m den beliden Ufern des Vosporus, die Ueberçobe Gallipolis Bulairs, Maschlals, Maktikbis »und die Ueberlassung mehrerer Tasernen und Hospitäler. Großfürst Nikolaus betreibt diese Forderungen, welche als Ultimatum angefehen werden. Der Sultan uind Vifit Pascha sind gegen dieselben. London, 4. April. Der „Times“ wird aus Petersburg telegraphirt, daß Rußland über die Antwort auf das Circulär Sanebuihes noch nicht schlussig sei. Es sei aber Grund zum Glaicben vorhanden, Rußland werde das Circulät nicht als Ulti⸗ Rannn betrachten. Da die brit sche Regierung sich auf rein nega⸗ ube Kriuk beschränkte, dürfte sie vielleicht von Rußland ersunt verden selber eine Lösung vorzuschlagen. Uebrigens meint die Times“, es seien Zeichen vorhanden, daß nicht allein Oesterreich, sondern auch Frarkreich die Ansichten Eaglands über den Bertrag heile, demnach scheine es, als ob Rußland und, nicht England isolirt sei. Es müsse jetzt der Hauptzweck vder britischen Regierung fein, bie allgemeine Eintracht aufrecht zu erhalten. — Falls Rußland nicht durch geheinie Pachinationen eine der MRächte von den übrigen jrenne, sei ichwer begreiflich, wie es seine gegenwärtige Haltung werde behaupten köͤnnen. Von der serbisch⸗bulgarischen Grenze wird der Pol. Korresp. gemeldet, daß alle nördlich des Balkans stehenden russischen Truppen näher an die Donau gezozen, überall von denselben neue Defestigungen angelegt und die alten türkischen Befestigungen verstaͤrnt werden. Um Sophia werden zahlreiche russische Truppenmassen konzentrirt, und es sollen serbdische Truppen⸗ körper als Verstärkuugen zu denselben stoßen. Im Süden des Haltans herrscht trotz des ungünstigen en Gesundheitszustandes unter den Truppen die gleiche Regsamkeit in den Bewe zungen der russischen Armee, welche in enge Konzentrirungen einrückt und auch hier alle wichtigen Positionen befestigt. VBultéoreést, 3. April. Die „Pol. Corr.“ meldet: Zwei russische Armeccorps in Bulgarien erhielten Befehl zum Rückmarsch nach Rumänten, um zwischen Giurgewo und Bukarest Aufstellung su nehmen. Er herrscht die Befürchtung, die Russen möchten so⸗ Jann uber ganz Rumünien den Belagerungszustand verhängen. In der letzten geheimen Sitzung der rumänischen Kammern haben Bhika und Sturdza üher ihre Sendungen berichtet; danach soll das Londoner Cabinet Rumänien zum Ausharren auf seintin Standpunkte in der Frage der Abtreiung Bessarabiens ermuntert haben, während das Wiener Cabinet auf die Noihwendigkeitder Kegelung dieser Frage durch europäische Entscheidung verwiesen habe. Neichs⸗Gefsetzentwurf m über den Verkehr mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie BGebrauchsgegenständen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, SGenußmitteln und Gebrauchsgegenständen liegt n vor; der dem Reichstage unterbreitete Entwuif enthält außer — —— Motiven die reichsten Mate⸗ ralien über die 13 Gruppen der betreffenden Gegenstände, als: Hehl, Cond'torwaaren, Zucker, Fleisch und Wurst, Milch, Butter, Bier, Wein, Kaffee und Thee, Chocolade, Mineralwasser und onstige Gebrauchsgegenstände. Fälschungen, die schon in bestehenden Bestetzen vorgesehen find, werden hier vicht vorgetragen. So viel jedoch auch über diesen Stoff schon geschrieben worden ist, so stehen doch noch zahlreiche neue Fälschungsarten, von denen bei uns nicht viel gesprochen wird, in diesem Gesetz, natürlich als straffällig. Ferner liegen dem genannten Gesetze bei: die fremden Gesetzgeburgen iber diese Verfälschungen, nanrentlich die englischen Bestimmungen, 36 Großquartblätter stark. Im eigentlichen Gesetz finden wir (ab⸗ zesehen von der Einziehung der betreffenden Gegenstände und den Kosten sowie Veröffentlichung des Urtheils) Strafen ausgesprochen, hie wir im Auszug mittheilen wollen, wie folgt: g 9. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geld⸗ qrafen dis zu 1600 Mark oder mit einer dieser Strafen wird be⸗ straft: 1) wer zum Zwed der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs⸗ und Genußmitel nachmacht, oder mit dem Schein einer desseren Beschaffenheit versieht, oder dadurch verschlechtert, daß er sie mittelst Enin⸗hmens oder Zusetzens vow Stoffen oder in anderer Weise verfaͤlscht; 2) wer wissentlich Nahrungs⸗ oder Genußmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder fälschlich mit dem Schein riner besseren Deschaffenheit dersehen oder durch Verfälschung ver⸗ schlechtert sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält. 8 10. Ist die in 8 9 Nr. 2 bezeichnete Handlung aus Fahr⸗ läsfigkit begangen worden, so hitt Geldstrase bis zu einhundert- sünfgig Mark odet Haft ein. g I Mit Gasangniß, neben welchem auch auf Verlust der bütgerlichen Ehrenrechte etlanrt werden kann, wird bestraft: 1) wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind, andern als Rah⸗ rungs⸗ und Genußmittel zu dienen, derart herstellt, daß der Genuß derfelben die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist; in⸗ gleichen, wer wissentlich