in das Unvermeidliche und folgte seinem inzwischen erbeigeholten Onkel in dessen Wohnung. Hoffent⸗ ich, so schreibt die „B. Ztig.“, verbindet sich der utmüthige Onkel mit den vier angebeteten Damen, amit zunächst der dem Prinzipal zugefügte Schaden gedeckt wird. * (Bittgesuch an den Kaiser.) Ein aiternloser Knabe von neun Jahren in Stargard, zer in Pflege gegeben ist und die Freischule besucht, jot sich mit Eintritt der rauhen Witterung in seiner stoth mit einem höchsten naiben Schreiben an keinen Hgeringeren, als den Kaiser gewendet und diesen im Zuwendung „von alten abgelegten Kleidern“ zur Bedeckung seiner Blößen gebeten. Dies Schrei⸗ Hen ist auch richtig an seine Adresse gelangt und „von S. Majestät in gewohnter menschenfreundlicher Weise mit eigenhändigen Anmerkungen mittels Bunt— tifts behufs Einziehung weiterer Erkundigungen an en Oberpräsidenten von Pommern überwiesen, er wiederum die Behörde zur Berichterstattung auf⸗ orderte. Letztere hat die Angaben des kleinen re—⸗ oluten Staatsbürgers bereits als den Verhältnissen untsprechend festgestellt. Die abgelegten Kleidungs- tücke werden zwar ausbleiben, dach wird ihn vor⸗ aussichtlich baid die warme Uniform des Militär⸗ Waisenhauses zieten. (Die Entschadigung unschuldig zerhafteter und Verurtheilter.) Von illen Fragen, die in letzter Zeit auf der Tagesord⸗ nung der gesammten Presse gestanden haben, hat eine ein so andauerndes JInteresse erregt, als wie hiejenige wegen der Entschädigung unschuldig Ver⸗ jafteter oder Verurtheilter. Und mit Recht; denn as menschliche Gefühl sträubt sich dagegen, daß rgend Einem eine Unbill zugefügt wird, und doppelt si das Rechtsgefühl verletzt. wenn eben diese Un⸗ ill im Namen des Rechts, „von Rechtswegen“ erübt wird. Und gerade die letzte Zeit war es, ie solche Justizunbill ofter zu Tage treten ließ, ils wie es sonft der Fall zu sein schien. Da regte ich die öffentliche Stimme laut, und das Resultat st insofern ein erfreuliches, als sich die obersten gehörden veranlaßt gesehen haben, der Frage näher u treten und wir jedenfalls demnächst einen, diese Materie regelnden Gesetzentwurf zu erwarten haben. Von Anbeginn der Frage an theilte sich die Bresse in zwei Lager. Auf der einen Seite ver angie man, daß nur die unschuldig Verurtheilten chadlos gehalten werden, auf der anderen Seite var man aber der Meinung, daß diese Schadlos— jaltung auch auf die unschuldig Verhafteten bez. in jer Verhandlung Freigesprochenen ausgedehnt werden nöge. — beide Begriffe scheineu dajselbe zu bedeuten, jeden sich aber in Wirklichkeit nicht im Geringsten. Unschuldig verurtheilt ist unzweifelhaft der, dessen Schuld durch ein faktisch ergangenes richterliches Frlenntniß anscheinend festgestellt, dessen Schuld— osigkeit durch spätere Aufklärungen bez. Untersuch— mgen jedoch zur Evidenz sich ergeben hat. Ohne ede Diskussion: Hier ist der Staat rechtlich und noralisch verpflichtet, dem Opfer der Justiz eine ingemessene Entschadigung zu gewähren; wird doch Nleider! — feibst die höchste Entschädigung dem gedauernswerthen nicht das ihm geraubte Stück der ebenszeit zurückgeben kunnen / Ganz anders stellt sich die Sachlage bei dem gegriffe „unschuldig verhaftet.“ Im Allgemeinen vird man in diese Kategorie alle Diejenigen stellen, oelche zwar verhaftet worden sind, aber bei denen ie Untersuchung entweder gar nicht zur Hauptver⸗ andlung gediehen oder die in dieser Hauptverhand⸗ ang freigesprochen worden sind. Sind aber die olchergestalt der Hast Entlassenen immer wirklich mschuldig?? Wir müssen das ganz entschieden ver— einen und behaupten, der überwiegend größere Theil ing mit solcher Raffinirtheit zu Werke, daß die orhandenen Beweise zu einer Verurtheilung nicht usreichten. Beispiele konnten genug aufgeführt oerden und leider sind es eben die tausendfachen Ausflüchte der Verbrecherwelt, die unsere Richter jegen Alles etwas schwergläubig machen, was von er Anklagebank überhaupt zu -ihnen gesprochen vird. Will man also nicht eine Prämie auf die Lerschmitztheit bei Ausführung von Verbrechen etzen, so kann von einer durchgängigen