xt. Junberter Atzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. Der St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerotag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ dlatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1 A 40 2 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 60 —, einschließlich 0 ¶ Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfälzischen und solchen, auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 13 ⸗, bei Neclamen 30 . Bei Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. M 132. —Ver Ernkeurlaub in Bayern. Wie in früheren Jahren werden auch heuer von dem Infanterie-Kegiment 50 Mann per Com—⸗ hagnie in 42wöchentlichen Ernteurlaub entlassen. sut 2 Regimenter nehmen hieran nicht Theil: — die in Metz liegenden. Hierdurch erwächst aber für die Pfalz, aus der jese Regimenter ihren Ersatz erhalten, ein sehr be— eutender Schaden. Rechnen wir. Angenommen, daß wirklich nur 50 Mann per Compagnie in Urlaub gehen — so viel wir wissen, waren es auch schon mehr — so ergiebt dies 5012 — 600 Mann per Regiment, für eine Brigade sohin 1200 Maunn. Waͤhrend der Ernte dürfen wir den Taglohn mindestens auf 2 M. setzen es wird Tage geben, an welchen der Landwirth erne das Doppelte zahlen würde — es beziffert ich sohin auf 30 Arbeitstage fur 1200 Mann der hesammtwerth der Arbeitslöhne auf 72000 M. diese Summe geht alljährlich der Pfalz verloren, venn offenbar müssen sich die Landwirthe die Ar— veitet von anderwärts um schweres Geld beschaffen. dieses Verhältniß dauert nun schon zehn Jahre ind berechnet sich der Gesammtverlust auf 720,000 Nark und wenn wir die Zins⸗Zinsen zu 4 pCt. qzu nehmen, mindestens auf 860,000 M. Rech— en wir hierzu noch die Beurlaubungen aus an⸗ eren Waffen und den indirekt erwachsenden Schaden, welcher aus dem möglicherweise gar nicht zu stellen⸗ ien Ersatz der verlorenen Arbeitskraft gerade in der ẽrntezeit erwächst, so wird an einer Million Mark icht viel mehr fehlen. Um diese Summe ist sohin nie Pfalz bis jetzt gegenüber den übrigen Regier— ingsbezirken geschädigt. Aber das ist's nicht allein. Met gehöͤrt, wie bekannt, zu den theuersten Garnisonen. Es ist eine bekannte Thatsache, daß der Mann mit der Kost, welche ihm das Militär Fietet, allein nicht besstehen kann. Von Seiten des Wilitars ist dies: selbst zugestanden und wird mit ohenswerthem Streben gelrachtet, Verbesserungen erbeizuführen. Die Selbstbewirthschaftung der jantinen ist ja einzig und allein dadurch begründet. Die Soldatenkost ist nun im Allgemeinen nicht lecht — haben viele der Soldaten ja mit einer ciel geringeren im elterlichen Hause vorlieb nehmen nüssen — aber sie bietet wenig Abwechslung und dird besonders über das sonst ganz gute, aber für Fetzer Maägen doch etwaäs schwere Brod geklagt. Wends besonders will der Soidat auch eiwas ge— eßen — der dünne Kaffee reicht nicht aus — ns kostet aber Geld und um so mehr Geld, je puerer Alles ist. Hierzu reicht die Lohnung nicht, ie Eltern müssen zulegen. Wir irren nicht, wenn dit behaupten, daß mit *3 bis 4 dieser Zulagen anderen Garnisonen dasselbe erreicht würde, wie n Neß. Hierzu kommen noch die größeren Aus— wen für die RKeise in die weit entfernte Heimath zurück in die Garnison Meztz bei den kleinen 8 an Weihnachten, Ostern und Pfingsten, d ebenfalls die Eltern tragen müssen. Wir en uns leider versagen, diese Schäden ziffer⸗ chig