St. Jugberter Anzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. der „St. Ingberter Auzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal woͤchentlich mit Unterhaltungs⸗ latt und Sonntags mit Bseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 140 40 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 H, einschließlich d ⸗Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Erpedition Auskunft ertheilt, 13 , bei Reclamen 30 3. Vei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. Jest M 105. Sonntag, 3. Juni 1883. —18. Jahrg. ßSnsiti daß gerade von Speyer aus die Ver⸗ Politische Ueberficht. —J solcher gefährlichen Stoffe Deutjsches Reich. nit der Post in ausgedehntem Maße München. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, vetrieben wird. Im September 1881 gerieth jaben Se. Maj. der König genehmigt, daß nach ine von dem Apotheker von A. in Speher her em Antrag des protestantischen Oberkonsistoriums ührende Packetsendung, welche angeblich Sirontian ie Feier des Reformationsfestes in diesen ind Schellack (eine Mischung zu bengalischen jahr auf den 11. November verlegt und mit der Flammen) enthielt, in einem Bahnpostwagen auf Odjährigen Gedächtnißfeier der Geburt Luthers der Strecke Basel-Frankfurt a. M. in Brand und erbunden, und daß am Samstag den 10. No- erursachte einen Schaden von mehreren tausend ember ein entsprechender vorbereitender Gottesdienst Nark. Die bayerische Postdirektion wird, um ür diese Feier abgehalten werde. — Auf grund iiesem Umfug zu steuern, die Verfolgung der illerhöchster Genehmigung wird das Realgymnasium —ache mit voller Schärfe betreiben; denn man ist n Speyer mit Ende dieses Schuljahres aufge- ich der großen Gefahr, welche dem Eisenbahn⸗ pben. vie dem Postverkehr durch den Mißbrauch der ver⸗ Berlin, 31. Mai. Unter Vorsitz des Fürsten dotswidrigen Versendung explosibler Stoffe droht, zismarck hat heute im Reichskanzler-⸗Palais ein vollkommen bewußt. Rinisterr ath stattgefunden, in welchem jeden⸗ — Gerichtsferien.) Die Fikth. Zig. ills die Stellung Preußens zur Curie, sowie die nacht im Interesse des Publikums jetzt schon auf ʒtellung des Staatsministeriums zu den Beschlüssen bie am 15. Juli beginnenden Gerichtsferien auf⸗ es Abgeordnetenhauses und Herrenhauses erörlert nerksam. Während derselben werden auf Grund ind dazu Beschluß gefaßt wurde. In parlamen-⸗ ecs Gerichtsverfassungsgesezes nur in Feriensachen arischen Kreisen mißt man der heutigen Berathung ermine abgehalten und Entscheidungen erlassen. ehr große Bedeutung bei. Es verlautet, daß die feriensachen sind: Strafsachen, Arrestsachen und heschlußfassung des Staatsministeriums über die die einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, usarbeitung einer kirchenpolitischen Vorlage un-⸗ Neß,. und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Ver⸗ nittelbar bevorstehe. niethern und Miethern von Wohnungs und anderen Ausland. stäumen wegen Ueberlassung, Benutzzung und Räu⸗ Der Konig von Spanten soll im nächsten lung dersetden, sowie weden Zutuchattung der )erbst Berlin, zur Zeit der Truppenmanbber, be- om Miether in die Miethsräume eingebrachten chen. Vorher wird er mit seiner Gemahlin dem dachen, Wechselsachen, Bausachen, wenn über Fort⸗ jerreichischen Hofe einen Besuch