Entschädig⸗ ing unschuldig Verhafteter bez. Freigesprochener keine sede sein! Hingegen dürfte es — da Irrthümer zei Verhaftungen. selbredend nicht ausgeschlossen ind — wohl am Platze sein, wenn bei Haftent⸗ assungen bez. Freisprechungen es dem richterlichen ermessen anheimgestellt wird, ob auf Antrag des zetroffenen eine Entschädigung zu gewähren sei. diermit dürfte der richtige Mittelweg getröffen sein ind vor allen Dingen wird dadurch erreicht, daß insere staatsanwalischaftlichen Organe, speziell die Bolizei bei Verhaftungen mit mehr Vorsicht zu Werke gehen werden, als wie das bis jetzt öfter )er Fall ist. Die möglichste Garantie der perfön⸗ ichen Freiheit, des höchsten menschlichen Gutes, nuß unser zu erstrebendes Ziel sein!“ F (Der Bock als Gärtner.) In Karls— vurg in Siebenbürgen gelang es der Polizei, eine efährliche weitverzweigte Einbrecherbande zu ver— aften; einer der Rädelsführer dieser Bande war ein städtischer Nachiwächter. Für Billardspieler wird es interessant ein, die neuen Regeln zu erfahren, die bei dem im Montag in Paris begonnenen Billardwettkampf wischen dem Franzosen Vignaux und dem Amerikaner Zchöffer gelten. Weiße Linien sind von einem Ende is zum andern in der Länge wie in der Breite iber das Billard gezogen und zwar in einem Ab⸗ tand von ungefähr 21Centimetern von den Banden. diese Linien bilden sonach acht rechtwinkliche Figuren, n deren Innerem der Spieler nur ein Mal caram⸗ joliren darf, wenn er nicht wenigstens einen er gegnerischen Bälle über die Grenze treibt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so kommt dem hegner der nächste Stoß zu. Ist der Ball einmal jus dem Rechteck, in dem er sich befand, heraus— Jetrieben und kehrt dahin zurück, so gilt der Stoß ind der Betreffende bleibt am Spiel. Am ersten Abend des Wettkampfs machte Hr. Schöffer 600 Zoints, Vignaux 488; in zwei Touren hatte Schöffer 105 resp. 125 Points gemacht. F Triest, 30. Nov. In der Offizin des Triester Tagblatt“ sind heute Nacht zwei Petar— en explodirt; es wurde jedoch kein Schaden an⸗— erichtet. Petersburg, 3. Dez. Es herrschen heute —D0 nassenhaft aus dem Ladogasee in die Newa gehen⸗ es Eis. Ein furchtbares Verbrechen wurde n Laconia (New⸗Hampsfshire) verübt. Ein gewisser Thomas Samon ermordete eine Frau Ford, bei velcher er logirte, packte die Leiche in einen Koffer ind fuhr mil demselben nach dem eine Meile ent⸗ ernten Hause eines gewissen James Ruddy, bei velchem er sich einlogirte. In der Nacht zum Zamstag ermordete er Ruddy und dessen Kind und verwundete Frau Ruddy mit einem Beile derartig, aß er glaubte, sie sei todt. Dann steckte er das zaus mittelst Petroleum in Brand. Das Feuer ilarmirte einen Nachbar, der Frau Ruddy im zreien liegen fand. Sie war nämlich aus dem Fenster gesprungen. Das Feuer murde geldscht. zrau Ruddy liegt im Sterben, aber ist im Stande sewesen, Aussagen zu machen. Samon wurde am nächstfolgenden Tage verhaftet. (Eine Riesenhochzeit.) Dem Progresso Italo⸗Amerikano wird unterm 14. Nov. aus Pitts⸗ urg geschrieben: „Es sind schon alle Vorbereitungen ur Heirath der deutschen Riesin Miß Annie Duz nit dem irländischen Riesen Patrick O'Brien ge⸗ roffen und die Hochzeit wird in den nächsten 'agen in der deutsch-evangelischen Kirche in der echsten Avenue in wahrhaft riefigen Verhältnissen tattfinden. Der Bräutigam ist Kathölik und die Zraut Protestantin, weßhalb die Funktion verzögert vurde, da jedes der Brautleute nach seinem Glau— nensbekenntniß getraut sein wollte. Wie immer jab der Mann schließlich nach. Die Handschuhe ür die Braut mußten eigens bestellt werden und zie Maße wurden einer Modistin in New-York nitgetheilt, welche mit der Anfertigung derselben zetraut ist, während ein Schuhmacherladen in Ihiladelphia die Atlaspantoffeln liefern muß. Das ßaar wird von einem Wagen mit vier Schimmeln iach und aus der Kirche geführt. Es heißt, daß wei sehr bekannte Zwerge als Beistände fungiren verden, einer für den Bräutigaam, der andere für die Braut. (Für Auswanderer nach Nordame— uka.) „Auch der neue Tarif der Vereinigten Ztaaten Nord⸗Amerikas