früher einige Zeit in Nlingenmünster zugebracht haben. (L. T.) — Speyer, 22. März. Geschwindigkeit ist keine Hexerei! Durch Nachstehendes dürfte die ohne⸗ hin schon sehr umfangreiche Statistik der Zollkuriosa Im ein weileres nicht uninteressantes Kapitel be⸗ reichert werden: Eine hier wohnende Dame erhiel⸗ mitle Februar 1883 eine Zusendung aus Paris bestehend aus 10,50 Kil. leinenen Gardinenstoffen 0.85 Kil. leinen Posamentierwaaren und 0,90 Kil. Wollenwaaren und mußte dafür ausweislich der Zollquittung, datiert vom 15 Februar vorigen Jahres, exkl. Fracht 6,30 Mk., O, 85 und 1,80 Mk., Fzusammen also 8,95 Mk. Zoll bezahlen. Dieser Tage nun, also nach Ablauf von einem Jahr und einem Monat, präsentiert die hiesige Zollbehörde eine Nachforderung in der Höhe von 6,30 Mt zu wenig berechneter Zollgebühr! Abgesehen davon daß zwischen der Gesammtzoliforderung von 15,25 Mt. und dem wirklichen Werthe der verzollten Gegen⸗ stände kein wesentlicher Unterschied besteht, ist das Merkwürdigste an der Sache der Umstand, daß dreizehn volle Monate nöthig waren, um frugliche Zollrechnung richtig zu stellen. die Furcht vor einer nochmaligen Nachforderung früher oder später bleibt naturlich nicht ausgeschlossen. Eile mit Weile! Gr. Tq.) — Konkurs wurde eröffnet über das Vermögen von Robert Bruchhaus in Haßsloch; Konkurs— berwalter: Geschäftsmann Herrmann in Neustadt Pfälzisches Schwurgericht. L. Quartal. Zweibrücken, 22. März, Vormittags 9 Uhr Verhandlung gegen Philipp Jakob Mayer. 433. alt; Ackerer von Insheim; Koörperverletzung mi nachgefolgtem Tode. Staatsbehörde: 2. Staatsan— walt Schneider; Vertheidiger: Rechtsanwalt Gebhart. Seii langer Zeit lebte der Angeklagte mit einem gewissen Hust in stetter Feindschaft, und war es Zamentlich der letztere, welcher bei jeder Gelegenheit die Veranlassung zu Streitigkeiten gab. Einmal sogar, im Jahre 1879, machie er sich einer Körper⸗ berleßung des Angeklagten schuldig. welche ihm eine Gefängnißstrafe von 1 Monat und 15 Tagen eintrug. Am 2. Februar, Nachmittags gegen 4 Uhr, kam der Angeklagte von der Arbeit aus in die Wirthschaft von Würth in Insheim. Vor der Wirthschaft stellte er seine Dunggabel ab. Abends um 19 Uhr kam auch Hust in diese Wirthschaft und setzte fich neben den Angeklagten, ohne daß es jedoch irgendwie zwischen den beiden zum Streite dam. Nach 9 Uhr entfernte sich der Angeklagte, nachdem er 12 Schoppen Bier zu sich genommen hatie, durch den Hof auf die Straße. Vor seinem Weggehen ließ er sich vom Wirthe die Dunggabel wieder geben. Unmittelbar nach dem Angeklagten verließ auch Hust mit einem gefüllten Schoppen⸗ glase in der Hand durch die Hausthür die Wirth⸗ schaft. Kurze Zeit darauf tfraten einige andere Gäste den Heimweg an, und als sie vor die Wirth⸗ schaft kamen, fanden sie den Hust blutüberströmt bewußtlos auf der Straße liegen. Stücke einer Dunggabel, Scherben eines Glases und die eigene Mütze des Verletzten lagen neben ihm. Hust wurde nach Hause geschafft, woselbst er, ohne wieder zum⸗ Bewußtsein gekommen zu sein, in der darauf folgenden Nacht starb. Die Sektion ergab eine Stichwunde, welche das rechte Auge durchbohrte und bis in das Schädel ⸗ dach sich