war derselbe beim Kegeln gewesen, hatte sich gegen 7 Uhr in sein Häuschen begeben und sich von dort nach kurzem Aufenthalte wieder entfernt, um vor— erst ins Wirthshaus und von da nach Bundenbach zu gehen, —von wo er erss am andern Morgen zurückkehrte. Kaum aber hatte er sich aus Winterbach entfernt, es war nach 8 Uhr, als man in dem Häuschen Feuer bemerkte Die Hausthüre war verschlossen, man mußte deßhalb mittelst einer Leiter einsteigen und dann von innen dieselbe öffnen. Der Brand war bald gelöscht; aber der schon vorher bei den Löschenden aufkeimende Verdacht wurde dadurch aufs Stärkste unterstüßtt, daß man sowohl unten in der Nebenkammer als auch oben auf dem Speicher je eine Brandstelle und Ueberreste von leichtbrennbaren Gegenständen vorfand. Zudem wurden Petroleumspuren und auch noch Ge— fäße mit Petroleum entdeckt. Auf erfolgte Anzeige wurde der Angeklagte in Untersuchung genommen und verhaftet. Anfangs leugnete derselbe. Später gestand er zu, den Brand gelegt zu haben. Heute nimmt er nun wieder sein Geständniß zurück und stellt auf, er zweifele zwar keinen Augenblick daran daß er den Brand veranlaßt habe, aber es sei dies nicht vorsätzlich geschehen, sondern es müsse eben in der Zeit, als er sich zum Umkleiden in seiner Be— hausung befunden habe, ein Funken aus seiner Pfeife in das dort immer lie— jende Gerümpel und Stroh gefallen sein und dies entzündet haben. Der Petroleumgeruch an manchen Gegenständen erkläre sich daraus, daß dort Theile seines Webstuhls, den er immer mit Petroleum gereinigt habe, gelagert ge— wesen seien und die Gefäße mit Petroleum stünden immer an jenem Platze Das frühere Geständniß habe er nur deßhalb abgelegt, weil ihm ein Gendarm mitgetheilt habe, wenn er eingestehe, werde er noch im September abgeurtheilt, während er, wenn er leugne, möglicherweise noch bis März 1881 in Unter⸗ juchungshaft fitzen müsse. Um dies zu vermeiden, habe er ein Geständniß ab— gelegt, ohne sich bewußt zu sein, daß er damit ein so schweres Verbrechen eingeftehe. In heutiger Verhandlung besteht der Angeklagte auf der Revocation seines Geständnisses, weßhalb eine eingehendere Beweisaufnahme nothwendig wird und die Sitzung über Mittag ausgesetzt werden muß. Die k. Staats—⸗ behörde hielt die Anklage in allen Punkten aufrecht, da ja auch abgesehen von dem Geständnisse des Angeklagten eine Reihe anderer Indicien mit Nothwen⸗ digkeit einen Rezeß auf die Schuld des Angeklagten zulassen. Demgegenüber stellt die Verth idigung auf, daß die Möglichkeit durchaus nicht ausgeschlossen sei, daß der Augeklagte h eute die Wahrheit sage und daß auch alle In— dicien diel eher auf eine fahrlässige, als auf eine vorsätzliche Hand⸗ ung schließen ließen, weßhalb die auf fahrlässige Brandstiftung gerichtete Fragt allerdings zu bejehen sei. Die Geschworenen erklärten aber, entsprechend dem Antrage der k. Staatsbehörde den Angetlagten für überführt des Ver— brechens der Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden Ge— bäudes, in idealer Konkurrenz mit dem Verbrechen der betrügerischen Inbrand⸗ setzung einer gegen Feuersgesahr versicherten Sache, nahmen jedoch bei letz⸗ lerem Verbrechen mildernde Umstände an. Der Gerichtshof fällte hierauf das Urtheil, welches auf Z Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre lautete. 