Der St. Jugberter Auzeiger und das (S mal wöchentlichj m dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt. (Sonntags mit illustrirter Bei⸗ lage) erscheint wöchentlich vlermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag. Der Abonnementspreis betragt vierteljahrlis 1AG 40 B einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 60 , einschließlich 40 Zustell zebuhr. Auzeigen werden mit 10 J, von Ausmari mit 15 — fur die viergespaltene Zeile Blattschrist oder deren Raum, Neclamen mit 30 — pro Zeile berechnet. A 95. Dienstag den 17. Juni ig Deutsches Reich. Berlin, 14. Juni. In Bundesrathskreisen wird die An⸗ gabe, die Reichsregierung wolle die Doppe lwahrung einführen, be—⸗ sritten; doch wird im Bundesraih demnächst ein Antrag auf Ver— wehrung der Silbermünzen gestellt werden, da nach Ansicht mehrerer Regierungen nach Einziehung der Thaler ein großer Mangel an Silbermünzen sich herausstellen wird. Berhin, 14. Juni. Der „Reichsanzeiger“ veidffentlicht einen Erlaß des Kaisers und der Kaiser'n, welcher hervorhebt, wie die Begehung des 50jährigen Vermählungs-Jubiläums in ganz Deutschland und weit hinaus über dessen Grenzen zu Festtagen von allgemeiner Bedeutung sich gestaltet und mehr als je kandgegeber, von welcher Liebe und Anhänglichkeit das deutfche Volk für seinen Kaiser und dessen Haus erfüllt sei. Der Erlaß gedenkt des tiefen Eindrocks, welchen die beglückwünschenden Huldigungen in mannig⸗ fachster Form und die Begründung des über das gesammte Reich sich erstreckeenden Netzes von Stiftungen zu dauernden Zwecken der Humanität hervorgerufen, wodurch die mit besonderer Wärme von dem Kaiserpaar gehegten Wünsche ihre Erfüllung erhielien und allen Nahen wie Fernen für ihre Aufmerksamkeiten dankt. Der Reichskanzler ist beauftragt, diesen Erlaß sofort zu veröffentlichen. Berlhin. Während über den Spruch des neuen Kriegsge— richts in Sachen des „Großen Kurfürst“ nichts verlautet, wird jeßzt bekannt, wie das Erkenntniß des ersten Kriegsgerichts ausgefallen war. Von den drei unter Anklage Gestellten, dem Geschwaderchef Baisch, dem Grafen Monts und dem Deckoffigier Klausa, waren die beiden Erstgerannten freigesprochen und nur der Letziere zu einer mehrwöchentlichen Arreststrafe verurtheilt worden. Auf Grund eines Gutachtens, welches über dies Urtheil das Beneralauditoriat an den Kaiser abgab, erfolgte die Verwerfung des Erkenntnisses und die Einsetzung eines neuen, aus Officieren der Armee bestehenden seriegsgerichts. Das Generalauditoriat haite in seinem Gutachten aus gesprochen, daß- nach Laze der Dinge die Ertlassung der drei Angeklagten aus dem Dienst geboten sein würde. Das Verfassungsgesetz tüür Elsaß⸗Lothrin⸗ zen soll nach der Absicht der Reichsregierung am 1. August in eraft sreten. In Straßburg werden bereits die nöthigen Vorbe⸗ reitungen zum Empfang der neuen Behörden getroffen. Der Statt⸗ halier Feldmarschall v. Manteuffel wird in der Präfeltur Wohnung nehmen, in welcher der Kaiser zuletzt in Straßburg logict hai und auch in diesem Herbste wieder zu wohnen gedenkt. Für die Siß— ungen des erweiterten Landesausschusses wird die Mairie