erstreckte. Dadurch entstand ein Blut⸗ austritt in das Gehirn, welcher den Tod zur Folge hatte. Außerdem hatte er noch einige unbedeutende Verletzungen am Kopfe und in dem Gesichte. Dem Angeklagien wird nun zur Last gelegt, daß diese Verleßungen des Hust von ihm herrührten. Er selbstgibi an, Hust habe ihn mit einem Bierglase bedrohi, weßhalb er seine Dunggabel zur Abwehr vorgehalten habe, und in diese sei Hust, als er auf ihn lossiürzen wollte, gerannt. Er habe sich, als Hust blutend am Boden lag, entfernt, weil er nicht geglaubt, daß Jener so schwer verletzt sei. Der Vertreter der kgl. Staatsanwaltschaft stellte auf, nach Art und Beschaffenheit der tödtlichen Wunden müsse als feststehend angenommen werden, daß der Getoͤdtete nicht in die zur Abwehr vorge⸗ haltene Mistgabel gerannt sei, sondern daß der An⸗ geklagte einen wuchtigen Stoß mit ihr geführt habe. Nothwehr sei ausgeschlossen, da im Hinblid auf die unbedeutende Waffe, welcher der Getödtet sich bediente, der Angeklagte mit einer bloßen Ab wehr sich hätte begnügen müssen. Es müsse daher die Frage nach Körperverletzung mit toͤdtlichem Er⸗ folg bejaht werden. Sollten jedoch die Geschworenen fich diesen Ausführungen nicht anschließen können, so müßten sie jedenfalls die auf Körperberletzung nittelst gefährlichen Werkzeuges, oder die auf fahr⸗ tässige Todtung gerichteten Fragen bejahen. Die Vertheidigung bestritt die Aufstellungen der kgl. Staatsbehörde, indem sie ausführte, daß der Angeklagte im Zustande der Nothwehr gehandelt habe. Da eine Schuld des Angeklagten ausge. chlossen sei, so kämen auch die subsidiär gestellten Fragen nicht in Betracht, uud beautragte deßhalb Freisprechung. Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage worauf der Angeklagte freigesprochen wurde. Vermischtes. Würzburg, 22. März. Die des Ver— gehens des Zweikampfs, bezw. Aufforderung dazu saus Anlaß des Falles Pdoschel⸗Lennig) beschuldigten Studirenden Hartl (Aschaffenburg), Herb (Pirma⸗ sens), Kohlmanu (Offenbach) und Winkel (Pritz walk) wurden zu 3 Monaten, Schraut (Sulzwiesen und Krafft (Germersheim) zu 8 Monaten 8 Tagen, Eichhorn (Trier) und Löwenstein (Oldendorf) zu 8 Tagen Festungshaft verurtheilt, bez. der übriger das Urtheil vertagt. Röhrmoos, 17. März. In Ried be Indersdorf wurde Sonntags während des Pfarr gottesdienstes von zwei Strolchen ein Einbruchs diebstahl verübt. Ein 18lähriges Mädchen, welches im Hause war, wurde von den Dieben erdrosselt, geknebelt, mit Betten und einer Kiste zugedeckt, so daß dasselbe dem Ersticken nahe war. Als Beute nahmen die Diebe ein Sparkassenbuch mit einen Eintrage von 1000 Mtk. und ca. 150 Mtk. Baar⸗ geld mit. Der Rosenheimer Anzeiger schreibt: Auf— sehen erregte gestern auf dem hiesigen Bahnhoft die Ankunft eines irrsinnigen Frauenzimmers. welches don 3 türkischen Polizisten begleitet, au? Jerusalem kommend, der hiesigen Behörde über⸗ geben wurde. Die Unglückliche wurde zur Rasi in das hiesige Krankenhaus aufgenommen und heut⸗ mit dem Fruͤhzuge, vom Rosenheimer Polizei⸗Rott⸗ meister und noch einem Manne begleitet, nach ihrer Heimath Klingenmünster in der Rheinpfal; weiter befördert. FBlittersdorf, 22. März. Heute