8. Dez. Nachmittagssitzung. Verhandlung gegen Leonhard Beck, 49 Jahre alt, Winzer von Gimmeldingen, wegen Verbrechens wider diee Sittlchkeit. Vertreter der k. Staatsbehörde: Staatsanwalt Vetri. Vertheidiger: Rechtsanwalt Ginck. Das Verbrechen soll der Angeklagte am 7. September 1880 Vormittags n der Nähe von Neustadt an einer Geisteskranken verübt haben. Das uͤnglückliche Geschöpf ist seit der That verschwunden und konnten die eifrigsten Recherchen den jetzigen Aufenthaltsort derselben nicht feststellen. Man vermuthet sogar, daß dieselbe sich irgend einen Tod angethau habe. Der An— geklagte ist schon ofters bestraft, darunter einmal wegen eines ähnlichen Reates zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Heute handelt es sich hauptsächlich darum, ot der Angeklagte zur Zeit der That um die Geisteskrankheit der Person gewuß! habe oder nicht. Während die k. Staatsbehörde dies als sicher angenommen wissen will, bestreitet die Vertheidigung dies aufs Entschiedenste und hält nur den Thaibestand der öffentlichen Aergernißerregung für gegeben. Die Ge— schworenen sprachen den Angeklagten schuldig des Mißbrauchs einer geisteskranken Person und wurde derselbe zu einer Strafe von 4Jahren Zuchthaus verurtheilt und ihm die bürgerlichen Ehren⸗ rechte auf 5 Jahre aberkannt. Vermischtes. 4 Nach den ärzklichen Jahresberichten läßt die Vornahme der Leichenschauin der Pfalz noch vieles zu wünschen und ins— besondere ist das damit betraute Personal sehr häufig hierzu nicht entsprechend befähigt. Die Ursache dieses Mißstandes ist offenbar pielfach in der zu geringen Vezahlung zu suchen, welche für dieses Geschäft geleistet wird. Durch Regierungsentschließung werden daher die kgl. Bezirksämter angewiesen, dahin zu wirken, daß die Ge— bühren der Leichenschauer in einer Weise den örtlichen Verhältnissen entsprechend geregelt werden, welche die Gewinnung eines geeigne— tleren Personales für diesen Dienst ermöglicht. Wo es irgend an— geht, sind Aerzte mit dem Leichenschaudienste zu betranen. Wo dies aus irgend einem Grunde nicht möglich, ist wenigstens strenge darauf zu halten, daß das zu verwendende Personal soweit bild⸗ ungsfähig ist, um nach geeigneter Anleitung durch den kgl. Be⸗ zirksarzt die Instruktion verstehen und den Anforderungen, derselben einigermaßen entsprechen zu können. Da sich wiederholt Differenzen ‚wischen den statistischen Zusammenstellungen der kgl. Bezirksärzte und der Standesbeamten ergeben haben, so sind die Leichenschauer anzuweisen, die den kgl. Bezirksärzten vorzulegenden Listen regel⸗ mäßig von den Standesbeamten revidiren und bezüglich der Richtig- keit der Einträge bestätigen zu lassen. Zur Feststellung der Todes— ursachen werden die kgl. Bezirksärzte beauftragt, am besten am Schluß jeden Quartales, jedenfalls vor Ausarbeitung ihrer Mor⸗ zalitätstabellen mit den in den Leichenschaulisten angegebenen be— handelnden Aerzten in's Benehmen zu treten. Die kgl. Bezirks— Amter aber werden beauftragt, von dieser Anordnung den praktischen Aerzten gegen Empfangsbescheinigung Kenntniß zu geben. F Wie die „Sp. Zig.“ aus sicherer Quelle erfährt, hat das i. Finanzministerium genehmigt, daß von der Auflosung einzelner pfälzischer Rentämter vorerst abgesehen werde. Wie man in Abgeordnetenkreisen vernimmt, wird der Ab— zeordnete Graf Fugger, bisher Rath der kgl. Regierung der Pfalz, in gleicher Eigenschaft zur Regierung von Oberbayern ver— ijetzt werden. F Die Stadt Hornbach zählt mit Einschluß der zur Ge— meinde gehörigen Höfe 1500 Einwohner, gegen 1875 ein Zu— zang von 45. Die Volkszählung in Mittelberbach ergab daselbst eine Seelenzahl von 2027 (provisorisch), mithin an 150 Seelen mehr gegen jene vom Jahre 1875. In der Gemeinde Ober— bexbach incl. der Annexe Frankenholz beträgt die See— lenzahl 1601, Mehrung gegen 100. F Die in Frankenholz in der Nähe der Mittelbexrbacher Grube unter der Leitung einer französischen Gesellschaft schon vor 2 Jahren begonnenen Bohrversuche nach Kohlen scheinen endlich von Erfolg gekrönt worden zu sein. Man hak nämlich einen 1 Meter tiefen Kohlenflötz gefunden, und ist man gegenwärtig damit beschäftigt, bei anhaltend günstiger Witterung einen über 100 Meter