St. Ingberler Anzeiger. Der St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlich/ mit dem Hauptblaite verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Vei⸗ lage) ericheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementsvreis beträgt vierieljährlich 1A 40 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1AMA 60 —, einschließlich 40 Zustellgebihhr. Anzeigen werden mit 10 B, von Auswärts mit 15 A fur die viergespaltene Zeile Blattschriet oder deren Naum, Neclamen mit 30 4 pro Zeile berechnet. M SG. Samstag, den 8. Januar 1881. Bestellungen für das J. Quartal auf den „St. Ingberter Anzeiger“ mit illustrirtem Sonntagsblalt werden bei allen k. Poststellen, den Postboten von unsern Austrägern und in der Expedition entgegengenommen. ihrem Geiste vorüberziehen lassen. Die Grundsätze, welche heute die Entwicklung Deutschlands in andere Bahnen lenken möchten, unterscheiden sich in ihrem Wesen nicht von jenen, denen die Krone Preußens zum Segen Deutschlands wiederstand. Es frommt nicht, diese Thatfache zu verdunkeln und zu verschleiern.“ Der Bundesrath wird, wie man hört, seine durch die Festzeit unterbrochenen Plenarsitzungen am Montag, den 10. d. Mis., wieder aufnehmen. — Die endgültige Bestimmung über die Konstituirung und Einbringung des Volks wirthschaftsraths für Preußen) steht in den nächsten Tagen zu erwarten. Ausland. In Frankreich ist die Agitation für die am nächsten Sonntag vorzunehmenden Gemeinderathswahlen noch fortwährend im Zunehmen. Namentlich hat in Paris der Wahlkampf eine zroße Ausdehnung genommen. Aus London wird gemeldet, daß es am 4. Jan. in New⸗ Brook bei Claremorris (Irland) zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen der Polizei und Volksmassen kam, welch letztere die Ge— richtsbeamten verhindern wollten, die gegen viele Pächter erlassenen gerichtlichen Ausweisungs-Verfügungen diesen zuzustellen. Zahlreiche Verwundungen kamen vor, darunter vier tödtliche. Die meisten englischen Journale sind zwar der Ansicht, daß es ein Fehler war, das Transvaal-Land mit England zu Zereinigen, troͤtzdem sind sie fast ebenso einstimmig gegen eine so⸗ ortige Abtretung des Landes an die aufständigen Boers. In den Niederlanden wird lebhaft Propaganda zu Gun⸗ ten der Boers in Südafrika gemacht. So gibt Profefsor Harting n Utrecht bekannt, daß eine Adresse zu Gunsten des Transvaal⸗ andes an das britische Volk gegen 5000 Unterschriften erhielt; dieselbe wird gedruckt und soll in England, im europäischen Fest⸗ lande und in Amerika verbreitet werden. Wie es heißt, erklärte der griechische Minister Kumunduros auf den neuesten Schritt der Mächte zu Gunsten des Schiedsge⸗ richtes, Griechenland wünsche zuvor Aufklärung darüber, auf welcher Basis das Schiedsgericht verhandeln solle und welche Garantieen die Mächte für die sofortige Ausführung des Schiedsspruchs gäben. — Auch verlautet, die Pforte habe den Botschaftern der Mächte er⸗ widert, sie werde die Schiedsgerichtsfrage abermals erwägen. Deutsches Reich. Aus München wird „FIr. Z.“ geschrieben: Die Ge— richtseintheilung in Bayern stellt sich immer mehr als verfehlt jeraus und es ist nicht unwahrscheinlich, daß schon der nächste Zudgetlandtag auf Aenderung dringen wird. Als unzweifelhaft darf angenommen werden, daß mindestens 4 Landgerichte zuviel helassen dezw. geschaffen wurden, darunter Neuburg a D., dessen Beschästigung eine sehr geringe ist, auch wenn man sie noch so sehr aufzubauschen versucht. Auch mehrere kleine Amtsgerichte hätten noch eingezogen werden können, wogegen die größeren viel⸗ fach mehr Arbeitskrüfte bedürfen, um ihre Geschäfte prompt erle— digen zu können. Es wäre dies um so mehr am Platze, als nach den neuen Gesetzen in den Amtsgerichten der Schwerpunkt der Kechtspflege liegt. Wie bereits mitgetheilt, wird der bayerische Laudtag Mitiwoch den 19. d. M. zu der letzten Session der diesmaligen Legislaturperiode zusammentreten. Nach Mittheilungen von par— lamentarischer Seite wird die Frage über die gesetzliche Feststellung der Wahlbezirke anläßlich der bevorstehenden Landtagsneuwahlen zu den sonst vorhandenen einen Gegenstand der Berathung bilden. Die Volkszählung des 1. Dezember 1880 kommt ebenfalls in Be— tracht und wird auf die jetzt 156 betragende Zahl der zu wählen⸗ den Landtagsabgeordneten wohl nicht