in Straß burg hergest UIt. Als sicher gilt, daß der Unterstaatssekretär Herzog als Staaissekreiär, der Reichstagsabgeordnete Generaladvokat v. Puttlammer als Unterstaatsselretär der Justiz nach Straßburg geht; zum Unterstaatssekretär für das Innere soll, wie verlautet, der im Reichskanzleramt für Eisaß Lothringen beschäft'gte Geheime Ober-⸗ Regierungsrath v. Pommer⸗Esche, der Schwager des Staatsminisiers Delbrück, ernannt werden. Der Reichslanzler wünscht, als weiteres Mitglied der in Straßburg zu etablirenden Regierung einen einge⸗ bornen Elsässer zu gewinnen. Wegen eines solchen Eintrit!s in die Regierung haben mit dem bekannten Apoiheker Klein in Straß⸗ burg, dem Vorsigenden des unterelsässischen Bezirkstages, Verhand⸗ lungen stattgefunden, die sich jedoch zerschlagen haben sollen, da Herr Klein nicht gewillt zu sein scheint, dem an ihn ergangenen Rufe Folge zu leisten. Mit der Einführung des neuen Verfassungs⸗ gesetzes in den Reichslanden wird auch ein großer Umschwung in den dortigen Preßverhältnissen eintreten. Wie wir hören, beab⸗ sichtigen die Protestler ein großes Blatt in Straßburg, die Aulo⸗ nomisten ein solches in Metz zu begründen. Man rechnet mit Be⸗ stimmtheit darauf, daß der Statthaller v. Manteuffel der Begrür⸗ dung eines Blattes, auch durch die Protestler und die Klerikalen gegenüber, keine Schwierigkeiten in den Weg legen wird. Ausland. Aus Petersburg wird jett verschiedenen Blätiern ge⸗ hrieben, der Czar habe die Reise nach Berlin aus Furcht vor den Nihilisten unterlassen, die Berliner Polizei sei den Vorbereitungen zu einem Attentat gegen ihn auf die Spur gekommen. Allem An— — schein nach haben wir es jedoch nur mit einer Conjunclur Solcher zu thun, welcher der officiosen Versicherung, daß er nur wegen der Erkrankung der Großfürstin Marie Paulowna sein Erscheinen zu dem Berliner Freudenfest abgesagt habe, nicht Glauben schenten wollen. Schwurgericht der Pfalz. Bei der am 16. d. Mis. (geslern) unter dem Vorfitze des k. Ap— pellationsgerichtsrathes Schuler begounenen Session des pfäl⸗ jischen Schwurgerichts pro U. Quarlal 1879 kommen folgende Fälle zur Aburtheilung: 1) Montag, den 16. Juni, Vormit⸗ taga 8 Uhr: Verhandlung gegen Aulon Wen zel, 20 Jahr alt von Ramstein, wegen Körperverletzung mil tödtlichem Ersolge. 2) Dienstag, den 17. Juni, Morgens 8 Uhr beginnend und am iolgenden Tage: Verhandlung gegen a) Anna Maria Ipser, 47 J. alt, von Donsieders wegen vorsätzlicher in betruͤgerischer Absicht derübter Inbrandsezung von Waaren und b) ihren Ehemann den Bildweber Johanues Kohlmayer, 51 J. alt, ebenfalls von Donsieders wegen Anstiftung zu diesem Verbrechen und Betrugsver⸗ suchs. 3) Donnerstag, den 18. Juni, Morgens 8 Uhr beginnend und den folgenden Tag: Verhandlung gegen Georg Paul Lein— zeber, 35 J. alt, Müller in Walsheim, Kanlons Landau, wegen Brandstiftung und Betrugs. 4) Samsiag, den 21. Juni, Morgens 3 Uhr: Verhandlung gegen Thomas Moriso, 42 J. alt, Winzer uind Adjunkt in Raaschbach, Kanlons Landau wegen vorsätzlicher Brandstiftung. 