. ngberter Anzeiger. ⸗ O ÿÿᷣĩù Der St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal woöchentlich) mit dem Hauptblaite verbundene Unterhaltungsblatt. Sonntags mit illustrirter Vei⸗ lage) erscheint woͤchenklich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstaz und Sonntag. Der Abounementspreis beträgt viertellährlich Hark 40 R.⸗Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Aazwärts mit 13 Pfz. für die viergespaltene Zeile Blatlschrift oder deren Raum. Reelamen mit 30 Pfg. pro Zeile berechnet. — AAEAMAAIESC — r — — M 117. F — Samstag, den 27. Juli. 1878 Deutsches Reich. München, 24. Juli. Der Redakteur des „Vaterland.“, Hr. Sigl, ist wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers vom Schwurgerichte zu dreimonatlichem Gefängniß verurtheilt worden. Berlin, 22. Juli. Die TabaksenquéteKom—⸗ mifssion wird noch acht Tage zur Erledigung ihrer Arbeiten hedürfen. Der amerikanische Kommissionär, Herr Poesche, hat sein Referat über die amerikanische Fabrikalsteuer beendet. Die Kom⸗ missionsmitglieder sind der Ansicht, daß das System der amerika⸗ nischen Fabrikatsteuer für Deutschland sich nicht werde adoptiren lassen; es scheint, daß nach den eingehenden Mittheilungen Poesche's hon der beabsichtigken Entsendung einer deutschen Kommission nach Amerika Abstand genommen werden w'rd. Deisignirt waren für dieselbe der bayerische Ministerialraih Mayr, der Berlin wieder berlassen, Bing aus Frankfurt und Ermeler aus Berlin. Auch für die Einführung des Tabaksmonopols scheint in der En quete ⸗ Kom⸗ mission keine Neigung vorhanden zu sein, nachdem die Details der zsterreichischen und französischen Bestimmungen vorliegen, welche zum Theil vexatorisch und darum für Deutschland unmöglich sind. Finstimmig ist die Enquetekommission darüber, daß aus dem Tabak tine höhere Steuer erzielt merde, als jetzt der Fall ist, jedoch unter möglichster Schonung der Produzenten und richtiger Bemessung des Vottheils der Konsumenten. Man meint, daß ohne Gefahr die jetzige Steuer um zwei Drittel des heutigen Betrages erhöht werden fönne. Die Enquetekommission hat jedoch nicht einen Modus der Tabalsbesteuerung vorzuschlagen, sondern nur das Material zu be— chaffen die Frage besser festzustellen. Von Subkommissionen sind eingesetzt worden: eine für den Tabakshandel, eine für den Tabaks— hau und die Fabrikation, die dritte für die Herbeischaffung und Sichtung des statistischen Materials. Jede Subkomm'ssion bestellt einen Referenten, der dem Plenum die von ihm redigirten Frage⸗ hogen zur Genehmigung unterbreitet. Ueber die Tabaksenquetekom— mission erläßt der Reichskanzler folgende Bekanntmachung: „Die Zommission hat die Aufgabe: durch Erhebungen über den Umfang, die territoriale Verlheilung, nnere Gliederung und wirthjschaftliche Bedeutung der bei der Beschaffung der Verarbeitung und dem VDertriebe des Tabaks betheiligten Erwerbsthätigkeit eine Grundlage zu gewinnen, auf welcher sie unter Verrehmung von Sahkundigen eststellt, welche der verschiedenen Formen der Tabalbesteuerung für Deutschlond geeignet sind und ein befr'edigendes finanzielles Ergeb— niß in Aussicht stellen, über das Ergebniß ihrer Erhebungen einen Bericht zu erstatten und sich über die Einführung derjenigen Form, velche sie als die zweckenlsprechendste erkennt, gutachtlich zu äußern, zugleich mit dem Anheimgeben, falls sie es für angemessen erachtet, zie Grundzüge der dem empfohlenen System entsprechenden Gesetz⸗ zebung zu entwerfen. Zu dem bezeichnelen Zweck hat die Kom— mission 1) ein Programm für ihre Arbeiten aufzustellen und dem Bundesraith vorzulegen; 2) örkliche Erhebungen durch Vermittlung der Landesbthörden und durch von ihe im Einvernehmen mit den Landesregierungen zu bestellende Kommissionen und Kommissarien zu veranstalten; 2) das Ergebniß dieser Erhebungen unter Beihilse aes ka serlichen statistischen Amts zusammenzustellen, dasselbe zu prüfen und erforderlichen Falls zu ergänzen; 4) Sachverständige zu vernehmen und gutachtliche Berichte zu erfordern. Die Bundes— regierungen werden ersucht,, Anordnung dahin zu treffen, daß die Landesbehörden der Kommission und den von derselben mit örtlichen Eehebungen beauftragten Personen und Dienststellen bei der Vor— nahme der Erhebungen Beistand leisten und den bezüglichen Requi— itionen Folge geben. Berlin, 23. Juli. Für die Wilhelmsspende sind, obwohl die drei officiellen Sammeltage erst gestern begonnen hirben, bereits nus sämmtlichen Staaten des deutschen Reiches ausgefüllte Sammel— listen an die Centralstelle im hiesigen Rathhsaus