zi. Ingherter Anzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. a Et. Ingberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ jatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 146 40 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 10 60 4, einschließlich Zustellungbgebuͤhr. Die Einrückungsgebühr fuür die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 H, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 “, bei Neclamen 30 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 150. — Für die Monate August * und September nehmen die Post⸗ „ahten, die Austräger und die Erpedi— a4m Bestellungen auf dieses Blatt entgegen. Politische Uebersicht. Deutsches Reich. München, 30. Juli. Der Verwaltungsge— achtshof hat folgenden Entscheid publicirt: Nach en vor dem 1. Januar 1878 in Geltung ge— vesenen Satzungen der unterfränkischen Schullehrer— hittwen⸗ und Waisen⸗Pensionsanstalt, insbesondere Ach den grundlegenden Bestimmungen der k. Entschließ⸗ qg vom 10. Mai 1821, die Errichtung einer Pen— wanstalt für die Wittwen und Waisen der Schul⸗ irer des Untermainkreises betr., sind die vor dem Januar 1873 aus einem anderen Regierungs⸗ nitle nach Unterfranken übergetretenen Schullehrer im Eintritt in die genannte Pensionsanstalt und Nachzahlung der statutenmäßigen Jahresbeiträge dieselbe vom Tage ihrer ersten Anstellung im oltsschuldienste an als verpflichtet zu erachten. München, 30. Juli. Die in der deutschen ne in der jüngsten Zeit vielfach besprochene, von er Frankfurter Handelskammer in Anregung ge— rachte Unifizirung der Postwerthzeichen in Deutsch⸗ ind, wird nun auch in der bayerischen Handels— Gewerbekammer zur Berathung gelangen, indem Frankfurter Kammer ihr desfallsiges Gesuch an en Bundesrath auch den bayerischen Kammern zur degutachtung mitgetheilt hat und wird man deren iübezüglichen Beschlußfassung mit Interesse ent⸗ thensehen dürfen. Die Handels- und Gewerbe⸗ ummer von Oberbdiyern dahier wird bereits kommen⸗ den Mittwoch über diesen Gegenstand in Berathung reien. Ein zweiter Gegenstand von allgemeiner ydeutung, der in' der Mittwochsitzung zur Be⸗ thung gelangt, betrifft ein Gesuch der Ludwigs⸗ wener und der Regensburger Handelskammer an ag Staatsministerium des Innern, in welchem banderung der die Errichtung von Handels⸗ dGewerbekammern in Bayhern betreffenden Ver— nung vom 20 Dec. 1868, petittonirt wird. So ml uns bekannt, ist das genannte Ministerium auch netz mit einer Revision der citirten Verordnung shästigt, da dieselbe in mehrfacher Beziehung den orderungen und Bedürfnissen der Gegenwart mehr entspricht. Nunchen, 80. Juli. Herzog Carl Theodor at sich heute zum Universitätsjubilaäum nach urbhurg. Der Cultusminister Dr. von Lutz wird den dorthin abreisen. Vürzburg, 81. Juli. Staatsminister v. soeben Mittags) in Begleitung des Mi⸗ alrathes Volk hier angekommen und wuͤrde dem Senate der Universität auf dem Bahnhofe uch empfangen. Der Rector Wislicenus stellle dann die Vertreter der Studentenschaft vor, velche der Minister einige Worte der Begrüß⸗ Ichtete. Darauf begab sich Herr den Luß in Sadt, wo er bei Verwandten (Hunschentener) uung genommen hat. Der Herzog Carl Theo— 9 Bayern wird heute Nacht umn1 Uhr hier antet. Er wird vom Bahnhofe feierlich einge⸗ und nach dem Regierungs⸗Präsidialgebäude ge⸗ verden, da er bei dem Regierungspräsidenten Lurburg absteigen will. Das Wektier hellt nmer mehr auf, sebenso die immer fröhlichet inf Dienstag, 1. August 1882. 