St. Ingberler AAnzeiger. — — — — — — ö ⸗ñ e t — e — der St. Ingberter Anzeiger und das (Z mal wöchentlich) mit dem Haupiblatte verbundene Unterhaltungsblatt. Sonntags mii illustrirter Bei lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betragt vierteljahrlich Marlk 40 R.⸗Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auswaärts mit 15 Pfg. für die diergespaltene Zeile Blattschrift oder deren Raum, Reclamen mit 80 Pfg. pro Zeile berechnet. — — — — — — AM 130. J Sountag, den — ut αα 1578 Deutsches Reich. München, 14. Aug. Wie ix »as im Bundesrath von 3— e 77 9 Billigung der größeren deutschen Regierungen, insb 8 d ahetischen Regierung, gefunden; die“ Annshme ere der e Bundesraths ist unnvefeibaft. elben seitens Mänchen, 14. August. Im Gesetz⸗ vwird heute das unter'm 8. * 8* I Besetz: den Bedarf für Erweiterungs-, Ecgänzungs⸗ und auf den in Betrieb befindlichen Staatseisenbahnen betr. ehee Berlin, 15. August. Das Sozialisten. zen bei dem Bundesrath Daede Sianmeh i Feen und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Die Vereine nan soꝛialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen reee ergrabung der bestehenden Staats⸗ oder Gesells — ie Un⸗ eten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Den Verei uig iehend sind Verbindungen jeder Art, insbesondere 2 gn cassen, zu betrachten. Zuftändig für das öffentüch b — nachende, für das ganze Bundesgebiet wirksame Verdot elanntzu⸗ Jentralbehörden der Bundesstaaten. Vereinskassen, s n die bereinszwecke bestimmten Gegenstände sind von —* —* ie für m Beschlag zu nehmen, sobaid das Verbot endgilti 333 m d nsase — ad e mn j cigerzohend: Hieyeüewerdiennsn das Reichsamt für Siß in Berlin und besteht aus 9 Mitgliedern, wovon mindestens etatsmäß'g angestellte Ftichter sein müssen. Die Mitglieder des heichtamts werden vom Bundesrathe gewählt und vom Kaiser er⸗ anni. Das Reichsamt enischeidet in der Besetzung von 5 Mit⸗ liedern, von welchen mindestens 3 richterliche sein müssen. Die Fntscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig hersammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie den im 81 zezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Versammlungen, worin solche Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Den Bersammlungen stehen öffentliche Fesilichketten und Aufzüge gleich. Zusiändig füt das Verbot der Auflösuug ist die Polize behörde. — hͤruchchriften, welche den im 8 J bezeichneten Bestrebungen dienen, ind zu verbieten. Bei periodischen Drudjchriften kann das Ver⸗ ‚ot sich auf das fernere Erscheinen derselben erstrecken. Zuständig ur das Verbot des ferneren Erscheinens einer periodischen Drud— chrift ist die Zeutralbehörde des Bundesstaates, wo die Drudschrift rxscheint, in übrigen Fällen die Landespolizeibehötde. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen Drudschrift steht dem Reichskanzler zu. Die übrigen 88 enthalten Strafbestimmungen gegen Diejenigen, welche an verbotenen Ver⸗ inen als Vorsteher, Leiler, Ocdner, Agenten, Redner, Kassirer oder —V— drucschriften verbreitet oder wiederabgedrucht haben, ist das ge⸗ ingste Strafmaß eine Geldstrafe, das höchste Gefängniß von einem Jahre. Den Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die sezeichnelen Bestcebungen zu fordern, kann der Aufenthalt, in be⸗ limmten Bezirken und Orten versagt werden, wenn sie Ausländer ind, ihre Äusweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraus⸗ etungen kann Vuchdrückern, Buchhändlern, Leitzbibliothekaren und schankwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werden. Druckereien, beiche geschastsmähßig zur Förderung der bezeichneten Bestrebungen enutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ort⸗ — seit bedroht ist, klöͤnnen die Zentralbehörden des Bundesstaates mit Vdenehmigung des Bundesraihs für längstens ein Jahr folgende Unordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger Benehuigung der Polizeibehörden siatthaft; die Verbreitungen von Druchschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen ffentlichen Orten darf nicht Slatt finden. Arbeitslose Personen, velche nicht; nachweisen koͤnnen, daß sie die Mitel zu ihrem Unterhalt besitzen, und welche den Unterstützungswohnsitz nicht er— worben haben, sind auszuweisen. Der Besiß, das Tragen, die Ein⸗ führung und der Verkauf von Waffen wird verbolen, qbeschränkt oder in bestimmie Voraussetzungen geknüpft. 