Sl. Ingberler Anzeiger. —e2— Der Et. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlich, mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt. (Sonntags mit illustrirter VBei⸗ lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Dounersktag, Samssstag und Sountag. Der Abonnementsvreis beträgt viertellährlich A f0 A einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.46 60 H, einichließlich 40 ß Zustellgebüuhr. Auzeigen werden mit 10 Z, von Auswärts mit 15 — fur die viergespaltene Zeile Blattischriit oder deren Raum, NReclamen mit 30 — pro Reile berechnet. — — ——— — 4 51. Dienstag den 30. März 180. Deutsches Neich. Der „Pf. K.“ schreibt aus München: Die weitere Minister⸗ inderungen betreffenden Gerüchte „waren“, wie uns versichert wird, nicht unbegründet. Die desfallsigen Differenzen sind aber nunmehr veseitigt. Im Reichsjustizamte nehmen die Arbeiten zum Enlwurf eines neuen Actiengesetzes ihren Fortgang. Bei diesen Vorarbeiten wird das Hauptaugenmerk auf den vielfach hervorgetretenen Mißstand ge— richtet, daß diejenigen Personen, welche das Actienunternehmen zu— erst gegründet und die Entwickelnng desselben leiten, also die soge— nannten Gründer, sich hauptsächlich von dem Motiv der Sicherung des eigenen Gründerlohnes und der Abwendung jeder ferneren Ver— intwortlichkeit, nicht aber von der Ueberzeugung und Absicht, einem destehenden dauernden Verkehrsbedürfniß entgegen zu kommen, leiten assen. So ist man im Reichsjustizamte insbesondere auf Maß— tegeln gegen sämmtliche Gründergewinne bedacht, worüber bereits erschiedene Vorschläge gemacht sind. Zunächst sind als Vorarbeiten im Reichsjustizamte in Angriff genommen worden: Eine Sammlung des statistischen Materials, eine Darstellung der ausländischen Actien— zesetzgebung, zeine Zusammenstellung der amtlichen Vorschläge und Vegenvorschläge und eine Uebersicht der bezüglichen Rechtfprechung er deutschen Gerichtshöfe und zwar im Gebiete des Civil- und Strafrechts. Von unterrichteten Stellen blieb die Nachricht bisher noch un— vidersprochen, daß Fürst Hohenlohe nach Ablauf seines Interimisti— ums definitiv die Leitung des Staatssekretariats des Auswärtigen ibernehmen und nach Paris nicht mehr zurückkehren werde. Herr . Radowitz würde, nachdem er mehrere Monate der Botschaft in Baris vorgestanden, zum Botschafter in Konstantinopel ernannt verden, und Graf Hatzfeldt, ein ausgezeichneter Kenuer der fran⸗ ösischen Verhältnisse, als Botschafter nach Paris gehen. Ausland. Der französische, Moniteur“ sagt: Wenn die dem Cabinet »ezüglich der Jesuiten zugeschriebenen Absichten sich verwirklichen, vird der Senat, den man beleidigt, indem man seinen Willen gnorirt, sofort beim Wiederzusammentritt der Kammern die Re⸗ nierung interpelliren. Die „France“ behauptet, die von den Decreten der franzö⸗ ischen Regierung betroffenen Congregationen würden alle gericht⸗ ichen Instanzen erschöpfen; die Directoren der bedrohten Congre—⸗ jationen hätten gemeinsam Vertheidigungsmaßregeln beschlossen. In Petersburg wurde einmal wieder eine geheime (nihi⸗ istische) Druckerei entdeckt; dabei wurden 16 Personen, sämmtlich Setzer und dem Arbeiterstand angehörig, verhaftet. Ein Telegramm des „Boston Advertiser“ aus Washington neldet, es sei gewiß, daß General Grant von seiner dritten Prä⸗ identschafts-Candidatur zurücktreten werde. Die Nachricht bedarf, oweit man über diese Angelegenheit hier unterichtet ist, der Be— titigung. Das sogenannte „Anti-Thirdtern-Committeo“* hat eine jdationalconvention der die dritte Präsidentschaft Grants bekämpfen⸗ den Republikaner auf den 6. Mai nach St. Louis einberufen. anweisung zur Erhebung. Der Meisibetrag einer Postanweisung zeträgt wie bisher 50 Dollars. Aus verschiedenen Theilen der Pfalz wurden in den letzten Tagen Waldbrände gemeldet, so aus Neupfotz, Bellheim, Lambs⸗ jeim, Irheim und Mittelbach. Einfluß der Waldungen auf die Negenmenge und die Luft⸗ euchtigkeit. Nachdem bereits festgestellt ist, daß die Regenmenge iber Laubwaldungen größer ist als in baumlosen Gegenden L. rautrat (Comptes rendus, 1876 t.) 83 p 514) nun auch ge⸗ eigt, daß die Fichten den Wasserdampf der Luft noch stärker con⸗ ensiren als Laubbäume. So betrug z. B. die Regenmenge vom zuni 1875 bis Juli 1876 über