Sl. Justherter Imzeuge) Amtliches Organ des koͤnigl. Amtsgerichts St. Ingbert. ver ‚St. Jugberter Anzeiger“ erscheint woche mich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Sonnerstag, amstag und TSonntag; mal wa entlich mit Unt dlatt und Sonntags mit Sseitiger ilustrirter Beilage. Das Blatt koflet vierteljahrlit 1.A 40 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen .A 60 3, i0 B Zustellgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseralen aus der Pfalz 10 4, bei außerpfalzischen und welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 , bei Reclamen 80 3. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berecnet. M 1599. Dienstag, 4. Oktober 1881. 16. Ja 2Bestellungen auf den St. Ingberter Anzeiger, in Stadt und Canton St. Ingbert das verbreitetste Blatt, können fortwährend bei allen kgl. Po st⸗ tellen, Postboten und in der Erpedition jemacht werden, und erhalten neu hinzu tretende Abonnenten, die im IV. Quartal bereits erschienenen dummern, soweit der Vorrath reicht, nachgeliefert. Abonnementspreis: für Postabonnenten Mk. 20 Pf. ohne Zustellgebüße ie Borgwirthschaft und ihre Zekümpfung. Unter obigem Titel bringt die „Frankfurter zresse“ nachstehenden beachtenswerthen Artikel: Schon längst ist es die feststehende Ueberzeugung aller Finsichtigen, daß die im deutschen Kleinhandel übliche Borgwirthschaft einer der groͤßten Schäden unseres ranzen wirthschaftlichen Lebens ist. Ein großer kheil der Consumenten kauft alle seine Bedürfnisse auf Buch“, d. h. bezahlt dieselben nicht sogleich, ondern läßt die Summe aufschreiben, und nach inem Viertel⸗ oder Halbjahr, oder gar nach einem Jahre und mehr wird die Rechnung endlich bezahlt. Welchen Schaden dieses lange Creditnehmen sliftet, äßt sich der einzelne Borger nicht träumen. Der Klein⸗ jändler oder Handwerker könnte bessere und dennoch illigere Waare einkaufen, wenn er baar Geld in er Hand hätte. So aber muß er bei dem Groß—⸗ ändler oder Fabrikanten auf Borg kaufen und „eshalb schlechtere Waare zu theueren Preisen bei Demjenigen nehmen, der ihm überhaupt borgen vill. Das ist aber noch nicht Alles. Die Buch⸗ chulden werden bei Weitem nicht alle bezahlt; die Schuldner sterben oder fie ziehen fort oder ver⸗ armen und der Verkäufer kommt ganz um sein Geld; oder der Schuldner hat so viel gekauft (denn „es geht ja auf Buch“), daß er am Ende des Jahres nur einen Theil all' der Rechnungen bezahlen kann. Den Verlust aber muß der Händler wieder einbringen, und das kann er nicht anders, als indem er die Waare oder Arbeit theurer be⸗ rechnet. Es kommt aber auch sehr häufig vor, daß der Händler oder Handwerker so diel an seinen Buchschuldnern verliert, daß er ruinirt wird und die bei dem Fabrikanten gemachten Schulden nicht bezahlen kann, weil seine Abnehmer ihn nicht be— zahlt haben. Diese Verluste nun muß der Fabri⸗ sant auch wieder auf die Waare schlagen, und so kommt es, daß die Waare durch den Zinsverlust und die Capitalverluste in all' den Händen, durch welche sie geht, vertheuert wird. Und wer bezahlt diese Vertheuerungen? Der Consument. Die Vertheuerung der Waare, welche wegfiele, venn der Baarverkehr an Stelle der Vorg⸗ virthschaft träte, hat man sachverständigerseits auf nindestens 18 pCt. berechnet, sie kann aber auch bis zu 80 und 40 pCt. steigen, das heißt: Das— enige, was der Consument jetzt mit einer Mark bezahlt, köͤnnte er — wenn man allgemein baar kaufte — für 50 bis 85 Pf. bekommen, wobei der Händler und Fabrikant dasselbe verdienten wie jetzt und obendrein noch ein solides Geschäft in der Hand hätten. Oder aufs Jahr berechnet: statt der tausend Mark, die eine Familie das Jahr