Morgen gegen 7 Uhr hatte die Schifferfrau Herres von Malstatt beim Wasserschöpfen das Unglück auszu⸗ gleiten, infolgedessen sie in die Saar ffürzte und rankt. Das Ausgleiten geschah infolge des starken Reifes, der auf dem Bord des Schiffes lagerte. Fine Vorschrift, um den Bord des Schiffes, wie dies bei groößeren Fahrzeugen der Fall ist, eint erhöhte Kante laufen zu lassen, würde schon man⸗ hem derartigen Unglück vorgebeugt haben. f Aus Karlsruhe, 283. März, wird dem „Pf. J.“ gemeldet: Heute früh hat sich im Hardt⸗ dalde unweit der Station Mühlburgerthor ein etwa 25 Jahre alter Maun mittelst eines Revolverschusses in die Schläfe erschossen. Derselbe saß am Abende horher in der nahegelegenen Restauratinn Traut, woselbst er sich vor seinem nahe bevorstehenden Lebensschluß noch gütlich that. Ueber die Persön⸗ uchkeit des Lebensmüden weiß hier noch Niemand eiwas, auch behördlicherseits nicht. Er ist Reisen der einer auswärtigen Firma (man spricht von M. in Bruchsal.) Das elegante Reiseköfferchen lag neben ihm, der Revolver war 5mal geladen, wovon inmal abgeschossen. Die linke Hand war mit inem Glacehandschuh bekleidet. Sämmtliche Zeichen hatte der Unglückliche aus seinen Kleidern heraus— zeschnitten, so daß alle Anhaltspunkte fehlen. Nur eine Photographie soll in der Westentasche gefunden worden sein, was zu der Vermuthung Anlas gibt, daß unglückliche Liebe das Motiv der schrecklichen That sein soll. Die Leiche wurde auf den Fried— hof gebracht und wird ausgeschrieben werden. F Für die Kaiserin von Oesterreich ist das Schloßhotel in Heidelberg bereits vor einigen Wochen auf die Zeit vom 10. bis 15. April ge— miethet worden und zwar mit der Bedingung, daß während dieser sechs Tage kein anderer Gast auf— Jenommen und der Garten für das Publikum ge— schlossen wird. Der Miethpreis betragt 4000 Mk. der Garteninspektor des eigentlichen Schloß gartens trifft auch hereits Anstalten, die durch un— Jeeignete bauliche Maßregeln etwas versumpfter Wege der Anlagen gehörig in Stand zu setzen. Der Stadt Köln steht ein Prozeß von er heblichkeit in Aussicht. Bald nach der Beendigun des Krieges von 1870 und 71 wurden bekanntlis den einzelnen Gemeinden für die Kriegsleistunger Entschäbigungen gezahlt. Die Ober Rechnungs lamimer fund spater, daß der Stadt Köln durch eir Versehen eine bedeutend zu hohe Summe ausgezahl worden, ca. 200,000 Mt., welcher Betrag zurüc zuerstatten fei. Köln verweigerte die Rückzahlung judem man geltend machte, keine Festung der wes lichen Provinzen sei damals in so großartigen Maße in Anspruch genommen worden, wie gerad Köln. Die Verhändlungen auf dem Verwaltungs wege haben zu keinem Resultat geführt, es ist als— eine Klage auf Herausgabe von obiger Summ nebst Zinsen zu erwarten. p'In Meinhardt bei Siegen stürzten do einigen Tagen zwei Kinder, welche bis dahin mi einander gespielt hatten, in den Hammergraben ohne daß es jemand bemerkte. Eine Frau, die Wäsche spülen will, sieht die beiden sich umschlunger haltenden Kinder, ruft Leute hetbei, man zieht di Kinder heraus, aber als Leichen. .(Sturz vom Felsen.), Aus Ems dbe richtet der „Rh. K.