St. Ingberler Anzeiger. Der St. Ingberter Anzeiger und das (2 mal wöchentlichj) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntags mit illustrirter Bei⸗ lage) erscheint wöchentlich viermal: Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonnutag. Der Abonnementspreis betragt vierieljahrlich 1AM 40 B einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 60 H, einschließlich 420 Zustellgebühr. Anzeigen werden mit 10 H, von Auswarts mit 15 B fur die viergespaltene Zeile Blattschrist oder deren Raum, Neclamen mit 30 pro Zeile berechnet. 77 — — M 101. 18ssa. Deutiches Reich. Bismardk legte dem Bundesrath den Hamburger Vertrag mit einem Begleitschreiben vor. Es heißt in letzterem: „Die durch den Eintritt Hamburgs in den Zollverein dem heimischen Verkehr erwachsende Beguünstigung wird das finanzielle Opfer eines Reichs— zuschusses von 40 Millionen reichlich aufwiegen, die Veränderung der Stellung Hamburgs im heimischen wie im Welthandel wird nicht minder zu Hamburgs Blüthe als zum Nutzen des übhrigen Deutschlands ausschlagen. In der Begrenzung von 40 Millionen sind die finanziell erforderlichen Garantieen gegen die übermäßige Inanspruchnahme von Reichsmitteln gegeben.“ Der Buundesrath hielt am 23. do. eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Staatsministers v. Bötticher. Die Beschlußnahme über das Unfallgesetz wurde für eine der nächsten Sitzungen vertagt. Der Entwurf eines Gesetzez wegen Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichts- vollzieher wurde angenommen. Auf die vom Verein deutscher Tabaksfabrikanten und-Händlern an den Bundesrath gerichtete Eingabe, betr. den Geschäftsbe— trieb der Tabaksmanufaktur in Straßburg, ist an den Vorstand des Vereins vom Reichskanzler die Antwort ertheilt worden, daß der Bundesrath beschlossen hat, den Anträgen der Petenten keine Folge zu geben. zingen, daß Meister zuerst an den Zeugen Schatiner gerieth, der ihn fragte, vas er mit dem Schürhaken machen wolle, worauf Meister erwiderte: MNichts, ich fuche einen Anderen“, daß Meister alsdann auf den Zeugen dahm zusprang, daß Nahm weder ein Messer noch sonst eine Waffe in der dand hatte, daß derselbe nicht angriffsweise gegen Meister oder den Ange⸗ lagten vorging, vielmehr den Meister zu beruhigen suchte, daß aber Meisier nit dem Schürhaken ausholte und dem Nahmeinen Schlag an das rechie Auge versetzte. Nach Aufstellung der Anklage kann daher wohl kein Zweifel este hen, daß Angeklagter den geleisteten Eid durch ein falsches Zeugniß ver⸗ etzte, indem es nicht denkbar ist, daß Angeklagter Vorgänge, weiche nicht tattfanden, erdichten konnte, ohne sich der Unwahrheit seiner Aufstellungen ewußt zu sein. Der Angeklagte wurde fur schuldig erklärt, zu einem Jahr Zchhau⸗ verurtheilt und ihm für drei Jahre die burgerlichen Ehrenrechte Aberkannt. 23. Juni. Das Schwurgericht hat heute den wegen Meineids ange⸗ llagten Tagner Karl Kinisck el von Kindenheim dieses Veroͤrechens schuldig er⸗ lärt und der Cerichtshof denselben zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. 