—A f Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerichts. In Bezug au die im geschäftlichen Leben vorkommende Raths- und Empfehlungs- ertheilung betreffend die Bonität von Kaufleuten, ist in einem Er— kenntniß des Reichsoberhandelsgerichts über den Grud der Haftbarkeit des Rathsertheilers für die Folgen seiner Empfehlung entschieden, daß der, welcher wissentlich einen nachtheiligen Rath oder eine schäd— liche Empfehlung ertheilt, für den widrigen Erfolg verantwortlich wird und der, welcher wahrheitswidrig einen Andern als kreditwürdig empfiehlt, sich gleich einem Bürgen verantwortlich macht, wenn er das unrichtige Zeugniß wider besseres Wissen oder aus grobem Ver⸗ sehen ertheilt hat. Dagegen finden diese Bestimmungen keine An⸗ wendung auf Denjenigen, welcher sich zu wahrheitsmäßiger Augkunfts⸗ oder Rathsertheilung durch Vertrag verpflichtet hat. Ein solcher haftet, wenn die Rathsertheilung gegen Belohnung den alleinigen Gegenstand des Vertrages bildet, auch für mäßiges Versehen, erscheint dieselbe aber als Bestandtheil einer auch auf andere Leistungen sich erstreckenden Vertragsverpflichtung, so ist dabei für den Grad des Versehens zu haften, für welchen bei diesem Vertragsberhältniß aus der Natur desselben überhaupt einzustehen ist. FKapellen, 6 Sept. Die Vermuthung, daß der seit Donnerstag voriger Woche vermißte 72 Jahre alte J. Hoffmann von hier, in den Wellen des Rheines seinen Tod gefunden, hat sich leider bestätigt. Vorgestern wurde die Leiche desselben unterhalb der Rheinbäder bei Speyer geländet und wird heute hierher gebracht werden. f Wie man der „Pf. V.“ mittheilt, wurde in Folge der Vorkommnisse in Haßloch Militär dort einquartiert. Worms, 3. Septbr. Gestern erschoß sich in dem bes nachbarten Pfifflinghein auf dem Friedhofe ein junger Mann aus Furcht vor Strafe, weil er bei einem unlängst auf der Kirchweihe entstandenen Raufhandel seinem Gegner in den Finger gebissen hatte. (W. 3.) F. Eine lolossale Dumurhe't ist einem französischen Blaite an⸗ läßlich der Hinrichtung Hödel's berichtet worden. In dem Blatte ist zu lesen: „Die Oberstaatsanwalsschaft hatte an alle Strafan⸗ stalten ein Zirkular gerichtet, um bei allen lebensmüden Verbrechern eine Anfrage halten zu lossen, wilcher von ihnen sich bei der gro⸗ zen Scharfrichter · Prüfung zum Wohle aller Hinzurichtenden justifi⸗ ziren lassen wolle. Darauf hätten sich nun nicht weniger als sechs Personen gemeldet. Man sei hernach übereingekommen, aus diesen zwei Indididuen durch's Loos zur Probeexekution zu erwählen, da mit man Gelegenheit habe, die Geschicklichleit des Scharfrichters nach allen Seiten hin genau zu beobachten. Zuletzt habe das blu⸗ tige Examen endlich in Brandenburg stattgefunden und fich Herr Krauts so glänzend gleich bei dem ersten Delinquenten bewährt, daß man den Reserve-Todeskandidaten zu dessen Bedauern unerledigt ließ.“ Was ist hier bewundernswerther, die Naivbetät dessen, der das geschrieben, oder die Naivetät der Zeitung, welche es aufge ανανναιν OE α 4- — Der neueste Pariser Modeartikel ist, wie ein Ausstellungsbesucher erzählt, die „Krauts- oder Scharfrichter-Kravatte.“ In allen Straßen von Paris bietet man unler der Bezeichnung ‚die Krauts- stravatte“ eine schmale Halsbinde aus, wie sie der Berliner Scharf⸗ richter bei der Hinrichtung Hödel's getragen haben joll. Die Pa⸗ riser lachen Über den Scherz und kaufen die Scharfrichter⸗Kravatte. Wäre Hödel gehängt worden, so würde man jetzt in Paris wahr⸗ scheinlich eine Hödel⸗Kravatte erfinden, zu welcher der Strick das Modell bildete. Die Hödel⸗Kravalte müßte selbstverständlich sehr eng sein. 7 Willkommen Mensch und Vieh! In einem Schweizerstädtchen war kürzlich Bezirts-Vereinswettschießen und zugleich auch Ver— sammlung des londwirthschaftlichen Vertins. Ein praktischer Kopf, der beide Theile willkommen heißen wollte, that dies mit folgendem hübschen Verslein: „Willkommen, Ihr Schützen, Freunde der Oekonomie! 2* Schirmet das Vaterlandnd— Pfleget das Vieh!“ . 