über für die durch das Borgen vertheuerten Waaren etwa ausgiebt, brauchte sie dann nur durchschnittlich 750 bis 800 Mark zu bezahlen. Und welchen Einfluß hat die Borgwirthschaft außer der dargelegten Vertheuerung der meisten Lebensbedürfnisse auf viele Familien? Da wird so manche unnütze Aus abe gemacht, die man ver⸗ vieden hötte. enun wman nicet ceborgt betärie Finmal aber müssen die Rechnungen doch bezahlt verden, und da kommt man so allmählich in Schul⸗ den und in immer größere Schulden, bis der frühere cleine Wohlstand dahin ist und mit ihem oft auch die Ehre und der bürgerliche Bestand der ganzen Familie. Der Erkenntniß der Uebelstände der Borgwirth⸗ schaft, die so klar zu Tage liegen, verschließt sich vohl Niemand mehr; trotzdem ist zut Bekämfung derselben bisher nichts Durchgreifendes geschehen. Es hat sich zwar so ziemlich überall die Sitte ein⸗ jebürgert, Baarzahlungen mit einem besonderen stabatte zu begünstigen, dem Cassasconto oder Baar⸗ rabatte, der durchschnittlich fünf vom Hundert be—⸗ rägt. Bei kleinen Summen des täglichen Verkehrs ann jedoch der Baarrabatt gar nicht ausbezahlt verden. Wenn man etwas für 850 Pf. kauft, kann er Händler doch den Rabatt welcher 29 Pf. be⸗ rüge, nicht auszahlen. Und selbst wenn die Summe rrößer ist, 10 Mark etwa, und der Händler den sabatt von 50 Pf. auszahlte, was nützte das in rheblicher Weise dem Consumenten? Er würde iesen kleinen Betrag nicht sonderlich achten und jei der nächsten Gelegenheit mit ausgeben, also inen sofort zu Tage tretenden größeren Vortheil avon nicht haben. Nun giebt man aber sein neistes Geld in kleinen Beträgen aus, die am ende des Jahres den größten Theil des ganzen berbrauchs ausmachen; dafür kann man also bei er baaren Auszahlung des Rabattes überhaupt einen solchen bekommen, und mit dem Reste kann nan nichts anfangen, weil er zu klein ist. Der gaarrabatt kommt sonach der ungeheuren Anzahl »et sogenannten kleinen Leute, die ihn am meisten rauchen könnten, gar nicht zu Gute und hat auch ür den Mittelstand keinen bedeutenden Nutzen, veil er einzeln nicht hinreichend verwerthet werden kann. Ein vor Kurzem ins Leben gerufenes Institut, zie Rabatt⸗Spar-Anstalt in Berlin, hat es sich zur Aufgabe gestellt, den soeben dargelegten Uebelständen ibzuhelfen. Die Grundzüge der Einrichtung dieser Anstalt wollen wir nachstehend stizziren: Diejenigen hewerbetreibenden aller Art, welche jeden Baarkauf abattiren wollen, treten der Anstalt als „Handels⸗ nitglieder“ bei. Kauft nun irgend Jemand etwas ei dem Handelsmitgliede gegen Baar und sei s auch nur für 5 Pfennige, so giebt das Handels⸗ nitglied dem Käufer einen Rabattschein für den etreffenden Betrag, welcher spätestens bis zum 31. FJanuar des folgenden Jahres bei irgend einer Zahl⸗ telle der Anstalt zur Verwerthung einzureichen ist. Nit diesem Rabaitschein hat der Käufer den ihm ukommenden Rabatt erhalten, denn das Handels⸗ nitglied hat für diesen Schein, wenn derselbe z. B. nuf 5 Pf. lautet, 4 Pf. (5 pCt. von 5 Pf.) an die Anstalt bezahlt und die Anstalt hat diesen iertel Pfennig für den Käufer bereits zinstragend ingelegt. Der Anstalt ist dies deshalb möglich, veil sie nicht den viertel Pfennig allein, sondern nit größeren Summen zusammen bekommen hat. der Consument sammelt die Rabatischeine nach Maßgabe seiner Einkäufe bei allen Handelsmit⸗ liedern der Anstalt (denn alle von der Anstalt usgegebenen Scheine haben denselben Werth, gleich⸗ iel von welchem Handelsmitgliede oder in welcher Ztadt der Consument sie erhäli), bis er Scheine m Beirage von 100 Mark beisammen hat, d. h. nit anderen Worten: Der Consument hat während der Zeit in verschiedenen