“: Eine schreckliche Scene, welch den Zuschnern so bald nicht aus dem G dächtniss entschwinden wird, spielte sich am Sonntag Vor mittag von 11212 Uhr an der fast senkrecht ab fallenden südlichen Wan; unserer Bäderleifelsen ab Ein junger Mensch war daselbst mit dem Sucher eines als Salatpflanze dienenden Krautes beschäftigt wobei er sich an dem Gesträuch festhielt und Hal verschaffte. Plötzlich reißt ein Strauch mit der Wurjel aus, und der Unglückliche stürzt mit große Geschwindigkeit, sich im Fallen oft überschlagend über die scharfen Felskanten nach der Tiefe einen sicheren Tode entgegen. Da, wie durch ein Wunder hemmt ein dicht am gähnenden Abgrunde stehende Baumchen den weiteren Fall und der —A bleibt blutüberströmt kaum eine Handbreit von den Rande entfernt liegen. Während nun die herzuge— geeilten Personen von der Lahnstraße aus dem Ver unglückten zurufen, er möge sich um Gotteswiller ruhig verhalten und sich nicht rühren, versuchte e⸗ ein junger Mann, von oben her zu demselben z gelangen; aber kaum hatte er das gefährliche Terrair detreten, als auch er schon ins Rutschen geräth um' nur mit Mühe sich festhalten und wieder emporar beiten kann. Aber der muthige Mann läßt nich nach in seinem Rettungsversuche, bei dem es gali dem Tode fest ins Auge zu sehen. An einer mittlen weile beschafften Leine läßt er sich von vier krüf ligen Männern gehalten, zu dem Unglücklichen hinab hindet ihn ebenfalls fest und bringt ihn untet fort währender eigener Lebensgefahr nach oben zu de zagenden Eltern und Geschwistern. Der Verunglüdt weicher in der Nähe des Abgrundes stets krampfha nit den Beinen sich bewegte und sich zum große Schrecken der Zuschauer dreimal an dem besagte⸗ Bäumchen aufrichtete, hat am Kopfe schwere Ver letzungen davongetragen und kam erst am andere Morgen wieder zum Bewußtsein. Der ganze Vor gang hatte über eine Stunde gedauert. Dem hoch herzigen Retter, Herrn Tüucher Fink oon hier, ae bührt die höchste Anerkennung. Berhin. Eine trauxige Scene spielte si neulich auf der Spree ab. Der Schiffer Hartman aus Guben gerieth auf seinem Kahne mit einen seiner Schiffsknechte in einen Streit, der schließli⸗ in Thätlichkeiten überging. Hartmann zog de Frürzeren, kam zu Falle und stieß dabei seine 1 Jahre alte Tochter, die dem Vater Beistand leiste wollte, durch Unversichtigkeit über Bord, so da dieselbe in's Wasser fiel. Der Kampf zwischen de beiden Maännern haite nunmehr ein Ende und bt mühten sich Beide gemeinschaftlich, das Mädhe mit langen Stangen und Haken aus dem Waßs zu fischen. Nach einer halben Stunde gelang ihnen endlich, die — Leiche des Mädchens aufzufinder 4 Unsere Damenwelt wird jetzt beim Begin der'Frühjahrsaison von Pariser Firmen reichlt mit Einladungen zu Einkäufen bedacht. F sind schön gedruckte, mit Modebildern zierlich aut gestattele Preiscourante, welche von der —S Weg nehmen bis in die entlegensten Gegenden unsen Darianbes.Moen sollle iaum meinen, datz die in gutem, reinen Deuisch verfaßten Anpreisung aus demselben Paris kommen, wo man Alles, w deutsch ist, mit so glühendem Haß verfolgt; viellei crachtet man es ader dort als so eine Art Revaud und verbindet so das Nützliche mit dem Patriotische daß man den guten Drutschen ihr ehrliches G