abstatten etzung eines angefangenen Baues gestritten wird. — — das Gericht kann jedoch auf Antrag auch andere Lokale und pfälzische Nachrichten. zachen, soweit sie besonderer Beschleuniguͤng be⸗ Die lutherische Pfarr⸗Wittwen— ürfen, als Feriensachen bezeichnen. Die gleiche assesin Zweibrücken, welche seinerzeit für Befugniß hat vorbehaltlich der Entscheidung des mmtliche lutherische Pfarrer des Herzogthums Berichts der Vorsißende. Auf das Mahnverfahren, egründet worden war, hat in den leßten Wochen as Zwangsvollstreckungsberfahren und das Konkurs- urch einen sehr günstigen Vergleich mit den in erfahren sind die Ferien ohne Einfluß. Nach der egenwärtig nichtbaherischem Gebiet wohnenden be- Zivilprozeßordnung werden auch durch die Gerichts echtigten Pfarrern sich abgefunden. An die be— rien, ausgenommen in den Ferien⸗ oder als solche reiligten außerbayerischen Staaten (Preußen, Olden · czeichneten Sachen, die Einlassungs- und Ladungs⸗ urg, Elsaß) werden 44,000 Mtk. hinausbezahlt, risten unterbrochen. Die Gerichtsferien endigen ahrend in Zweibrücken ein Vermögen von im 185. September. 10.0000 Mk. verbleibt. Der Wittwengehalt, — Aus der Pfalz, 30. Mai. Die landes velcher sich auf 480 Mt. beläuft, braucht aicht derrl. Genehmigung für die drei nichtbayerischen ekürzt zu werden. heistlichen, die am 6. Juni bei dem Jahresfest — Der Gustab⸗Adolf-Verein für das Dekanat es evangelischen Missionsvereins der Pfalz sprechen omburg feiert sein Jahresfrist am 17. Juni derden, ist eingetroffen. Es sind dies Hofprediger ader Kirche zu Mittelbrunn. S„töcker aus Berlin, Missionar Thuüumm von — Unter dem 11. Mai faßte der Stadtrath er Basler Missionsanstalt, bisher in Indien, u Speyer den Beschluß, gegen die Entscheidung Ffarrer G. Burkhardt aus Neudietendorf, als es Bezirlsamts, daß die Umlagen um 55, 000 Mik., BZertreter der Brudergemeinde. aumlich um den Betrag des Betriebsfonds, u kürzen seien, Rekurs an die kgl. Regierung zu zgreifen. Wie die „Sp. Ztg.“ hört, hat die kgl. enierung die Beschwerde des Siediraihe als de— ründet crachtet und die Enischeidung des Bezirks⸗ mts demgemäß abgeändert. Wie eine Münchener Korrespondenz des . C.“ mittheilt besiand die Sendung des ugrwerkers K. in Speyer, welche am . April auf dem Bahnhofe Zweibrücken lodirie und dem Kondukteur zwei Finger und w Auge raubte, aus 1600 Knallerbsen (ein parat aus Knallquecksilber). K. wunde schon n im Jahre 1880 wegen verbotswidriger ieferung einer Sendung mit Feuerwerksstoffen, jine in der Packkammer des Bahnpestamts teim explodirte, zu 10 Mk. Geldstrafe ver⸗ riheilt. Die Untersuchung hat ferner ergeben, Woche, vom 7. an Aufheiterung, vom 16. an vieder trüb, vom 28. an besser, doch Gewitter, ꝛinige Tage stürmisch. — Dr. Overzier nennt selbsi ein Unternehmen „fast vermessen erscheinend“, pricht aber die feste Ueberzeugung von der Durch- ührbarkeit derselben und der Richtigkeit seiner doraussagungen aus. f Aus der Provinz Sachsen, 31. Mai. Ddas Schöffengericht zu Freyburg fällte gestern in iner Anklage wegen Uebertretung der Verordnung om 18. Dezember 1882 über die Sonntags uhe ein freisprechendes Urtheil, indemges war den Angeklagten der Uebertretung der Verord⸗ iung für schuldig, aber für straffrei erkannte, da die Verordnung rechtsungiltig