67 FLondon, 4. Septbr. Der Dampfer, welcher die „Princeß Alice“ in den Grund gefahren, ist ein Kohlenschiff aus Bywell· Castle, das sich auf der Fahrt nach Nordengland befand. Die Ertrunkenen sind meistens Frauen und Kinder. Der Kapitän und die gesammte Mannschaft sind ebenfalls ertrunken. Bis jetzt veiß man nur von ungefähr 100 Geretteten. — Hohes Alter. “Am 7. August starb in Hustisford, Wisconsin, Herr Johann Schwieder im Alter, von 103 Jahren. Der Verstorbene war in Brieg bei Breslau in Schlesien geboren, machte den Feldzug gegen Napoleon mit, kam im Jahre 1850 —E heit heimgesucht worden. ata Dienstesnachrichten. Zu Gerichtsschreibern wurden ernannt: beim Landgericht Ober⸗ moschel der Gerichisbollzieher L. Hent daselbst, beim Landgericht Annweiler der Polizeianwalt R. Prinz in Landau und bei dem randgericht Neustadt a. d. H. der Polizeianwalt L. v. Löwenich n Woifstein. Der Bezirksgerichtsrath F. W. Baumann in Kaisers⸗ autern wurde zum Rathe am Handelsgericht daselbst ernannt, der Assessor am Handelsappellations Gericht in Zweibrücken, Brauerei⸗ besizer K. Bruch, unter Anerlennung der geleisteten Dienste auf Pachsuchen von seinem Amt enthoben und der Rechsscandidat E. Kieffer in Zweibrücken zum Advocatanwalt bei den Gerichten in Zweibrücken ernannt. Fur die Redaction veraniwortlich: F. RX. Deme ß. Die in Stuttgart erscheinenden Homödopathischen Monatsblätter“ enthalten folgenden Aufruf und werden die verehrlichen Redakltionen aller deutschen Zeitungen im Interesse der Sache gebeten, diesen Aufruf kostenfrei in ihr Blait aufzunehmen. Zur Reichsstagswahl. Weit über Tausend schwere Gesundheits⸗Schädigungen durch die Impfung sind in dem dritten Hilferuf an den deuischen Reichs⸗ tag konstatirt. Vergeblich versuchte man die Vergiftung don 26 schulpflichigen Mädchen durch syphilitische Lymphe in Lebut zu vertuschen; der Thatbestand wurde amtlich bestätigt. Der nächste Reichstag wird sich wiederum für oder wider die Auf⸗ hebung des Impfzwangs auszusprechen haben: es ist daher jetzt Sache der Wähler, von jedem Reichstags-Abgeordneten zu ver⸗ sangen, daß er vor Allem auch verspreche, für Aufhebung des Impfzwanggesetzes zu stimmen. Stuttgart, im September 1878. Sekretariat des Landesvereins für HSomöopathie. Haasenstein & Vogler. Lrste und aàlteste Aunoucen⸗Expedition Franui furt a. Mainm. Rechnungen zu Jedermanns Gebrauch in Achtel, Viertel u. Halben Bogen mit rother und blauer Liniatur sind vorräthig in der Druckerei ds. Bl. Filidlen in Darmstadt Vannheim, Carlsruhe, Stutt gart, Mürzpurg, Ulm. PFreiburg in Baden. Besorgen zu Originalpreise ohne alle Nebensosten: —XX Paohtungon, Vaoanzon- Angob Bubmisnionen, Lanf-& Verkaufe- Roiraths·Offertoꝛ Anzoigen. Disero?o Anzeig in alle Zeitungen der Wolt. ertrauen kann ein kranker 35 zu einer solchen Heilmethode haben, welche, wie Dr. Airy's Naturheilmethode, sich thatsächlich bewährt hat. Daß durch diese Me—⸗ hode Aukerst güustige, ja staunenerre⸗ zende Heilersoige erzielt wurden, be⸗ »isen die in dem reich iluslr. Buche: r. bisy's Nafurhoismethal e —... en e nal⸗Atteste, laut welchen selbst olche Kranke noch Heilung fanden, sur die Hilfe nicht mehr möglich chien. Es darf daher jeder Kranke ach dieser bewährten Methode um so mehr vertranensvol zuwenden, als die Leitung der Kur auf Wunsch durch dafür angestellte praktische Aerzte gratis erfolgt. Näheres darliber sindet man in dem vorzüglichen, 544 Seiten starken Werte: Dr. Airy!s Na⸗ turheilmethode, 100. Aufl, Ju⸗ bel⸗Aubgabe, Preis 1 Wark, Leipzig, Richter's Verlags⸗Anstalt, welche das Buch auf Wunsch gegen Einsendung von 10 Briefmarken à 106 Pf. bireet franco versendet. ua Brehms Miiierleben æit nstich uägearbeitetem und erieitertem Teæt und grostenthæils aeuon Abbi ldungen nach der Natur, umfaset in vier Abtheilungen eine RATA TRASια qaufs prœchtvoliste illustrirte und erscheint in IOs uchentliohen Lieferungen aum Preis von I Mare. ⸗ Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipziq. 8 Ancte AæFlauge Die Hauptblatter der Schweiz und Prankreichs dind von uns gepachtet nebmen Anzeigen mur ureln u nns. Stationsveklebzettel Erschienen find Band 128, 7 u. 9 3. durch jede Bucht. zu bezieh. bidigs bei F. X. Demetz. Druc und Veriag von F. X. Demeß in St. Ingbert. Siezu „Illustrirtes Sonntagsblatt“ Nr36.