17. Jahrg. verdende Feststimmung, und ist nur zu wünschen, daß die eben durchblickende Sonne das Fest auch im weiteren Verlaufe begünstige. Ausland. Bezeichnend für die jetzigen Zustände in Frank⸗— reich ist wohl nachstehende Auslassung des in Nizza n italienischer Sprache erscheinenden Journals Il. Bensiero, des Organs der separatistischen Partei: In den letzten Jahren hat Frankreich, sowohl zurch seine Presse als durch die Haltung seiner „taatsmänner, Alles gethan, um die befreundeten vie die feindlichen Nationen zu verletzen. Jetzt verden schwere Stunden über Frankreich herein— zrechen und bisher reicht ihm keine Macht die Hand. Man kaun sagen, daß der Haß gegen Frankreich heutzutage eine Mode geworden ist; man empfindet hu instinktiv mächtig, ohne darüber nachzudenken, a ohne ihn zu verstehen. Man haßt jetzt die 5ranzosen, wie man ehedem die Schüler Loyola's jaßte, d. h. weil man das Bedürfniß dazu fühlte. Ddieser Haß gegen Frankreich ist für sich allein mehr verth, als tausend Bismarck, wie groß auch das Talent des Reichskanzlers sein mag, dafür zu sor— jen, daß dieser Haß lebendig bleibt und nie er— ischt. () Wie wird Frankreich sich aus diesem Wespennest ziehen? Wenn die türkischen Soldaten m Verein mit der Armee Arabi's aus Egypten in Tripolis einrückten, die Franzosen aufforderten, Afrika zu räumen, welche europäische Macht würde Frankreich zu Hilfe kommen? Wer würde seine Haut zum Markte tragen, um Frankreich in dem Benuß seiner Usurpationen zu erhalten? Unseres Frachtens ist die Gelegenheit für die Türkei noch nie so günstig gewesen, Afrika wieder zu erobern; owie für Deutschland und Italien, sich für die driege zu rächen, die ihnen Frankreich in früheren Zeiten auferlegt hat. (7) Der Abg. Recipon soll wegen dieses Artikels in der Kammer eine Anfrage an den Minister der Justiz richten. Paris, 29. Juli. Der Minister des Innern hat telegraphisch in Nizza Erkundigungen über den Verfasser des gestern erwähnten Artikels des Pen—⸗ iers eingezogen und nachdem er in Erfahrung ge— zracht, daß derselbe ein Italiener sei, der für die ranzösische Nationalität optirt hat, den Artikel an den Justizminister mit der Aufforderung geleitet, ofort ein strafgerichtliches Verfahren anzuordnen. vas auch geschehen ist. Paris, 31. Juli. Havasmeldung. In Kairo 'and gestern eine von 360 aus Ulemas, Karis, Beamten und Notabeln bestehende Versammlung tatt, welche einstimmig Arabi als Vertheidiger des dandes bis zum Frieden oder bis zur Vernichtung oroklamirte und den Khedive als außerhalb der nuselmännischen Gesetze stehend erklärte. Konstantinopel, 30. Juli. Die türkischen donferenzbevollmächtigten übermitteln den Botschaf⸗ ern eine schriftliche Erklaͤrung, worin es heißt: Die Pforte sei im Begriffe, auf die in der letzten Kon— erenzsitzung erläuterten, von ihr zur Kenntniß ge— nommenen Grundlagen der Note der Botschafier vom 15. Juli Truppen nach Egypten zu entsenden mm Vertrauen auf die Billigkeit der Mächte, auf hren wohlwollenden Entschluß, die souveränen Rechte des Sultans zu achten. Die Pforte hofft, daß die Alexandrien okkupirenden Truppen Egypten ver— assen, wenn die türkischen Truppen eingetroffen ind. Der der Erklärung beigeschlossene Anhang esagt: Da die Militärreformfrage mit den Maß— iahrien