St. Ingberler Anzeiger. Der Et. Jugberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlich“ mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Bei⸗ lage) ericheint wöchentlich viermal: Dieustag, Donnerstag, Sanmstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betragt vierteljahrlich A 40 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 60 , einschließlich 40 Zustellgebuhr. Auzeigen werden mit 10 H, von Auswärts mit 15 B fur die viergespaltene Zeile Blattichrit oder deren Raum, Neclamen mit 30 vpro Zeile berechnet. M 18. Samstag den 31. Januar eine Branntweinsteuer im Betrage von 190 Millionen eingestellt werden kann. Berlin, 28. Jan. Dem Bundesrath ging ein Gesetzent⸗ wurf zu, betreffend das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangs⸗ pollsereckung in dieselben. Berlin. Wie die „Voss. Ztg.“ hört, exristirt jetzt eine Unteroffizierfrage, von der früher längere Zeit die Rede war, nicht nehr. Die Zahl der Berufs-Unteroffiziere wie der Capitulanten zat sich wesentlich vermehrt und auch die Anmeldungen von jungen Leuten bei den Unteroffiziersschulen sind sehr zahlreich. (Früher war das anders; freilich, da war in anderen Berufsarten mehr zu verdienen.) Dem deutschen Kronprinzen dessen Abreise nach Pegli in Italien am Mittwoch erfolgte, sind, wie das Berl. Tagebl. hört, für den Sicherheitsdienst von der politischen Polizei ein Hauptmann und wei Wachtmeister beigegeben worden. Für die erste Reise des Kron⸗ drinzen nach Pegli und den Aufenthalt daselbst sind, soweit be⸗ annt geworden, diesseits keine derartigen polizeilichen Vorkehrungen gewesen. Durch kaiserl. Verordnung ist der Reichstag zum 12. Fe⸗ zruar einberufen. Nach dem Etat des Reichsschatzamts kommen an Ueber— veisungen aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer an die Bundesstaaten zur Vertheilung 40,624,500 Mark. Die Zollein— iahme beträgt 166,851,000 Mark, die Tabaksteuereinnahme 369,000 M., die Zoll- und Tabaksteueraversen 3,404,500 M., zusammen 170,624,600 Mk. Auf Vreußen kommen von den leberweisungen 24,475,480 Mt. Das preußische Abgeordnetenhaus nahm bei der weiten Lesung des Feld- und Forstpolizeigesetzes den famosen „Beeren⸗ und Pilzparagraphen“ nach dem Amendement von Cunyꝰs an, wonach strafbar ist wer einer Polizeiverordnung zuwider oder gegen ein Verbot des Waldeigenthümers Kräuter, Beeren und Pilze sammelt, mit dem Zusatze, daß das Sammeln nur da, wo hasselbe nicht auf einer Berechtigung oder auf dem Herkommen be— uht. verboten werden kann, sowie mit einem Zusatzantrag Leon— jardts, wonach die Verfolgung nur auf Autrag eintritt. Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf, beireffend die Anzʒeige der in Fabriken und ähnlichen Betrieben vorgekommenen Unfälle, zugegangen, wonach ein Unfall, durch den ein Mensch getödtet oder zurch einen Theil der Maschinen u. s. w. derartig verletzt worden st, daß er die Arbeit verlassen muß und dieselbe den folgenden Tag nicht wieder ausnehmen kann, bei der Ortspolizeibehörde und den zuständigen Aufsichtsbeamten schriftlich anzuzeigen ist. Unfälle, bei denen ein Mensch getödtet ist oder eine in der Fabrik beschäf⸗ igte Person eine schwere Verletzung erlitten hat, so wie Unfälle, )eren Hergang, auf eine fortdauernde, durch mangelhafte Betriebs— tnrichtungen bedingte Gefahr schließen laßi, sind, so fern nicht chon auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften eine auf Ursache, dergang und Folgen derselben sich erstreckende amtliche Untersuchung tattfindet, einer solchen durch die Ortspolizeibehörde zu unterziehen. Diese Vorschrift ist auch anwendbar auf Vorfälle in Steinbrüchen, hräbereien, bei solchen nicht unter den Begriff „Fabrik“ fallenden Zetrieben, wo Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wasser, vas, heiße Luft) bewegte Triebwerke verwendet werden; ferner bei hüttenwerken, Bauhöfen, Werften, Bauten. Auf