Gegenstände, deren Genuß die menschliche “ Besundheit zu schädigen geeignet ist, als Nahrungs⸗ und Genuß— mittel verkauft, feilhält oder in Verlehr bringt; 2) wer vorsäßlich zur Haushaltung, häuslichen Einrichtung, Geschäftseinrichtung oder zur Kleidung bestimmie Gegenstände oder Spielwaaren derart her— tellt, daß der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch serselben die menschliche Gesundhei! zu schädigen getignet ist, in— leichen wer wissentlich solche Gegenstände verkauft, feilhält oder onst in Verkehr bringt. — Versuch ist strafbar. Ilt durch die zandlung eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menfchen jerursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein. 8 12. War in den Fällen des 8 11 der Genuß oder Ge⸗ zrauch des Gegenstandes die menschliche Gesundheit zu zerftören zeeignet, so tritt Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren und, wenn urch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist, Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zucht- jausstrafe ein. U 8 13. Neben den nach den Vorschriften der 88 11 und 12 rkannten Strafen kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erdannt verden. 8 14. Ist eine der in den 88 12 und 11 bezeichneten Hand⸗ rungen aus Faährlässigkeit begangen worden, so ist auf Geldstrafe zis zu eintausend Mark oder Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten uind, wenn durch die Handlung ein Schaden an der Geisundheit eines Menschen verursacht worden ist, auf Gefängnißstrafe bis zu inem Jahr, wenn aber der Tod eines Menschen verursacht worden st auf Gefängnißstrafe von einem Monat biz zu drei Jahren zu rlennen. Vermischtes. F Grünstadt, 1. April. Großes Aufsehen erregt dahier das Falliment des Kaufmannes Isaac Kahnweiler. Am Donners- tag Mitlag war ein förmlicher Auflauf vor dessen Laden, da ver— ucht wurde, Waaren rasch 'und zu außerordenllich billigen Preisen zbzusetzeu, welche Nachrich: eine Masse Menschen herbeilockte. In Folge dessen wurde noch un demselben Abend auf Antrag eines zläubigers Vorsichtsverfügung getroffen. Man spricht von ungefähr M. 60 - 80,000 Passiven, theils in Waarenschniden, theils in aufenden Wechseln bestehend, eine für das kleine Geschäft Kahn⸗ veilers ungeheuere Summe. Auffallend ist, daß in der letzten Zeit jehr viele Aufragen üher die Creditfähigkeit Kabhnweilers für hohe Zeträge hierher gelangten, sowie daß derselbe allein in den letzten Wochen eine große Menge Waaren im Betrage von M. 10 - 12,000 zrößtentheils per Eilgut bezogen hat. Man vermuthet auch, daß ie Beschlagnahme der Waare bereits etwas verspätet gesch h. Kahn⸗ ptiler galt allgemein für einen soliden Geschäftsmang und ist die nufregung jetzt um so größer. (N. W.) 7 Duͤrkheim, 3. April. Die gestrige Weinversteigerung son Joh. Bapt. Kimich Wwe. und Erben war nicht so zahlreich esacht, wie man es erwartete, daran mögen wohl die jetzigen Zeit⸗ erhältnisse die Schuld tragen. Was die Qualität der ausgebot⸗enen Weine anlangt, war sicher nichts zu wünschen übrig und stand »cnselben eine vorzügliche Kellerbehandlung zur Seite. Folgende Breise wurden per 1000 Liter erzielt: 1875.0 Deidesheimer Mark »20 bis 950, Straße und Erdner M. 1000, Maushöhle M. 070 und 1700, Schloß und Kirschgacten M. 1390, Untergrain M. 1410, Hosstuck M. 1510, Traminer M. 1490, Forster Straße M. 1710, Welnbach M. 1600, Kies⸗lberg und Kalkofen M. 1710, AUntergtain M. 1600, Geheu M. 1670 und 2400, Leinhöhle M. 2000, Ruppertsberger M. 690 und 970, streu; M. 1070, Reu⸗ herpfad M. 1360, Spies M. 1100, Achtmorgen M. 1560, Weißlich M. 1830, Spies Traminer M. 1770, Forster Granich ind Pechstein 3310. 1870er Deidesheimer Kieselberg M. 1280. 1874er Deidesheimer Renpfad M. 1210, Leinhöhle M. 1470, Ruppertsberger Spies Mart 1800. 1876er Deidesheimer Geheu M. 1020, Langenmorgen M. 1210, Rennpfad M. 1090, Aus⸗- zruch M. 3200. Bei den feineren Weinen wurde mehreres zurück⸗ senommen, indem sich dafür keine Liebhaber fanden. Die 1877er lamen nicht zum Ausgebot. München, 2. Apsil. Wie wir zu unserem Bedauern ydren, ist der Commandeur der J. bayerischen Infanteriedibvifion, szenerallieutenont NRitser v. Täuffenboch zestern Abend vom Schlag getroffen worden; fein Zustand soll leider wenig Hoffnung darbieten. Nach einem soben eingetroffenen Telegramm wurde gestern Abend bei einer Streife der berüchtigte Rauber Sattler von der gendarmerie erschossen. Derselbe södtete vorher noch einen Gen⸗ armen. fBerlhin, 1. April. Ueber eine durch das „Verbrecher⸗ Album“ bewirkte Verhaftung dreier berüchtigter Bauernfänger verden folgeude interessante Umstände mitgetheilt. Der eine der⸗ elben führt in det Verbrechetwiit den Ramen Napoleon III., der stoßen Aehnlichkeit wegen, die er mit diesem hatte. Die beiden indern neanen sich Kaufleute. Dieses Kleeblatt, welches die Ma⸗ lieren der feinen Welt vortrefflich nachzuahmen veesteht, reiste vou Zerlin nach Crossen und stieg dort im ersten Hotel ab. Sie gaben