ohne Einfluß bleiben können Die jetzige Kammer ist noch nach der Volkszählung des 1. Dezem⸗ zer 1871 gewählt und kann jene Basis also unmöglich beibehalten. Die Feststellung der Abgeordnetensitze nach dem Volkszählungser— zebniß des 1. Dezember 1878 aber also einer gesetzlich bereits nicht mehr vorhandenen Ziffernbasis würde doch ebenfalls bedeutende Bedenken haben. Hoffentlich werden die Volkszählungsarbeiten derart beschleunigt, um noch auf die Landtagswahlen dieses Jahres Ein— luß ausüben zu können. Der Steuergesetz⸗ Ausschuß der bayerischen Abgeordneten⸗ kammer, der nach Neujahr wieder zusammentrat, kam in einer seiner letzten Sitzungen auch auf die Frage, ob die Capital— rentensteuer nicht an der Quelle der Rente, also insbesondere vom Staat oder von den Actiengesellschaften bei Auszahlung der Zinsen oder Dividenden-Coupons, erhoben werden könne und solle, worauf Minister v. Riedel die Gründe erörterte, welche die Staats- regierung bestimmt haben, diese Form der Steuer nicht vorzu⸗ schlagen: der Abzug der Kapitalrentensteuer von den Coupons würde für ausländische Inhaber bayerischer Staats-Papiere als eine Kürz- ung der vertragsmäßig zugesicherten Zinsen sich darstellen, daher bei aeuen Anlehen den Cours der Papiere drüchen; außerdem würde sowohl bei Staatspapieren als bei Actien durch den Abzug der Steuer an den Zinsen und Dividenden-Coupons die Beiziehung der bezüglichen Renten-Inhaber zu den Gemeinden- und sonstigen Umlagen ausgeschlossen sein; Hopothekschuldner schließlich würden die für die Gläubiger vorgeschossene Steuer thatsächlich selbst zu ragen haben. Der mehrseilig erwartete Antrag auf Einführung der Couponssteuer wurde nicht gestellt. — Die Art. 1. und 2 des Capitalrentensteuer⸗Gesetzes wurden so, wie in der ersten Berathung, nur mit unwesentlichen redactionellen Aenderungen angenommen, und es tritt sonach die Steuerpflicht mit 193 Procent bei einer Rente don 40 M. ein. Die Berliner Offiziöse „Provinzial-Korrespondenz“ sagt am Schlusse eines längeren Artikels über die zwanzigjährige Regierung des Kaisers (als König von Preußen): „Der bewährteste Rath— geber, welcher hauptsächlich ein wesentliches Verdienst um die Er⸗ solge dieser zwanzig Jahre hat, steht auch heute noch dem Kaiser zur Seite wie in den Tagen der Voͤrbereitung. Sein Rath führte Dentschland zu Siegen, Ehren und zur Vollendung. Daß seine Wege heute, wie seine Gegner glauben machen wollen, eine ent⸗ jegengesetzte Richtung einschlagen könnten, ist eine Vorspiegelung, Fache Auͤe erkennen müssen, die heute die letzten 20 Jabre an Vermischtes. Aus Zweibrücken wird der „Pf. Pr.“ geschrieben: Unlängst traf beim hiesigen Bürgermeisteramte ein kaiserlicher Be— cheid ein, worin verfugt wurde, daß aus dem kaiserl. Dispositions- fonds des Reichsschatzamtes den fünf minderjährigen Kindern des m Jahre 1879 dahier verstorbenen Dan. Pirrmann wmonatlich 75 M. — jedem 15 M. — ausbezahlt werden sollen und zwar einem Jeden solange bis es das 15. Lebensjahr zurückgelegt hat. Pirrmann hatte den 1870,7 Ler Feldzug mitgemacht; die Strapatzen dieses Feldzuges sollen seine Gesundheit untergraben haben. Das hiesige Bürgermeisteramt wandte sich um Unterstützung für die Waisenkinder an das Ministerium in München, von wo aus jeden⸗ falls die Sache nach Berlin gesandt wurde. 4In der Gegend von Landau regen sich die Branntwein⸗ brenner, um bei der Abgeordnetenkammer um eine Abänderung verschiedener Artikel des Branntweinsteuergesetzes, durch welche die Braͤnntweinbrennerei besonders hart betroffen wird, zu petitioniren. In Frankenthal wurde die Petition bezüglich Regu⸗ lirung der Häusersteuer von sämmtlichen Hausbesitzern unterzeichnet und wird dieser Tage dem Abg. Dr. Groß von Lambsheim, wel⸗ cher deren Vertretung in der Kammer übernommen hat, übergeben werden. Die Zahl der Unterschriften ist 525. F Die Gesuche um Zulassung zu der im Frühjahr Statt findenden Prüfung für den Einjährig-Freiwilligen— dienst sind bis zum 1. Febr. bei der k. Prüfungskommission in Speher einzureichenden Zulassungsgesuchen sind beizufügen: 1) in Geburtszeugniß; 2) ein Einwilligungsattest des Vaters oder Bormundes mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähig— eit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszuürüsten und zu verpflegen; 3) ein Unbescholten⸗