sei. FHamburg. Von dem Eulende in einer hroßstadt gibt der folgende Bericht aus unserer Stadt wieder einmal ein Bild. Während am —AD Harvestehude inscheinend leblos liegend gefunden wurde, und iuch bald darauf seinen Geist aufgab, nach Angabe des Arztes, weil der arme Mensch verhungert war, iiel am Montag wieder ein Ärbeiter auf dem Zchweinemarkt vor Ermattung um. Es wurde zuch hierbei konstatirt, daß der Mann völlig aus— gehungert war. F. Erkenntniß des Reichsgerichts.) Lersichert ein Erhegattte seinLeben z u Bunsten seiner Frau und Kinder, so jaben, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, nach einem Tode diese Hinterbliebenen ein unmittelbares stecht auf Empfangnahme der Versicherungssumme. Dieses Recht wird dadurch, daß der Versicherungs⸗ iehmer vor seinem Tode seine Rechte aus der Polize inem Gläubiger zur Sicherung der Schuldsumme ,edirt hat, insoweit alterirt, als die Hinterbliebenen iach der Befriedigung jenes Gläubigers aus der gersicherungssumme nur auf den Resi derselben ein inmittelbares Forderungsrecht haben. Andere Gläu⸗ ziger des verstorbenen Versicherungsnehmers aber jaben auf diese Versicherungssumme keinen Anspruch. F Elektrisches) Herr Frischen von der rzirma Siemens und Halske hat die in England eit Kurzem verwendeten haselnuͤßgroßen eleltrischen zlühlampchen in Berlin eingeführt, welche auf der Zühne oder auf dem Ball von Damen im Haar jetragen werden. Die Lampen werden aus einem leinen, nur 5 Pfund wiegenden Accumulator ge⸗ peist, welcher u. A. in den modernen Ausbauschungen der Damentoilette leicht unterzubringen ist. Von dem Accumulatar gehen dann Leitungsdrähte nach »em Kopf zu den Glühlampchen. Der Effect soll, iamentlich auf der Buͤhne, ein außergewoöhnlicher ein. — Ernstere Zwecke verfolgen die Pariser 2élot und Troupé mit ihrem sog. elektrischen Bhotophor. Der Apparat besteht gleichfalls aus ꝛinem Glühlämpchen, welches aus einem chrom—⸗ auren Kali⸗Element gespeist wird und so gebaut st, daß die Strahlen nach vorn geworfen werden. Das Lämpchen ist für Aerzte bestimmt und wird zur Beleuchtung der Mund⸗ oder Ohrenhohle ver⸗ vendet. Der Arzt kann denselben auch mit einem Riemen um den Kopf schnallen, so daß die Lampe an der Stirn ihren Sitz hat und der Operirende heide Hände freibehält. F Der interessanteste Krönungs⸗ gast. Daß auch König Kalakaua, der Be— serrscher der Sandwichsinseln, seinen Vertreter zur daiserkrönung absenden würde, hatte Niemand in stußland geahnt. Als solcher stellte sich ein General dver in Cacadu⸗ und Papageifeder⸗Uniformen ge— Vermischtes. München, 31. Mai. Se. k. H. Prinz duwig Ferdinand hat die aus Anlaß seiner krnennung zum Oberstinhaber des 18. Inf.Regis. sieher gekommene Deputation des genannten Regi⸗ nents, bestehend aus dem Obersten Lindhamer, Najor Kopf, Hauptmann Hirschauer, Pre— nierlieutenant Duetsch und Secondlieutenant und stegimenisadjutant Gleitsmann, gestern Nach—⸗ nittag 2 Uhr in Audienz empfangen. Nachher and bei Sr. k. Hoheit groͤßere Tafel siatt, u welcher die genannten Offiziere geladen waren. fDr. Overzier in Köhn beginnt, monatlich Wettervoraus sagungen für jeden einzelnen Tag je ines ganzen Monats herauszugeben. Nach jener ür Juni wird das Weiter im Allgemeinen bedeckt is regnerisch sein. Dies zunächst in der ersten