St. Ingberler AAnzeiger. Der St. Ingberter Auzeiger und das (2 mal wöchentlich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt. (Sonntags mit illustrirter Bei⸗ lage) ericheint wochentlich viermal: Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementsvreis beträgt vierteljahrlich 1AM 40 Z einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 A6 60 —, einschließlich 40 4 Zustellgebuhr. Anzeigen werden mit 10 —, von Auswärts mit 15 für die viergespaltene Zeile Blattschrist oder deren Raum, Reclamen mit 30 4 pro Zeile berechnet. M 190. Sonntag, den 28. November 1880. — — Deutsches Reich. Das General-Komite des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern, berieth über den Entwurf einer Instruktion zum Voll— zuge des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Das Komite begutachtete wesentliche Abänder— ungen des Entwurfes. So soll z. B. die Anordnung und Durch—⸗ führung der gesetzlichen Schutzmaßregeln den Ortspolizei-Beboͤcrden zugewiesen werden. Der Steuergesetz⸗ Ausschuß der bayerischen Abgeordnetenkam⸗ mer hat am 25. ds. von den neulich erwähnten Modifikations-Anträgen zu Art. 2 des Gesetz-Entwurfes über die Kapitalrentensteuer einen modifizirten Antrag des Abgeordneten Walter angenommen wonach die Kapitalrentensteuer in folgender Weise anzulegen ist: mit 1* Prozent bei einer Jahresrente von über 40 bis 300 M.; mit 2 Prozent von über 300 bis 600 M.; mit 2 Prozent von über 600 bis 1000 M.; mit 3 Prozent von über 1000 bis 3000 M. und mit 32 Prozent bei einer Jahresrente von über's000 M. Aus der weiteren Berathung ist noch hervorzuheben, daß der zweite Absatz des Art. 9, welcher lautete: „Bayerische Staatsangehörige welche, ohne einen Wohnsitz in Bayern zu haben, sich dauernd im Ausland aufhalten, sind der Kapitalrentensteuer nicht unterworfen“, gestrichen wurde. Bekanntlich hat die Thronrede bei Eröffnung des preußischen Abgeordnetenhauses die frohe Botschaft verkündet, daß dem Lande aus den Ueberschüssen der Einnahmen ein Steuernachlaß von 14 Millionen zu Theil werden sollte. Der hinkende Bote kam aber sosort nach, indem für die Beseitigung des Nothstandes in Ober— schlesien 30 Millionen gefordert wurden, welche durch ein Anlehen zu decken sein würde. Jetzt verlautet in Abgeordnetenkreisen gar noch, daß die Matrikularbeiträge für das kmmende Jahr um 13 -15 Millionen erhöht werden müßten. Für den Steuererlaß bliebe dann nichts mehr übrig, es sei denn, daß man die Mehrforderung an Matrikularbeiträgen auch noch durch eine Anleihe decken will, was jedenfalls eine höchst merkwürdige Finanzwirthschaft wäre. Der „Reichsanzeiger“ meldet unterm 25. Nov.: Die Genesung des Kaisers schreitet fort, jedoch kann er das Zimmer noch nichs oerlassen. Die „Elsaß⸗Lothr. Zeitung“ meldet amtlich, daß auf Grund taiserlicher Ermächtzgung der Statthalter eine Kommission eingesetzt hat zur Prüfung der Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, welche von den Befugnissen, die Art. 2 des Friedensvertrages oder Art. 1 der Zusatzkonvention vom 11. Dezember 1871 einräumte, Hebrauch gemacht oder Elsaßz⸗Lothringen bis zum 28. Januar 1873* ohne vorherige Optionserklärung verlassen und seitdem die deuische Staatsangehörigkeit weder ausdrücklich noch durch Stellung zur