aufzuführen. x& militärischen Lasten, welche den Pfälzern sind, sind daher bedeutend höhere als die 8* ewohnern de Tnrigen Regierungsbezirke zu⸗ denden. und erscheint e'ne Abhilfe als ein Ge— r Gerechtigkeit. ist auch nicht so schwer, At e zu treffen. der Pfalz liegenden Regimenter erhalten II Samstag, 8. Juli 1882. gemischten Ersatz aus allen Kreisen. Es wird keine Schwierigkeit haben, diesen Ersatz statt in die Pfalz auf nächstem Weg nach Metz zu leiten, dafür aber den in der Pfalz liegenden Regimentern den bisher nach Metz gesendeten Ersatz zuzuwenden. Hierdurch würde die Last gleichmäßig auf alle Kreise vertheilt. Dit Transportkosten bleiben dieselben, ja es dürften ich in weiterer Verfolgung dieser Maßregel noch andere Vortheile für die Militärbehörde ergeben, die wir hier nicht näher ausführen können. Ein Einwand ist kaum zulässig. Man bedenke aur, daß die in Meztz liegenden preußischen, säch⸗ ischen und braunschweigischen Regimenter ihren Er— atz alljährlich aus theilweise viel weiter entlegenen Begenden erhalten. Wir empfehlen den Herren Landtagsabgeordneten der Pfalz, diese Angelegenheit doch etwas scharfer ür die Zukunft in's Auge nehmen zu wollen. Wir ind auch gewiß, daß von Seiten der obersten Mi⸗— itärverwaltung, die bei verschiedenen Gelegenheiten ich sehr entgegenkommend bewiesen und der es an stechtsgefühl und Wohlwollen durchaus nicht fehlt, zewiß so weit nur möglich ist, ein Ausgleich ge⸗— roffen wird. (Pf. Kur.) Politische Uebersicht. Deutsches Reich. Berlin, 5. Juli. In der Konferenz, von velcher man annimmt, daß sie heute zu einer Be— chlußfassung gelangen werde, handelt es sich ledig⸗ ich um die Art, wie die nicht länger aufschiebbare Einmischung durchgeführt werden soll. Doch steht ioch immer die Frage einer türkischen Intervention m Vordergrund. Berlin, 6. Juli. Der Bundesrath lehnte )en vom Reichstage am 12. Januar angenommenen Antrag Windt orst's, die Aufhebung des Gesetzes iber Verhinderung der unbefugten Ausübung der irchenämter betreffend, ab. Neu⸗Bewaffnung der deutschen Infanterie. Vor kurzem ist versuchsweise die Einstellung von Bewehren mit Repetirmechanismus angeordnet worden. Das Füsilier⸗Bataillon 3. Garde⸗Grenadier-Regiments tönigin Elisabeth in Spandau wird zunächst mit diesen Gewehren ausgerüstet werden. Nach den don der Militärschule vorgenommenen Versuchen ist der vom Erfinder des Gewehrs M. 71, Gewehr⸗ abrikant Mauser in Oberndorf konstruirte Repetier⸗ nechanismus als der zweckmäßigste anerkannt worden; derselbe kann auch ohne erhebliche Kosten an den süewehren angebracht werden. Der ganze Apparat zesteht aus einer im Schaft liegenden Röhre, in welcher eine Spiralfeder die in jener befindlichen Patronen nach den Schloßtheilen schiebt. Wird der Verschluß geöffnet, so hebt der heruntergedrückte Boden der Patronen⸗Einlage des Gewehrs, auf velchen infolge eines Druckes der Feder eine Pa⸗ rone geschoben ist, diese in die Höhe der Oeffnung des Laufes, in welche nun der Verschluß sie ein⸗ ührt. Behufs Abgabe von Schüssen ist weiter uniichts nötig, als daß man den Knopf ergreift, den Lerschluß zurück-und wieder verschiebt. Um un— röthigen Munitionsverbrauch zu verhüten, ist an »er Seite ein Hebel angebracht, der das in der Röhre befindliche Patronenmagazin absperrt und ann infolge dessen das Gewehr ebenso wie jetzt gsehandhabt werden. Der Hebel wird entweder auf dommando oder Signal zur Seite geschoben. Nur ei