28. Juni. Verhandlung gegen Stephan Glaser, 10 Jahre alt, Tagner von Deidesheim, wohnhaft in Winzingen, wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen, Vertreter der Anklage: Staatsanwalt Dr. Krell. Vertheidiger: Rechtsanwalt Geib. Der Angeklagte wurde ohne Annahme mildernder Umstände zu drei Jahren Zuchthaus verurtheilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte in der Dauer von 5 Jahren aberkannt. Vermischtes. *St. Ingbert, 24. Juni. In der vorgestrigen Scch ö f⸗ fensitzung wurden folgende 6 Fälle verhandeli: Ein Buͤrsche oon Oberwürzbach wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung mil⸗ tels eines als gefährliches Werkzeug zu beirachtenden Prügels unter Annahme mildernder Umstände zu einer Gefängnißstrafe von 14 Tagen verurtheilt; eine Frau von Elbersberg wurde wegen Berufs— »eleidigung mit zwei Tagen Haft bestraft; ein Ehepaars von St. Ingbert wurde wegen gleichen Vergehens verurtheili und zwar der Mann zu 30 und die Frau zu 10 Tagen Haft und wegen eines zleichen Reates wurde ein Mann von Sengscheid zu einer Geld⸗ trafe von 8 Mk. event. 1 Tag Haft verurtheiit; der von 2 Ehe— euten von St. Ingbert erhobene Einspruch gegen einen Straf⸗ ꝛefehl des kgl. Amtsgerichts St. Ingbert, duͤrch welchen sie wegen Entwendens von Gras zu einer Geldstrafe von je 1 M., ev. 1 Tag Haft, verurtheilt wurden, wurde als unbegründet abgewiesen chließlich wurde gegen einen Handwerksburschen wegen Betiels, dandstreicherei und groben Unfugs eine Gesammtstrafe von 42 Tagen Ddaft ausgesprochen. 7 Vom oberen Gebirg wird dem „Pf. K.“ ge— schrieben: Die Traubenblüthe ist da, die Sonne jcheint warm, zs regnet nicht, man bemerkt weder Heuwurm, noch Osdium, noch chwarzen Brenner, nichts als zahlreiche, schön blühende, köstlichen Duft verbreitende Traubenblüthen. Va wird's dem Winzet wie— der wohl im Herzen, und im festen Vertrauen auf die bevorstehende zute Weinlese verschmerzt er gerne seinen lästigen Durst oder sucht denselben mit Wasser, oder mit wässerigem, die Glieder erschlaffen— dem Biere zu stillen. Wohl die Hälfte aller Weinberge hat reich—⸗ lich Samen, während die andere Hälfte durch den Frost mehr oder minder gelitten hat, so daß auch viele Weinberge gar keine Samen tragen. Immerhin läßt sich noch ein mittelmäßiger Herbst er—⸗ warten, wenn keine weiteren Beschädigungen eintreten. Nur schade, daß der hohe Reichstag in Berlin keine Zeit gefunden oder wohl auch keine Lust verspürt hat, den vielgeplagten Weinproduzenten die so unheilvolle Konkurrenz der künstlichen Weinfabrikation vom Halse zu halten, oder auf ein geringes Maß zu beschränken! — Die neulich erwähnte Mittheilung, daß der Geheime Kom— mnerzienrath Stumm der bekanntlich ein Abgeordnetenmandat nicht wieder annehmen und sich vom politischen Leben vollftandig zurückziehen will, in den Adelstand erhoben werden soll, ist genaueren Nachrichten zufolge dahin zu ergänzen, daß die No'bi— litirung der ganzen Familie in naher Aussicht steht. Am Dienstag beging zu Muünchen das k. b. J1. Inf- stegiment in feierlicher Weise sein 100jähriges Jubiläum mit Feld⸗ zottesdienst, Parade und Festbankett. Se. Maj. der König spendele prachtwolle Fahnenbänder, welche von der Prinzession Gisela ange⸗ jeftet wurden. Nach diesem Alt brachte Prinz Arnulph ein doch auf den König aus. Die Mannschaften des Regi⸗ nentes wurden am Nachmittag reichlich bewirthet: jeder Soldat Ausland. In Lyon (IFrankreich) wurden gleichfalls die Italiener an⸗ gegriffen und mußien polizeilich beschützt werden. Die