Beträgen bei sämmtlichen Zandelsmitgliedern 100 Mark verausgabt und somit das Anrecht auf den Baar-Rabatt derselben Summe sich erworben. Diese 100 Mark Rabattscheine nun Jatkt der Fonsument der ihm z3unächst liegenden Zahlstelle der Anstalt und erhält sodar F ostenfrei einen Sparschein im Nenwerthev ꝛbenfalls 100 Mark. Vieser Sparschein wird v der Rabattsparanstalt nach Maßgabe ihrer Statu wmortisirt und innerhalb von höchstens 180 ha. ährlichen Verloosungen mit 100 Mark baar au ezahlt. Die Auszahlung erfolgt sofort nach der Vi oosung an den betreffenden Consumenten oder dess Rechtsnachfolger. Der Sparschein ist durch Indosj nent übertragbar. Die Anstalt belehni jeden Sparsche zis zur vollen Höhe seines inneren Werthes, geg 5pCt. jährlicher Zinsen für die entliehene Summ dieser sogenannte innere Werth, welcher der B ehnung oder im Falle einer Liquidation die Au ahlung zu Grunde gelegt wird, beträgt für ein Sparschein von 100 Mark, von dem Jahre d lusgabe an gerechnet, bei Vollendung des dritt Jahres 4 Mark, bei Vollendung des zehnten Jahr 35,40 Mark und steigt so allmaͤhlich um kleine B xäge, bis bei Vollendung des neunzigsten Jahr der Vollbetrag von 100 Mark erreicht ist. Es wird natürlich die Frage aufgeworfen werde vie es möglich sei, daß dieselben Sparscheine, fi velche die Anstalt nur den Baar-Rabatt, 5 Mar rhalten hat, mit 100 Mark voll ausbezahlt werde die Anstalt selbst beantwortet diese Frage folge ermaßen: „Nachdem die Anstalt einen kleinen The ꝛes Rabattes (der laut Statut ein Fünftel desselbe nicht übersteigen darf) für Verwaltungskosten u. v. in Abzug gebracht hat, legt sie den Rest vr nindestens 4 Mark in sicheren Hypotheken, Papiere c. an, worüber sie allmonatlich einen behördli mtestirten Nachweis veröffentlicht, so daß diest Beld keinerlei Gefahren unterliegt; die Zinsen sir iur mit 5 pCt p. a. berechnet, zu welchem Zin atze es gewiß nicht schwer hält, Gelder sicher cn ulegen, — und so werden durch die ersparte zinseszinsen aus den ursprünglichen 4 Mark sche n 83 Jahren über hundert Mark; die Anstalti iber, um ganz sicher zu gehen, nur zur Auszahlun des Sparscheines innerhalb von 90 Jahren ve yflichtet, also im Stande, dieser Verpflichtung jede eit nachzukommen. Die Auszahlung geschiel nittelst halbjährlicher öffentlicher Ausloosungen ur harf wohl früher, aber nicht später als innerha )es genannten Zeitraums beendet sein.“ Die Statuten der Rabattsparanstalt enthalt erner noch detaillirie Bestimmungen für den Fal daß der Sparscheinbesitzer keine Erben hat und nm Alter lieber den ganzen Werth der Scheine für fi yerbrauchen will, sowie auch für anderweitige Arli der Verwerthung des Rabatts. Hinsichtlich dieser ur inderer Details müssen wir auf die Statuten selb »erweisen und auf eine vor Kurzem unter der Titel,Das Wesen und Wirken der Rabatt⸗Spa Anstalt“erschienene Broschüre, welche den ganze Mechanismus des Instituts genau auseinandersetz Auch das Verhältniß der Handesmitglieder zu di Rabatisparanstalt ist in einer besondern Broschüre spec eller erörtert. Jederernstliche Versuch zur Lösung ein zrennenden Frage des täglichen Verkehrs verdier jewiß die Beachtung der Interessenten, und in un so höherem Grade, je ausgedehnter der Kreis da detzteren ist. Die Mißstände der Borgwirthscha verden aber unzweifelhaft in allen Schichten de Besellschaft empfunden, denn ein Jeder ist dabe venn nicht schon als Producent, so doch unbedingt al Fonsument in Mitleidenschaft gezogen. Die specieller Prüfung der geschäftlichen Organisation, und namem ich der finanziellen Grundlagen der von uns i hren wesentlichen Einrichtungen vorgeführten Anstal vnnß patürsich den T αν“