entscheidenden Momenten soll die im Magazin »orhandene Munition verschossen werden. Dit 17. Jahrg. Manipulation des Wiederladens nimmt nur wenige Sekunden in Anspruch. Ist die Munition im Ma— gazin verschossen, so kann man das Gewehr wieder als Einzellader benutzen. Ausland. Paris, 5. Juli. In allen Flottenarsenalen jerrscht die größte Thätigkeit. Die in Toulon ausgerüsteten oder noch in Ausrüstung begriffenen wanzig Kriegsschiffe können 30,000 Mann nebst avallerie⸗ und Artilleriepferden mit den nöthigen Lebensmitteln an Bord nehmen. In allen Kriegs⸗ häfen wird das Reserve-Panzergeschwader ausge— rüstet. Die Regierung will in acht Tagen die mächtigste Flotte, die Frankreich jemals der Welt zgezeigt habe, aufstellen. — Diesen Nachmittag 2 Uhr wurde ein außerordentlicher Ministerrath ge⸗— halten, welcher in Folge der Nachricht zusammen⸗ berufen wurde, daß Lord Seymour die Drohung gegen Arabi erhoben habe, Alexand rien beschießen zu lassen. Admiral Concad, Befehlshaber der französischen Streitkräfte vor Alexandrien, hat für den Fall, daß die Engländer mit der Beschießung Ernst machen, Weisungen verlaugt. Es heißt, der Ministerrath werde dem Admiral Courad Befehl ertheilen, mit Lord Seymour, der von seiner Re⸗ zierung Vollmacht hat, je nach den eintretenden Fällen zu handeln, gemeinschaftlich vorzugehen. stach abgehaltenem Ministerrath war der wöchent⸗ iche Empfang im Ministerium des Auswärtigen, zu dem sich das gesammte diplomatjsche Corps ein⸗ zefunden hatte. — Im Palais Bourbon hatte sich zie Mehrzahl der Ausschüsse eingefunden, aber die Arbeit ruhte; die Deputirten bewegten sich in den Wandelgängen und unterhielten sich über die Mög— ichkeit der Beschießung Alexandriens. Unter den Deputirten herrschte die Ansicht vor, daß die fran⸗ ösische Regierung, bevor sie sich dem Vorgehen der Engländer anschließe, sich Vollmacht dazu vom Parlament einholen müsse. In den hiesigen amt— ichen Kreisen wird versichert, daß, wenn die Pforte nicht heute den englisch-französischen Vorschlag wegen hres Einschreitens in Egypten unter gewissen Be— dingungen annehme, England und Frankreich sofort ie englisch-französisch-italienische Intervention bean⸗ ragen werden. Der betreffende Vorschlag wurde jestern nach Berlin, Petersburg, Rom und Wien ibgeschickt und heute vom französischen Botschafter der Conferenz vorgelegt. Bis zur Sinnde ist über den Beschluß der Conferenz in Betreff dieses Vor— chlages nichts bekannt. London, 5. Juli. Meldung der „Daily News“ aus Alexandrien: Seymour ersuchte den Gouverneur, die Armirung der Forts einzu— tellen. Er sei entschlossen, auch seinerseits energische S„chritte zu thun, falls dieser Aufforderung nicht Ffolge geleistet werde. — Dasselbe Journal erfährt, zie Conferenz begünstige die Vorschläge Dufferins »ehufs Herstellung der Ordnung in Egypten. Dem Deutschthum in den russischen Ostsee⸗ Brovinzen ist ein neuer schwerer Schlag zugefügt vorden. Die eigentliche Kultursprache des russischen Zaltenlandes, die deutsche Sprache, ist aus einem der wichtigsten Geschäfte der Behörde wiederum ver— )rängt worden. Wie aus Petersburg gemeldet wird, st das Gutachten des Reichsraths. wonach die russische Sprache künftig die Geschäftssprache er baltischen Rekrutirungs-Kommissionen bilden soil, om Kaiser bestätigt worden. Ausgenommen bleiben orläufig diejenigen Landestheile, in denen die Ein— ihrung der obige Bestimmung gegenwärtig absolut