Militärpflicht anerkannt haben. Vorsitzender der Kommission, deren Anträge dem Statthalter zur Entscheidung zu unterbreiten iind, ist Unterstaatssekretär v. Puitkamer, Beisitzende die Ministerial— cäthe Dursy, Hoseus, v. d. Goltz, Staatsrath Klein, Architekt E. Petiti sen. Die Waldecker halten es nicht länger aus: ihr Vaterland muß größer sein. Der Vorsitzende des waldeckschen Landtags hat dem preußischen Abgeordnetenhause eine Denkschrift übermittelt, worin geradezu die Annexion des Ländchens als das Ziel der leb⸗ haftesten Sehnsucht des gesammten waldedc'schen Volks, als wahre Erlösung aus den gegenwärtig ganz unleidlichen Verhältnissen ge— priesen wird. Ausland. In dem am Donnerstag Statt gehabten euglischen Ka⸗ binets rath wurde beschlossen, der Dezembersession des Parlaments keine Zwangsmaßregeln für Irland vorzuschlagen, da eine Noth— wendigkeit dazu nicht vorliege. Nach Zusammentritt des Parlaments beabsichtigt die Regierung, die irische Bodenreformbill einzubringen. Der erst vor einigen Tagen in Petersburg angekommene bayerische Gesandte v. Rudhart hatte am 24. Nov. einen heftigen Congestionsanfall, welcher einen Gehirnschlag befürchten ließ; sein Befinden hat sich jedoch wieder wesentlich gebessert. Ein Telegramm der „Polit. Korresp.“ aus Cettinje vom 25. Nov. meldet: Die Zusammenkunft von Bedri Bey und Matta⸗ q novic in Kunja hat heute stattgefunden. Die Türken forderten, der Einmarsch der Montenegriner in Dulcigno solle morgen Mittag stattfinden und die versiegelten Häuser seien unberührt zu lassen. Beide Forderungen wurden angenommen. Die Unierzeichnung der Militär-Konvention erfolgte heute. Vermischtes. * St. Ingbert. Die Petition der hiesigen Hauseigen⸗ khümer an die Abgeordnetenkammer, betreffend Aenderung des Haus⸗ steuer⸗ Modus, ist identisch mit jener von Augsburg und Kaiserslautern und lautet wie folgt: Hohe Kammer der Abgeordneten! Die ehrerbietigst unterzeichneten Haus⸗ besitzer St. Ingberts erlauben sich, einer hohen Kammer der Äbgeordneten bei Belegenheit der Berathung über die Steuer⸗Reformen zum Zwecke der Er⸗ zielung einer gerechten Besteuerung der Reinerträgnisse aus Hausmiethen ꝛc. mehrere nicht unbedeutende Gründe in Nachstehendem näher zu entwickeln und vorzutragen: Die Haussteuer wird von der Roheinnahme aus der Miethe erhoben und also auch berechnet für Beträge, die ein Einkommen des Haus⸗ besitzers nicht bilden, wie z. B. Kosten der Hausunterhaltung, Wiederherstellung abgenützter Wohnungsräume, Assekuranz, Auslagen für häufig? und oft kosi— spielige polizeiliche Anordnungen, Reinigungsarbeiten, endlich Miethentgang in Folge von unvermietheten Räumen und insolventen Miethern u. s. w. Durch die ohnehin sehr hoch gegriffene Steuerquote der Roheinnahme wird hiebei diejenige des Reineinlommens außerordentlich erhöht. Die auf den Häusern ruhenden Hypotheken werden nicht nur von dem Inhaber versteuert, sondern auch noch von dem Hausbesitzer, der doch um den Betrag der betreffenden Dypothekzinsen weniger Einkommen hat. Es ergibt sich deßhalb regelmäßig, daß nicht sehr hoch verschuldete Hausbesitzer viers und mehrmal so viel von hrem Reineinkommen Steuer bezahlen müssen, als Besitzer anderer fundirter Einkommen, wobei der Fall der horrenden Hinterziehung der