Unfälle in Berg⸗ verken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unterirdisch betriebenen Zrüchen und Gruben finden die Vorschriften dieses Gesetzes nur Anwendung, wenn diese Anlagen nicht unter der Aufsicht der Berg⸗ hehörden stehen. Diese Unterlassung der Anzeige wird mit Geld— huße bis zu 150 M. oder Gefangnißstrafe bis vier Wochen bestraft. Dresden. Nach einer Meldung aus Prag dürfte Kronpring Redof von Oesterreich demnächst den Dresdener Hof besuchen, angeblich zum Zweck seiner Verlobung. Ausland. London. Nach einer Meldung aus Calcutta besuchte Henerals Roberts am 26. d. Lataband und gab den Beiehl, alle nalischen Posten mit Lebelsmitteln und Munition für einen Mo— 1880. Deutsches Neich. München, 28. Jan. Die Abgeordneten Kuby und Ge— nossen haben einen Initiativantrag gestellt, den Art. ö des pfäl—⸗ ischen Notariatsgesetzes vom 25. Ventoss XI. (16. März 1803) vetreffend. München, 29. Jan. Die Regierung hat der Abgeord⸗ netenkammer einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch welchen die Ve— timmung über das Spielen in auswärtigen Lotterieen ergänzt werden soll. Die Abgeordnetenkammer hat in der Sitzung vom Mitt⸗ voch den Gesetzentwurf betr. Abänderung einiger Bestimmungen, in den Gesetzen über die Einkommen-, Kapitalrenten? und Ge— verbesteuer nach den Ausschnßanträgen einstimmig mit 137 Stim⸗ nen angenommen. Der Artikel 5 des Einkommensteuergesetzes vom 31. Mai 1856 erhält demnach folgende Fassung. Die Einkom— nensteuer wird angelegt: I) in der ersten Äbtheilung nach vier Abstufungen mit 60 Pf., d Pf.. 1Mk. 35 Pf. und IMt. 80 pf. Min der zweiten Abtheilung nach folgenden bestimmten aussensätzen: —W 2 über 3 3 3 Einkommen Steuerbetrag . bis zu 350 Mk. Mt. 90 Pf. 350 bis 500 Mt. Mk. 80 Pf. 500, 6530 Mk. Mk. 70 Pf. 6508, 850 Mk. Mtk. 60 Ppe. 830, 1000 Mt. Mk. 50 Pr 1000, 1200 Mt. Mk. 40* 1200, 1400 Mt. Mk. 308 1400, 1700 Mt. Mtk. — 9. 1700, 2050 Mt. Mk. 60 95. 2050, 2400 Mt. Mt. 20 5*5 2400, 2750 Mk.. 6 Mt. 80 2750, 3100 Mt. .. 28 Mt. 40* 3100, 3450 Mt... 27 Mk. — — 3450, 1250 Mk. .. 36 Mt. — 4250, 5100 Mt. .. 45 Mk. — 5100, 8000 Mt. .. 54 Mk. — ** 7 66000, 7000 Mt. .. 63 Mt. — pf. 838 7000, 8500 Mk. . 81Mk. — Pf. 19 8500, 10200 Mk. . 100 Mi. — Pf. 20, 10200, 12000 Mt. .. 112 Mi. — Pf. o sofort in der Weise, daß jede weiteren 1800 Mö eine wei— eGlasse mit einer Sieuerdermehrung von je 18 Mt. bilden. 3) in der dritten Abtheilung nach einem festen Procentmaße der Art, daß jeweilig die ersien 1020 Mk. des belt. Einkom— aeus mit 37pCt. (1 pf. von je 3 Mt.), die nächsten 510 Mk. ut 28 pCt. (2 Pf. von je 3 Mt.) und ieder weitere Betraq mi vist. besteunert wird. (Die Bilanzirung des Budgets.) Dem „Fränk. Corr.“ vnd aus München geschrieben: Bis auf einige unbedeulende rente, welche zur Zeit um deßwillen ausgesetzt bleiben mußten, weil die Einstellung der Ziffern bedingenden Thatsachen noch nicht »agsam feststehen, hat der Finanzausschuß der Abgeordnetenkam⸗ nunmehr seine Aufgabe erledigt. Unerledigt ist noch der Etat Reichsreservefonds und der damit in Zusammenhang stehende chuß für die Pfälzer Bahnen, sodann der Ansatz für die einzu⸗ hrende Branntweinsteuer. Nach dem Betriebsergebnisse der Pfäl⸗ x Bahnen im letzten Halbjahre ist so viel gewiß, daß die von Regierung in das Budget eingestellte Summe um beinahe u.00. M. gemindert werden kann. Die Einstellung des An⸗ wes für die Branntweinsteuer hängt von der Erledigung des be—⸗ nenden Gesetzentwurfes ab, welcher bekanntlich an einen beson⸗ cen Ausschuß verwiesen ist; die Aussichten auf das Zustande⸗ anmen dieses Gesetzes haben sich in den letzten Tagen gebessert. das Ergebniß der Beschlüsse des Finanzausschusses und bezw. der ommer in Bezug auf das Budget kann dahin zusammengefaßt erden, daß durch dieselben das Deficit um mehr als 4 Millionen mndert wird und daß demnach die Bilanzirung möglich ist, wenn