schreinermeister Schmelzer in St. Ingbert ls Kläger und der pfälzischen Ludwigsbahngesellschaft als Bellagten chwebender Prozeß ging heute in der Appelinstanz zu Ende. Be⸗ agter Schmelzer besitzt nämlich eine auf dem Banne von St. Ing⸗ zert gelegene, 65 Vezimalen große Wiese, an deten Nordseite die zellagte Gesellschaft bei Etrbauung der Eisenbahnstrecke Schwarzen⸗ acker⸗St. Ingbern im Jahte 1866 einen Bahndamm mit einem Hiadutte aufführte. Kläger strengte nun im Frühjahre 1870 gegen die besagte Gejellschaft eine Klage bei dem k. Bezirksgerichte dahier an, indem er aufsstellie, daß durch die Anfführung dieses Dammes md die dadurch eingelretene Hemmung des Wasserabflusses seine Wiese nach und nach in der Weise versumpft sei, daß sie, während ie vorher steits troden gewesen und nur gqutes Futter geliefert Jabe, jeht nur, noch unbrauchbares, ja selbst schädliches Fultergras hervorbringe. Diese Behauptung des Nlägers wurde von der Be⸗ lagten als vollig unbegründet bestritten. Nach Vornahme eines —X