tiefen Schacht zu graben, um auch die Länge des Flötzes, sowie die Qualität der Kohlen desselben annähernd beurtheilen zu können. F Für die prot. Lehrerstelle zu Heltersberg, welche mit einem Gehalt von 1200 M. ausgeschrieben war, ist auch nich ein Bewerber aufgetreten. F Waldfischbach hat nach der neuesten Volkszählung 1150 Seelen; Mehrung gegen 1875: 75. F In Kaiserslautern fand am 8. Dez. Vormittags die feierliche Einweihung der prachtvoll restaurirten protestantischen Stiftskirche Statt. Es wohnten der Feier ein großer Theil der dortigen Beamten, die Mitglieder des Stadtrathes sowie viele answärtige Geistliche und Lehrer bei. Um 10 Uhr setzte sich der zahlreiche Zug von der Fruchthalle aus in Bewegung. Vor der zdirche ‚hielt Konsistorialrath Hofer die Eröffnungsansprache, und dann begaben sich sämmiliche Festtheilnehmer in die Kirche, wo Dekan Vogt die A hielt. — Der Kirchenbaumeister Schmidt, velcher die ihm gestellte, keineswegs leichte Aufgabe in ausgezeichneter, ja glänzender Weise gelöst hat, verdient die vollste Anerkennung. Der Eindruck beim Anblick des prachtvollen Innern der Kirche ist ein in der That gewaltiger. F Der glückliche Gewinner des großen Looses der Kaiser s⸗ lauterer Gewerbemuseums-Lotterie hat den beiden Mädchen, welche an dem betreffenden Tage bei dem Ziehungsgeschäfte ver— wendet wurden, ein Geschenk von je 125 M. und dem Verschöner⸗ ungsverein zu Kaiserslautern ein solches von je 150 M. zustellen lassen. F Edenkoben zählt 4939 Einwohner (2364 männl., 2575 weibl.), 27 mehr als i. J. 1875. Die „Ggwt.“ bemerkt dazu, daß allein im laufenden Jahr 14 Familien, die zusammen 58 Köpfe zählten, und außerdem 25 einzelne Personen Edenkoben verlassen haben, die zum Theil in andere pfaälzische Gemeinden zogen, zum Theil nach Amerika gingen. Die Gesammt⸗Einwohnerzahl von Kandel beträgt 3570 Seelen. Gegenüber der Zählung im Jahre 1875 eine Zunahme von 125 Personen. Zu der am Sonntag in Langmeil Statt gehabten Wählerversammlung der freisinnig-nationalen Partei des Wahlkreises Kaiserslautern-Kirchheimbolanden hatte sich eine außerordentlich große Anzahl von Waählern eingefunden. Andersgesinnte haben sich nur venige betheiligt. Den Vorsitz führte Herr Oberamtsrichter Vaillant don Obermoschel. Herr Geheimrath Dr. Zinn erstattete eingehend Bericht über seine Thätigkeit im Neichsstag und gab Aufschluß über eine Stellung zu verschiedenen Gesetzgebungsfragen. Seiner Dar⸗ egung wurde häufig wärmster Beifall zu Theil. Herr Zinn wieder—⸗ jolte ausdrücklich seine frühere Erklärung, daß er aus Gesundheits- ind Familienrücksichten vorerst kein Mandat mehr annehmen koönne. Die Bersammlung nahm einstimmig die nachstehenden von Herrn Anwalt Neumayher, Kaiserslautern, beantragten und begründeten Resolutionen an: „Die Versammlung kann es nur auf das Tiefste bedauern, daß Herr Dr. Zinn, durch Gesundheits- und Familienverhältnisse gezwungen, eine neue Wahl nicht mehr annehmen zu köonnen erklärt, und gibt den Gefühlen des aufrichtigsten Dankes für die Vertretung des diesseitigen Wahlkreises im Reichsstage hiemit Ausdruck mit dem Ersuchen, Herr Dr. Zinn möge wenigstens bis zum Schlusse dieser Wahlperiode das Mandat behalten.“ Bei der gegenwärtigen Lage unseres Vaterlandes, bei den zur Zeit herrschenden Parteiverhältnissen, kann nur bestes Zusam⸗ menhalten aller liberalen und nationalgesinnten Männer erfolg—⸗ ceichen Schutz gegen die hervortretenden rüchschrittlichen und reichs feindlichen Bestrebungen eine ausreichende Sicherheit für ruhige, sreiheitliche Fortentwicklung unserer Verhältnisse auf Grund der Reichsverfassung gewähren.“ F Herr Janson brachte einen Antrag ein in Betreffe „Di⸗ Schulzeit auf dem Lande“, der zur Berichterstattung an den 4 Ausschuß geht