Strafgesetzbuches zu entsprechenden Gefängnißstrafen verurtheili worden waren. Am Schlusse des Ar— ilkes war bemerkt worden, daß der Vorgang ein schlechtes Licht auf die sittlichen Zuständen in den besseren“ Kreisen warf. Dem gegenüber macht jetzt die Staatsanwaltschaft bekannt, daß die Ver⸗ urtheilten folgenden Ständen angehören: 9 sind Dienstmädchen und Taglöhnerinnen, 3 Fabrikarbei⸗ ferinnen, 8 Näherinnen, 8 Frauen von Goldarbei— tern, 2von Steinschleifern, 1 die Frau eines Bäckers, 1 eines Briefträgers, 1 eines Tünchers, Jeines Schuhmachers und 2 sind Kellnerinnen. Aus derlei Elementen setzen sich unserer Oppositions- presse zufolge die „höheren“ Stände Pforzheims zu— fammen. Die Herren treiben nachgerade ihr Hand⸗ werk in nicht mehr ganz reinlicher Weise. Am Maunn geriethen zwei der dort sich arbeitslos herumtreibenden Burschen wegen eines Auftrags, der dem Einen von einem Schiffer ge⸗ worden, in Differenzen, die sehr rasch dadurch erledigt wurden, daß der Eine den Andern ohne viel Feder— lesens iu den Main warf. Nur mit Mühe gelang es, den Menschen zu retten, während der rüchsichtslose Attentäter davoneilte, seinen Auftrag auszuführen. F Gießen, 5. Juni. (Drei Menschen vom Blitz erschlagen. Während eines furchtbaren Un⸗ wetiers, das am Dienstag Nachmittag gegen 4 Uhr lübher unsere Stadt zog, schlug der Blitz in eine Hütte des nahe bei der Stadt gelegenen Braunstein⸗ bergwerkes, in welcher sich fünf Arbeiter geborgen hatten. Drei blieben sofort todt, die beiden anderen erholten sich allmählig weeder. Annen, 6. Juni. Ein hiesiger Bahnwär— ter, der vorgesiern zum letzten Male vor seiner Pensionirung als Hülfsbremser seinen Dienst that, fiel von der Bremse und wurde von den Rädern zermalmt. (Irrsinnig geworden.) Ein im Süd— osten der Stadt wohnhafter Arzt, der sich einer großen Beliebtheit und einer sehr umfangreichen Praxis, zu erfreuen hat, ist in einer der Sommerfrischen in der Ümgegend Berlins, in welcher er eine Villa besitzt, plözlich vom Wahnsinn befallen und gestern in Begleituͤng eines Kollegen und mit Hilfe dreier Wärter in eine Anstalt für Geisteskranke überführt worden. Der im Anfang der vierziger Jahre stehende Unglückliche, der verheirathet und Vater mehrerer Kinder ist, leidet am Verfolgungswahn und qält Jeden, der sich ihm naht, für einen Mörder. Um sein vermeintlich gefährdetes Leben zu erkaufen, hat er in der erwähnten Sommerfrische am Donners⸗ — Hattin — bis auf einige Hundert — wieder zuge⸗ tellt worden sind. Für Arbeitgeber und— Arbeitneh— mer hat das Reichsgericht eine nicht unwichtige Entscheidung getroffen. Ein in einem Steinbruch oder in einer Fabrik, in welcher Steine bearbeitet werden, beschäfligter Arbeiter verlor durch das Ab— plittern eines Steines, in Ermangelung einer —vchutzbrille, die Sehkraft auf einem Auge. Auf gruͤnd des Haftpflichtgesetzes verklagte er den Arbeit— jeber mit dem Autrage auf Zahlung von Ernäh— ungsgeldern, wurde aber in zwei JInstanzen abge— viesen, weil es seine Sache gewesen wäre, sich eine Schutzbrille anzuschaffen. Das Reichsgericht ver— uichtete jedoch diese Urtheile, indem es den Grund⸗ atz aussprach, daß zu den Einrichtungen, welche die Fabriken nach der Gewerbeordnung mit Rück⸗ icht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbe⸗ riebes zur Sicherung der Arbeiter auf eigene Kosten zu beschaffen haben, in einem Falle wie den vor— ijegenden auch Schutzbrillen gehörten und zwar ohne Ruͤcksicht darauf, daß die Arbeiter dieselben selbst zu beschaffen im Stande wären; denn jede Be⸗ timmung der Gewerbeordnung sei eben allger-ein gehalten. (Das Hausrecht der Wirthe.) Biel— ach herrscht die Anficht, daß man in einer Wirth⸗ chaft, als in einem öffentlichen Jedermann zu— zänglichen Lokale, nach Belieben verweilen dürfe ind der Wirth nicht das Recht habe, Jemand aus einem Lokale zu verweisen. Laut Entscheidung des Reichsgerichts ist diese Ansicht eine irrige. Immer zängt es von dem Willen des berechtigten Inhabers der fraglichen Lokalität ab, dem Gast Aufnahme zu Jewähren oder zu verweigern, die Aufnabhme für ine gewisse Zeit oder gewisse Zwecke zu beschränken. 