gestattet Einwanderern für fkinfuhr von Haushaltungsgegenständen und son— tiger Habe einen gewissen Grad von Steuerfrei⸗ eit: „Der Freiliste beigefugt — so lautet der be— reffende Paragraph — sind Bücher, Bibliotheken ind Haushaltungsgegenstände, welche mindestens in Jahr lang von den betreffenden Personen im luslande gebraucht worden und nicht für Andere der zum Verkäufe bestimmt sind; ferner im Ge— »rauch befindliche Kletder und andere persönliche Effekten, nicht aber Handelswaaren; endlich zur Ausübung eines bestimmten Berufs nothwendige Bücher und Werkzeuge. Doch soll die Steuerfreiheit nicht auf Maschienen oder andere Artikel Bezug zaben, die zum Gebrauch in irgend einer Fabrit »der zum Verkauf bestimmt sind.“ Durch Ent— cheidung des Schatzamtes sind nun diese Bestim— nungen weiter dahin begrenzt worden, daß zu ꝛiner Farm gehörige Hausthiere in keinem Falle von Emigranten frei eingeführt werden dürfen; es ei denn, daß letztere mittels eines Gespanns, wie »ei den Kanadiern bisweilen geschieht, selbst über die Grenze kommen. Weit wichtiger noch fuͤr ein⸗ vandernde Europäer ist die Verfügung, daß in der Regel sechs Monate als die Periode zu betrachten ind, während welcher Emigranten die freie Einfuhr der oben erwähnten Dinge beanspruchen dürfen, und zwar mögen diese sechs Monale vor oder nach )er Hinüberkunft in die Vereinigten Staaten gewählt verden. Einzelne Zollämter, wie das St. Louiser, ind aus altem Herkommen noch liberaler, indem ie die vom Gesetze gestattete freie Frist auf. zwölf MNonate ausdehnen. Wer jedoch ein Jahr in den zereinigten Staaten verweilt hat und sein im alten ßaterlande zurückgebliebenes Eigenthum nicht hat sinüberkommen lafsen, muß dafür die enorme Ein— zangssteuer bezahlen, welche durch die Ansätze des ortigen Tarifs verhängt wird. 7.Gennmanschwer hört) Prinz G. ragt in einer Gesellschaft einen alten Baron nach )em Befinden sciner Gemahlin. Dieser sehr taub ind seit längerer Zeit mit einem quälenden Husten Hehaftet, glaubt, die Frage gelte letzterem und ent— zegnet devot: „Zu gnädig, Durchlaucht, ich thue Alles in der Welt, um mich davon zu befreien, iber es geht nicht, mit diesem Feinde muß ich aus⸗ sukommen suchen. Das Leben wird mir zur Hölle, zesonders des Naches, wo ich immer fürchte, daß nir die Kehle zugeschnürt wird!“ Der Prinz machte ein kurioses Gesicht, bis ihm der wahre Sachverhalt zedeutet wurde. Sterbefälle. Gestorben: in Rohrbach b. Landau Mich. He⸗ ancourt, 69 J. a.; in Herxheim b. Landau Lazarus Blum, 73 J. a.; in Queichheim Mag⸗ alena Greim; in Hambach Klara Adler, geb. Fung, 60 J. a.; in Iggelheim Jakob Fapp. 28 J. a. Fuür die Redaktion verantwortlich: F. X. Dem etz. Nr. G1 des prattischen Wochenblattes für alle Hausfrauen „Fürs Haus““ (Preis vieriel ährlich 1 Mark) enthält: Liebet die Thiere! — Der Eintritt in die zroße Welt. — Billiger Christbaumschmuck. — Das Vaterhaus. — Auslachen. — Dienst⸗ zotenzeugnisse. — Der Mutter Bild. Fehler bei Herrenhemden. — „Ich hatte einst ein schönes Vaterland“. — Fensterdecke. — Vermietungs-⸗Bureaus. — Haartracht. — Raschen. — Kinderbücher. — Kindertheater. — Kanarienvogel. — Auerhahn. — Papagei. — Pelzsachen. — Flaschen zu reinigen. — Reinigen von Bronzegegenständen. — Hart⸗ gewordene Gummisachen. — Reinigen von Boldrahmen. — Pomade. — Stöecrin zu berwerthen. — Geranium. — Vertilgung zer Würmer in Blumentöpfen. — Amaryllis. — Für die Küche. — Raͤthsel. Fernsprecher. — Echo. — Briefkasten der Schriftstelle. — der Markt. — Anzeigen. — Probenummer zratis in allen Buchhandlungen. — Notariell beglaubigte Auflage 30,000. — Wocheuspruch: Unwiderruflich dorrt die Blüthe, Unwiderruflich wächst das Kind, Abgründe liegen im Gemüthe Die tiefer als die Hölle sind. α derkäuft und Verpathtungen, Betheilignugen ztelen⸗Vakanzen ett. verden am sichersten durch Annoncen in zweckentsprechenden zeitungen zur Kenntniß der bez. Reflektanten gebracht; die, inlaufenden Offerten werden den Inserenten im Original ugesandt. Nähere Auskunft ertheilt die Annoncen⸗Exped. von Nudolf Mosse, Frankfurt a. M., Roßmarit kt. 8.