Kapitalsteuer von Seite des mobilen Kapitales noch gar nicht berückfichtigt ist. Auf Grund und proportional dieser äußerst unbilligen Veranlagung werden vom Haus⸗ besitzer auch noch die Kreis⸗ und Gemeinde⸗Umlagen erhoben, so daß die Wirkung dieser Besteuerung eine den Werth der Immobilien außer ordentlich zerstörende ist Der Fall einer starken Erhöhung aller Steuern in Folge größerer Nationalunglücke läme einer völligen Zerstörung des Vermögens sehr pieler Hausbesitzer gleich. Wir erlauben uns weiter darauf aufmerksam zu machen, daß der Werth der Häuser im Jahre 1878 durch die damals be⸗ chlossene exorbitante Besitzwechsel⸗Gebühr schon wesentlich erniedrigt wurde. Die bei der letzten Haussteuer-Revision vorgenommene Abänderung der alten Besteuerung hit eine weitere Schädigung verursacht, so daß der Besit eines Hauses sehr häufig statt Rente nur Vermögensverlust verursacht. Endlich erlauben wir uns noch, darauf hinzuweisen, daß durch diese exorbitante Be⸗ lastung der Hausmiethe-Reinerträgnisse auch die natürliche Entwickelung des Häuserbaues gehindert und damit eine große Schädigung aller Gewerbe, ins⸗ besondere der Baugewerbe, bewirkt wird. Es wird also in unserer arbeits⸗ losen Zeit die Arbeitslosigkeit künstlich vermehrt. Das Kapital wählt nämlich lieber die Form der mobilen Werthe, in der es sich leicht selbst der einfachen Besteuerung entziehen kann, während es in der Anlage eines Hauses einer unerträglichen Belastung unterliegt. Die ergebenst unterzeichneten Hausbesitzer stellen nun im Hinblicke auf das Vorgetragene die geziemende Bitte: Eine hohe Kammer wolle bei der Berathung der Steuerreform darauf hinwirken, 1) daß bei der Berechnung der Haussteuer von der Roheinnahme der Miethen ein billiger Prozentsatz für die oben erwähnten Ausfälle außer Ansaz bleibe, 2) daß diejenige Steuerquote, die der Hausrente enispricht, welche an den dypothekeninhaber bezahlt wird, an der Steuer des Hausbesitzers in Abzug gebracht werden kann. Einer gütigen Würdigung vertrauend, empfehlen sich hochachtungsvollst einer hohen Kammer ergebenste (olgen die Unterschriften).“ * Wir machen darauf aufmerksam, daß vom 1. Dezember nächsthin ab diehiesige Eisenbahnstation auch für den Privat-Depeschen-Verkehr eröffnet ist. F (GPatent⸗Anmeldung.) 37,059 Karl Schmidt Zwe i—⸗ brücken. Kartoffel⸗-Sortirchlinder. In Kaiserslautern feierte am 25. 28. das Ehepaar Entzer seine goldene und dessen Sohn am gleichen Tage seine sil⸗ berne Hochzeit. Die Verhandlungen des Stadtraihes von Dürkheim nit einer französischen Gründer⸗Gesellschaft bezüglich der Erwerbung des dortigen Bades haben sich, wie man der „Pf. 3.“ mittheilt, „ollständig zerschlagen. An das Zustandekommen dieses Geschäftes hatte man in Dürkheim große Hoffnungen geknüpft. — Eine Merkwürdigkeit der internationalen Ausstellung zu Sidney war ein aus Papiermasse hergestelltes und mit demselben Stoff gänzlich möblirtes Haus von Stockhohe. Allerdings war das Gerüst desselben aus Holz gezimmert, die Außenwände dagegen bestanden aus Steinpappe (Cartonpierre) und waren durch Fül⸗ lungen mit Papierspähnen von den inneren Wänden getrennt. Diese eigien die reizendsten Arabesken und Stukkaturnachahmungen in charfen Reliefs und waren entsprechend bemalt. Thüren, Fenster⸗