St. Ingberker Anzeiger. Dder St. Ingberter Auzeiger und das (2 mal wöchentlich/ mi dem Hauptölatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter VBei⸗ lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betragt vierteljährlich AA 40 A einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 60 , einschließlich 40 4 Zustellgebuhr. Anzeigen werden mit 10 4A, von Auswärts mit 15 A fur die viergespaltene Zeile Blattschrift oder deren Raum, Neclamen mit 80 pro Zeile berechnet. AM98. Sonntag den 22. Juni 158 Deutsches Reich. Berlin, 18. Juni. Der Reichstagspräsident v. Seydewitz hat an die abwesenden Reichstagsmitglieder schriftlich die dringende Aufforderung gerichtet, ihre Sitze im Reichssag schleunigst wieder einzunehmen, damit die Berathungen keine Stoͤrung erleiden, und aur in den dringendsten Füllen Urlaubsgesuche einzureichen. Berlin, 19. Juni. Die Interpellation Delbrücks und Benossen wegen Abänderung der Vünzgesetzgebung beantwortete Furst Bismarck entschieden dahin, daß die Frage weder im Bun⸗ desrath, noch im preußischen Ministerium angeregt worden sei. Die Sistirung der Silbervertdufe geschah um bessere Preise zu erwar⸗ len. Die Zweifel an der Stetigkeite er Gesetzgebung seien underechtigt. Berhin. Wie die officiöse „Prov.-Corr.“ sagt, wird der Zesetzentwurf über das Güteriarifwesen der Eisenbahnen, voraus ichtlich dem Reichstag in dieser Session noch vorgelegt werden. Berlin. Die Wuchercommission det Reichstags hat den Befetzentwurf, betreffend Ergänzungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, in solgender Fassung angenommen: „Artikel J. Hinter dem 8 802 werden folgende neue Para⸗ graphen eingeschaltet: 8 302a. Wer unler Ausbeulung der Nothlage, des Leicht⸗ sinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen für ein Darlehen oder im Falle der Stundung einer Geldforderung sich oder einem Drinen Bermönensvortheile versprechen oder gewaͤhren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreilen, daß nach den Umständen des Falls die Ueberschreitung in auffälligem Mißverhältnisse zu der Leistung steht, wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu 6Mo⸗ naten oder mit Geldstrafe bis zu 1300 Mt. bestraft. 8 302h. Wer sich oder einem Dritten die wucherlichen Ver⸗ moͤgensvorthe le (F a) verschleiert oder wechselmäßig oder unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Betheuerungen versprechen läßt, wird mit Ge⸗ färgniß bis zu einem Jabre oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Me. bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verluß der bürger— tichen Ehrenrechte erkannt werden. 8 3020. Dieselben Strafen treffen denjenigen, welcher mit denntniß des Sachverhalts eine Forderung der vorbezeichneten Art —AR Vermögensvortheile geltend macht. 8 302d. Wer den Wucher gewerbs⸗ oder gewohnheitsmaäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter 8 Monaten und zugleich mit Geldstrafe von 180 Mt. bis zu 6000 Mt. bestrast. Auch lann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Artilel I. Rr. 12 des 8 360 wird durch folgende Bestim mung ersetzt: Nr. 12. Wer als Pfandleiher oder Rücktaufshändler bei Autubung seines Gewerbes den darllber erlassenen Anoronungen zuwider handelt, insbesondere den für sie landesbesetzlich bestimmten oder in Ermangelung landesgesetzlicher Vorschriften von der Lan⸗ esregierung zu bestimmenden Zuisfuß überschreitet (der wird mit Heldstrafe bis 1350 Mk. oder mit Haft destraft). Die Tabakssteuer⸗Commission schloß heuie ihre aste Lfung und beauftragte eine besondere Commission wit der Redaltion ibrer Beschlüssfe. Die Commission hatte vorher noch den Untrag Richters angenommen, für den Fall der Ablehnung der Tabalsnachsteuer den inlandischen Tabql bis azu Anfang April 1881 leuerfrei zu lassen. der Ausdetnung der Fahrposigelegenheiten verweist das Ministerium darauf, daß die Orte mit stärlerem Verkehr in das Eisenbahnnetz aufgenommen sind und die übrigen Orte den für ihre Posteinricht⸗ uingen erwachsenden Kostenaufwand nicht zu decken vermögen. In iner Vereinbarung über die gegenseitige Giltigkeit der verschiedenen )eutschen Postwerthzeichen erblidt das Ministerium keine große Ver⸗ ehrserleichterung, da allerwärts Gelegenheit zum Bezuge der betr. Postmarken geboten ist, die hin und wieder vorlommende Ausgleich⸗ ung kleiner Geldbeträge aber durch Wechselstewpelmarken erfolgen oͤnne. Der Bitte um Ermäßigung der Kohlentarife für Trans- porte aus dem Saargebiet kann zur Zeit keine Folge gegeben werden. Den Beschwerden über die sog. Weinfabrikation wird voraussichtlich hurch den Vollzug des Nahrungsmittelgesetzes in genligender Weise abgeholfen werden. Auf die rechtzeitige Vorkehrung von Maßnahmen zegen das Auftreten der Reblaus wird die Regierung siets ein sorg⸗ ältiges Augenmerk richten. Wanderlager. Dem Wunsche wegen ingemessener Besteuerung des Geschäflbetriebes der Wanderlager vird durch den Vollzug des Gesetzes vom 10. Marz d. J. über —XXX verden. Bei den Berathungen über dieses Gesetz wurde anerkannt, saß alle Gewerbetreibende, welche in einer Gemeinde mit der Steuer ach Maßgabe desseiben Gesetzes angelegt werden, auch zu den da⸗ elbst zur Erhebung kommenden Gemeindeumlagen herangezogen verden können. Zolltarif und Tabakbesteuerung. Hinsichtiich dieser pichtigen Gegenstände wird auf die dem Reichstage zur Zeit vorlie⸗ zenden bezüglichen Gesetzentwürfe verwiesen, bei deren Vorberaihung die k. Staatsregierung demüht war, den heimischen Initeressen die nõglichste Berücksichtigung zu sichern. Malzaufschlag. In Anbetracht ser unter dem Rubrum „Malzaufschlag“ besprochenen Gegenstände, nebesondere hinfichtlich der Aufschlagsrückvergütung bei der Bieraus⸗ uhr, daun der Gssig⸗ und Hefe⸗Besteuerung sind Seitens der Inte⸗ essenten besondere Ankträge beim k. Staatsministerium der Finanzen ingebracht worden. Die Bescheidung dieser Anträge wird, insoweit ine ausdrückliche Eroöffnung neben den sonst getroffenen Einleitungen och veranlaßt erscheint, nach geschlossener Sachinstruction auf dem Wege besonderer Entschließung erfolgen. Lohrinden-Cultur. Wie —ACLLLOä hunlichste Vermehruug der Eichenschälwaldungen durch Erweiterung ind neue Anlagen solchet an ensprechenden Oertlichkeiten bereits eingeleitet; für die Pcivatwaldungen steht der Staatsregierung in rag licher Beziehung eine Biemfluffung in keiner Weise ꝛu. Hambach, 15. Juni. In das Haus des Oekonomen J. dahier schlich sich heute früh ein dagabundirender Bettler ein, )er sich auf einem nicht mehr ungewöhnlichen Wege fremdes Eigen⸗ hum anzueignen versuchte. Hierdei wurde er jedoch von dem wach⸗ samen Haushunde gehötig attaquitt und durch den Hauseigenthümer nach einer tüchtigen Tracht Prügel davongeiaat. Fur die Redaction verantwerilic· * Demeß. SEt. Petersburg. „Senden Sie für den Generat« Ud—⸗ utanten Sr. Majestäͤt des Kaisers von Rußland von Ihren weitberühmten Brustkaramels, dieselben scheinen in der That ein Wunder zu wirken und ⁊c. ꝛc.“ Die Brustlaramels Uaria Renno von Donat wer⸗ den gebraucht gegen Appetitlosigkeit, Magenschwäche, Alters schwäche, Schlaflosigkeit, Nervenschwäche, Asthmatische Leiden, Husten. Seiserkeit und Lungen⸗ schwind sucht. Ju unserer Stadt einzig und allein echt bei Herrn Jeaun Veters, St. Ingbert, Kohlenstraße Nr. 63iV. 1 »ter Carton kostei jin canz Deutschiaad nur 50 Pf. Ausland. London, 20. Juni. Oificielle Kapnachrichten melden den bdod des Prinzen LouisNapoleon (.Lulu“), welcher aachdem er bei einer Rekognoszirung vom Pferde geftürzt, von Zulu's aͤberrumpelt und getödtet wurde. (Der Veistorbene war als Sohu des Frauzosenkaisers Louis Napoleon und der Graäfin Eugenie von Theba geboren am 18. Marz 1856 und baue iomit ein Alier don eswos über 23 Jahren erreicht.) ermischtes. yDer Ministerialbescheid de⸗ Jahresberichtes der pfälzischen Handels- und Gewerbelammer pro 1377 ist eischienen. Bezüglich teachtenswerthe Notiz für Teitungsleser. Die außergewdhnliche Anziehungskraft des Berliner Tageblatt? velche demselben bis jetzt mehr als 76,000 Abonnenten zugeführt hat, ist vor⸗ iehmlich durch die besonderen Vorzüge begrundet, welche diesem Bliatt au igen und in Rachfolgendem näher präcisirt sind. Taglich zweimaliges Erscheinen als Morgen⸗ und Abendblatt, wovon detziteres bereits mit den Abendzügen befördert wird und womit den Abon- renten außerhalb Berlins sehr gedient ist. Zahlreiche Special⸗Telegramm