30 lange Jener sich nicht ausdrücklich oder durch roncludente Handlungen gebunden hat, dem Gaste, sei es Unterkommen, sei es Verköstigung, zu ge— währen, verweilt der Letztere ohne „Befugniß“ und ist rechtlich verpflichtet, sich auf Aufforderu vieder zu entfernen. Auch wo beispielsweise Wirth durch Verabfolgung von Speise und d zum Verkehr in einem Lokale die Befugniß dorübergehenden Aufenthalt einem Dritten eium räumt hat, dauert solche Befugniß zunächst änger, als nach billigem Ermessen und vernünftig⸗ Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens n 5rfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ss Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber einer »erartigen Lokalität auch wieder in die freie Va ügungsgewalt zurück und ist unbehindert, * ängere Verweilen zu versagen. Nicht weniger ann ungebührliches Betragen des Gastes als n »egründeter Anlaß gelten, denselben schon frühe— uus dem Lokale auszuweisen. F Ein junges Paar ließ sich von den Standesbeamten trauen. „Die Frau muß ihren Mann überall folgen“, sagte der Beamte, als die übliche Formel aussprach. „Das kann ich nicht ersprechen“, erwiderte die Braut mit großer Em— schiedenheit. „Wie meinen Sie denn das?“ fragte der Beamte. „Mein Mann ist Briefträger in da Vorstädten“, antwortete sie. Sterbefälle. Gestorben: in Landstuhl Michael Kastner,n Adjunkt und Privatier, 62 J. a.; in Pirmafens Frau Kath. Schütz, Wwe. geb. Kröher, 683 a.; in Oggersheim Frau Dekan Henriette Blaul Wwe. geb. Herf, 60 J. a.; in Heinitz- Deche Johann Baptist Joseph Maria Siegler, 59 J.a Für die Redaktion verantwortlich: F. X. Demesßt,. Telegraphischer Schiffsbericht. Mitgetheilt von Jean Peters in St. Ingbert. Das Postdampfschiff „Rhynland“, Kapitän Jamison der Red Star Line, am 24. Mai vor stew-York abgegangen, ist nach einer glückliche— Reise am 6. Juni wohlbehalten in Antwerpen an— gekommen. Das Postdampfschiff „Waes land“, Kapitär leberweg der Red Star Line, am 24. Mai vor Antwerpen abgegangen, ist nach einer glückliche Reise am 5. Juni wohlbehalten in New⸗ York ap gekommen. Fassendes ——A su. Ziehung unwiderruflich und definitiv zam 3. Juli 1884 der . Burglengenfelder Kirchenbau⸗ Lotterie. 22,3500 Geldgewinnste im Gesammtbetrage von 165,000 Mk. ohne Abzug. Haupttreffer: 40,000, 10,000, 3600 Mk. ꝛc. ꝛc. —— Ziehung unwiderrussih zu München 3. Juli 1884. Loose 4 2 Mk. zu beziehen in St. Ingbert bei Joh. Weirich, Franz Woll, sowie von allen hekannten Verkaufsstellen und durch die Zaupt Igentur Jul. Gold schmit. Fudwigshafen. —F— Jeij Rual. Pramli. Zweibruchen. —— Monatliche Ratenzahluugen NReise wird vergütet — Auflage 821,000; das verbreitetste aller »eutschen Blätter überhaupt; außerdem er⸗ cheinen Uebersetzungen in zwölf fremden 5prachen Hausfrauen! Unentbehrlich für jede Haustt st die binnen Kurzem so in Aufnahn gekommene staubfreie F Ofeuschwärze Die Modenwelt. Illustrirte Zeitung fü Toilette und Handar⸗ zeiten. Alle 14 Tage eine Nummer. Preis iertetjährlich M. 1.25 75 Kr. 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Von den frühesten griechischen Denkern bis auf die Gegenwart. Eine gemeinfaßliche historische Darstellung ihrer Weltanschauung nebst einer Auswahl aus ihren Schriften von Dr. Moritz Brasch. Ausgabe in Lieferungen, mit den Porträts der bedeutendsten Philosophen. Jede Lieferung enthält 3 Bogen 80. Band J: „Das Alterthum“, ca. 16 Lieferungen, erscheint in rascher Reihenfolge. Preis der Lieferung 50 Pfenniq. von Reinhold Diezmann, Plauen Durch dieselbe wird vielen Unn iehmlichkeiten vorgebeugt, sie hintet aßt beim Gebrauch nicht den geringit Siaub, erzeugt einen tiefschwarze zrachtvollen Glanz und verhinder cheilweise das Rosten der Oefen, Hetd platten, Ofenrohre ꝛec. Zu hahe für St. Ingbert pr. Packet 15 Pie hei Herrn Jakob Sries. 142 aehsohule ittoeiua. suaicineeenua orunterriehbt Aufnahme Arr— Aprii u. Ooetober- vehschohe it holaxenezceli⸗ —D ——— — — —— — ——— Uxer liot. A. iardt. —*8 Zruck und Verlag von F.