5) Montag, den 23. Juni, Vormittags 8 Uhr und den folgenden Tag: Verhandlung gegen Christian Thomann, pegen vorsaätzlicher Brandstiftung, vorsätzlicher Koͤrperderletzung und Bedrohung. 6) Mittwoch, den 25. Juͤm, Morgens 8 Uhr: Ver—⸗ jandlung gegen Jakob Schüler, 18 J. au, Schreinergeselle on Speyer wegen Mords. 7) Donnerstag, den 26. Juni, Morgens 3 Uhr: Verhandlung gegen Johann Balima nun, 26 J. alt, Maurer auf dem Weinbrunnerhof bei Otterberg, wegen Körperver⸗ etzung mit nachzefolgtem Tode (verübt au seiner Fran). 8) Freitag, deu 27. Juni, Morgens 8 ühr: Verhandlung gegen 3) Jakob denhart, 53J. alt, Bäcker von Edenkoben, wegen betrügerischen Bankerotts, und b) G⸗org Becker, 81 J. alt, Metzger von Ven⸗ ringen, zuletzt in Edenkoben, wegen Beihilfe hiezu. 9) Samstag, den 28. Juni, Morgens 9 Uhr, Verhandlung gegen Barbata Sprenger, 35 JJalt, ledige Tagnerin, von Lug bei Ann⸗ veiler, wegen Kindsmords. 10) Verhandlung gegen a) Peter dennel, 63 J. alt, Ackerer, und b)y dessen Ehefrau Philippine Forster, 59 J. alt, beide von Otterbach. wegen vorsäatzlicher Brandstiftung in gemeinsamer Ausführung, e) dessen Schwiegersohn Johannes Gehm, 34 J. alt, Diensilnecht in Otterbach, wegen Btandstiftung, und d) dessen Sohn Franz Kennel, ledig, 82 J. alt, wegen Beihilse zur Brandstifiung. Zweibrücken, 16. Juni. Verhandlang gegen Anton Wenzel, 20 Jahre alt, Tagner von Ramstein bei Landstuhl wegen Koörperverletzung mit tödtlichem Erfolge. Vertreter der nk. Staatsbehörde: Stactsanwali Petri, Vertheidiger: Anwalt Gebhard. Am Abend des 29. April abhin saß der Angeklagte nachdem er am Morgen desselben Tages der Ausloosung der Wehrpflichtigen in Homburg eigewohnt hatte. in der Hene'schen Wirthschaft zu Ramsiein in Gesellschaft nehrerer Kameraden. Der ledige Schustet Adam Fendler von Ramstein 'am um halb 10 Uhr ebenfalls dahin und gerieth hier mit dem Angeklagten in einen Wortstreit, der jedoch von keinerlei Bedeutung war. Als Feier⸗ abend geboten war, verließen sämmtliche Vurschen die Wirthschaft. Fendler trat in Begleitung eines gewissen Noll ebenfalls heraus und traf auf der Straße auf den Angeklagten und einen gewissen Peter Heinrich, welche Beide — nach Angabe des Noll —- mit offenen Messern daftanden und dem Fend⸗ ler mehrere Fußtritte versetzten. Dieser verhielt sich Anfangs vollständig ruhig, als ihm aber diese Behandlung zu bunt wurde, drehte er sich um und wollte gegen den Angeklagien stoßen, erhielt jedoch im selben Augenblick von demselben einen Stich in den Unlerleib, woraͤuf er davonlief, jedoch nach etwa 200 Schritten zusammenstürzie und noch in derselben Nacht, nachdem man ihn nach Hause gebracht hatte, verschied, bevor noch ärztliche Hilfe her⸗ beigeholt worden war. Der Stich war nach dem ärztlichen Sektionsbefunde ein absolut tödlicher. Der Angeilagte leugnete nicht, den tö dlichen Stich zeführt zu haben, will aber vorher von Fendler durch „Anrempeln? dazu zereizt worden sein. Weder Fendler noch der Angeklagte sollen erheblich be⸗ runken gewesen sein. Letzterer genoß bis jett einen recht guten Ruf. Ohne Annahme mildernder Umstände, ganz nach Antrag der k. Staatsbehoͤrde, von en Geschworenen fur schuldig eriläri, wurde der Angeklagte zu einer sechs