betreffs der Wiederherstellung des normalen Zztatus quo in Egypten zusammenhängt, wird die⸗ elbe nur durch das Einvernehmen des Khedive und )er Pforte geregelt werden können. Derwisch Pascha übernimmt wahrscheinlich das Commando des Ex—⸗ »editionskorps. — Der britische Sekretär Sandison »egab sich auf's Neue nach dem Nildizkiosk und viederholte das Ersuchen Dufferins, der Sultan nöge eine Proklamation erlassen, durch welche Arabi für einen Rebellen erklärt werde, und die Autorität des Khedive aufrecht erhalten. Sandison gab die Versicherung, England habe kein Protek— orat über Egypten im Auge und wünsche eine reundschaftliche Kooperation mit der Türkei. Alexandrien, 31. Juti. Vor Port Said iegen nunmehr 7 französische Panzerschiffe. Die ẽgyptier werfen dasselbst Befestigungszwecke auf. Der Gouverneur begab sich auf ein englisches Kriegs- chiff Lokale und pfälzische Nachrichten. * St. Ingbert. Wir sind heute in der Lage Näheres über die vom Kriegerverein am Sonntag berathenen und angenommenen Sta—⸗ uten der von ihm neu gegründeten Sterbekasse nittheilen zu können und lassen für solche, die sich dafür interessieren, nachstehend das Wichtigste aus )enselben folgen. Die Kasse besteht nach F 1 der Statuten innerhalb des Kriegervereines und hat den Zweck, Mitgliedern desselben bei Sterbefällen eine Unterstützung zu reichen; dieselbe ist jedoch von der Hauptkasse des Vereins getrennt zu führen. — Mitglied der Kasse kann jedes Mitglied des Krieger⸗ dereins werden, wenn solches nach vorheriger schrift⸗ icher oder mündlicher Anmeldung an den Rechner der Vereinsdiener das Eintrittsgeld bezahlt hat. dasselbe beträgt: a, für alle bei Gründung der dasse Eintretenden 1 M., b, für die später Ein— retenden: im Alter bis zu 30 Ihr. 1M., bis zu 35 J. 1M. 50 Pf. bis zu 40 J. 2M. 50 Pf., zis zu 45 J. 4 M., bis zu 50 J. und darüber 6 M. — Der Monatsbeitrag ist auf 10 Pf. fest⸗ gesetzt, kann jedoch vom Ausschuß im Bedürfnißfalle auf 20 Pf. erhöht werden. Derselbe wird jeden Monat durch den Vereinsdiener erhoben und darf unter keinen Umständen mehr als 2 Monate rück— tändig bleiben. — Die Kasse wird vom Rechner des Kriegervereins mit dessen Ausschuß verwaltet, und ist alljährlich im September in der ordentlichen Generalversammlung des Kriegervereins Rechenschaft darüber abzulegen. — Die Unterstützungsberechtigung für die bei der Gründung der Kasse Eintretenden heginnt mit dem 1. Januar 1883, indem der Bei—⸗ rag für den Monat Juli, als den Gründungsmo— nat, noch bezahlt werden muß. Später eintretende Mitglieder haben erst 6 Monate nach ihrem Ein—⸗ ritte Anspruch an die Kasse, vorausgesetzt, daß sie nit ihren Verpflichtungen nicht im Rückstande sind. — Unterstützungs berechtigt sind: a, die Wittwe, »der die Kinder, oder die sonstigen Erben eines ver⸗ jeirathet gewesenen Mitgliedes, b, die Erben eines inverheirathet gewesenen Mitgliedes, c, Verheirathete Mitgliedet beim Tode ihrer Ehefrauen. — leber jeden Todesfall ist eine Bescheinigung vom Standesamte beizubringen und werden bei unnatür— ichen Todesfällen keine Unterstützungen ausbezahlt. Die Höhe der Unterstützungen wird alljährlich in der ordentlichen Generalversammlung für das nächste Jahr festgesetzt. — Wer freiwillig aus der Kasse wustritt oder ausgestoßen wird, verliert jeden An— pruch an die selbe und finden die 88 15 ind 16 der Statuten des Kricgervereins auf