48 Vermischtes. — t. Ingbert, 17. Aug. r St herter Wald in * Nähe det , ee Licolaus Kiehm, aus Heckendalheim erhangt auj Nanene nt nnn pr wv z Unglückliche zu Hause vermißt. —— athet, hinterläßt jedoch keine Ki i — dergohenm — ee ander. Die Menide zu den us e u sat sheu — —— 2 due Nacht dit hheimbolanden, Commis bei Kaufmann Tifher deee sohn aus Ve e een Nach einem hinterlassenen Briefe war anenen — 8 eine Cassen-Angelegenbeit die Ursache der fLudwigsbafen, 18. Aug. In der bad. Anilin⸗ 8 auf di Hemshof explodirte heute Vormittag gegen di t jener Kessel, in welchen die Soda geschmolzen vird. Die Erxblofion war so gewallig doß der gange Vachtuhl burchee, chl — urchge⸗ chlagen und die Vorderwand des mit Bachsteinen aufgeführten G audes niedergerissen wurde. Ein Vorarbeilee * w Trümmern erschlagin; vier andere Arbe — — 585 un; e Arbeiter sind durch die fiedende Soda glücklicherweise nicht schwer beshadigt. — *8 9 M.A M. ———— —E — zwei Brieftauben, echler Race, Tauber und Taube, von schleser⸗ hlauer Farbe, kräftigem Schnabel und starkem weißem Hörfter, ro⸗ hen Augen und Füßen, zugeflogen. Die eine derselben trägt auf zwei Schwungfedern unterhalb der Flügel die Aufschrift: „86 Verdun A. O.“ 7 Mannheim, 18. August. Vor einigen Tagen kam heinaufwärts ein Schiff hier an, welches von Mainz aus von inem lech gewordenea Schiff eine Ladung im Gewichl von 40 Cir. ibernommen hatte, die der Uebergeber als Thee bezeichnet halte. Aus den etwas naß gewordenen Kisten floß jedoch eine ölige Flüssigkeit, was den Schiffer veranlaßte, von dem Falle Anzeige zu nachen, worauf man hier eine Kiste öffnete und in derselben — Dynamitpatronen fand, aus welchen in Folge der Nässe das Nitro⸗ lycerin ausgetreten war. Das Schiff wurde sofort an die Neckar⸗ pitze geschafft und die Patronen zur Untersuchung auf ihren Streng⸗ ehalt einem hiesigen Chemiler übergeben. Welche Gefahr durch iesen Transport für unsere Stadk bestanden hat, geht daraus hervor, daß die Schiffer, ohne eine Ahnung von ihrer gefährlichen Ladung zu haben, sich in der Naͤhe derselben dfters mit brennenden Pfeifen auigehalten haben. Das ausgetrekene Nitrog!ycerin wurde durch neutralisirende Stoffe überschüttet und unschädlich gemacht. Der Schiffer, welcher in Mainz die Ladung übergeben hat, ist, nach der .N. B. L.« Z.“, in Haft genommen. Ein zwoͤlfjähriges Mädchen Namens Kleeberg aus Maienz zat beim Concert im Pariser Konservatorium den 1. Preis im lavierspiel unde damit einen Erard'schen Flügel im Werthe von 3500 Fres. erhalten. Die 16jährige blühende Tochter des Gastwirthes Hecht in Alzei, welche sich in Darmstadt in Pension befand, ist leßzter Tage von einem Insect am Arm gestochen worden; nach einigen S5wunden war das Mädchen todt, noch ehe der betrübte Vater — auf telegrophische Nachricht — Darmstadt erreichen konnte. 7Stuttgart, 18. Aug. In Schwenningen hat sich dor einigen Tagen ein Njähriger Schuljunge auf der Bühne seines lterlichen Hauses erhängt. Furcht vor zu erhaltender Strafe cheint das Motiv der That gewesen zu sein. An der Wand der Wohnslude hatte derselbe ein aus seinem Schulheft gerissenes Blatt ingeschlagen, worauf er niedergeschrieben hatte, er habe sich erhängt, veil er nicht in der Schule gewesen sei und geschlagen würde. Berlhin, 16. August. Heute, Freitag, früh um 68 Uhr st das vom Staatsgerichtshof über Hödel wegen seines auf das deben unseres Kaisers unternommenen meuchlerischen Anschlages ge—