gelangt. Die Betheiligung ist nach den bisherigen Ecgebnissen eine ausnehmend rege. So haben beispielsweise im Dorfe Roth (Rheinpcrovinz) ämmtl'che Einwohner mit Ausnahme der Säuglinge und zufällig Abwesenden (262 Personen von 288 Finwohnern) gezeichnet. Auf hof Rossow in Meckenburg⸗Schwerin haben, wie der Ortsvorsteher erklärt, sämmtl'che Einwohner (auch Kinder) gezeichnet. In den württembergischen Gemeinden Ettlenschieß und Goldburghausen haben anmui Bürger gezeichnet. — Eine hiesige Zeitung bezeichnet an herborragender Stelle als die Absicht „einflußreicher Kreise“, von dem Erlös der Wilhelmsspende das dem Actienbauverein „Unter den Linden“ gehörige Haus 18 Unter den Linden, in welchem der Hochverräther Nobiling zuletzt gewohnt hal, anzukaufen und darin ein Kaiserstift zur Erziehuug von Kindern aller Confes⸗ ionen anzulegen. Diese Mittheilung ist, wie uns von berufenert Seite eiklärt wird, völlig aus der Luft gegriffen. Weder hat das Central-Comitee, noch der Central-Ausschuß bisher irgend welche peciellen · Pläne über die Verwendung der Wilhelmsspende erwogen, noch ist dem Comitee- ein Projekt der beschriebenen Art zur Erwäg⸗ ang zugegangen. Berlin, 24. Juli. Die „Nordd. Allgem. Ztg.“ schreibt: „Durch verschiedene Blätter läuft die Behauptung, in dem Entwurf »es die Socialdemekratie betreffenden Gesetzes bifinde sich die Be— dimmung, daß Niemand vor dem dreißigsten Lebensjahr einem yolitischen Bereine beitreten dürfe, noch anderer Lesart: nicht vor Beendigung der Militärdienstzeit. Beide Angaben beruhen auf Er⸗ iudung; von Aufnahme einer solchen oder ähnlichen Bestimmung nn die Vorlage ist nicht die Rede gewesen. Die Behauptung, daß außer dem erwähnten Geseß dem Reichstag in der nächsten (außer⸗ ordentlichen) Session keine weiteren Vorlagen zugehen sollen, muß ungeachtet des von einigen Seiten erhobenen Widerspruches aufrecht erhalten werden. Die im Reichsjustizamte und in anderen Staats— »ehörden in Vorarbeit begriffenen Vorlagen sind nicht für d'e außer⸗ ordentliche, sondern für die laufende Wintersession bestimmt.“ Der Reichsanzeiger berichtep: Se. Majestät der Kaiser und äönig sehen Allerhöchst sich aus Gesundheitsrücksichten deranlaßt, eine Anwejenheit bei den diesjährigen großen Herbstübungen der Truppen zu beschräuken, hoffen jedoch einem Theile der Manöver deßs 11. Armeekorps beiwohnen zu können. In Rücksicht hierauf st in Abänderung der Ordre vom 15. April d. J. betreffend die diesjähriger größeren Truppenübungen bestimmt worden: Die zroßen Herbstübungen des 15. Armeekorps fallen aus, und haben an deren Stelle elftägige Divisionsübungen Statt zu finden. Von der Zutheilung des Stabes und zweier Batterieen der reitenden Abtheilung 1. Rheinischen Feld-Artilslerie-Regiments Nr. 80 ist Ubsrand zu nehmen. Die 16. Div sion hält ihre Divisionsübungen anstatt bei Metz in dem Bezirk des 8. Armeekorps und die 29. Divisionzsübungen in dem Bezirk des 14. Armeeckorps ab. Berlin, 24. Juli. Ein längerer Wahlartikel der „Pro⸗ vinzial-Kotresponden“ besagt u. A.: Die Regierung müsse und verde von Neum besondere Vollmachten zum Berbot sozialdemo⸗ ralischer Zeitungen, Vereine und Versammlungen, sowie zum wirk⸗ amen Einschreiten gegen die Açitatoren verlargen. Sie könne ind werde sich nicht auf etwaige Aenderungen des Allen gemein⸗ amen Rechtes verweisen lassen und halte es nicht für gerecht und rützlich, mit den erstrebten Sicherheitsmaßregeln andere Bestrebungen zu kreffen, als diejenigen durch welche die bestehende Rechtsordnung Jefährdet sei. Auch sei es gewiß, daß Einschränkungen wirksamer Urt, wie sie zur Bewältigung der Sozialdemokratie unerläßlich seien, auf dem Boden des gemeinsamen Rechtes vom Reichstage weder jetzt, noch später zugestanden würden. Berhlin, 24. Juli. Die Abreise des Kaisers nach Teplitz zilt jetzt als seststesend. Rach der „Fr. 3.“ hat ein Abgesandter des preußischen Hofes in Teplitz Logis für den Kaiser Wilhelm und die Großherzogin von Baden, welche am 31. Juli oder 1. August eintreffen sollen, gemiethet. Der Magistrat von Teplitz ist ificiell von der Ankunft des Kaisers verständigt worden. Der rorprinz von Oesterreich dürfte den Kaiser besuchen. — Die Kaiser⸗ in trut heute Abend die Reise von Potsdam nach Baden-Baden an. Die Kronprinzessin begibt sich am Freitag Abend nach Homburg, der Kronprinz wird dahin nach Adreise des Kaisers foigen. Stuttgart, 24. Juli. Dem „Schwab. Merkur“ wird »om Main geschrieben: „Die Nachricht einiger Blätter über eine zevorstehende Konferenz sämmilicher deutschen Minister in Heidel—