einen Fichtenwalde 841 mm in 300 mw eEntfernung von demselben über einer Saudfläche dagegen iur 758 mmm. Von dieser Regenmenge erhält der Boden der Waldungen nur 472 mm, so daß also 879 mm. oder 483 Proc. des Regens von den Bäumen zurückgehalten wird. Wegen der rößern wasserhaltenden Kraft des Waldbodens und der schuͤtzenden Moosdecke wird trotzdem der Waldboden mehr Wasser enthalten ils der nicht mit Bäaumen bestandene. Hygrometrische Messungen, ergaben ferner, daß der Feuchtigkeitsgehall der Luft im Fichlen- valde 20 Proc. höher ist als der erwaͤhnten Sandfläche. F Das ftändige protestant. Vikariat Ens heim wurde dem derzeitigen Privatvikare bei Pfarrer Wischan in Weingarten Dtto März von Kaiserslautern überlrageu. f In Friesenheim possiete kürzlich ein Seitenstück zu dem im Bette gefundenen Kalbe in Kaiserslautern. Ein Schlau⸗ herger hatte eine Gans in seinen Hof gelockt und dort meuchlings abgethan. Zwei Schulbuben hatten das Attentat mit angesehen ind verriethen es der Nachbarschaft. Es erfolgte hierauf eine Haussuchung, und die gemeuchelte Gans wurde in dem gleichen Versteck wie das Kaiserslauterer Kalb gefunden. (N. d. F. T.) F Auf dem Bahnhose Maikammer⸗Kirrweiler wurde am 25. März ein 11-jähriger Knabe, der beim Wagenschieben be⸗ hilflich war, uͤberfahren, der Kopf wurde ihm buchstäblich zermalmt. Mit der Aufstellung des Denkmals für die im Jahre 1848 zei Rinnthal Gefallenen soll nun in Bälde begonnen werden. Zur Bestreitung der Fundamentirungskosten fehlt 3war noch eine Sdumme von etwa 150 M., an deren Beschaffung indessen nicht u zweifeln ist. Das Denkmal selbst, eine trauernde Germania, st schon seit längerer Zeit fertig gestellt. Es ist beabsichtigt, mit der Einweihung des Denkmals eine entsprechende Feierlichkeit zu erbinden. FIn Schaidt feiern am 18. April zwei zu gleicher Stunde geborene Manner, Johannes Striepf und Johannes scert, ihren 88. Geburtstag. Beide sind noch rüstige Leute. FLudwigshafen, 23. März. Die ordentliche General- Versammlung der pfälzischen Bahnen findet am 30. ÄÜpril statt. In derselben wird u. A. der Antrag gestellt werden, die Direction ur Aufbringuug eines Kapitals von 43300,000 M. zum Bau einer Eisenbahn von Kaiserslautern nach Lauterecken zu er— nächtigen. F Nachdem vor einigen Tagen in Ludwigshafen ein ediges Frauenzimmer unter Umstünden gestorben ist, welche ein Verbrechen voraussetzen ließen, das nach 88 218 -220 des Straf⸗ zesetzbuches für das Deutsche Reich mit Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann, ist eine bezügliche Untersuchung ein⸗ zeleitet und in Folge derselben eine Hebamme von Ludwigshafen verhaftet und in das Landgerichtsgefängniß nach Frankenthal abgeführt worden. Das Münchener Hofbräuhaus hat in Straßburg das unter dem Namen „Münchener Kind'l“ bekannte bayerische Vierlocal um den enormen Preis von 160,000 M. kaäuflich erworben und wird in demselben eine Filiale errichten. F Wenn das vffentliche Schuldenmachen ein Zeichen virthschaftlicher Regsamkeit ist, dann ist solche den baveri] ch en Tommunen, und zwar den Stadt und Landgemeinden, nicht ab— usprechen; denn der Schuldenstand derselben steigt in mehr als irithmetischer Proportion. Nach der in der letzten Rummer des Amtsblattes des Ministeriums des Innern veröffentlichten Ueber— Vermischtes. *St. Ingbert. Wie uns mitgetheilt wird, beruht die in Nr. 34 des „Anz.“ enthaltene Notiz, daß die Bierbacher Ge⸗ neinderathswahl ein weiteres Nachspiel erlebe, indem gegen mehrere Zersonen der Verdacht des Meineides vorliege und darum gegen sie Untersuchung eingeleitet sei, auf einem Irrthum. Wir stehen nicht in, dieses nachträglich berichtigend zu bemerken. fReichsgerichts-Entscheidung. Kauft Jemand eine Waare unter der Vorspielung der sofortigen Baarzahlung des Kaufpreises, hatsachlich aber in der Absicht der rechtswidrigen Zueignung der⸗ elben, und entfernt er sich sodann mit der ihm vom Verlkäufer ibergebenen Waare ohne den Kaufpreis zu entrichten, so ist er nach inem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 5. Januar 1880 wegen Diebstahls zu bestrafen. F Vom 1. April ab kommt für Postanweisungen nach den Kereinigten Staaten von Amerika an Gebühr der Satz von 20 Pf. für je 20 Mlk. mindestens jedoch 40 Pf. für jede Post⸗