Fenier haben England bereits eine diplomatische Unter⸗ redung mit Amerika eingetragen. Der neue englische Gesandte in Washington Sackville West ist aufgefordert worden, die Aufmerk— samkeit der Unionsregierung auf die fenische Presse zu lenken. Besonders namhaft gemacht sind zwei Artikel, von denen der eine ein durch vier Personen zu vollstreckendes Todesurtheil für Glad— stone, der andere eine Darlegung der Möglichkeiten für ein dem Prinzen von Wales einmal ungestraft beizubringendes Eisenbahn⸗ unglück enthält. Bisher galt der englische Thronerbe wegen seines bekannten, dem Ansehen des Königthums wenig förderlichen Cha⸗ rakters immer für einen besonderen Günstling des englischen Radi⸗— kalismus. Pfälzisches Schwurgericht. II. Quartal 1881. Verhandlung gegen Anton Schwalb, 283 Jahre alt, Erdgräber in Hettenleidelheim wegen Meineids. Vertreter der kgl. Staatsbehörde: Staats- anwalt Petri. Vertheidiger: Rechtsanwalt Schmitt. In einer gegen den Wilhelm Meister, Erdgräber von Hettenleidelheim wegen Korperverletzung vor der Strafkammer des kgl. Landgerichts Franken— thal stattgehabten Gerichtsverhandlung wurde der Angeklagte als Zeuge eidlich vernommen und gab in seiner Deposition folgendes an: „Ich wollte nach haufe gehen, vor der Wirthschaft iraf ich den Zeugen Nahm mit einem Messer an; er sagte dabei: „So kommst Du auch noch so frech heraus!“ Daraufhin ging ich wieder retour in die Wirthschaft; Nahm und gleich hinter ihm Schattner verfolgten mich bis an die Hausthür. Ich schlug die Hausthür zu und flüchtete mich in das Wirthszimmer. Nach fünf Minuten sagte ich ju Meister, der noch in der Wirthschaft war: „Ich gehe jetzt nach Hause, es ist Zeit, sonst macht uns die Polizei ein Uebersitzprotokoll.“ Ich forderte den Meister auf, mit mir zu gehen, und wir entfernten uns. Meister bewaffnete sich beim Fortgehen mit einem eisernen Schürhaken und ich mit einer Kohlen⸗ schaufel, damit ich mich wehren könnte, wenn mir ungefähr etwas passiren sollte. Als wir um die Ecke des Hauses herumgebogen waren, standen an einem engen Gäßchen Nahm und Schattner und in einer Entfernung von etwa 25 bis 30 Schritten davon weg Ulrich. Rahm hatte ein Messer und machte damit einen Angriff auf Meister. Ich bin gleich retour und entfernte mich. Als ich im Begriff war, mich zu entfernen, rief Rahm: „Ich bin ge—⸗ schlogen worden.“ Den Meister hörte ich mehrmals sagen: „Franz, laß mich um Gotteswillen gehen, ich habe nichts mit Dir.“ Ich bin gleich fort nad dause und habe nicht gefehen, wie Meister den Nahm mißhandelt hat, wohl aber habe ich noch gesehen, daß er mit dem Schürhaken abparirt hat.“ Durch die vollständig unverdächtigen und glaubwürdigen Zeugen Rahm und Schattner ist festgestellt, daß der Angeklagte bei dem in Frage siehenden Vorfalle, am 19. Dezember 1880 zu Hettenleidelheim, in dem Hofe der Maltry'schen Wirthschaft das offene Messer in der Hand hatte und in die Wirthschaft zurückging, als Nahm zu ihm sagte: „Anton, Du stehst ja da wie ein Moörder, was willst Du denn mit dem Messer?“ Dieselben Zeugen wie auch zwei weitere noch geben in übereinstimmender Weise an, daß kurz darauf Wilhelm Meister und der Angeklagte, jener mit einem Schürhaken, dieser mit einer dohlenschaufel bewaffnet, aus der Wirthschaft heraus kamen und auf sie los⸗